Bekanntlich werden Daten als Gold des 21. Jahrhunderts gehandelt. Das gilt auch und insbesondere für die Gesundheitsdaten. Im Gesundheitssystem geht es um einen Mega-Markt: 2022 beliefen sich die Gesundheitsausgaben in Deutschland auf fast 500 Mrd. Euro. 10 Jahre zuvor waren es noch 300 Mrd. Euro, 20 Jahre früher 230 Mrd. Euro. In den letzten 5 Jahren betrug der Zuwachs ca. 20 Mrd. Euro jährlich, ein attraktiver Wachstumsmarkt also.

Dass dieser Markt Daten-Begehrlichkeiten in der Wirtschaft weckt, ist kein Wunder. Ganz explizit hat Karl Lauterbach das Gesundheitsdatennutzungsgesetz damit begründet, dass er der Pharmaindustrie unter die Arme greifen will, für sie den größten Gesundheitsdatenmarkt der Welt schaffen will.

Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen ihre Gesundheitsdaten, ihr Datengold, hergeben. Konkret: die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen und den Datenzugriff nicht blockieren. Ihre Daten gleich zu enteignen, traut man sich noch nicht, dazu ist das Thema zu sensibel. Lange hat man damit argumentiert, vom Zugang Dritter zu den Daten würden vor allem die Menschen selbst profitieren, die Forschung könne Krankheiten besser untersuchen und die Industrie bessere Behandlungsverfahren entwickeln. Das ist zweifellos richtig, aber eben nur die halbe Wahrheit.

Viele Gesundheitsdaten, mit denen man heute schon erhebliche Verbesserungen bei der Gesundheit in die Wege leiten könnte, werden zudem kaum oder gar nicht beachtet, weil sie nicht in handelbare Produkte verwandelt werden können, oder im Gegenteil, die Vermarktung solcher Produkte sogar behindern. 10 Jahre Lebenserwartung verlieren Raucher:innen beispielsweise durch den Tabakkonsum. Die Datenlage ist robust, aber politisch kaum handlungswirksam. Man will die Menschen ja nicht unnötig bevormunden, heißt es.

Da haben manche bei den individuellen Gesundheitsdaten weniger Skrupel. Damit der Datenstrom sprudelt, überlegt Friedrich Merz, dass Patient:innen, die ihre Daten hergeben, 10 % niedrigere Krankenkassenbeiträge zahlen sollen. Klingt gut? Die anderen zahlen dann, there is no free lunch, durch steigende Beiträge eben noch etwas mehr und die Vertraulichkeit des Arztbesuchs würde gewissermaßen kostenpflichtig. Anders als bei Habecks Vorschlag, Kapitalerträge beitragspflichtig zu machen, gibt es zu Merzens Vorschlag keine Aufregung. Schon die Opt-out-Regelung bei der ePA ist heikel, es wird darüber nicht wirklich gut aufgeklärt, auch das ging in den Medien seinerzeit unter, von einzelnen warnenden Stimmen abgesehen.

Die Datenschätze sollen für die Forschung und die Industrie zwar stets nur pseudonymisiert oder gar anonymisiert bereitgestellt werden, und immer wieder wird auf die hohen Datenschutzstandards hingewiesen. Allerdings ist die Geschichte der gut geschützten Gesundheitsdaten von Anfang auch eine der Überlistung des Schutzes und mit der monetären Wertschätzung der Daten nimmt auch ihre Wertschätzung bei Hackern zu. Berichte über Cybersicherheitsvorfälle mit Gesundheitsdaten sind Legion, Verbraucherschützer warnen, ebenso wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Davon abgesehen, gibt es auch aus medizinischer Sicht zuweilen Vorbehalte gegen das Einstellen von Daten in die ePA, erst kürzlich hatten beispielsweise die Kinderärzte auf kritische Fallkonstellationen hingewiesen. Das alles spricht natürlich nicht pauschal gegen die Nutzung der Daten in der Forschung, aber es spricht dagegen, nur nachlässig über die Risiken der ePA aufzuklären oder den Menschen diese hochsensiblen Daten gar abzupressen.

Merz will nichts abpressen. Er setzt auf Anreize, auf Nudging. Geld oder Daten. Ein Testballon vielleicht, wie die Öffentlichkeit reagiert. Es wird jetzt in der Migrationsdebatte untergehen, aber die Öffentlichkeit wird spätestens dann reagieren, wenn es wirklich so kommt. Jeder wird es im eigenen Geldbeutel merken, jeden Monat. Ob es dann zu spät ist?

Kommentare (33)

  1. #1 Ludger
    3. Februar 2025

    Es ist schon eigenartig, dass die Leute sich in den 1980-er Jahren massiv gegen die Volkszählung gewehrt haben aber heute freiwillig ihre Daten bei WhatsApp, Google etc. hergeben. Gegen die Datensammelei bei den heutigen Soziale Medien ist die anonymisierte Analyse aus den elektronischen Patientenakten (ePA) harmlos weil anonymisiert. Angeblich wissen die Suchmaschinen wegen der Anfragehäufungen besser über eine Grippewelle Bescheid als die Gesundheitsämter.
    Wie ich vor Jahrzehnten mal bei einer wissenschaftlichen Tagung zum Thema Präeklampsie gehört habe, gehen die Isländer viel angstfreier mit dem Thema um. Sie haben auf ihrer Insel seit 1000 Jahren lückenlos geführte Kirchenbücher, aus denen sich Stammbäume der gesamten Bevölkerung erstellen lassen. Und wenn man Geld bezahlt kann man diese Stammbäume zusammen mit genetischen Untersuchungen der Isländer erwerben. Das ist interessant für die Erforschung familiär gehäufter Erkrankungen und die Entwickelung entsprechender moderner Medikamente.

