Die AfD-Bundestagsfraktion bereitet sich auf den Wahlkampf vor. Drei Arbeitsschwerpunkte hat sie in einem Papier unter dem Titel „Endspurt für Deutschland“ bis zur Wahl im September 2025 festgelegt.

Mit anderen Worten:

Arbeitsschwerpunkte bis zur Wahl, also für immerhin ein Viertel der Legislaturperiode, sind Ausländer abschrecken, verschärfte Regeln bei den Sozialleistungen, weniger Klimaschutz und mehr Freiheit für Unternehmen.

Keine Arbeitsschwerpunkte sind demnach die dringend notwendige Krankenhausreform, steigende Kassenbeiträge, der Pflegenotstand, bezahlbares Wohnen, kaputte Schulen und Lehrermangel, Steuerflucht, fehlende Kita-Plätze, Digitalisierung und Zukunftstechnologien, die marode Bahn, die Außen- und Verteidigungspolitik usw. usw. – aber vielleicht ist es ja besser so.

Kommentare (40)

  1. #1 Staphylococcus rex
    12. September 2024

    Wenn ich diese Themenliste der AfD lese, denke ich unwillkürlich an die Opioidkrise in den USA. Wenn man leichte und mittelschwere Schmerzen großzügig mit Opioiden behandelt, hat man kurzfristig eine schnelle und deutliche Linderung, zahlt später durch Sucht, Entzug, soziale Isolierung und Folgen der Beschaffungskriminalität einen hohen Preis für das kurzfristige Wohlfühlen.

    Nur einmal angenommen, die AfD könnte ihr Programm schnell und umfassend umsetzen, sind kurzfristige Erfolge durchaus vorstellbar, gleichzeitig würde dies zu Schulden, Umweltschäden, sozialem Kahlschlag, Verlust von Fachkräften und weiteren Kollateralschäden führen. Ich persönlich möchte nicht dabei sein, wenn dann der große Kater kommt. Meine Großeltern und Urgroßeltern haben die Lektion bitter lernen müssen, was passiert, wenn man sich auf rechte Heilsbringer einläßt.

    Die aktuelle Performance der Ampel ist unbefriedigend und auch wenn der gegenwärtige Weltschmerz dazu verleitet, mit einfachen Losungen auf komplexe Herausforderungen zu reagieren, irgendwann kommt das böse Erwachen und der Preis für das kurzfristige Wohlfühlmoment ist mir einfach zu hoch.

    Um den Bogen zu schließen, der Spruch “Religion ist das Opium des Volkes” ist altbekannt. Und wie groß der Unterschied zwischen den Heilsversprechen der Afd und einer Pseudoreligion ist, das muss jeder mit sich selbst abklären.

  2. #2 rolak
    12. September 2024

    ‘Endspurt’ ist aber nicht besonders weit weg von ‘Endsieg’…

  3. #3 Fluffy
    12. September 2024

    Keine Arbeitsschwerpunkte sind demnach die dringend notwendige Krankenhausreform, steigende Kassenbeiträge, der Pflegenotstand, bezahlbares Wohnen, kaputte Schulen und Lehrermangel, Steuerflucht, fehlende Kita-Plätze, Digitalisierung und Zukunftstechnologien, die marode Bahn, die Außen- und Verteidigungspolitik usw.

    Wenn sich jetzt noch eine Partei findet, die diese Punkte im Programm hat, drängt sich doch glatt der Gedanke einer Koalition auf …

  4. #4 Robert
    13. September 2024

    Gerne würde ich mir einreden, dass die etablierten Parteien für die genannten Themen solide Konzepte hätten und die AfD mit durchdachten Argumenten an die Wand drücken werden. Dann lese ich von Merz.

  5. #5 naja
    17. September 2024

    Es geht allerdings auch niemand für bezahlbare Wohnungen, mehr KiTa-Plätze etc. auf die Straße.
    Es wäre an der Zeit für den Sozialstaat demonstrieren zu gehen.

  6. #6 Joachim Datko
    Regensburg
    19. September 2024

    Die AfD ist eine verantwortungsbewusste Partei, wie die aufgeführten Arbeitsschwerpunkte der Bundestagsfraktion zeigen. So z. B. I)5.

    Viele, der von Joseph Kuhn aufgeführten Punkte wären ohne die massive Einwanderung keine Probleme. So z.B. “fehlende Kita-Plätze”.

