Deutschland hat keine Nationale Public Health-Strategie und es hat daher auch keine konsistente Public Health-Infrastruktur. Das ist allen Fachleuten bekannt und spätestens seit der Stellungnahme der Wissenschaftsakademien „Public Health in Deutschland“ aus dem Jahr 2015 ist das Thema auch auf der politischen Agenda präsent. Mehr oder weniger. Die Fachwelt hat auch konzeptionelle Vorarbeit geliefert, die Schubladen sind voll von Konzepten, am besten ausgearbeitet sind die „Eckpunkte für eine Nationale Public Health-Strategie“ des Zukunftsforums Public Health.
Ein Element der Diskussion war von Beginn an die Frage, ob Deutschland nicht eine Art Leitstelle für Public Health braucht. Auch die Stellungnahme der Wissenschaftsakademien war dieser Ansicht. Man hätte dazu im Grunde nur fortführen müssen, was der Bundestag 2007 in die Wege geleitet hatte. In der Pressemitteilung Nr. 114 des BMG vom 19. Dezember 2007 hieß es:
„Mit dem Projekt „RKI 2010“ wird das Robert Koch-Institut (RKI) in den nächsten Jahren schrittweise und nachhaltig gestärkt. Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2008 insgesamt 49 neue Stellen für das RKI vorgesehen. Weitere 100 Stellen sollen in den Jahren 2009 und 2010 folgen. (…)
Das Bundesgesundheitsministerium baut das zentrale Bundesinstitut im Bereich der Biomedizin zu einem umfassenden Institut für die Gesundheit der Bevölkerung aus. Der Ausbau ist neben der sich verändernden Gesundheitsrisiken auch wegen der steigenden Anforderungen aus internationalen Verpflichtungen und Koordinierungsaufgaben, insbesondere gegenüber dem Europäischen Zentrum zur Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der Europäischen Union und der Weltgesundheitsorganisation erforderlich.
Um ein tragfähiges Konzept zur notwendigen Stärkung und Neugestaltung des RKI als Public-Health-Institut zu erarbeiten („RKI 2010“), war ein Expertengremium aus ausgewiesenen nationalen und internationalen Fachleuten des öffentlichen Gesundheitswesens berufen worden. (…).“
Dementsprechend firmiert das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite als „Nationales Public Health-Institut“. Aber nichts ist in der Politik schwieriger, als einen eingeleiteten Prozess über viele Jahre zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Und für jeden neuen Minister ist es zudem schöner, etwas Neues anzukündigen. Umso mehr, wenn man sich in einer Krise handlungsfähig zeigen will.
Das war 2020 der Fall. Coronakrise. Der richtige Zeitpunkt für einen Neustart bei Public Health. Seit Mitte 2020 sind von allen möglichen Seiten ständig neue Vorschläge für ein Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit ventiliert worden, kluge und weniger kluge, einschließlich leicht größenwahnsinniger Vorstellungen für ein neues Bundesgesundheitsamt mitsamt G-BA. Mit dem Antritt der Ampel-Koalition hat die Idee dann Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden:
„Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geht in einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit am Bundesministerium für Gesundheit auf, in dem die Aktivitäten im Public-Health Bereich, die Vernetzung des ÖGD und die Gesundheitskommunikation des Bundes angesiedelt sind.“
Es folgten drei Jahre Gezerre hinter den Kulissen, viel Streit um den Namen des Instituts, ob es nun „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)“ heißen solle, so der Vorschlag des damaligen Gesundheitsministers Lauterbach, schon vom Wording her in den späten 1950er Jahren steckengeblieben, oder irgendwie anders. Drei Jahre Gezerre. Mit immer neuen Papieren. In diesen drei Jahren irgendwann die ernüchternde Einsicht: Es gab zwar Milliarden und Abermilliarden für die Coronakrise, aber kein Geld für dieses Institut. Und zu einem politisch konsensfähigen Konzept kam man auch nicht. Trotz dutzender Papiere dazu aus der Fachwelt, wie gesagt. Zu Public Health im Sinne von Health in all Policies“ fehlte außerdem die politische Kraft, dazu hätte man schließlich mit den anderen Ministerien sprechen müssen, und den Kanzler Scholz für die Idee gewinnen. Und dann war ja auch sonst noch so viel zu tun, bei den Krankenhäusern, den Gesundheitskiosken, den Primärversorgungszentren, der ePA und vielen anderen gleichzeitig angefangenen Sachen.
Der Rest ist schnell erzählt: 2024 hat Karl Lauterbach einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem im Grunde alle froh waren, dass er mit dem Ampel-Aus zu Grabe getragen wurde. Chat-GPT warf bessere Vorschläge aus. Per Erlass wurde noch schnell die alte Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in „Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG)“ unbenannt, samt neuem bunten Logo, und eine Verwaltungsvereinbarung zwischen BZgA und RKI geschlossen, damit wenigstens irgendetwas über die Namensgebung hinaus da war, und dann trat Ruhe ein.
Die neue Koalition aus Union und SPD hat andere Sorgen. Heute schreibt das Ärzteblatt, dass die Verlagerung von Public Health-Abteilungen vom RKI ans BIÖG endgültig vom Tisch sei, alles bleibe wie gehabt. Was aus dem Bundesinstitut für innegehaltene öffentliche Gesundheit wird, muss man sehen. Die letzten Pressemitteilungen des BIÖG haben gute Vorsätze für das neue Jahr, das Faktenwissen der Jüngeren zur Organspende und ein Angebot zur Suchtprävention behandelt. Alles wichtig und hilfreich, wie bei der guten alten BZgA.
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Zum Nach- und Weiterlesen:
• Linksammlung mit wichtigen Papieren und Stellungnahmen zum Bundesinstitut
• Ein Nicht-Nachruf zum BIÖG



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