  2. #2 Jürgen Windeler
    3. Februar 2025

    Große Klasse: bei einer Widerspruchsquote von, sagen wir 5%, fehlen jetzt entweder im System plötzlich 30 Milliarden oder die Beiträge müssen erst einmal um gut 10% angehoben werden, damit 95% 10% Rabatt kriegen können. Da hat jemand richtig sorgfältig nachgedacht.

  3. #4 Ludger
    3. Februar 2025

    Merz sagt in dem oben verlinkten Video (über Heise auf Youtube) nicht, dass er die Kostenentlastung der “Datenspender” mit den Mehrbelastungen der “Datenverweigerer” finanzieren will. Die Einnahmen der Gesetzlichen Krankenkassen werden von der Grundlohnsumme bestimmt. Leidet wie zur Zeit die Wirtschaft, dann leiden auch die Einnahmen der Krankenkassen. Mit besser laufender Wirtschaft hat man Spielraum bei den Krankenkasseneinnahmen. Außerdem haben solche Daten für die Industrie einen Geldwert, man kann sie verkaufen. Das wäre natürlich nicht kostendeckend.
    Ein Politiker darf einen vorläufigen Gedanken mal sagen, auch wenn er noch nicht komplett durchgerechnet ist. Der Gedanke ist jedenfalls nicht zwingend schwachsinnig.

    • #5 Joseph Kuhn
      3. Februar 2025

      @ Ludger:

      “Merz sagt in dem oben verlinkten Video (über Heise auf Youtube) nicht, dass er die Kostenentlastung der “Datenspender” mit den Mehrbelastungen der “Datenverweigerer” finanzieren will.”

      Natürlich sagt er das nicht. Bei ihm kommt das Geld aus der Steckdose.

      “Ein Politiker darf einen vorläufigen Gedanken mal sagen, auch wenn er noch nicht komplett durchgerechnet ist.”

      Durchaus. Und das hätte er auch Habeck mit dessen Vorschlag zugestehen sollen, statt ihm vorzuhalten, er nenne keine konkreten Zahlen.

      “Der Gedanke ist jedenfalls nicht zwingend schwachsinnig.”

      Naja, jedenfalls sind 10 % weniger Beiträge kein Pappenstiel und nicht einfach zu refinanzieren, siehe die kleine Überschlagsrechnung von Jürgen Windeler. Und wenn man, wie Merz, andere Einnahmequellen unbesehen als “Griff in die Taschen der Menschen” denunziert, wird es nicht einfacher.

      Über Anreize bei dem Thema kann man übrigens so oder so nachdenken. Sind die Daten so viel Geld wert, oder geht Merz davon aus, dass der Widerstand der Versicherten so groß ist, dass er so viel Geld anbieten muss?

  4. #6 PDP10
    4. Februar 2025

    @Ludger:

    Wie ich vor Jahrzehnten mal bei einer wissenschaftlichen Tagung zum Thema Präeklampsie gehört habe, gehen die Isländer viel angstfreier mit dem Thema um. Sie haben auf ihrer Insel seit 1000 Jahren lückenlos geführte Kirchenbücher, aus denen sich Stammbäume der gesamten Bevölkerung erstellen lassen.

    Das ist schön für die Isländer. Ob solche Zentralregister nützlich sind, kommt aber wohl darauf an wann und von wem sie genutzt werden. Da kann es dann bei wann und von wem auch mal sein, dass Wer nichts zu verbergen hat erschossen wird.

    Die ePA jedenfalls hat noch ganz andere Probleme:

    https://www.heise.de/news/38C3-Weitere-Sicherheitsmaengel-in-elektronischer-Patientenakte-fuer-alle-10220617.html

    Hier gilt offenbar das ökonomische Prinzip, dass eigentlich Firmen wie Microsoft früher zugeschrieben wurde und dass man seitdem Bananen-Prinzip nennt: Produkt reift beim Nutzer …

    Auch der ehemalige Bundesdatenschützer Ulrich Kelber hat da so seine – gut begründeten – Bedenken:

    https://taz.de/Datenschuetzer-ueber-neue-Patientenakte/!6059544/

    Letztlich taugen die Daten aus der ePA wahrscheinlich nicht mal für die Forschung (was eigentlich ein zentrales Versprechen war), wie hier in einem Interview mit dem Arzt und Gesundheitswissenschaftler Jürgen Windeler ausführlich dargelegt:

    https://www.heise.de/hintergrund/Interview-zu-Forschungsvorhaben-Elektronische-Patientenakte-kein-Heilsbringer-10219183.html

    Ich bin kein Arzt oder sonstwie im Gesundheitssektor tätig. Aber IT-Berater. Seit mehr als 25 Jahren. Aus meiner Sicht? Das ganze ist unfassbarerer Schrott und eine absolute Datenschutz-Katastrophe. Sollte man gleich wieder abschaffen und komplett neu machen. Da kommt aber wohl die Sunken-Cost-Fallacy ins Spiel die Joseph Kuhn in einem anderen Post in den letzten Tagen erwähnt hat.

