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Die gesundheitspolitischen Programme der Parteien zur Wahl am 23. Februar sind allesamt keine Kassenschlager. Gesundheitspolitik ist im Wahlkampf immer ein Nischenthema. Nachdem es aber zunächst so aussah, als ob die Gesundheitspolitik neben Migration und Wirtschaftskrise im Wahlkampf gar keine Rolle spielen würde, hat der Vorschlag der Grünen, auch Kapitalerträge zur Finanzierung der Krankenversicherung heranzuziehen, nun doch für viel Aufregung gesorgt.

Im Wahlprogramm der Grünen heißt es dazu ganz unscheinbar:

„Die Beitragsbemessung werden wir reformieren und beispielsweise auch Kapitaleinnahmen zur Finanzierung unseres Gesundheits- und Pflegesystems heranziehen. Damit schützen wir auch Löhne und Gehälter vor höheren Beitragsabgaben.“

So weit so gut und so stand der Satz seit Mitte Dezember unbeachtet im Wahlprogramm. Bis Robert Habeck den Vorschlag vier Wochen später im „Bericht aus Berlin“ in der ARD offensiv in die Öffentlichkeit trug. Danach ging es Schlag auf Schlag. Habeck habe keine Ahnung von Wirtschaft und verstehe volkswirtschaftliche Zusammenhänge nicht, so zum Beispiel der Liquiditätsfallenversteher Friedrich Merz, und von einem „Griff in die Taschen der Menschen“ sprachen Spitzenleute der Union wie der FDP. FDP-Buschmann klagt im Bildzeitungs-Sprech den „großen Habeck-Klau“ an. Die SPD assistiert. Matthias Miersch sieht Parallelen zum Heizungsgesetz, es sei ein „völlig unausgegorener Vorschlag“. Immerhin darin sind sich Union, FDP und SPD schon mal einig: Man mag die Grünen nicht.

In allen Wahlprogrammen lassen sich „völlig unausgegorene Vorschläge“ finden. Wahlprogramme sind keine Gesetzentwürfe. Und selbst die sind oft reichlich unausgegoren. Die Debatte um die Heranziehung von Kapitalerträgen für die Krankenversicherung hat sich allerdings zu einer Sondervorführung dümmlicher Demagogie entwickelt.

Natürlich ist so gut wie jeder Vorschlag, das Beitragsaufkommen der Krankenversicherung zu verbessern, „ein Griff in die Taschen der Menschen“. Das wäre übrigens nicht anders, wenn man Leistungen kürzen würde. Die relevante Frage ist, ob man in die Taschen der richtigen Menschen greift, in dem Fall, in die Taschen derer, die viel Geld haben. So haben es die Grünen wohl gemeint, aber nicht damit gerechnet, dass die politische Konkurrenz nur darauf gelauert hat, ihnen soziale Kälte und wirtschaftliche Inkompetenz gleichermaßen vorwerfen zu können. In der Flutwelle der konkurrenziellen Empörung gingen alle Erklärungsversuche unter.

Gestern hat es Frau Baerbock in der Sendung Caren Miosga noch einmal unternommen, die Kuh vom Eis zu kriegen. Normale Leute, so Baerbock, seien gar nicht betroffen, für GKV-Versicherte sei ja schon alles geregelt. Es gehe darum, zunächst die private und gesetzliche Krankenversicherung zusammenzuführen und dann von den reichen, bisher privat versicherten Personen, die keine Arbeitseinkommen haben, einkommensbasiert Beiträge zu erheben. Caren Miosga hat mehrfach wiederholt, sie verstehe es nicht und fast schon etwas gehässig darauf beharrt, Baerbock könne es nicht gut erklären. Sie schien, nachdem sie vor einiger Zeit Christian Lindner etwas schärfer interviewt hatte, in der Parteienbalance etwas wiedergutmachen zu wollen. Vermutlich hat sie es auch wirklich nicht verstanden, Miosga bewegt sich in ihrem Alltag nicht in den Niederungen des Krankenversicherungssystems. Sonst hätte sie, statt auf ihrem Unverständnis zu beharren, nachfragen können, wie ernst die Idee wirklich gemeint ist, vor allem mit Blick auf die nächste Legislaturperiode. Denn schon die Zusammenführung von GKV und PKV dürfte unter einer Regierung Merz keine Chance haben, der darauf folgende Schritt mit den Kapitalerträgen ist somit erst recht nicht mehr zu erwarten.

