Weihnachtszeit. Weihnachtsstimmung. Kerzenlicht. Was machen Kerzen am Weihnachtsbaum, vor allem, wenn sie flackern? Sie rußen und verursachen Feinstaub.
Was das für die Gesundheit bedeutet, ist nicht ganz geklärt, zumal Kerze nicht gleich Kerze ist. Viele Kerzen enthalten Duftstoffe, manche sind mit Acryllackschichten überzogen, andere mit Beiwerk unterschiedlichster Zusammensetzung verziert. Früher wurden sogar dioxinhaltige Farben für Kerzen verwendet, das ist aber seit 1994 in Deutschland verboten. Und Weihnachtskerzen verursachen immer wieder Wohnungsbrände. Andererseits verbreiten sie eine gemütliche Stimmung. Ein Ausweg aus dem Dilemma: Elektrische Kerzen. Kein Ruß, leider auch weniger Stimmung.
Vieles davon haben Zigaretten mit den Weihnachtskerzen gemeinsam. Zumindest für passionierte Raucher und Raucherinnen gehören sie zur gemütlichen Entspannung und sie machen auch eine Menge Dreck. Das Deutsche Krebsforschungszentrum schreibt, dass man im Zigarettenrauch mehr als 4.800 Substanzen gefunden hat, über 250 davon giftig oder krebserzeugend. Der Nebenstromrauch, der in den Rauchpausen entsteht, enthält aufgrund der niedrigeren Verbrennungstemperaturen teilweise noch bedenklichere Schadstoffkonzentrationen als der Hauptstromrauch, den die Raucher und Raucherinnen inhalieren. Die Gesundheitsrisiken, die sich daraus für Passivrauchende ergeben, haben in den letzten Jahren weltweit zu Nichtraucherschutzgesetzen geführt. Die Folge ist, dass vielerorts z.B. in Gaststätten nicht mehr geraucht werden darf. Auch hier gibt es jetzt eine elektrische Alternative mit weniger Gemütlichkeit und weniger Schadstoffen: Die „E-Zigarette”.
E-Zigaretten sehen wie normale Zigaretten aus, kokeln aber keinen Tabak ab, sondern vernebeln Nikotin – sozusagen Drogenapplikation pur. Es gibt unterschiedliche technische Lösungen und diverse Inhaltsvarianten, z.B. durch den Zusatz von Aromastoffen. Die Studienlage zu den Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten ist noch relativ dünn, harmlos sind sie jedenfalls nicht, schließlich ist Nikotin ein potentes Gift und auch die Umgebung kommt wohl nicht ganz ungeschoren davon, weil das, was eingeatmet wird, auch wieder rauskommt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat daher schon 2008 zu einem vorsichtigen Umgang mit E-Zigaretten geraten und darauf hingewiesen, dass E-Zigaretten möglicherweise als Medizinprodukte oder Arzneimittel einzustufen sind. Das dafür zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich, wie es scheint, noch nicht festgelegt, aber über die Frage wird dort seit einiger Zeit nachgedacht, siehe z.B. den Vortrag von Dr. Kerstin Stephan vom BfArM (dort S. 59/60). E-Zigaretten, die als Arzneimittel eingestuft werden, dürften dann womöglich nur noch in Apotheken an den Endverbraucher abgegeben werden – sofern sie überhaupt zugelassen werden.
Gesundheitspolitisch virulent ist aber im Moment eine andere Frage, nämlich ob E-Zigaretten unter die Regelungen des Nichtraucherschutzrechts fallen. Falls ja, dürfte man dort, wo man nicht rauchen darf, auch nicht dampfen – die wichtigste Marktnische für dieses Produkt wäre dann dahin. Ein Glück, dass Weihnachtskerzen nicht inhaliert werden.
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