Seit ein paar Tagen gehen Meldungen über eine Warnung der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA vor einem homöopathischen Präparat zur Linderung von Zahnungsschmerzen durch die Medien. Die Behörde prüft in diesem Zusammenhang u.a. 10 Todesfälle bei Babys. Ein besonders berührender Fall, denn gerade junge Eltern greifen ja häufig im Glauben, damit ihren Kindern Arzneimittelnebenwirkungen zu ersparen, zu homöopathischen Mitteln. Hier wies das Mittel wohl schwankende Dosierungen auf, die Tabletten enthielten mitunter zu viel Belladonna, das Gift der Tollkirsche. Die sorgfältige Arbeit nach GMP-Regeln sollte so etwas eigentlich verhindern.
Mein Vorschlag wäre, die GMP-Regeln für Homöopathika strikt nach dem Vorbild des deutschen Reinheitsgebots für das Bier zu vereinfachen: Zucker oder alternativ Wasser und Alkohol, sonst nichts. Bei Mitteln zur Psychotherapie für Erwachsene können zu Wasser und Alkohol auch Hopfen, Malz und Hefe dazu kommen. Das wird im Sinne einer ethisch vertretbaren Placebomedizin auch so auf die Verpackung aufgedruckt, zusammen mit dem von der amerikanischen Verbraucherschutzbehörde FTC vor einiger Zeit geforderten Hinweis auf fehlende Wirksamkeitsbelege.
Dann könnten die Politiker künftig auch mit weniger Bedenken Schirmherrschaften für Homöopathiekongresse übernehmen und in ihren Grußworten stolz die vorbildliche Wirkung des homöopathischen Reinheitsgebots in Deutschland verkünden. Einhaltung der GMP-Regeln vorausgesetzt, natürlich.
Im Ernst: Es wird Zeit, dem galoppierenden Irrsinn Einhalt zu gebieten und an Homöopathika endlich die gleichen Regeln anzulegen wie an alle Mittel, die beanspruchen, Arzneimittel zu sein. Oder in den Worten der Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Frau Widmann-Mauz, in ihrem Grußwort für den Homöopathiekongress 2017: „Zweifellos müssen Patientenwohl und Patientensicherheit ungeachtet der Therapierichtung oberste Richtmaße aller Behandlungsmethoden sein.“ Frau Widmann-Mauz, hören Sie auf Ihre Worte.
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