Da hat aus dem Desaster-Ensemble der Ampel eine Frau Näncy versucht, das Hetzlblattl des früheren Linksextremisten, jetzt Rechtsextremisten, Jürgen zu verbieten. Löblich, löblich. In diesem Land kann ja nicht jeder schreiben, was er will. Unter Adolf hätte es das jedenfalls nicht gegeben. Gut, wenn man einen Bruder hat, sieht manches anders aus.

Und dann das: Die Merkeldiktatur gibt dem Bundesverwaltungsgericht Anweisung, das Hetzlblattl erst mal wieder zuzulassen! Mit unabhängigen Gerichten wie in Russland unmöglich!! Putin, hilf!!!

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Disclaimer:
1. Diesmal war ich schneller als der Postillon.
2. Verbraucherschutzhinweis: Sparen Sie sich die Kommentare von Hinz und Kunz zu dem Thema in den Medien. Alles Gesülze.

Kommentare (11)

  1. #1 hto
    wo die Konfusion der Suppenkaspermentalität ...
    15. August 2024

    “Löblich Löblich”, “unabhängige Gerichte”, “Putin hilf”

    – Schadenfreude ist nicht nur die schönste Freude, Schadenfreude ist auch DAS EINZIGE was Leute wie Du haben!?

    • #2 Joseph Kuhn
      15. August 2024

      Ich habe auch eine Mütze, Bücher, Teller, Hosen …

      Ihr Mitgefühl mit dem BMI ehrt sie, aber der Beitrag ist eigentlich nicht auf Schadenfreude dem BMI gegenüber aus. Überlegen Sie mal, was die Kernaussage ist. Sie schaffen das!

  2. #3 vegangerschlachter
    15. August 2024

    Ich glaube, die Kernaussage ist, dass die rechten Dumpfbacken sich wieder mal voll blamiert haben.

    Diese einfach gestrickten haben einfach behauptet, die Innenministerin hätte ohne gesetzlichen Grund Compact verboten. Die haben sich nicht mal entblödet zu behaupten, die Polizei hätte vor der Durchsuchung die Medien informiert (was nunmal gesetzlich verboten ist) und bei Compact rechtsextremistische Büromöbel rausgetragen.

    Aber hey, nun stehen die Rächtn wieder mal bedröppelt da. Denn … keine Ahnung warum, aber die haben sich so was von blamiert, dass man sich über die nur lustig machen kann.

    • #4 Joseph Kuhn
      16. August 2024

      Rechte Selbstironie scheint wirklich schwierig. Aber ich anerkenne das Bemühen.

  3. #5 RPGNo1
    16. August 2024

    Da die Populisten, AfD-Nasen und Sofa-Juristen über die Aufhebung des Verbots jubilieren, aber gerne das Kleingedruckte des Urteils des Bundesverwaltungsgericht übersehen, anbei eine nüchterne Analyse aus der SZ.

    Juristisch ist das ein halber Sieg für Compact und zudem ein vorläufiger – nicht ausgeschlossen, dass das Gericht im Hauptsacheverfahren doch noch anders entscheidet.
    […]
    Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli die Compact-Magazin GmbH verboten – also die Gesellschaft, die das Blatt herausgibt, nicht die Zeitschrift selbst. Letzteres wäre wegen des klaren Zensurverbots im Grundgesetz nicht möglich gewesen, für ein generelles Verbot eines Presseorgans gibt es keine rechtliche Grundlage. Deshalb hatte sich das Ministerium auf das Vereinsrecht gestützt, mit der Begründung, die Aktivitäten der Gesellschaft richteten sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“.

    Dieser juristische Kniff war von Fachleuten teilweise als Umgehung des Presserechts, das solche Verbote gerade nicht vorsehe, kritisiert worden. Doch ausgerechnet in dieser umstrittenen Frage hat die Innenministerin das Bundesverwaltungsgericht an ihrer Seite.
    […]
    Die Zweifel des Gerichts beziehen sich allerdings auf den Kern des Verbots, also auf die Frage, ob Compact sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ richtet. Doch auch hier lässt das Gericht durchblicken, dass es die Einschätzung des Ministeriums keineswegs für gänzlich abwegig hält.
    […]
    Das Gericht hat, wie im Eilverfahren üblich, nur eine summarische Prüfung vorgenommen, in der Hauptsache dürfte es hier deutlich mehr in die Tiefe gehen.
    […]
    Die Erfolgsaussichten der Klage bezeichnet das Gericht ausdrücklich als „offen“.
    […]
    Das Magazin darf nach dem Beschluss aus Leipzig also vorerst weiter erscheinen. Im August war es bereits unter dem provokativ gewählten Titel „Näncy“ auf den Markt gekommen. Dass Compact nun aber unbehelligt weiter gegen Migranten oder Transpersonen hetzen darf – dafür gewährt der Beschluss aus Leipzig ausdrücklich keinen Freibrief.