  5. #7 Ludger
    4. Februar 2025

    PDP10:”Das ganze ist unfassbarerer Schrott und eine absolute Datenschutz-Katastrophe. Sollte man gleich wieder abschaffen und komplett neu machen.”

    Da will ich nicht widersprechen. Dann müsste das aber unter Fehler von Lauterbach laufen. Es ging unter Ulla Schmidt noch schlimmer (zentrale Speicherung der Daten).

    @J.K.: Die Überschrift “Ärztliche Schweigepflicht nur noch gegen Geld?” ist tendenziös. Kein/ Praxis- oder Apothekenmitarbeiter/in verletzt bei der anonymen Auswertung der Kartendaten eine Pflicht zum Einhalten der Vertraulichkeit. Trotzdem kann ich verstehen, dass man die Vertraulichkeit in Bayern besonders schützen muss.

    [https://de.wikipedia.org/wiki/Memminger_Prozess]
    Im Zuge der Ermittlungen [im Rahmen einer Steuerfahndung in Memmingen] wurden die Geschäftsunterlagen der Arztpraxis beschlagnahmt, darunter auch die Patientenkartei. Die Steuerfahndung reichte diese Kartei unaufgefordert an die Memminger Staatsanwaltschaft weiter, die wiederum vor Gericht die Beschlagnahmung beantragte, nun aber in einer Strafsache wegen illegalen Schwangerschaftsabbruchs. […] Alle Patientinnen, bei denen nach 1980 ein Abbruch vorgenommen wurde, wurden befragt. Gegen 279 Frauen und 78 Männer wurden Ermittlungsverfahren wegen illegalen Schwangerschaftsabbruchs oder Beihilfe dazu eingeleitet. Die meisten davon endeten mit einem Strafbefehl. Nur wenige der Verurteilten legten Einspruch ein und riskierten ein öffentliches Gerichtsverfahren.

    • #8 Joseph Kuhn
      4. Februar 2025

      @ Ludger:

      “Die Überschrift “Ärztliche Schweigepflicht nur noch gegen Geld?” ist tendenziös.”

      Ich hoffe doch!

      “Kein/ Praxis- oder Apothekenmitarbeiter/in verletzt bei der anonymen Auswertung der Kartendaten eine Pflicht zum Einhalten der Vertraulichkeit.”

      Bei der anonymen Auswertung an sich nicht, und nein, die Praxismitarbeiter werden nicht zur Verletzung der Schweigepflicht verleitet. Es geht um die Frage, was in die ePA kommt und was das für Folgen hat, in den einzelnen Sequenzen der Datenverarbeitung.

      Die Bedenken der Kinderärzte gegenüber der Dokumentation bestimmter Sachverhalte in der ePA an sich hatte ich ja im Blogbeitrag verlinkt, auch bei anderen Fachrichtungen, z.B. den Psychotherapeuten, gibt es erhebliche Vorbehalte, soweit ich das verfolge, und was die forschenden Konzerne mit den Daten machen, oder andere Zugriffsberechtigte, ist noch einmal ein eigenes Thema.

      Lektüreempfehlung: Andreas Meißner “Die elektronische Patientenakte – Das Ende der Schweigepflicht”. Der Titel ist selbstverständlich “tendenziös”. Man könnte auch sagen, bewusst provokativ, um aufzurütteln.

      “zentrale Speicherung”

      Die Daten der ePA werden quasi zentral gespeichert: “Die ePA ist auf Servern von ePA-Aktenanbietern gespeichert, die die ePA im Auftrag der Krankenkassen betreiben.” (Quelle: KBV)

      Das sind Daten von Millionen Versicherten und die Attraktivität dieser Daten für die Forschung ist untrennbar mit der für Cyberangriffe verbunden.

  6. #9 Ludger
    4. Februar 2025

    Die Probleme der “kritischen Fallkonstellationen” verstehe ich nicht. Ich kenne welche, die haben aber nichts mit der ePA zu tun: z.B. eine 15 Jahre alte Patientin ist privat krankenversichert und will eine orale Empfängnisverhütung (vulgo: “die Pille”). Dabei gibt es immer eine Rechnung mit Diagnose an die versicherte Person (z.B. an den Vater). Also: keine Ärztliche Schweigepflicht für Beamtenkinder.
    Die o.a. pädriatischen Probleme sehe ich nicht. Die bösen impfgegnerischen oder gewalttätigen Familienangehörigen müssten doch erst einmal die ePA auslesen können. Das dürfte eher Betriebsärzten gelingen, die dann ihre “Erkenntnisse” weitergeben könnten.

    • #10 Joseph Kuhn
      4. Februar 2025

      @ Ludger:

      “Die Probleme der “kritischen Fallkonstellationen” verstehe ich nicht.”

      Echt nicht?

      “Also: keine Ärztliche Schweigepflicht für Beamtenkinder.”

