Wissenschaftspluralismus und Wissenschaftsfreiheit

Vor ein paar Tagen hat die Ärztezeitung berichtet, eine Gruppe um Peter Matthiessen, den Vorsitzenden des Sprecherkreises des Dialogforums Pluralismus in der Medizin, habe eine „Homöopathie-Deklaration“ veröffentlicht, die den Streit um die Homöopathie deeskalieren solle. Wie die Ärztezeitung auf die Idee mit der Deeskalation kommt, weiß ich nicht, die „Homöopathie-Deklaration“ zieht höchst aggressiv vom Leder, da ist von „eschatologischer Verbissenheit“ über „Totalitarismus“ bis zur Missachtung der Menschenwürde durch die Homöopathiekritik kein Vorwurf zu albern, um nicht als Munition verwendet zu werden. Aber darum geht es mir nicht.

Matthiessen hat seine These, die Homöopathie dürfe man nicht als unwissenschaftlich ablehnen, weil dies dem Grundsatz des Pluralismus in der Medizin widerspreche und eine „totalitäre Ideologie“ propagiere, in der letzten Zeit wiederholt publiziert. Jetzt eben eingebaut in eine „Homöopathie-Deklaration“.

Die Argumente, die die Autorengruppe vorbringt, sind die immergleichen. Ich will nur auf eines eingehen, die nach Matthiessen vom Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit. Die Autorengruppe schreibt: „Der vorliegende Artikel verweist (…) darauf, dass dem Staat nach §5 Abs. 3 des Grundgesetzes ein Wissenschaftsrichtertum im Sinne der Parteiergreifung für ein bestimmtes Paradigma grundsätzlich untersagt ist.“ Art. 5 (3) GG sagt: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Das heißt aber nicht, dass man nun beliebig auf alles das Etikett „Wissenschaft“ kleben kann und damit den Anspruch vertreten, an den Hochschulen zu lehren und zu forschen. Kein Zweifel besteht darüber, dass Forschung über die Homöopathie durch die Wissenschaftsfreiheit gedeckt ist. Sie kann natürlich auch Gegenstand der Lehre sein, wenn ihre Annahmen erklärt und diskutiert werden. Aber sie kann nicht als eigenständige Form der Wissenschaft neben der „normalen“ Wissenschaft stehen und dort wie im Arzneimittelrecht oder im Sozialrecht den Schutz durch eine Art wissenschaftstheoretischen Binnenkonsens beanspruchen. Warum dann nicht gleiches Recht für die Astrologie? Offensichtlich setzt der Grundrechtsschutz nach Art. 5 (3) voraus, dass das, was als Wissenschaft deklariert wird, auch wirklich Wissenschaft ist.

Das Verständnis, was Wissenschaft ist, ist historisch nicht unveränderlich. Dass die Naturwissenschaften kein Buchwissen sind, sondern empirische Wissenschaften (natürlich mit nichtnaturalistischen Voraussetzungen), hätte man im Mittelalter in kirchlichen Kreisen wohl bestritten. Heute besteht kein Zweifel, dass das Wissen darüber, wie die Welt beschaffen ist, nicht mehr aus einem Buch abgelesen werden kann, in dem steht, dass sie in sechs Tagen erschaffen wurde. Nicht nur, dass die Sonne nicht stillsteht über Gibeon, wenn sie es täte, wäre die Bibel dafür keine wissenschaftlich akzeptable Quelle.

