Vor ein paar Tagen hat der Bayerische Rundfunk berichtet, dass das Landgericht Tübingen das erstinstanzliche Urteil in Sachen Bioscan bestätigt hat. Zwar sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, die Verurteilten hätten Revision eingelegt. Aber man kann es nicht oft genug wiederholen:
„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“
„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“
„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“
„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“
„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“
„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“
„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“
„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“
„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“
„Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. (…). Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt.“
Warum kann man es nicht oft genug wiederholen? Weil die Geräte nach wie vor im Einsatz sind, wie man sich durch googeln mit dem Suchbegriff „Bioscan“ unschwer überzeugen kann.
Physikalisch unsinnig? Egal. Experimentell widerlegt? Egal. Gerichtlich bestätigter Betrug? Egal. Geständnisse? Egal. Der Glaube ist stärker, der Geschäftssinn auch. Damit sich daran etwas ändert, müssten vermutlich erst die vielen Anwender verurteilt werden, die zwei Sätze oben 100 mal abzuschreiben. Nachdem sie 100 mal den Leberkäs-Test nachvollzogen und ihren Kunden erklärt haben.
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