Vor ein paar Tagen hat der Bayerische Rundfunk berichtet, dass das Landgericht Tübingen das erstinstanzliche Urteil in Sachen Bioscan bestätigt hat. Zwar sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, die Verurteilten hätten Revision eingelegt. Aber man kann es nicht oft genug wiederholen:

„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“

„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“

„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“

„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“

„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“

„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“

„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“

„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“

„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“

„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“

Warum kann man es nicht oft genug wiederholen? Weil die Geräte nach wie vor im Einsatz sind, wie man sich durch googeln mit dem Suchbegriff „Bioscan“ unschwer überzeugen kann.

Physikalisch unsinnig? Egal. Experimentell widerlegt? Egal. Gerichtlich bestätigter Betrug? Egal. Geständnisse? Egal. Der Glaube ist stärker, der Geschäftssinn auch. Damit sich daran etwas ändert, müssten vermutlich erst die vielen Anwender verurteilt werden, die zwei Sätze oben 100 mal abzuschreiben. Nachdem sie 100 mal den Leberkäs-Test nachvollzogen und ihren Kunden erklärt haben.

Kommentare (4)

  1. #1 PDP10
    30. November 2024

    100 mal abzuschreiben

    Ich fürchte, dass wird nichts helfen, denn die verurteilten Betrüger Genies sind selbstverständlich selbstlose Helden die den Menschen nur gutes tun wollten.
    Aber der Medizinisch-Pharmazeutisch-Industrielle Komplex hat mit seiner Lobby-Arbeit (wahrscheinlich mit Hilfe irgendwelcher satanistischen Rituale!) die Merkel-Diktatur und die Gerichte dazu gebracht solche großartigen Innovationen nach wissenschaftlichen Kriterien zu beurteilen (Wissenschaft! Pah!). Die Geschichte zeigt doch unzweifelhaft, dass alle Genies die für ihre Ideen verurteilt wurden am Ende immer Recht hatten! (Hier als Soundtrack bitte “Bohemian Rhapsodie” von Queen einspielen: “Galileo! Galileo! Figaroooo!”).

    *seufz*

    • #2 Joseph Kuhn
      1. Dezember 2024

      @ PDP10:

      “Ich fürchte, dass wird nichts helfen”

      Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte die Verteidigung sogar eine Pressemitteilung zur Verteidigung der fortgesetzten Geschäfte herausgegeben: “Demgemäß ist es weiterhin in jeder Hinsicht legitim, bioscan-Geräte in der heilberuflichen Praxis zu benutzen”. Ob es jetzt wieder so etwas geben wird?

  2. #3 Ludger
    1. Dezember 2024

    JK:

    […] Gerichtlich bestätigter Betrug? Egal.[…]

    Aus der Kanzlei des Strafverteidigers der Angeklagten ( https://www.presseportal.de/pm/163430/5237341 ):

    2. Kein Vertriebsverbot
    […] Unabhängig von der fehlenden Rechtskraft des Urteils liegt die Zuständigkeit für ein “echtes” Vertriebsverbot – eine rechtsverbindliche Unterlassungsverfügung – allein bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

    Diese wiederum, das Regierungspräsidium Tübingen, hat sich im Verlauf des Verfahrens ausdrücklichdahingehend eingelassen, dass der Vertrieb des Gerätes aus ihrer Sicht nicht gegen medizinprodukterechtliche Vorgaben verstoße, weshalb auch kein Anlass zum Erlass einer (Vertriebs-) Untersagungsverfügungbestehe.

    Die Verantwortung wird dann später auf die Heilberufler oder sonstige Marktteilnehmer im Gesundheitswesen abgeschoben.
    Da es offenbar juristisch schwierig ist, den Verkauf von “Humbug-Geräten” zu regeln, wird es wohl nur helfen, dass man einige Anwender (m/w/d) strafrechtlich verfolgt.

  3. #4 Staphylococcus rex
    1. Dezember 2024

    Falls jemand die Pointe mit dem Leberkäs nicht verstanden hat, hier die Erklärung dazu:
    https://www.psiram.com/de/index.php/Bioscan-SWA

    Besonders interessant finde ich folgendes Detail: “Wurde beim Leberkäse oder beim Lappen in der PC-Software jedoch ein bestimmter Name eines Patienten eingegeben, so erschienen jeweils ähnliche Daten zum Profil des Patienten. Dies bedeutet, dass die Software für dieselbe Person stets gleiche oder ähnliche Werte anzeigt, offenbar um eine Wiederholbarkeit der Messergebnisse vorzutäuschen. Wie sich aus einer Analyse des USB-Datenverkehrs ergab, werden von den Geräten dieser Bauart keine Daten an den angeschlossenen Computer übertragen.[14] Daraus ergibt sich der Schluss, dass alleine die Software nutzlose Phantasiedaten errechnet, die sich aus Patientendaten ergeben. Der Benutzer wird zu Beginn der Untersuchung nach Körpergröße, Alter und Gewicht gefragt.”