    Joachim Datko – Physiker, Philosoph

    • #7 Joseph Kuhn
      19. September 2024

      Steile Thesen. Aber bitte, jedermanns Glaube ist sein Himmelreich.

  7. #8 Joachim Datko
    Regensburg
    19. September 2024

    Zu Joseph Kuhn 19. September 2024 “Steile Thesen. Aber bitte, jedermanns Glaube ist sein Himmelreich.”

    Zu meinem Punkt: “Viele, der von Joseph Kuhn aufgeführten Punkte wären ohne die massive Einwanderung keine Probleme. So z.B. “fehlende Kita-Plätze”.”

    Siehe z.B.: https://mediendienst-integration.de/integration/kita.html
    “Kinder mit Migrationshintergrund in Kitas”
    “[…] Bis 2022 ist die Zahl auf etwa 29,5 Prozent, gestiegen.”

    Datko: Wir bräuchten ohne die massive Einwanderung wesentlich weniger Kita-Plätze.

    • #9 Joseph Kuhn
      19. September 2024

      @ Joachim Datko:

      29,5 % Kinder mit Migrationshintergrund in Kitas entspricht in etwa dem Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.

      Aber was sind das für Argumente? Ohne Kinder bräuchten wir gar keine Kita-Plätze. Ohne Pflegebedürftige bräuchten wir keine Pflegekräfte von den Philippinen und wenn wir keine Wohnungen mehr bauen, auch keine Bauarbeiter mit Migrationshintergrund.

      Im Ernst: Lesen Sie mal nach, wie lange wir über Pflegenotstand oder Wohnungsmangel klagen. Das hat mit Migration nichts zu tun. Und die Bahn haben auch nicht die Migranten ruiniert. Dass VW den Wandel im Weltmarkt zu bezahlbaren E-Autos verschlafen hat, waren auch nicht die Migranten.

      Den falschen Satz Seehofers, die Migration sei die “Mutter aller Probleme”, muss man nicht nachbeten. Besser selber denken!

  8. #10 Joachim Datko
    Regensburg
    19. September 2024

    Zu Joseph Kuhn 19. September 2024 “Aber was sind das für Argumente? Ohne Kinder bräuchten wir gar keine Kita-Plätze.”

    Ich hatte geschrieben: “Viele, der von Joseph Kuhn aufgeführten Punkte wären ohne die massive Einwanderung keine Probleme. So z.B. “fehlende Kita-Plätze”. ”

    Meine Aussage habe ich dann wegen des Satzes von Joseph Kuhn “Steile Thesen. Aber bitte, jedermanns Glaube ist sein Himmelreich.” richtig mit einem Zitat begründet.

  9. #11 naja
    19. September 2024

    @ Joachim Datko

    Ohne die Wiedervereinigung wäre die Rente sicher. Und die Demokratie.

    Ist ein bisschen ironisch gemeint.

  10. #12 Spritkopf
    19. September 2024

    @Datko

    Über die schon von Joseph Kuhn genannten Punkte hinaus ist das Problem mit der AfD nicht, ob ihre Politik das Thema Migration und/oder Kita-Plätze lösen würde. Das Problem ist, dass die AfD eine rechtsradikale und antidemokratische Partei ist.

    Warum ist denn nicht ein einziger ihrer früheren Parteivorsitzenden noch Parteimiglied? Selbst eine Petry, die ihrerseits schon mit völkischen Sprüchen aufgefallen ist, hat die Partei verlassen, weil diese immer weiter nach rechts rückt, weit darüber hinaus, was irgendwie noch kompatibel mit der Bezeichnung “demokratisches Spektrum” wäre. Der letzte Parteivorsitzende Meuthen ist nicht nur zurückgetreten, sondern ist sofort danach aus der Partei ausgetreten. In der AfD gibt seit geraumer Zeit ein schmieriger Geschichtslehrer den Ton an, der sich selber früher auf Neonazi-Demos rumgetrieben hat, der regelmäßig Sprüche aus dem NS-Sprachgebrauch zum Besten gibt, damit seine Neonazigefolgschaft genau einordnen kann, wo er steht und der gerichtsbestätigt als Faschist bezeichnet werden darf.