An dem Thema sind Miosga und Baerbock gleichermaßen gescheitert. Natürlich kann man in ein Wahlprogramm auch etwas schreiben, was parteipolitisch gewollt und realpolitisch unmöglich ist, aber dazu sollte man sich dann auch in der öffentlichen Diskussion transparent verhalten. Sofern man weiß, wovon man spricht.

So gibt es jetzt viel Aufregung um praktisch nichts, mit viel Wirtschaftskompetenz auf dem Niveau von Friedrich Merz. Buschmann erläutert seinen „großen Habeck-Klau“ damit, Habecks Vorschlag könne auch für kleine Sparraten sechsstellige Minderungen ihrer Erträge bedeuten“. Das muss die Quadratur des Kreises sein, kleine Sparraten mit sechsstelliger Ertragsminderung. Und Markus Söder, neuerdings immer gerne dabei, wenn es gegen die Grünen geht, meint: „Auf schon einmal versteuertes Geld dürfen keine zusätzlichen Beiträge und Steuern erhoben werden“. Demnach dürfte es viele Steuern gar nicht geben, auch die Mehrwertsteuer oder die Mineralölsteuer an der Tankstelle beispielsweise werden auf schon versteuertes Geld erhoben. Und es geht im Vorschlag der Grünen um die Kapitalerträge, nicht um die Substanz, man kann sie selbstverständlich wie alle anderen Einkommensarten auch behandeln.

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Kommentare (18)

  1. #1 Ludger
    20. Januar 2025

    Zum Thema gibt es ein TV-DUELL: Katrin Göring-Eckardt (Grüne) vs. Wolfgang Kubicki (FDP) | WELT LIVE ab Minute 19
    http://www.youtube.com/watch?v=SkyoSPvq0H8

    [Link editiert, JK]

    • #2 Joseph Kuhn
      20. Januar 2025

      @ Ludger:

      Danke für den Link.

      Wenn ich Frau Göring-Eckardt richtig verstanden habe, erzählt sie eine andere Geschichte als Frau Baerbock gestern bei Caren Miosga, nämlich dass es zunächst “nur” um die Kapitalerträge geht und dann erst um die Bürgerversicherung. Ob und ggf. wie das in dieser Reihenfolge funktionieren kann? Schließlich erhebt die PKV keine einkommensabhängigen Beiträge.

      Verwirrend ist zudem, dass sie Beiträge auf individuelle Einkommen der Versicherten vor Augen zu haben scheint, während Wolfgang Kubicki Kapitalerträge des Emirs von Katar oder von Versicherungsgesellschaften anspricht, also Kapitalerträge von Anlegern, die keine Versicherten sind. Die kann man daher nicht in Form von Versicherungsbeträgen heranziehen, sondern nur als eine andere Art Abgabe. Juristen werden dazu mehr sagen können.

      Die Politiker:innen könnten natürlich erst einmal klären, worüber man spricht, bevor man etwas zerredet und weiß gar nicht, was. Aber vermutlich reicht im Wahlkampf Letzteres.

  2. #3 zimtspinne
    20. Januar 2025

    Ich finde allerdings schon, eine Kernkompetenz von Politikern höherer Ebene sollte die Fähigkeit präziser Formulierungen sein.

    Auch vorausschaundes Denken, wo es besonders relevant ist und besonders übelgenommen wird bzw Rattenschwänze von Konflikten nach sich zieht.

    Das sind ja keine LIve-Sendungen, sondern es gibt ein Scirpt. Im Vorfeld wird nicht nur der Ablauf besprochen, sondern auch ein Fragenkatalog durchgegangen.
    Eine Kernkompetenz von Politikern im gehobenen Dienst des Volkes sollte es auch sein, sich vorzubereiten, wenn man/frau ‘zum Volk spricht’.

    Im Zeitalter von Influencer- und Contentcreatoren wird die Latte hochgehängt und das trifft dann eben auch Politiker. Die werden unbewusst damit verglichen, und man wundert sich, wie ein einfacher, schlecht bezahlter Creator mit allen Fähigkeiten glänzt, die unserer Volksvertreter oft vermissen lassen.
    Im Gegensatz zu denen, werden tollpatschige Formulieren (höflich ausgedrückt), schlechte Vorbereitung, schlechte Recherchearbeit uvm umgehend bestraft.

