Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes macht gerade in einer Pressemitteilung auf eine Ankündigung des Staatssekretärs im BMG, Georg Kippels, im Bundestag aufmerksam, den „Pakt für den ÖGD“ tatsächlich auslaufen zu lassen. Signale in dieser Richtung gab es schon lange. Herrn Kippels Begründung:
“Auch mit Blick auf den Bericht des Bundesrechnungshofs vom 17. März 2023, der auf die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen bei der ÖGD-Finanzierung und auf die verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Bundes verweist, ist mit Wegfall der Ausnahmesituation der Covid-19-Pandemie sowie angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes eine Fortsetzung des Paktes für den ÖGD nicht zu begründen.”
Diese Begründung ist nicht überzeugend. Ganz davon abgesehen, dass die Bundesregierung in anderen Fällen, aktuell z.B. beim TSVG, ein recht entspanntes Verhältnis zu Berichten des Rechnungshofs hat, lassen sich natürlich Bundeszuständigkeiten beim ÖGD begründen, etwa was Verfahrensstandards, Qualifikationen oder eine bundesweit einheitliche bzw. interoperable IT-Architektur angeht. Der teilweise wildwüchsige Zustand des ÖGD ist schließlich auch das Erbe eines ungeregelten Ausstiegs aus dem alten Vereinheitlichungsgesetz.
Zudem war der Pakt nicht einfach aufgrund der „Ausnahmesituation der Covid-19-Pandemie“ zustande gekommen, sondern auch eine Folge des 2018 verabschiedeten “Leitbilds für den ÖGD”. Damals bestand Konsens zwischen Bund, Ländern und anderen Akteuren des Gesundheitswesens wie der Bundesärztekammer, dass der ÖGD gestärkt und modernisiert werden muss – und Corona hat dann gezeigt, dass man das viel früher hätte tun müssen. Angemahnt wurde es oft genug, bei den Defitziten der Masernimpfung beispielsweise ebenso wie bei der Diskussion über die Möglichkeiten des ÖGD, an der Umsetzung des Präventionsgesetzes – übrigens eines Bundesgesetzes – mitzuwirken.
Die Schlussfolgerung aus dieser Einsicht kann eigentlich nicht sein, dass der Bund jetzt wieder die Hände untätig in den Schoß legt und Zuständigkeiten der Länder vorschiebt. Zumal jeder weiß, dass die nächste „Ausnahmesituation“, bei der der ÖGD wieder bundesweit und länderübergreifend handlungsfähig sein muss, nur eine Frage der Zeit ist. Pandemic preparedness schließt den ÖGD ein.
Vor drei Tagen erst hat der Wissenschaftsrat ein Positionspapier veröffentlicht, 170 Seiten stark, in dem er im Gesundheitswesen „einen Kurswechsel hin zu mehr Prävention“ fordert und dem ÖGD dabei wichtige Rolle zuschreibt. Es gibt dutzende solcher Strategiepapiere von renommierten Institutionen. Aber die Aussicht auf kurzfristige Einsparungen („angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes“) ist offensichtlich für die Politik sehr verführerisch und macht es schwer, gewonnene Einsichten in langfristigen Reformen durchzuhalten. Dass auch der Ausbau des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit vor kurzem auf Eis gelegt wurde, fügt sich ins Bild. Dann doch lieber ein Gaskraftwerk mehr?



Letzte Kommentare