    Wenn ich unter diesen Umständen lesen muss, dass jemand, der sich selber u. a. als Philosoph bezeichnet, also als jemand, für den Denkfähigkeit zum grundlegenden Handwerkszeug gehören sollte, dies schreibt…

    Die AfD ist eine verantwortungsbewusste Partei

    … dann frage ich mich, hat dieser Philosoph die letzten 5 – 10 Jahre unter einem Stein gelebt und nicht mitgekriegt, wohin die Reise mit der AfD gehen wird? Oder trägt er eventuell sogar den Kurs bewusst mit, den Bernd-Adolf Höckler der AfD verordnet hat?

    Äußern Sie sich doch mal dazu, Sie Philosoph, Sie!

  11. #13 Joachim Datko
    Regensburg
    19. September 2024

    Zu “Spritkopf 19. September 2024”
    Antidemokratisch sind viele Gegner der AfD, wie z. B. die SPD mit Esken (SPD-Vorsitzende). Sie schwadroniert über ein Parteiverbot der AfD. Die parlamentarische Demokratie an sich kennt keine Parteiverbote. Wer Parteiverbote fordert, wendet sich gegen die parlamentarische Demokratie.
    Joachim Datko – Physiker, Philosoph

    • #14 Joseph Kuhn
      19. September 2024

      @ Joachim Datko:

      “Die parlamentarische Demokratie an sich kennt keine Parteiverbote.”

      Auch das ist falsch:

      “Parteien sind wichtige Bindeglieder zwischen den Wählerinnen und Wählern einerseits sowie dem Parlament und der Regierung andererseits. (…) Verfassungsfeindliche Parteien muss eine wehrhafte Demokratie jedoch bekämpfen können. Um beiden Gesichtspunkten gerecht zu werden, hat das Grundgesetz das Parteiverbotsverfahren nicht der Exekutive, sondern dem Bundesverfassungsgericht zugewiesen. So ist gewährleistet, dass ein unabhängiges Gericht alleine nach verfassungsrechtlichen Maßstäben entscheidet. (…) Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht bislang ein Parteiverbot ausgesprochen: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten und 1956 die Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD).”

      Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html

  12. #15 uwe hauptschueler
    19. September 2024

    Ein Gesetzentwurf der AfD zur
    Einführung von bundesweiten Volksentscheiden ist von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden. Aber nur die AfD wird als antidemokratisch verunglimpft. Der Rest hat mit Demokratie doch nichts am Hut.
    Q.:+https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/20/abstimmungen/einfuehrung-von-bundesweiten-volksentscheiden#poll-content

  13. #16 Spritkopf
    20. September 2024

    @Datko

    Antidemokratisch sind viele Gegner der AfD, wie z. B. die SPD mit Esken (SPD-Vorsitzende). Sie schwadroniert über ein Parteiverbot der AfD.

    Eskens redet über das Parteiverbot der AfD genau wegen Leuten wie Höcke. Es entscheidet aber nicht Eskens über ein Verbot, sondern allein das Bundesverfassungsgericht. Und dieses hat mit Recht hohe Hürden vor ein Parteiverbot gesetzt, wie vor Jahren beim Verbotsverfahren gegen die NPD deutlich wurde, einer Partei, die seit Jahrzehnten offen Stimmung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung macht und die trotzdem das Verbotsverfahren überlebt hat.

    Anscheinend haben Sie nicht den leisesten Schimmer einer Ahnung von der deutschen Geschichte und warum diese der Anlass war, im Artikel 21 GG die Möglichkeit vorzuhalten, eine Partei für verfassungswidrig zu erklären. Wie kommt es eigentlich, dass sich so ein geschichtlich unbedarfter Schwätzer wie Sie Philosoph nennt?

    Aber kommen wir zurück zu Höcke. Ihre Schweigsamkeit, was den angeht, ist bemerkenswert. Weder zu Höckes neonazistischen Umtrieben noch zu Ihrer eigenen Haltung gegenüber Höcke möchten Sie sich äußern. Wollen Sie nicht zugeben, dass Sie Höckes Haltungen billigen? Oder denken Sie gar nicht darüber nach, weil Ihnen vollkommen egal ist, ob ein autoritäres oder gar diktatorisches System in Deutschland eingeführt werden könnte? Ist für Sie die Hauptsache, dass der Ein-Führer Ihre politische Meinung vertritt?