    Das Gericht weist vielmehr ausdrücklich darauf hin, dass anstelle eines Verbots auch presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote und andere Einschränkungen möglich seien. Heißt: Die Behörden können durchaus gegen rechtlich angreifbare Äußerungen und Auftritte der Compact-Macher vorgehen – nur das Pauschalverbot ist vorerst vom Tisch.

    https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverwaltungsgericht-compact-verbot-pressefreiheit-lux.PSciAE5qMaw2uUHridygQs

    • #6 Joseph Kuhn
      16. August 2024

      … ich sage nur „Merkeldiktatur“. Wer verstehen will, versteht.

      Ist wie mit der Hitze und den Unwettern jetzt. Alles inszeniert, um uns glauben zu lassen, es gäbe den Klimawandel wirklich. Dabei fallen gerade die Benzinpreise und Dirk Bach hört beim IOC auf. Merkeldiktatur, wenn du verstehst, was ich zu meinen gewollt haben könnte.

  4. #7 Bernd Nowotnick
    16. August 2024

    #6
    Nachtrag zu „Kleiner Rechthaber“:

    §1 hat immer Recht
    §2 hat er nicht Recht tritt automatisch §1 in Kraft

    Beobachter, wie zum Beispiel Menschen, erfüllen ganz bestimmte Symmetrien, das heißt bei Veränderungen zu jeder Zeit und an jedem Ort bewahren sie ein gleich bleibendes Erscheinungsbild. Dazu brauchen sie jedoch Helfer. Beim ständigen Hin- und Her sausen sie zwischen den Beobachtern hin und her und erzeugen diese Kraftwirkungen durch den Austausch von Kraftteilchen und die heißen Informationen.
    Ein Kraftteilchen heißt beispielsweise ein „Cent“ und das lässt sich nicht mehr überall so leicht teilen. Die Kommunikation der Beobachter untereinander und die mit den Kraftteilchen unterscheiden sich im Impulsverhalten. Da man das Kraftfeld nicht sehen kann muss man versuchen es zu erfühlen.

    §3 falls §1 und §2 nicht zutreffen, abwarten und Wein trinken.

  5. #8 Uli Schoppe
    18. August 2024

    Bei linksunten hatten wir da nicht so viele Skrupel. Naja, das muss man jetzt nicht grundsätzlich negativ sehen.
    Wenn die Lehre daraus ist das man sich mit solchen Verbotstricks in Zukunft in alle Richtungen vorsichtiger verhält fände ich das sogar gut.
    DIe Vereinsrechtnummer behagt mir einfach nicht. Egal ob es jetzt jemanden erwischt der mir politisch lieber ist als der Jürgen oder den Jürgen halt…
    Allerdings fällt mir (als Nichtjurist) auch keine wirkliche Alternative ein. Alles was mir einfällt behagt mir auch nicht weil es die Pressefreiheit beschädigen würde und was von Gesinnungsrecht hätte.
    Es bleibt mir leider nichts anderes übrig als darauf zu vertrauen das die Merkeldiktatur mit seinen manipulierten Juristen da irgendwie eine mal befriedigende Lösung findet … ^^ Was durchaus passieren könnte, was machen die rechten Lautsprecher dann nur?

  6. #9 naja
    19. August 2024

    @ Uli Schoppe
    Sich zum Opfer erklären?

  7. #10 Uli Schoppe
    24. August 2024

    @naja
    Stimmt 🙂 Mir fällt zwar keine vernünftige Begründung dafür ein aber die schaffen das schon. Die bekommen alles hin 🙁

  8. #11 Lora
    25. August 2024

    Wow super!