Historische Geländegewinne

In der Medizin hatte der Bundestag (Drucksache 7/5091 vom 28.04.76) der Redeweise vom Wissenschaftspluralismus den Weg geebnet. In der Debatte um die Reform der Arzneimittelzulassung konnte die Lobby der besonderen Therapierichtungen damals den Binnenkonsens im Arzneimittelrecht verankern, und zwar genau mit dem Argument des Wissenschaftspluralismus:

„Nach einmütiger Auffassung des Ausschusses kann und darf es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, durch die einseitige Festlegung bestimmter Methoden für den Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels eine der miteinander konkurrierenden Therapierichtungen in den Rang eines allgemein verbindlichen „Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse” und damit zum ausschließlichen Maßstab für die Zulassung eines Arzneimittels zu erheben. Der Ausschuß hat sich vielmehr bei der Beschlußfassung über die Zulassungsvorschriften, insbesondere bei der Ausgestaltung der Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis, von der politischen Zielsetzung leiten lassen, daß sich im Zulassungsbereich der in der Arzneimitteltherapie vorhandene Wissenschaftspluralismus deutlich widerspiegeln muß.“

Historisch überholte Standpunkte

Man kann den Abgeordneten von damals vielleicht zugutehalten, dass die meisten gar keine fundierte Vorstellung über Methoden der Wirkungsforschung hatten. Das wird heute nicht viel anders sein. Hinzu kommt, dass damals allgemein die Vorstellungen darüber, wie Wirkungen von Arzneimitteln nachzuweisen sind, nicht sehr entwickelt waren. Das ganze Know How um RCTs und Verblindung, auch im Umgang mit „individuell ermittelten“ Homöopathika, hat sich in den Jahren danach ausdifferenziert. Man würde heute auch nicht mehr wie damals Unsicherheit in Methodenfragen gleichsetzen mit der Möglichkeit eines grundsätzlich anderen Wissenschaftsverständnisses – ein Kategorienfehler, der den Abgeordneten damals vermutlich wirklich nicht bewusst war.

Der Punkt ist nicht ganz unwichtig: Andere Methoden, z.B. die homöopathische Arzneimittelprüfung, könnten durchaus akzeptabel sein – wenn sie denn vernünftigen Einwänden standhalten würden. Ein grundsätzlich anderes Wissenschaftsverständnis zöge das aber noch nicht nach sich. Die Methoden der Psychologie sind – gegenstandsbedingt – auch andere als die der Physik. Die Psychologie beansprucht deswegen aber nicht, auf einem grundsätzlich anderen Wissenschaftsverständnis zu beruhen, das gegen gemeinsame Rationalitätsansprüche durch einen Binnenkonsens geschützt sei. Hinzu kommt, dass die Homöopathieverfechter anders und doch gleich sein wollen, d.h. sie beanspruchen, eine ganz andere Wissenschaft zu betreiben, aber wenn es gelegen kommt, möchten sie doch auf herkömmliche Studien verweisen, die die Wirksamkeit der Homöopathie belegen würden. You cannot have the cake and eat it.

Heute gibt es wissenschaftlich keinen Platz mehr für den Binnenkonsens in der Wirkungsforschung und schon gar keinen Anspruch darauf, eine andere Form der Wissenschaft zu haben, die sich rational nicht ausweisen kann und deren einziges Argument ein radikal skeptizistisches Argument ist: Es könnte doch auch alles ganz anders sein. Wie gesagt, warum dann nicht auch Astrologie?

Die Zukunft: Meinungsfreiheit statt Wissenschaftsfreiheit?

Es hilft dabei auch nicht, voluntaristisch mit dem Begriff „wissenschaftlicher Konsens“ umzugehen und so zu suggerieren, man habe doch das Recht, sich außerhalb dieses Konsenses zu bewegen. Dieses Recht hat man, aber das ist dann Meinungsfreiheit und nicht Wissenschaftsfreiheit. Der Schutz der Wissenschaftsfreiheit schließt nicht ein, dass man ohne gute Gründe einfach alles zu „Wissenschaft“ erklären kann. Die Grenzen sind nicht einfach und nicht eng zu ziehen, aber es gibt sie. Der Bonner Jura-Professor Klaus Gärditz sagt dazu:

„Die Grenzen sind allerdings überschritten, wenn der Ausbildungs- und Achtungsanspruch, der allen Studierenden gleichermaßen zukommt, verletzt wird, zum Beispiel durch Herabsetzung oder Ausgrenzung einzelner Personen oder Gruppen. Etwa der Versuch, Studentinnen mit religiös getragenem Kopftuch herablassend aus dem Hörsaal zu ekeln, verletzt Dienstpflichten. Obgleich wissenschaftstheoretisch voraussetzungsvoll, gibt es immer auch methodisch evident Unvertretbares, das hinter basale Rationalitätserwartungen der Zeit zurückfällt (Beispiele: Wünschelrutengang, Gesundbeten, Kreationismus, Homöopathie, Astrologie). Auch wenn Betroffene subjektiv hieran glauben, wird daraus keine geschützte Wissenschaft.“

In einer freiheitlichen Gesellschaft mag die Homöopathie als skurriles Element der individuellen Lebensführung auch künftig durchgehen, wie der Glaube an die flache Erde, aber der Binnenkonsens hat keine Berechtigung mehr, falls er denn je eine hatte. Das Argument des Wissenschaftspluralismus ist in diesem Zusammenhang junk epistemology, oder in den Worten von Klaus Gärditz: „methodisch evident Unvertretbares“.

Kommentare (22)

  1. #1 Spritkopf
    10. Februar 2019

    Wenn man sowas liest, fragt man sich, ob es tatsächlich sein kann, dass ein Professor nicht weiß, wie Wissenschaft funktioniert.

    Oder ob der Mann einfach nur sich hat kaufen lassen in einem größeren Interessenkonflikt befangen ist.

  2. #2 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2019/02/08/investigativer-sportjournalismus/
    11. Februar 2019

    „Nach einmütiger Auffassung des Ausschusses kann und darf es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, durch die einseitige Festlegung bestimmter Methoden für den Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels eine der miteinander konkurrierenden Therapierichtungen in den Rang eines allgemein verbindlichen „Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse” und damit zum ausschließlichen Maßstab für die Zulassung eines Arzneimittels zu erheben.

    Das ist doch die Black-White-Fallacy.
    Entkleiden wir den Satz mal ein wenig der rhetorischen Aromen erhalten wir:
    “Es darf nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, durch die Festlegung der Methoden für den Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels eine der Therapierichtungen in den Rang eines „Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse” zu erheben.”
    Ja, richtig, auf zweierlei Weise: Erstens legt nicht der Gesetzgeber, sondern die Wissenschaft fest, was geeignete Nachweismethoden sind. Das ist auch kein feierliches Ins-Stein-Meißeln, sondern zugänglich für Kritik und Änderung.
    Zweitens, egal was der Konsens bislang war: Wem es gelingt die Wirksamkeit eines Arzneimittels zu belegen, der soll es tun.

    Bekannte Selbsttäuschungen über die Wirksamkeit hat die Wissenschaft gelernt auszumerzen oder doch einzudämmen. Und es ist ja auch nicht so, dass einzig mehrfach verblindete, randomisierte, placebokontrollierte Studien ein Nachweis sind. Wer anderweitig die Wirksamkeit nachweisen kann, ist sicher willkommen. Methoden, die erwiesenermaßen nichts nachweisen, muss man aber wohl nicht jede Woche aufs Neue bestreiten.

    Was wohl unter der Hand gefordert wird, ist, dass die Politik keinen Nachweis über die Wirksamkeit einer Methode fordern darf – Narrenfreiheit für Heiler, die sich auf irgendwas berufen.

  3. #3 roel
    11. Februar 2019

    @Joseph Kuhn

    “Ich will nur auf eines eingehen, die nach Matthiessen vom Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit.”

    Dann will ich auch mal nur darauf eingehen. Ich denke unter Wissenschaftsfreiheit verstehen einige “frei von Wissenschaft”. Das ist der Kern des Missverständnisses.

  4. #4 Wetterwachs
    11. Februar 2019

    roel #3
    ” Ich denke unter Wissenschaftsfreiheit verstehen einige “frei von Wissenschaft”. Das ist der Kern des Missverständnisses.”