      Falls wir gerade gegeneinander Fussball spielen sollten, könnte das ein Eigentor gewesen sein 😉

      “Das dürfte eher Betriebsärzten gelingen, die dann ihre “Erkenntnisse” weitergeben könnten.”

      Auch da gab es schon immer ungute Konstellationen, z.B. was den Zugang zu den Akten angestellter Betriebsärzte nach Ende von deren Tätigkeit im Unternehmen angeht.

      Es ist nicht so, dass die ePA aus dem Datenschutz-Paradies in die Datenschutz-Hölle führt. Thema war der konkrete Vorschlag von Friedrich Merz, den Versicherten ihre Ängste mit einer erheblichen Summe abzukaufen und sich zudem nicht um die Gegenfinanzierung der hohen Kosten zu scheren.

      Falls wir Fußball spielen, noch ein Einwurf von der Seite: Was halten Sie denn von Carsten Linnemanns Idee, ein “Zentralregister für psychisch kranke Gewalttäter” einzuführen?

  7. #11 Ludger
    4. Februar 2025

    Zitat von der oben verlinkten Quelle: KBV

    Wo wird die ePA gespeichert, und wo wird sie bearbeitet?

    Die ePA ist auf Servern von ePA-Aktenanbietern gespeichert, die die ePA im Auftrag der Krankenkassen betreiben. Ärzte und Psychotherapeuten greifen mit Hilfe ihres Praxisverwaltungssystems auf die ePA zu. Patienten wiederum nutzen die ePA-App, die die Krankenkassen in den App-Stores zur Verfügung stellen.

    Das war mir neu. Ich dachte, dass man inzwischen die dezentrale Speicherung der Daten bevorzugt hätte.
    Wie schön ist doch die Rente!

    • #12 Joseph Kuhn
      4. Februar 2025

      @ Ludger:

      “Wie schön ist doch die Rente!”

      In der Tat. Und wenn wir zu jedem Thema die 50 %, die jeder von uns trotzdem noch im Kopf hat, zusammenbringen, haben wir gute Chancen, das Gesamtbild zu sehen. Jeder aus seiner Perspektive natürlich 😉

  8. #13 Staphylococcus rex
    4. Februar 2025

    Ein wichtiges Detail in der ePA wird von allen Beteiligten komplett ignoriert. Und das ist die Struktur der Daten. Es kann sich um gescannte Papierdokumente handeln, die ein Mensch zwar lesen kann, aber maschinell nicht auswertbar sind. Es kann sich um digitale pdf-Dokumente handeln, wo die Rohdaten zwar digital vorhanden sind, aber die Zuordnung der Elemente zu vordefinierten Feldern fehlt. Und es kann sich um echte strukturierte Daten handeln, wo die Daten den Feldern korrekt zugeordnet sind und somit sofort von Data-Mining-Programmen verarbeitet werden können. Eine ePA als nicht maschinenlesbare Lose-Blatt-Sammlung hat nur einen eingeschränkten Wert für alle Beteiligten. Mit aktueller KI könnte man sicher all die unstrukturierten Daten in strukturierte Daten umwandeln, aber aktuell machen KI noch zu viele Fehler, es müßten all diese Umwandlungen der Daten von einer medizinisch gebildeten Person auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft werden. Dies geht nicht zum Nulltarif. Bisher gibt es auch Null Anstrengungen, dies zu bezahlen.

    Für die Routine wäre es von großem Vorteil, wenn die Rohdaten in der ePA ähnlich wie Grafikdaten (jpg) Metadaten enthalten. Z.B. hilft uns bei medizinischen Dateien das Speicherdatum nicht viel weiter, weil es das Ende der Bearbeitung dokumentiert. Viel wichtiger für die Patientenhistorie ist das Auftragsdatum/Untersuchungsdatum. Dafür wären Metadaten ein geeigneter Platz. Auch hier könnte KI bei der Erstellung dieser Metadaten helfen, auch hier steht die Kostenfrage.

    Nicht zuletzt bei Patienten mit mehrwöchigem ITS-Aufenthalt werden sehr viele Daten generiert, um hier die Übersicht zu behalten, sind intelligente Filterfunktionen und ggf. eine Versionsverwaltung von speziellen Daten erforderlich. Das Klinikinformationssystem, mit dem ich arbeite, tut sich in dieser Hinsicht recht schwer.

    Kurz gesagt, in Deutschland sind medizinische Daten derzeit kein Goldstaub, sondern etwas Goldstaub versteckt in einer gigantischen Menge an Abraum/Dreck. Ob dies ein Grund zur Besorgnis oder zur Freude ist, überlasse ich jedem Einzelnen.

  9. #14 Andreas Meißner
    München
    4. Februar 2025

    Wir haben leider jetzt die zentrale Datenspeicherung! Die ePA wird auf Servern von IBM und Rise/Bitmarck gespeichert, nicht auf der Gesundheitskarte!
    Genau davon war Merz aber offenbar bei seiner Rede in Dresden am 30.1.25 ausgegangen. Fern jeder Sachkenntnis!
    Hätte man – wie ursprünglich geplant – die Daten tatsächlich auf der eGK gespeichert (mit besserem Chip als jetzt), dann wäre die Akzeptanz größer gewesen.