    Haben wir ja alles schon mal vor einem knappen Jahrhundert gesehen. Sowohl die fanatischen Heil-Brüller wie auch die rückgratlosen Mitläufer. Und beide haben sie kräftig dazu beigetragen, den Karren mit Schmackes in die Scheiße zu reiten. Bleibt höchstens noch die Frage, warum wir heute, 100 Jahre später, dieser Dreckskamarilla noch einen zweiten Versuch zugestehen sollen.

  14. #17 Spritkopf
    20. September 2024

    @uwe hauptschüler

    Zu Volksentscheiden kann man verschiedene Meinungen haben. 1947 hat man sie aus geschichtlichen Erfahrungen nicht in das politische System der Bundesrepublik übernommen, zumindest auf Bundesebene (auf Landesebene gibt es sie teilweise).

    Die AfD wird nicht deswegen für antidemokratisch gehalten, sondern aus anderen Gründen. Und von Verunglimpfung kann keine Rede sein. Es gibt genügend Äußerungen aus der AfD, die ihre breitflächig antidemokratische Grundhaltung belegen. Dabei muss ich noch nicht mal den Neu-Thüringer Schmierlappen bemühen. Oder die zahllosen AfD-Abgeordneten, die erst hier auf Rechtsdemos großmäulig “Volksverräter” brüllen und die dann nach Moskau reisen, sich von Putin sponsern lassen und ihm ganz tief hinten reinkriechen.

    Wenn Ihnen eine Neuauflage der Nazidiktatur nichts ausmacht – mir macht sie was aus.

  15. #18 PDP10
    20. September 2024

    Über die Definition von Nationalem Notstand.

  16. #19 Joachim Datko
    Regensburg
    20. September 2024

    Zu #14
    Richtig ist:
    “Die parlamentarische Demokratie an sich kennt keine Parteiverbote.”.
    Gesetzliche Einschränkungen der parlamentarischen Demokratie sind nicht möglich. Sobald Parteien verboten werden, handelt es sich nicht mehr um eine parlamentarische Demokratie. Es ist dann keine “Volksherrschaft”.

    • #20 Joseph Kuhn
      20. September 2024

      @ Joachim Datko:

      “Gesetzliche Einschränkungen der parlamentarischen Demokratie sind nicht möglich.”

      Dieser Satz ist semantischer Brei. Was soll denn eine “uneingeschränkte parlamentarische Demokratie” sein? Eine ohne Art. 21 GG? Eine ohne Parteiengesetz? Eine ohne Abgeordnetengesetz? Oder ohne …

      “Sobald Parteien verboten werden, handelt es sich nicht mehr um eine parlamentarische Demokratie.”

      Wenn Sie das besser zu wissen glauben als das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht, ist das Ihre grundgesetzlich geschützte Privatmeinung, aber juristisch und demokratietheoretisch Unsinn.

      “Es ist dann keine “Volksherrschaft”.”

      Wenn man wie die AfD glaubt, “das Volk” zu repräsentieren, mag das so erscheinen. Dann kann man auch, wie Höcke sagt, ankündigen, dass man bei einer Machtübernahme und dem, was dann unter seiner “Volksherrschaft” geschieht, “wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind”, bei seiner völkischen Umvolkung mitzumachen.

      Sie sollten sich, gerade wenn Sie als “Philosoph” firmieren, um klare Gedanken und Formulierungen bemühen. Das geht auch mit einem rechtsdrehenden Hirn, siehe z.B. Carl Schmitt. Sonst muss man annehmen, Sie können nicht klar denken – oder wollen nicht klar sprechen, weil Sie Ihre wahren Absichten verbergen möchten.

  17. #21 naja
    20. September 2024

    @ uwe hauptschüler
    Was wollen Sie denn per Volksentscheid entscheiden lassen? Ein Parteiverbot für die AfD? Abschiebungen? Oder ob Asylbewerberinnen und andere nicht Deutsche Bürgergeld bekommen?

  18. #22 Spritkopf
    20. September 2024

    Datko, wollen Sie sich nicht endlich zu Höcke äußern? Kratzen Sie doch mal bitte das letzte Stück Integrität zusammen, das Ihnen hoffentlich noch verblieben ist und sagen Sie, wie Sie zu ihm stehen und was Sie von seinen offenen Flirts mit dem Neonazismus halten.

    Immerhin ist das der Mann, der mehr und mehr bestimmt, was in Ihrer Partei – verantwortungsbewusst, wie sie laut Ihrer Aussage ist und wie Sie es in jede Kommentarspalte, die nicht bei Drei auf den Bäumen sitzt, hineinschmieren – passieren soll.