  3. #4 RGS
    20. Januar 2025

    Tja! Ich habe auch noch nicht verstanden, wessen Kapitalerträge zur Finanzierung der GKV verwendet werden soll.
    Wenn weiter das Prinzip gelten soll, dass es es eine Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge zur GKV gibt, dann würde das nur Versicherte treffen, die Brutto unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von, in diesem Jahr 66.150€ verdienen. Alle die mehr verdienen zahlen nur auf diesen Betrag Beiträge zur GKV.
    Die Frage ist nun, wer verdient durch seine Anstellung weniger als 66.150€ im Jahr und hat gleichzeitig noch Einkünfte aus Kapitalerträgen, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen werden könnten?
    Jetzt könnte man noch überlegen, ob Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe frei sind und nicht zur Finanzierung der GKV herangezogen werden.
    Über wieviele Menschen reden wir da, die weniger als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen und gleichzeitig größere Kapitalerträge von z.B. über 1.000 €/pro Jahr haben?
    Vermutlich sind das wenige und es sind vermutlich Erben.

  4. #5 Joseph Kuhn
    20. Januar 2025

    Von einem anderen STERN

    Der STERN gerät bei einer Frage ins Schlingern:

    “Annalena Baerbock kann Habecks Vorschlag zur Rente bei “Caren Miosga” nicht erklären

    Gleich zu Anfang grillt Miosga Baerbock zu Robert Habecks Vorschlag, Sozialabgaben auf Kapitalerträge zu erheben. So will er das Rentensystem stabilisieren.”

    Offensichtlich sind alle etwas verwirrt. Wollte Habeck nicht das Satellitensystem stabilisieren?

    [Nachtrag 21.1.2025: Im “Bericht aus Berlin” vom 12.1. hat sich Habeck zwar auch zur Finanzierung der Renten geäußert, da aber keinen Bezug zu den Kapitalerträgen hergestellt. Bei der anschließenden Frage nach den Krankenkassenbeiträgen hat er aber vielleicht etwas missverständlich davon gesprochen, Kapitalerträge “sozialversicherungspflichtig” zu machen, was man ja allgemeiner verstehen kann. Dagegen wird im Grundsatzprogramm der Grünen aus dem Jahr 2020 auf Seite 90 explizit ein Bezug zwischen Rentenfinanzen und Kapitalerträgen hergestellt.]

    Sehr schön auch die Erkenntnis des Bundes katholischer Unternehmer:

    “Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) hat die Initiative von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Sozialabgaben auf Kapitalerträge zu erheben, deutlich abgelehnt. Nach Einschätzung des katholischen Unternehmerverbandes mit Sitz in Köln dränge sich der Verdacht auf, dass es bei dieser Maßnahme vor allem um Einnahmenerhöhungen gehe.”

    Ja sapperlott. Hat man gehofft, es gehe um die Senkung von Einnahmen?

  5. #6 Ludger
    20. Januar 2025

    J.K.:
    “Ja sapperlott. Hat man gehofft, es gehe um die Senkung von Einnahmen?”

    Da gabs doch mal so Begriffe wie Klimaprämie, Pro-Kopf-Klimabonus, Öko-Bonus und Energiegeld mit Erstattungsversprechen für die Bürger.
    https://de.wikipedia.org/wiki/CO2-Preis_mit_Klimapr%C3%A4mie#Deutschland

    2021 einigten sich die Parteien der Ampelkoalition im Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode des Bundestages auf die Einführung eines „Klimagelds“.[21] Umwelt und Wirtschaftsminister Robert Habeck argumentierte, dass der Staat die EEG-Umlage beim Strompreis übernehme. Fast alle Einnahmen aus dem CO2-Preis flössen so an die Menschen zurück. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands seien die Gesamteinnahmen durch den CO2-Preis aber deutlich höher als die Entlastung bei der EEG-Umlage.[22]

    [Hervorhebung durch mich]

    Für Einnahmen des Staates sind die Steuern da. Wer die CO2-Bepreisung teilweise benutzt, um Staatseinnahmen zu generieren, muss sich nicht wundern, dass man ihm auch Sozialgebühren auf Dividenden als Steuerersatz zutraut.

    • #7 Joseph Kuhn
      21. Januar 2025

      @ Ludger:

      “Für Einnahmen des Staates sind die Steuern da.”

      Das ist etwas sehr konventionell gedacht: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20243/oeffentliche-einnahmen/

      Aber ich will das Finanzgebaren der Regierung(en) nicht verteidigen. Ich finde es nur beeindruckend, wie viel Aufregung es um einen Vorschlag gibt, bei dem man – wie bei vielem, was in den Wahlprogrammen steht – gar nicht so genau weiß, wie er ausgestaltet werden sollte und wie viele Lautsprecher trotzdem schon alles besser wissen. Genau mein Humor.

  6. #8 PDP10
    20. Januar 2025

    Zum Satz von RGS oben “Tja! Ich habe auch noch nicht verstanden, wessen Kapitalerträge zur Finanzierung der GKV verwendet werden soll.”

