Erinnern Sie sich noch an das „Münsteraner Memorandum“ zur Reform des Heilpraktikerwesens und an die Aufregung, die es bei den Heilpraktikern verursacht hat? Anlass des Memorandums waren die Sterbefälle im Zusammenhang mit einer Behandlung von Krebspatienten durch einen Heilpraktiker in Brüggen. Von verschiedenen Seiten wurde danach gefordert, das Tätigkeitsspektrum von Heilpraktikern einzuschränken. Viele Heilpraktiker hatten prophylaktisch versichert, Patienten mit schweren Erkrankungen wie Krebs ohnehin zum Arzt zu schicken und in solchen Fällen nur „komplementär“ tätig zu werden.
Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Harmonisierung der Heilpraktikerausbildung in Deutschland orientiert sich dagegen, wie die Ärztezeitung gestern gemeldet hat, am Weiter-So.
Diesmal gibt es Aufregung der anderen Art: „Die Seite der Heilpraktiker zeigte sich nach Bekanntwerden des Entwurfs begeistert“, schreibt die Ärztezeitung. Die Bundesärztekammer ist weniger begeistert. Irgendetwas hat sie bei ihrer “ekelhaften Lobbyarbeit“ wohl falsch gemacht. Vielleicht standen aber auch nur die Sterne ungünstig oder die Zuckerindustrie war hinter den Kulissen aktiv, so genau weiß das keiner.
Was man aber weiß ist, dass der Gang zum Heilpraktiker auch künftig nur dann gut ausgeht, wenn die Patienten selbst die Spreu vom Weizen trennen können – die Politik setzt weiter auf „Eigenverantwortung“ statt auf Verbraucherschutz. In dem Fall ziemlich unverantwortlich, finde ich.
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