  19. #23 uwe hauptschueler
    20. September 2024

    Hitler ist nicht durch Volksabstimmungen an die Macht gekommen.


    Hartnäckig hält sich das Gerücht, die Weimarer Republik sei an Volksentscheiden zugrunde gegangen,…
    …nicht das deutsche Volk hat jemals Hitler die Mehrheit gegeben, auch nicht bei den
    …schon unfreien Wahlen 1933, sondern es sind Parlamentarier gewesen…”

    Sicherlich eröffnete das Volksbegehrensrecht der
    Weimarer Republik den radikalen Parteien Mobilisierungschancen. Dies galt aber auch – und praktisch
    in viel höherem Maße – für andere demokratische
    Rechte, wie Presse- und Versammlungsfreiheit sowie
    Wahlrecht – ohne dass jemand deswegen heutzutage diese Grundrechte unter Verweis auf die Weimarer Republik in Frage stellen würde.

    Q.:+https://www.schule-in-freiheit.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/03_Weimar_Erfahrungen_03.pdf

    “DIE LEGENDE VON DEN
    SCHLECHTEN WEIMARER
    ERFAHRUNGEN“

    Das einzige Volksbegehren, das von den Rechtsparteien, darunter den Nationalsozialisten, getragen wurde, richtete sich gegen
    den „Young-Plan“ zu den Reparationen (1929). Dieses Volksbegehren überwand knapp die Zehn-Prozent-Hürde, doch die
    Volksabstimmung wurde ein Misserfolg. Zwar votierte eine
    Mehrheit an den Urnen mit „Ja“, aber es hatten sich überhaupt
    nur 14,9 Prozent der Stimmberechtigten beteiligt – 50 Prozent
    wären erforderlich gewesen.
    Nach diesem „Reinfall“ mied Hitler die Volksgesetzgebung. Er
    konzentrierte sich stattdessen auf die Wahlen, um an die Macht
    zu kommen. …”

    Q.:+https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Legende_Weimarer_Erfahrungen.pdf
    Darüber hinaus wäre es nett, wenn die Bundesregierungen Artikel 20(2)GG umsetzen würde.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in … Abstimmungen … ausgeübt.

  20. #24 uwe hauptschueler
    20. September 2024

    @
    #21naja
    20. September 2024
    Wenn 10% der Abstimmungsberechtigten zu einem Thema eine Volksabstimmung fordern, wäre eine anzusetzen. Der Prozentsatz ließ sich durch Abstimmung regeln.

  21. #25 Joachim Datko
    Regensburg
    20. September 2024

    Zu #24
    Die AfD propagiert schon lange Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild.

  22. #26 mischi
    20. September 2024

    Na, an den Wortlaut des Grundgesetze hält sich der Herr Hauptschüler schon mal nicht, wenn er entgegen Artikel 79 GG den Sinngehalt von Artikel 20 durch Auslassungen entstellt. Aber wenn etwas nicht passt, wird halt ignoriert.

  23. #27 uwe hauptschueler
    20. September 2024

    @#25mischi
    20. September 2024In einer Demokratie müssen alle Gesetze vom Volk geändert oder beschlossen werden können. Das ist das Wesen einer Demokratie. Tabu-Gesetze kann es da nicht geben.

  24. #28 Spritkopf
    20. September 2024

    In einer Demokratie müssen alle Gesetze vom Volk geändert oder beschlossen werden können. Das ist das Wesen einer Demokratie.

    Das ist schlicht hochgradiger Quatsch. Ja, es gibt Demokratien, die auch plebiszitäre Elemente wie den Volksentscheid haben. Wir haben aber eine parlamentarische Demokratie, in der Gesetze von einem vom Volk gewählten Parlament, dem Bundestag, beschlossen werden.

    Demokratische Staatsformen sind beide.

  25. #29 Spritkopf
    20. September 2024

    Tabu-Gesetze kann es da nicht geben.

    Nebenbei: Das ist noch viel größerer Quatsch. Gesetze haben verfassungskonform zu sein, ansonsten sind sie ungültig.