    Und ganz allgemein zur Diskussion:

    Ähm, Hallo? … viele Leute zahlen schon Sozialversicherungsbeiträge (insbesondere Beiträge zur Krankenkasse) auf Kapitalerträge.
    Viele Freiberufler beispielsweise.

    Ist man als Freiberufler (ich rede hier explizit nicht von Ärzten, Anwälten und anderen Listenberufen – da weiß ich nicht, wie sich das verhält – sondern von sonstigen Freiberuflern) zB. in der gesetzlichen Krankenkasse versichert gibt man denen gegenüber sein zukünftig erwartetes und letztes Jahreseinkommen an und daraus berechnen sich dann die Beiträge zur GKV. Zu diesen Einkommen zählen bei Selbstständigen immer auch Kapitalerträge. Pardauz.

    Insbesondere Freiberufler die in der Künstlersozialkasse versichert, sind zahlen auf ihr Einkommen zu dem auch Kapitalerträge gehören Beiträge in die GKV, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

    Nichts neues also diesseits des Rio-Peco. Bisschen die Empörung runterfahren und überlegen, ob man damit auch noch Angestellte belasten will, die von ihrem eher so mittel Einkommen selbst Geld anlegen um ihre erwartbar nicht so dolle Rente auf zu bessern auch noch belasten sollte.

  7. #9 PDP10
    20. Januar 2025

    @Joseph Kuhn:

    BTW: Den Satz oben im Artikel

    Demnach dürfte es viele Steuern gar nicht geben, auch die Mehrwertsteuer oder die Mineralölsteuer an der Tankstelle beispielsweise werden auf schon versteuertes Geld erhoben.

    .. verstehe ich nicht. Das ist ja gerade noch kein versteuertes Geld auf das die Umsatzsteuer erhoben wird?
    Oder wie?

    • #10 Joseph Kuhn
      21. Januar 2025

      @ PDP10:

      “Das ist ja gerade noch kein versteuertes Geld auf das die Umsatzsteuer erhoben wird?”

      Nur, wenn du mit Schwarzgeld bezahlst, weil du dein Einkommen vorher nicht versteuert hast.

  8. #11 PDP10
    21. Januar 2025

    @Joseph Kuhn:

    Achso. So rum. Das stimmt natürlich. Ich habe den Satz so rum (offenbar ziemlich verquast) missverstanden, dass Unternehmen auf schon von ihnen versteuerte Beträge Umsatzsteuer erheben. Das wäre natürlich quatsch.

  9. #12 Omnivor
    Am 'Nordpol' von NRW
    21. Januar 2025

    Die Frage ist nun, wer verdient durch seine Anstellung weniger als 66.150€ im Jahr und hat gleichzeitig noch Einkünfte aus Kapitalerträgen, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen werden könnten?

    “Freiwillige” KVdR Rentner.
    Alle freiwilligen Mitglieder der GKV/KVdR zahlen auf Kapital- und Mieteinkommen Beiträge. Bei Angestellten fällt das nicht auf, die müssen ja über der Beitragsbemessungsgrenze sein.
    Auch Solo-Selbständige, die freiwillig in der GKV sind zahlen.
    Ich gehöre zu den Doowen, die nach dem Studium eine gut bezahlten Job hatten und dachten, das ginge immer so weiter und als Rentner könnte man sich die PKV auch noch leisten. Leider war man als Boomer ja mit 45 nicht mehr vermittelbar.
    Um in die Pflicht-GKV für Rentner (KVdR) zu kommen, muß man 90% der 2. Hälfte des Arbeitslebens in der GKV sein. D.H um mit 67 in die KVdR muß man mit 45/48/50 zurückgewechselt haben, wenn man mit 20/25/30 mit dem versicherungspflichtigen Berufsleben angefangen hat.
    Da freut man sich, wo die freiwillige Vorsorge fürs Alter bleibt.

  10. #13 RGS
    22. Januar 2025

    @PDP10 und Omnivor

    Danke für die Aufklärung, dass freiwillig Versicherte schon Beiträge auf Kapitalerträge zahlen.

    Ich kenne einen Fall wo ein Notar im hohen Alter eine Privatinsolvenz hinlegte. Der durfte dann wieder in die AOK. Angeblich war es Ermessen.

  11. #14 Ludger
    24. Januar 2025

    @Omnivor:
    “Um in die Pflicht-GKV für Rentner (KVdR) zu kommen, muß man 90% der 2. Hälfte des Arbeitslebens in der GKV sein. D.H um mit 67 in die KVdR muß man mit 45/48/50 zurückgewechselt haben, wenn man mit 20/25/30 mit dem versicherungspflichtigen Berufsleben angefangen hat.”