  10. #16 Staphylococcus rex
    4. Februar 2025

    Etwas vermisse ich in dieser Diskussion auch die Frage, welche Daten wie wichtig in einer ePA sind. Ganz wichtig ist der Nothilfepass incl. Blutgruppe und Allergien, ggf. Implantatpass (z.B. für Herzschrittmascher). Diese Informationen braucht der Notarzt vor Ort bei einem bewußtlosen Patienten. An zweiter Stelle stehen aus meiner Sicht die Arztbriefe der letzten zwei Jahre, die Dauermedikation und die Diagnosen (ICD Kode) der letzten zwei Jahre. An dritter Stelle stehen all die Befunde der gesamten Vorgeschichte.

    Aus Sicht des Arztes geht es um Zeitersparnis, um schnell die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Für Nothilfepass und aktuelle medizinische Daten sollte auch der Speicherplatz auf einer Chipkarte absolut ausreichen. Eine zweigeteilte ePA mit einem begrenzten Kernbereich auf einer Chipkarte und einem großen Archivbereich auf einem zentralen Server würde auch das Schutzkonzept vereinfachen.

    Die Chipkarte wäre am Patienten, ein Zugriff mit spezieller Hardware (elektronischer Arztausweis) wäre ohne Paßwort möglich, der Mißbrauch würde durch eine Logbuchfunktion begrenzt, wenn jeder Zugriff dokumentiert wird. Der große Archivbereich wäre doppelt passwortgeschützt (nur wenn Arzt und Patient jeweils ihr Passwort eingeben, wäre ein Zugriff möglich). Dieser Teil der ePA wäre dann nicht zeitkritisch und könnte deshalb besser geschützt werden.

    Eine zweigeteilte ePA hätte den zusätzlichen Vorteil, dass zwischen dringenden medizinischen Erfordernissen und Datenspende klar getrennt werden könnte. Eine Datenspende würde sich dann nur auf den Archivbereich auf dem zentralen Server beziehen und könnte unabhängig zur Speicherung begrenzter relevanter Daten auf der Chipkarte erfolgen. Auch könnte man für die begrenzten strukturierten Datensätze zeitnah Schnittstellen definieren, die den Datenaustausch mit aktuellen Arzt- und Kliniksystemen ermöglichen.

    Auch wenn bereits große Summen in das Konzept einer zentralen ePA investiert wurden, wäre es aus meiner Sicht ganz wichtig noch einmal über grundsätzliche Strukturentscheidungen nachzudenken.

  11. #17 Staphylococcus rex
    4. Februar 2025

    PS: noch ein paar Hintergrundinformationen, was bisherige Arbeiten und Strukturen der ePA betrifft:

    Stellungnahme der Bundesärztekammer:
    https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/digitale-anwendungen/telematikinfrastruktur/epa

    Ein wichtiges Schlagwort in der ePA sind MIO (Medizinische Informationsobjekte), hier eine Erklärung durch die KBV:
    https://www.kbv.de/html/mio.php

    Die Seite der Gematik ist interessant, übersteigt teilweise aber das Laienverständnis:
    https://fachportal.gematik.de/anwendungen/elektronische-patientenakte

    Eine klare Ansage, wie das Schutzkonzept (Hardwareseite, Speicherorte, Zugriffsrechte etc.) funktioniert, habe ich bisher nicht finden können.

  12. #18 Joseph Kuhn
    4. Februar 2025

    Die Medien …

    … berichten überwiegend recht sachlich über den Vorschlag, auf die Folgen für die Kassenfinanzierung wird so gut wie nicht eingegangen.

    Kritische Stimmen kommen heute in der Ärztezeitung zu Wort.

  13. #19 Joseph Kuhn
    8. Februar 2025

    Die Daten, Lauterbach und die Konzerne

    Bernd Hontschik hat, was den Zugang zu den Gesundheitsdaten für die Gesundheitsforschung angeht, gestern in der FR noch einmal ein schönes Lauterbach-Zitat herausgekramt:

    “Daher interessieren sich auch die Hersteller aller großen KI-Systeme für diesen Datensatz. Wir sind im Gespräch mit Meta, mit OpenAI, mit Google, alle sind daran interessiert, ihre Sprachmodelle für diesen Datensatz zu nutzen beziehungsweise an diesem Datensatz zu arbeiten.”

    Für wen also wird dieser Datenraum geschaffen? Warum sind diese Daten so viel Geld wert, und warum schert sich keiner um die Daten, die seit langem auf dem Tisch liegen und unser Leben gesünder machen, oder auch Geld in der Krankenversicherung sparen können?

  14. #20 Joseph Kuhn
    13. Februar 2025

    Ausflug ohne Reisevorbereitung

    Die Ärztezeitung schreibt heute, mit ganz ähnlicher Begründung wie hier:

    “Der Ausflug des CDU-Chefs Friedrich Merz in die Gesundheitspolitik ist gründlich misslungen”

  15. #21 Joseph Kuhn
    19. Februar 2025

    Veränderte Rechte bei der ePA

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte, Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gestern dem Ärztlichen Nachrichtendienst ein Interview gegeben. Mit einem bemerkenswerten Punkt:

    “Tatsächlich war bis zum 15.1. zumindest in der App vorgesehen, dass Versicherte entscheiden können, wer welche Dokumente sehen darf. Diejenigen, die kein mobiles Endgerät haben, hatten diese Möglichkeit auch früher nicht, was wir immer kritisiert haben. Durch eine Gesetzesänderung zum 15.1. gibt es diese Möglichkeit auch in der App nicht mehr. Wir sehen das sehr kritisch. Wenn wir schon eine Opt-Out-Lösung mit Selbstbestimmung haben, dann muss das aus unserer Sicht durch ein feingranulares Rechtemanagement kompensiert werden. Wir sind im Dialog und versuchen darauf hinzuwirken, dass sich das wieder ändert.”