    So etwas Herrn Matthiessen und anderen zu unterstellen, ist gemein! Die wollen nicht von der Wissenschaft befreien, sondern die Wissenschaft von etwas, zum Beispiel von Evidenz und Naturgesetzen.
    Letztendlich haben sie sogar das edle Ziel, die Naturgesetze zu befreien von der dogmatischen undemokratischen Schulwissenschaft! Damit sich die Naturgesetze endlich frei entfalten können, unbeeinträchtigt von Engstirnigkeit, Dogmen und Bevormundung.

    In Art. 5 (3) GG stehen Kunst und Wissenschaft eng beieinander und sind freiheitsmäßig ja wohl gleich zu behandeln. Anständige Demokraten stellen die Freiheit der Kunst nicht wirklich in Frage und maßen sich selten an, eine Definition von Kunst als absolut hinzustellen.
    Anständige Demokraten sollten auch die Freiheit der Wissenschaft nicht in Frage zu stellen, geschweige denn einer pluralistischen Gesellschaft eine angebliche allgemeingültige Definition von Wissenschaft überzustülpen, ekelhafter Weise noch strikt schulwissenschaftlich mit irgendwelchen tendenziösen Hinweisen auf Evidenz oder gar die (!) Naturgesetze.

  5. #5 knorke
    11. Februar 2019

    @roel (3)

    Seit dem sog. “Binnenkonsens” scheint das ein Dauerzustand zu sein, dieses “Missverständnis”.

  6. #6 echt?
    11. Februar 2019

    Da kann man noch 100 Artikel schreiben. Gegen die Spinner kann man nix ausrichten. Ich zitiere mal Donald Duck: Dumm und frech kommt immer zusammen.

  7. #7 knorke
    11. Februar 2019

    @echt?
    Man gewinnt jedenfalls nichts, wenn man es unkommentiert lässt oder ganz und gar im Sinne falscher Ausgewogenheit beifällig nickt.
    Diese Herren und Damen defäkieren im Grunde genommen auf hunderte Jahre Aufklärung. Und das alles aus einer Mischung aus monetärem Interesse und Scheuklappen. Man hat durchaus das Gefühl, dass sich was bewegt. Manches Gefasel hätte diese Interessengruppen nie aufbringen brauchen, wenn sie nicht auch schon gemerkt hätten, dass der Wind sich dreht. Deswegen ja grade die zunhemend laute und dummdreiste Impertinenz. Ich betrachte das als Teilerfolg.

  8. #8 Lercherl
    11. Februar 2019

    Ganz leicht off-topic, ist mir zufällig gerade untergekommen: p-hacked homeopathy?

  9. #9 gnaddrig
    12. Februar 2019

    @ echt (#7): Kommt drauf an, was man erreichen will. Klar, “die Spinner” und ihre eingeschworenen Jünger erreicht man eher nicht. Aber je weniger solches Zeug unwidersprochen im Netz herumsteht, desto größer die Chance, dass unschlüssige oder schlecht informierte Leute in kritischen Situationen den Bauernfängern auf den Leim gehen.

    Meiner Meinung nach ist sachliche Aufklärung, die möglichst oft an die verschiedenen Verlautbarungen von Homöopathen, Heilpraktikern, anthroposophischen Behandlern, Impfgegnern u.ä. anknüpft, die beste Chance, solche Unentschlossenen zu erreichen und vom Abgleiten ins Esoterische abzuhalten.

    Schon wenn das bei einer einzigen Person gelingt, hat sich der Aufwand gelohnt.

