Die Todesursachenstatistik leidet nach wie vor darunter, dass die Todesbescheinigungen in Deutschland auf der Grundlage unterschiedlicher Bestattungsgesetze der Länder und nicht in elektronischer Form erfasst und übermittelt werden. Das kostet – neben der unvermeidlichen Qualitätssicherung – Zeit. Die Todesursachstatistik 2024 liegt daher noch nicht vor, damit auch nicht die Zahl der dort erfassten Suizide. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist den Todesbescheinigungen noch nicht allzu weit vorangekommen.
Etwas schneller ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die in Bayern auch Suizide und zu einem kleinen Anteil auch die Suizidversuche ausweist. Bei den Suizidversuchen werden in der PKS nur die Fälle erfasst, bei denen die Polizei hinzugezogen wird, ein kleiner Teil der Suizidversuche, aber für Trendaussagen sind die Daten trotzdem hilfreich.
Der PKS zufolge gab es in Bayern 2024 insgesamt 75 Suizide weniger als 2023. Die Daten der vollendeten Suizide stimmen in der Regel gut mit der Todesursachenstatistik überein, d.h. es ist zu erwarten, dass die Todesursachenstatistik für Bayern einen ähnlichen Trend zeigen wird. Kleinere Differenzen gibt es z.B. aufgrund von Suiziden bayerischer Bürger:innen außerhalb Bayerns und anderer methodischer Unterschiede der beiden Statistiken.
Auch bei den polizeilich erfassten Suizidversuchen verzeichnet die PKS einen Rückgang: 96 weniger als 2023.
Allerdings sieht man, dass es bei den jungen Erwachsenen bei den Suiziden wie bei den Suizidversuchen eine Zunahme gab. Hier könnten u.a. die psychischen Belastungen der Coronakrise eine Rolle spielen.

2023 waren die Zahlen in Bayern gegenüber dem Vorjahr rückläufig, im Bundesdurchschnitt nicht. Ob das 2024 wieder so ist, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon verharren die Zahlen auf einem hohen Niveau, was die Dringlichkeit eines Suizidpräventionsgesetzes unterstreicht. Ein Gesetzentwurf ging mit dem Ende der Ampelregierung in die Warteschleife, dem Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD zufolge soll es aber kommen, einschließlich bundesweiter Krisendienste. Am besten würde dieses Gesetz in eine Strategie zur Förderung der psychischen Gesundheit eingebettet, aber vermutlich stehen derzeit andere Vorhaben auf der To-Do-Liste des Bundesgesundheitsministeriums weiter oben und die Wiederbelebung des alten Gesetzentwurfs wäre doch immerhin ein kleiner Schritt nach vorn.



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