    Vermutlich wissen das viele Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen nicht, die gerade ihre Patient:innen über die ePA aufklären. Die Änderung wurde, warum auch immer, in den Medien nicht groß kundgetan. Das gibt dem Vorschlag von Merz noch ein “Gschmäckle” extra.

    Die neue Sachlage ist auch bei der KBV, Stand heute, noch nicht angekommen. Da heißt es in den FAQs nach wie vor:

    “Mit dem Stecken der Versichertenkarte erhält die Praxis für 90 Tage Zugriff auf die komplette Akte – vorausgesetzt der Patient hat nicht einzelne Informationen aktiv gesperrt.”

  16. #22 Staphylococcus rex
    19. Februar 2025

    Bei der Frage Datenschutz muss eine grundsätzliche Frage gestellt werden: Ist die ePA ein Spassprojekt (und ggf. Datenkrake für die IT-Industrie) oder ist die ePA ein ärztliches Arbeitsmittel?

    Ein feingranulares Rechtemanagement könnte z.B. so aussehen, dass bei Zugriff auf bestimmte Daten (zu Infektionen, Psychotherapie etc.) eine zusätzliche Freigabe durch den Patienten erforderlich ist. Entscheidend ist, dass der Arzt sehen kann, dass da zusätzliche Informationen vorhanden sind. Ein komplettes Verbergen “unbequemer” Daten macht die ePA unvollständig und damit im Extremfall wertlos.

    Aus meiner Sicht gibt es hier einen wichtigen juristischen Aspekt: Aus juristischer Sicht ist ein ärztlicher Eingriff eine Körperverletzung, bei einem Kunstfehler wird der Arzt entsprechend zur Verantwortung gezogen. Deshalb benötigt der behandelnde Arzt vor einem Eingriff Zugriff auf alle relevanten Informationen, dabei ist ein medizinischer Laie (der Patient) nicht in der Lage zu überblicken, welche medizinischen Informationen für die aktuelle Behandlung relevant sind. Wenn ein Arzt ohne ausreichende Informationen einen Eingriff durchführt und der Patient Schaden erleidet, dann ist dies ein Übernahmeverschulden.

    Schützen kann sich ein Arzt vor diesem Übernahmeverschulden, wenn er in einer ePA sieht, dass einzelne Informationen besondere Zugriffsrechte erfordern, dann kann er nachfragen und bei fehlendem Datenzugriff ggf. die Behandlung abbrechen. Oder er kann den Aufklärungsbogen um einen Textbaustein erweitern, dass Behandlungsfehler aufgrund versteckter Daten in der ePA von der ärztlichen Haftung ausgenommen sind.

    Das Rechtemanagement in der ePA ist nicht nur eine Datenschutzangelegenheit, sondern es berührt den Kern der ärztlichen Tätigkeit.

    • #23 Joseph Kuhn
      19. Februar 2025

      @ Staphylococcus rex:

      Auch heute ist ein Patient nicht verpflichtet, seinem Zahnarzt offenzulegen, dass er vor einem halben Jahr eine Depression oder Fußpilz hatte.

      Was das Stichwort “Übernahmeverschulden” angeht, empfiehlt sich ein Blick in die FAQs der KBV zur ePA:

      “Eine „anlasslose Ausforschungspflicht“, also dass der Arzt oder Psychotherapeut routinemäßig in die ePA schauen muss, gibt es nicht. Grundlage der ärztlichen Behandlung bleibt das anamnestische Gespräch.”

      Und wenn der Patient etwas nicht offenlegt:

      “Ärzte und Psychotherapeuten dürfen grundsätzlich auf die Richtigkeit dessen vertrauen, was der Patient sagt. Das ist durch die Rechtsprechung abgesichert.”

      Und:

      “Das Verhalten des Patienten hat der Arzt nicht zu vertreten.”

      Gehen wir einmal davon aus, dass diese Infos etwas zeitloser sind als die zu den technischen Optionen der ePA. Patient:innen wiederum sollten darauf vertrauen können, was ihnen zur ePA gesagt wird. Das scheint derzeit etwas schwierig zu sein, wenn es derart widersprüchliche Infos von offiziellen Stellen dazu gibt. So verspielt man Vertrauen.

  17. #24 Staphylococcus rex
    19. Februar 2025

    @ Joseph Kuhn, ich denke wir sind uns einig, dass die Arzt-Patientenbeziehung durch Kunstruktionsfehler im Rechtemanagement nicht gefährdet werden sollte.