  10. #11 P.K.
    12. Februar 2019

    Formen von Wissenschaftspluralismus bzw. anderer [alternativer] Wissenschaftsverständnisse gelten zu lassen, bergen diverse weitere grundsätzliche Probleme für Homöopathie: Wie wären immerhin theoretisch mögliche nachteilige Seiten bzw. Auswirkungen der Homöopathie(n) für Menschen zu elaborieren [insbesondere für die bloße Wahrnehmung und die bekannten Forschungsmethoden nicht offensichtliche]? Sie in einem bestimmten “alternativen” Verständnis einfach a priori einfach ausklammern?
    Und wie angesprochen, wenn mehrere verschiedene Wissenschaftsverständnisse gelten sollen: Wo und wie sind die (theoretischen) Verbindungen zwischen ihnen? In einer noch zu elaborierenden, vereinenden Metatheorie? Je ungewöhnlicher die theoretischen Grundlagen, umso ungewöhnlichere Nachteile lassen sich aber auch als möglich, entsprechend der theoretischen Elemente, in Betracht ziehen.
    Aber sollten nicht vorher Verhalten und Wirkungen von Therapie geklärt sein, bevor sie als als solche gilt.

    Letztlich sollte Therapie auch nach der Gesamtheit ihrer Wirkungen bzw. möglichen Wirkungen bewertet werden. Und ganz ohne jeden Wissenschaftspluralismus bzw. besonderer Wissenschaftsverständnisse darf auch nach nachteiligen Effekten von Homöopathie in psychologischen Dimensionen und anderen verhaltenswissenschaftlich bezogenen Disziplinen gefragt werden.
    Ich befürchte, hier existiert ein völlig unbekanntes, vielleicht subtiles, aber Dunkelfeld. Dass sollte man auch nicht ganz außer Acht lassen.

  11. #12 borstel
    12. Februar 2019

    Was diese Deklaratoren da fabriziert haben: Ist das Absicht, oder sind die einfach so supranasal evakuiert?

    Mal abgesehen davon, daß Matthiessen auch nicht so recht weiß, was er will – entweder, seine Homöopathie ist eine reine Placebotherapie (wie er es in der Mitte seines Pamphlets andeutet), dann ist es ja nichts anderes als das, was wir bösen Kritiker behaupten. Oder aber eben nicht. Beides kann er aber nicht haben.

    Zusätzlich diverse bizarre Quellenangeben, wie z.B. Artikel aus der Publikumspresse, und als Gipfel der Verdummung (anders kann ich das leider nicht nennen) zwei Links zum angeblich so unseriösen NHMRC-Review – die nicht nur selber auf fragwürdige Sekundärquellen verweisen, sondern komplett ins Leere führen – Page not found!!

    Und alle, alle ham se unterschrieben: “Gesundheit aktiv”, jener dubiose Patientenverband, der etwas über das australische Review wissen wollte, Frau Bajic, für keinen Schund sich zu schade, Herr Frass, dem offenbar mit zunehmendem Alter jeglicher Menschenverstand verlustig gegangen ist, Schmidt-Troschke, der Impfgegner und Anthroposophieanhänger, natürlich Walach, Baumgartner, Panneck und von Ammon, alle drei mit Junk Science an der vordersten Front, um nur die zu benennen, die mir dem Namen nach etwas sagen. Nicht zu vergessen nach Onlineveröffentlichung als Unterstützer Dr. Heinrich Hümmer, welcher ja des öfteren, so zuletzt bei Dr. Aust (https://www.beweisaufnahme-homoeopathie.de/?p=3547), als selbsternannter “Häretiker” (für mich der Beweis, daß es doch eine Glaubenssache ist) von sich reden gemacht hat.

    Fazit: Beste Unterhaltung, für mich das Popcorn bitte nicht gesalzen!

  12. #13 Joseph Kuhn
    12. Februar 2019

    @ borstel:

    Viele Namen stehen zwar schon unter der “Deklaration”. Aber braucht man nach dem aktuellen Köhlerstandard nicht mindestens 100 Ärzte für den Wirkungsnachweis eines substanzlosen Papiers?

  13. #14 Alisier
    12. Februar 2019

    Aber hör mal…..die Wirkung der einzelnen Ärzte ist selbstverständlich hoch potenziert!