    Das war bei meiner Frau auch so, weshalb sie eine “freiwillig Versicherte” war. Irgendwann hatte einer meiner Söhne in der Süddeutschen gelesen, dass 2017 die Anrechenbarkeit von Kindererziehungszeiten reformiert worden war und die Krankenkassen bei der Neubewertung laut Gesetz nicht von selber aktiv werden müssen.
    Überprüfung bei uns: 3 Kinder entsprechen 9 Jahre; das reichte. Meine Einkünfte werden jetzt nicht mehr für die KVdR-Beitragsberechnung herangezogen. Die Überzahlung von mehreren Jahren wurde ohne Antrag erstattet.
    Siehe auch:
    https://kvoptimal.de/blog/allgemeines/neu-ab-1-8-2017-anrechnung-von-kindererziehungszeiten-in-der-kvdr/

  12. #15 Joseph Kuhn
    6. Februar 2025

    Makroskop …

    … hat gerade eine etwas ausgebaute Variante des Blogbeitrags veröffentlicht: https://makroskop.eu/05-2025/kapitalertrage-fur-krankenkassen-griff-in-die-taschen-der-menschen/

  13. #16 Joseph Kuhn
    7. Februar 2025

    Robert Paquet auf Observer Gesundheit

    Robert Paquet kommentiert auf “Observer Gesundheit” ebenfalls einige Wahlkampf-Platzpatronen, u.a., dass viele Journalisten einfach auf den Vorwurf aufgesprungen sind, Habeck nenne keine konkreten Zahlen:

    “Die Journalisten wollen immer Zahlen hören, und glauben oft den größten Unsinn, wenn er nur mit einer oder zwei Nachkommastellen präsentiert wird.”

    Das ist übrigens nicht nur ein medienkritisches Bonmot. Die Vertrauensmagie der Zahlen wirkt in vielen Lebensbereichen, von eigenwilligen Studienergebnissen bis hin zu “berechneten” Horoskopen. Bei Studien kommt noch der Wissenschaftsbonus dazu (“die Wissenschaft hat festgestellt, …”), und wenn Professoren sprechen, auch noch der Professor-Brinkmann-Effekt.

  14. #17 Joseph Kuhn
    10. Februar 2025

    Eine Anekdote am Rande

    Am 28.1. hat im Rahmen einer Healthcare-Bayern-Veranstaltung der Gesundheitsökonom Günter Neubauer den Vorschlag von Habeck kommentiert. Dass er ihn kritisch sieht, war zu erwarten. Aber dass er glaubt, damit würde man Leute wie Frau Klatten in die Kapitalflucht treiben, weil ihr Geld doch in BMW steckt, ist echt originell. Sollte ihr Einkommen in einer anderen Welt je einmal beitragspflichtig für die GKV werden, und sei es bei verdoppelter Beitragsbemessungsgrenze, sie würde es nicht einmal bemerken.

    Der Satz “Das Kapital ist ein scheues Reh” hat in manchen Kreisen Kultstatus, die oberen Einkommen gelten als unantastbar. Das Tabu, Reiche zu mehr Mitfinanzierung des Sozialstaats zu verpflichten, treibt dabei manchmal auch seltsame Blüten.

  15. #18 Joseph Kuhn
    24. März 2025

    Daten zum Habeck-Vorschlag

    Lotte Wedekind und Benjamin Berndt vom WiG-2-Institut haben sich anhand der Literatur noch einmal mit dem Grünen-Vorschlag befasst und sehen ein Potential von 0,4 bis 0,9 Beitragsprozentpunkten zur Senkung der Kassenbeiträge, die Datenlage sei aber nicht gut.

    Sie weisen ergänzend darauf hin, dass mit der Heranziehung von anderen Einkommensarten vom Grundsatz der paritätischen Finanzierung der GKV abgewichen würde und anteilig die Versicherten stärker als die Arbeitsgeber belastet wären.

    Dieses Argument spricht m.E. aber nicht gegen den Grünen-Vorschlag. Die Beitragsparität gilt auch bisher nur für “normale” Arbeitseinkommen abhängig Beschäftigter, sie galt bis 2018 nicht für die Zusatzbeiträge, die damals von den Versicherten allein getragen wurden und sie war auch sonst in der Vergangenheit nicht zu allen Zeiten sakrosankt.

    ————-
    Edit: Satz zu den Zusatzbeiträgen korrigiert (sie werden derzeit paritätisch finanziert).