  26. #30 naja
    20. September 2024

    @ uwe hauptschüler
    Ein Gedankenexperiment:
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass 10% der Bevölkerung eine Volksabstimmung zu einem Parteiverbot der AfD unterstützen würden.
    Würde es für Sie (wie beim Brexit) dann reichen, wenn 51% der Wählerinnen und Wähler für ein Parteiverbot der AfD stimmen würden? Und dann die Mehrheit einer Minderheit vorschreiben kann, wen sie wählen können? Auf Grundlage einer direktdemokratischen Entscheidung, egal ob diese Partei verfassungswidrig ist oder nicht? Das Gleiche können Sie auch mit Abschiebungen und Sozialleistungen durchspielen.
    Kloppt man das Grundgesetz dann gleich in die Tonne, oder passt man das Gesetz den Volksabstimmungen an?

  27. #31 uwe hauptschueler
    20. September 2024

    Kloppt man das Grundgesetz dann gleich in die Tonne, oder passt man das Gesetz den Volksabstimmungen an?

    Das Grundgesetz ist seit Anbeginn für die Tonne. Art 20(2) wird beständig ignoriert. Das Ergebnis einer Volksabstimmung gilt selbstverständlich mehr als jedes Gesetz. Alles andere wäre keine Demokratie. Zur Erinnerung: Demokratie = Volksherrschaft.

    • #32 Joseph Kuhn
      21. September 2024

      @ uwe hauptschueler:

      “Zur Erinnerung: Demokratie = Volksherrschaft.”

      Ja.

      “Das Grundgesetz ist seit Anbeginn für die Tonne. Art 20(2) wird beständig ignoriert.”

      Nein.

      Man sollte “Demokratie” nicht auf die direkte Demokratie reduzieren und vorhandene plebiszitäre Elemente in Deutschland nicht ignorieren. In Bayern wurde z.B. das Rauchverbot 2008 durch einen Volksentscheid durchgesetzt.

      Dessen ungeachtet sind mehr plebiszitäre Möglichkeiten in Deutschland durchaus wünschenswert, auf allen Ebenen. Ebenso wie mehr Engagement bei den Bürger:innen zum aktiven Mitmachen, statt nur zum Wutbürgern.

      Mit dem Blogbeitrag hat das aber nur bedingt zu tun. Hier ging es um die erklärte inhaltliche Einseitigkeit der AfD-Bundestagsfraktion. Sie macht die populistischen Risiken der direkten Demokratie recht deutlich. Keine Form der demokratischen Willensbildung ist perfekt und man sollte nicht durch fiktive Ideale reale Möglichkeiten diskreditieren. Sofern man es nicht strategisch genau darauf anlegt, sondern unbedacht fordert, ist das eine Form des Nirwana-Fehlschlusses.

  28. #33 naja
    21. September 2024

    @ uwe hauptschüler
    Das ist wirklich unterkomplex, was Sie beschreiben ist ein Fiebertraum einer Demokratie, in dem Mehrheiten aus reiner Missgunst Minderheiten in ihrer Freiheit einschränken können.

    Ihre Vorstellung einer Demokratie ist außerdem durch eine Mehrheit abwählbar, weil Volksabstimmungen über allem stehen.

    Wir sind eine repräsentative Demokratie und es gilt das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, durch das politische Herrschaft begrenzt wird. Es gibt zum Beispiel das Grundgesetz und Menschenrechte. Auch die Gewaltenteilung beschränkt die Ausübung politischer Macht.

  29. #34 Staphylococcus rex
    21. September 2024

    Beim Thema direkt Demokratie bin ich etwas ambivalent eingestellt, es gibt Vor- und Nachteile. Übrigens gibt es im Grundgesetz einen Sonderfall von Volksentscheiden, wenn Regionen ihre Zugehörigkeit wechseln wollen. Wenn ich mich richtig erinnere, ist kurz nach der Wende das Altenburger Land von Sachsen zu Thüringen gewechselt, während die Fusion von Berlin und Brandenburg von den Brandenburgern abgelehnt wurde.

    Prinzipiell kommen die Schweizer mit ihrer direkten Demokratie ganz gut zurecht. Dagegen ist das Brexit-Votum ein Beispiel dafür, dass direkte Demokratie ganz gehörig schief gehen kann. Das Problem bei einem Volksentscheid besteht darin, dass es sich um eine binäre Entscheidung (ja/nein) handelt und die Randbedingungen oft unklar sind. Ein Gesetzentwurf wird im Bundestag in der Regel deutlich nachbearbeitet. Aber wer definiert die Randbedingungen für einen Volksentscheid? Gerade die Randbedingungen können darüber entscheiden, ob eine Entscheidung zu einem Erfolg oder zu einem Desaster wird. Gerade deshalb lieben Populisten Volksentscheide, weil sie sich hier nicht der unangenehmen Diskussion um die Randbedingungen und um mögliche Kollateralschaden stellen müssen.