  14. #15 Marcus Anhäuser
    13. Februar 2019

    Und wie bekommt man den wieder weg, den Binnenkonsens?

    • #16 Joseph Kuhn
      13. Februar 2019

      @ Marcus Anhäuser:

      Ich fürchte auf absehbare Zeit gar nicht. Aber deswegen zu resignieren, ist auch keine Alternative.

  15. #17 Wetterwachs
    13. Februar 2019

    https://www.deutschlandfunkkultur.de/25-todestag-des-philosophen-paul-feyerabend-ein-streiter.2162.de.html?dram:article_id=440508

    Irgendwie habe ich ein gruseliges Déjà-vu – WG Fetzereien (Studenten Sozialarbeit und Studenten politische Wissenschaften) – Thema Paul Feyerabends „Erkenntnis für freie Menschen“, Vernunft ist Tyrannei. Fanden alle toll, außer mir und ich konnte nicht vermitteln, warum ich es falsch fand und hab auch überhaupt nicht kapiert, warum es wirklich falsch ist.
    Aber die Jungs von damals sind heute ein Teil der “links-grün-versifften Elite” oder deren Väter, der Teil, der mit Naturwissenschaft nie in Berührung gekommen ist und der Naturgesetze als nachrangige Gesetze verstehen.

  16. #18 borstel
    13. Februar 2019

    @ Joseph Kuhn: Vorsicht, das könnte ein Rohrkrepierer werden, immerhin haben doch mehr als 100 Unterstützer das Münsteraner Memorandum gezeichnet.

    @ Wetterwachs: Eine Generation nach 1968 bin ich zur Welt gekommen, und ich hatte bislang von Paul Feyerabend noch nie auch nur das geringste gehört – ist das jetzt ein unverzeihlicher Mangel an Allgemeinbildung oder angesichts der Thesen dieses Mannes zu exkulpieren?

  17. #19 rolak
    13. Februar 2019

    nie auch nur das geringste

    Also bitte, borstel, Feierabend sollte jedem arbeitenden Menschen bekannt&lieb&teuer sein.

    1 oder 2

    3: obsolet.
    Doch Feyerabend hat einen Pluspunkt: Immer, wenn er herangezogen wird, um etwas argumentativ zu stützen, kannst Du getrost von einer wackeligen These ausgehen.
    Ein Proxy, der hier auf SB ua Termine platzen läßt..

  18. #20 Joseph Kuhn
    13. Februar 2019

    @ borstel:

    “100 Unterstützer”

    Das Simile-Prinzip führt auch hier in die Irre.

    “unverzeihlicher Mangel an Allgemeinbildung”

    Jedenfalls ein Mangel an Allgemeinbildung. Es lohnt sich, sein meistzitiertes Buch “Wider den Methodenzwang” zu lesen. Ein Meilenstein des Nachdenkens über Theoriendynamik, mit vielen klugen Beobachtungen – und auch schrägen Ansichten. Aber natürlich ist die Zeit weitergegangen, der letzte Stand der Wissenschaftstheorie ist es nicht.

  19. #21 borstel
    13. Februar 2019

    Okay, ist ein Punkt, wahrscheinlich habe ich das Münsteraner Memorandum nicht genug auf einem ledernen Bucheinband gegen den Erdmittelpunkt gestoßen. Aber jenseits dieser Buchbenutzung bin ich für einen guten Lektürevorschlag immer dankbar!

  20. #22 Feodor
    Reinheim
    15. März 2019

    Zu Feyerabend: Sein “Anything goes” ist als Beschreibung wissenschaftlicher Methodik doch recht unplausibel, wenn damit auch Kaffeesatzlesen oder Glaskugelbetrachten gemeint sein könnte. Wenn man erkannt hat, dass unverblindete Medikamententests wahrscheinlich invalide Ergebnisse bringen, kann man nicht einfach wieder dahin zurück. Passender wäre: “Anything better goes.”