    Andererseits gehe ich davon aus, dass die flächendeckende Einführung der ePA gravierende Folgen für die ärztliche Arbeit haben wird. Derzeit wird die Einführung durch das Ministerium und die Kassen vorangetrieben. Und die machen dies nicht aus Innovationsfreude oder Humanismus, sondern weil diese die Dollar/Eurozeichen sehen. Eine ePA kann Doppeluntersuchungen im Labor oder in der Radiologie vermeiden. Der Hauptzweck der ePA wird aber darin bestehen, daß regelmäßige ausführliche Anamnesegespräche deutlich eingekürzt werden sollen. Ich bin zu 100% davon überzeugt, dass der Zeitgewinn durch die ePA nicht der sprechenden Medizin zugute kommen wird, sondern dass das WANZ-Prinzip eingefordert wird und sich das Hamsterrad der Medizin noch ein Stück schneller drehen wird. Und wenn Abrechnungsziffern im ambulanten Bereich oder DRG-Abrechnungen für das Krankenhaus wegen der voraussichtlich eingesparten Gesprächszeiten gekürzt werden, dann hat der behandelnde Arzt gar keine andere Wahl, als sich auf die Vollständigkeit der ePA zu verlassen. Die Rechtsprechung wird sich dem anpassen müssen.

    Details für das Rechtemanagement sind für mich eine Black Box. Wenn ich die bisherigen Informationen berücksichtige, werden analoge medizinische Daten als MIO (Medizinische Informationsobjekte) gespeichert. Diese Objekte sind strukturierte Daten mit definierten Schnittstellen. Der Aufwand besteht darin, für bisherige medizinische Daten (Arztbrief, Nothilfepass, Impfausweis, Medikamentenplan, Laborbefund, Radiologiebefund etc.) die genaue Struktur und die Schnittstellen zu definieren, damit diese systemübergreifend auf unterschiedlicher Hard- und Software genutzt werden können.

    Ich gehe davon aus, dass die Rechtevergabe auf die MIO bezogen sein wird, nicht auf Einzelobjekte innerhalb der MIO. Als mögliche Zugriffstufen wären vorstellbar freier Zugriff (z.B. für Nothilfepass) oder elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
    https://www.kbv.de/html/50922.php
    Zusätzliche Sicherheitsstufen wären eHBA plus Versichertenkarte und für die höchste Stufe zusätzlich eine PIN des Patienten. Die entscheidende Frage für mich wäre, dass gesperrte MIO nicht komplett versteckt werden, zumindest Metadaten wie das letzte Bearbeitungsdatum müssen für Ärzte sichtbar sein, damit Nachfragen möglich sind.

  18. #25 Staphylococcus rex
    19. Februar 2025

    Eine ePA hat theoretisch noch wesentlich weitergehende Konsequenzen. Durch die ePA wird der Patient zu einem digitalen Objekt und damit steuerbar durch eine medizinische KI.

    Das kann Vorteile haben, wenn eine medizinische KI als Lotse in einem Krankenhaus die Organisation von Diagnostik oder die Termine in Funktionsabteilungen (Endoskopie etc) optimiert oder z.B. bei erwartbarer Pflegebedürftgkeit frühzeitig den Sozialdienst einbezieht, um einen Pflegeheimplatz zu organisieren.

    Das kann aber theoretisch auch dazu führen, dass eine medizinische KI als Autopilot in einem ärztefreien Level 1i-Krankenhaus Patienten mit Routineproblemen behandelt (unter telemedizinischer Oberaufsicht). Ob ich mir dies alles so wünsche, bin ich mir nicht sicher.

  19. #26 Staphylococcus rex
    20. Februar 2025

    Die ePA für alle GKV-Patienten ist bereits da. “Die Kassen hätten bis heute 70.463.456 solcher Akten angelegt, erklärte der GKV-Spitzenverband.”
    https://www.aerzteblatt.de/news/rubriken/politik/krankenkassen-schliessen-vorbereitung-fur-neue-patientenakte-ab-46ec74d8-1baa-4ba7-9a20-13f37b659da0

    Das sagt noch nichts darüber, wann die ePA soweit mit Inhalten befüllt ist, dass sie sinnvoll nutzbar ist. Offensichtlich werden hier bereits Tatsachen geschaffen.

    • #27 Joseph Kuhn
      20. Februar 2025

      @ Staphylococcus rex:

      “Die ePA für alle GKV-Patienten ist bereits da.”

      Die Anlage der ePA seitens der GKV ist gesetzliche Pflicht. Das hat mit dem Befüllen und dem Vorschlag von Merz nichts zu tun. Die meisten privaten Kassen wollen freiwillig bis Jahresende nachziehen.

  20. #28 PDP10
    20. Februar 2025

    Die meisten privaten Kassen wollen freiwillig bis Jahresende nachziehen.

    Hmja.

    Ich bin privat versichert und habe meine Krankenversicherung letzten Dezember mal per EMail gefragt wie ich der Anlage einer ePA widersprechen kann weil es von denen noch gar keine Informationen dazu gab.

    Antwort:

    “Aktuell bieten wir allerdings keine elektronische Patientenakte an, weshalb ich Ihren Widerspruch auch nicht verarbeiten kann.
    Sollte die xyz in den nächsten Jahren eine elektronische Patientenakte einführen, werden Sie als Versicherter darüber selbstverständlich informiert und können dann entscheiden, ob Sie die Patientenakte nutzen möchten oder nicht.”