    Mich persönlich beschäftigt ein anderer Aspekt der direkten Demokratie, nämlich der Generalstreik als kollektives Misstrauensvotum gegen eine Regierung:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Generalstreik

    Vor einigen Wochen hat in Israel ein Gericht den Generalstreik als Misstrauensvotum gegen die Netanjahu-Regierung abgewürgt mit dem Hinweis, dass es hier nicht um Tarifrecht geht.

    Im Wikipedia-Artikel zum Thema Generalstreik sind die Äußerungen zum Verhältnis Grundgesetz und Generalstreik wachsweich. Eine mögliche Auslegung wäre, ein Generalstreik als kollektives Misstrauensvotum gegen eine Regierung ist verboten. Artikel 20 (4) erlaubt aber den Widerstand, wenn die Verfassungsmäßige Ordnung beseitigt wird und andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Das bedeutet, sollte die Brandmauer gegen die AfD brechen und sollte die AfD in einer Regierung Versuche zu einer Gleichschaltung unternehmen, dann wäre das GG Art. 20 (4) u.U. anwendbar.

    • #35 Joseph Kuhn
      21. September 2024

      @ Staphylococcus rex:

      „eine binäre Entscheidung (ja/nein)“

      Und das gibt denen, die die Abstimmung vorbereiten, über die Fragestellung bestimmen, eine ziemlich große Macht, die Dinge so zu lenken, wie man es will.

      Wie gesagt, eine Ideallösung gibt es nicht und jede Form der demokratischen Willensbildung braucht gute Debatten im Vorfeld und ein möglichst mündiges Bürgertum.

  30. #36 uwe hauptschueler
    21. September 2024

    Bei den von Ihnen angeführten Arbeitsschwerpunkten glänzen auch die anderen Parteien durch Nichtstun. Dem könnte durch Volksentscheide abgeholfen werden. Ohne Zweifel wird es dabei auch zu Fehlentscheidungen kommen. Die meisten Fehlentscheidungen wären korrigierbar.
    Wenn in Artikel 20(2) GG Abstimmungen durch das Volk vorgegeben sind, dann sind welche durchzuführen. Die seit mehr als 70 Jahren geübte Praxis ist ein klarer Verfassungsbruch.

    • #37 Joseph Kuhn
      21. September 2024

      @ uwe hauptschueler:

      “Bei den von Ihnen angeführten Arbeitsschwerpunkten glänzen auch die anderen Parteien durch Nichtstun.”

      Sehr pauschal geurteilt, die AfD verteidigend. Korrekt ist, dass die anderen Parteien bei den Themen nicht genug getan haben oder tun wollen. Aber keine sagt, unsere Bundestagsfraktion wird sich damit schwerpunktmäßig gar nicht mehr befassen. Nur nebenbei: Selbst wenn Sie Recht hätten, würde das die Ignoranz der AfD nicht besser machen.

      “Die seit mehr als 70 Jahren geübte Praxis ist ein klarer Verfassungsbruch.”

      Ihre Privatmeinung? Oder sind Verfassungsrechtler:innen mehrheitlich auch dieser Meinung?

      Ich habe keinen Überblick über die Diskussion im Verfassungsrecht. Aber wer die Bewertung “klarer Verfassungsbruch” vornimmt, sollte schon die verfassungsrechtliche Lage recherchiert haben und nicht nur seinem Bauchgefühl als oberster Richtschnur folgen.

  31. #38 uwe hauptschueler
    21. September 2024

    Im Grundgesetz Artikel 20(2) steht:

    “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen …”

    Wenn Ihnen Herr Kuhn Verfassungsrechtler erklären würden, ein siebzigjähriger Verzicht auf Wahlen wäre kein Verfassungsbruch, würden Sie die ernst nehmen?

  32. #40 PDP10
    22. September 2024

    Unterkomplex denken können ist übrigens keine Superkraft. (Nicht mal im DC Universum das ich als Marvel-Fan zutiefst lahm finde).