Ganz schnell musste es jetzt gehen. Der ursprünglich von der CDU eingebrachte Beschlussantrag, nur noch gegen Masern geimpfte Kinder in Betreuungseinrichtungen aufzunehmen, ist von der SPD und der Linken als fraktionsübergreifender Antrag umgehend mitgetragen – und gestern gleich beschlossen worden. Wozu lange diskutieren, wenn das Thema eh so kompliziert ist. Sollen sich andere darüber den Kopf zerbrechen.
Die Landesregierung in Brandenburg muss das jetzt irgendwie umsetzen. Im Gesundheitsministerium dort wird das Nachdenken darüber auf vollen Touren laufen, für welche Betreuungseinrichtungen der Impfvorbehalt gelten soll, wann die Regelung kommen soll und ob es Übergangsfristen geben soll, wie genau die Altersregelungen aussehen sollen, was z.B. mit ganz kleinen Kindern geschehen soll, die noch nicht geimpft werden können, wie mit medizinisch begründeten Ausnahmen umzugehen ist, ob es auch andere Ausnahmen geben soll, oder, für Juristen vermutlich eine Kopfnuss, wie man damit umgehen soll, dass in Deutschland ein Einzelimpfstoff gegen Masern gar nicht ohne Weiteres verfügbar ist. Geimpft wird meist gegen Masern, Mumps und Röteln zusammen, manchmal auch noch zugleich gegen Windpocken. Wird die Rechtsvorschrift daher auch die Impfung gegen Mumps und Röteln verpflichtend machen, oder explizit nur von den Masern sprechen und für Mumps und Röteln gibt es quasi eine unausgesprochene technische Impfpflicht? Wird der Erfolg des Ganzen systematisch evaluiert, nicht nur mit Blick auf die Impfquoten, sondern z.B. auch mit Blick auf die Betreuungsquoten in einzelnen Bevölkerungsgruppen?
Und das werden sicher nicht die einzigen Fragen sein, die die Fachleute im Brandenburgischen Gesundheitsministerium nun umtreiben. Ich hoffe, bevor die Brandenburger das dann als Bundesratsinitiative einbringen, was ebenfalls Teil des Landtagsbeschlusses ist, sind die wichtigsten offenen Fragen geklärt. Ich bin gespannt.
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