    “In den nächsten Jahren”. Aha. Eilig scheinen die es nicht damit zu haben. Über die Gründe lässt sich natürlich trefflich spekulieren. Zum einen sind das ja Privatwirtschaftliche Versicherungsunternehmen, bei denen die Krankenversicherung nicht nach dem Solidarprinzip funktioniert sondern gewinnorientiert. Möglicherweise sehen die einfach keine wirtschaftlichen oder sonstigen Vorteile in der ePA. Etwas freundlicher könnte man auch spekulieren, dass die einfach keine Lust haben Teil dieses Datenschutzdesasters zu sein. Oder so. Ich weiß es nicht.
    Aber als ich diese Antwort bekommen habe, war ich von dem lakonischen hamwanich, brauchenwanich, kommt irgendwann, doch etwas verdattert.

    • #29 Joseph Kuhn
      21. Februar 2025

      @ PDP10:

      In die Zukunft schauen kann ich natürlich auch nicht, aber offensichtlich ist der PKV-Verband überzeugt von einem schnellen Nachziehen der Unternehmen bei der ePA: “Wir gehen davon aus, dass bis zum Jahresende 2025 die meisten Privatversicherten eine ePA nutzen können werden.”

  21. #30 PDP10
    21. Februar 2025

    @Joseph Kuhn:

    Ich werde dann mal berichten wie das dann weitergegangen ist. So in 2028 oder ’30. Oder so 😉

  22. #31 Staphylococcus rex
    21. Februar 2025

    @ Joseph Kuhn, gegen die Pflicht der Kassen zur Erstellung der ePA habe ich auch nichts einzuwenden. Es ist eher der Zeitpunkt, der mich stört. Soweit ich es aus der Ferne einschätzen kann, braucht man zur Erstellung einer ePA die Versichertenstammdaten, ausreichend Serverplatz und ein Installationsscript. Nur sollte man mit der Massenproduktion von ePA nicht besser warten, bis die Validierungsphase abgeschlossen ist? Dies ist ja gerade die Aufgabe der Validierungsphase, Schwachstellen zu erkennen und vor dem großen Rollout zu schließen. Und dies hätte dann auch Einfluss auf das Installationsscript für die Erstellung. Wenn die Kassen bereits jetzt Vollzug melden, dann beinhaltet dies folgende Aussage “Ihr könnt in der Validierung machen was Ihr wollt, an der Struktur, den Schnittstellen und den Zugriffsrechten gibt es keine grundlegenden Änderungen mehr.”

    Der aktuelle (aus meiner Sicht unbefriedigende) Stand bei der Validierung der ePA wird hier beschrieben:
    https://www.aerzteblatt.de/news/niedergelassene-fordern-umsteuern-beim-rollout-der-elektronischen-patientenakte-d9254423-6a38-46cf-8818-f8bbcbdf0ba8

    Ich bin nicht gegen die Einführung der ePA, ich bin auch davon überzeugt, dass die ePA viele Arbeitsabläufe in der Medizin grundlegend verändern wird (siehe auch meine Beiträge #24 und #25). Deshalb ist es ja so wichtig, sich über die Konsequenzen rechtzeitig Gedanken zu machen. Und deshalb bin ich auch dafür dankbar, dass diese Diskussion mich zwingt, mich eingehender mit dieser Thematik zu beschäftigen.

    Im Augenblick ist die ePA ein Projekt des BMG, der Krankenkassen, ausgewählter niedergelassener Ärzte und deren Patienten. Wichtige Teilnehmer wie Krankenhäuser, Patientenvertreter und die Mehrheit der Fachärzte warten nach meiner Schätzung noch auf ihre Einbindung. Viele Applikationen der ePA sind noch in der Entwicklungsphase:
    https://www.aerzteblatt.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte-es-dauert-noch-laenger-4fa30fa5-aeda-4d65-8bbf-89c1278c5329

    Zusätzlich Bauchschmerzen bereitet mir hier die Auftragsdatenverarbeitung. Die ePA ist ohne jeden Zweifel Teil der kritischen Infrastruktur. Ob es bei der aktuellen Politik Trumps ratsam ist, die IT-Kompetenz für die ePA bei vielen Kassen in die Hände einer US-Firma (IBM) zu legen, weckt bei mir Zweifel:
    https://www.aerzteblatt.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte-weiter-probleme-beim-anbieter-ibm-ecc45931-9c32-4d9d-9266-8982b419eadd

  23. #32 Joseph Kuhn
    21. Februar 2025

    Nutzlose Daten?

    Jürgen Windeler bezweifelt heute in einem taz-Interview, dass die Daten der ePA helfen, die wirklich relevanten Fragen zu beantworten, und klagt, dass wir uns sogar schwer tun, solche Fragen überhaupt zu stellen: https://taz.de/Mediziner-zur-E-Patientenakte/!6067288/

  24. #33 Joseph Kuhn
    3. März 2025

    Forschung mit ePA-Daten

    Jürgen Windeler stellt auf „Observer Gesundheit“ noch einmal die Frage, welchen Wert die Daten für die Forschung haben: https://observer-gesundheit.de/forschung-mit-epa-daten-ein-blick-in-die-truebe-zukunft/