Gesetzgebung im Schnellverfahren
Jens Spahn verfolgt bei seiner Gesetzgebungsoffensive eine Blitzkriegtaktik. Kritiker sollen bei der Vielzahl der Gesetzesinitiativen gar nicht erst lange zum Nachdenken kommen. So legt er ein Gesetz nach dem anderen vor. Manche sind ziemlich schlampig vorbereitet, das ist ihm vermutlich egal, Hauptsache das Ding ist auf der Schiene. Manche Regelung schiebt er kurz vor knapp noch in ein schon laufendes größeres Gesetzespaket hinein und hofft, dass es mitdurchrutscht (wie Ende letzten Jahres bei der Psychotherapiesteuerung im TSVG, das hat allerdings nicht geklappt) und manche ungute Idee lässt er von vorherein irgendwo bei einer guten Sache mitlaufen, weil er hofft, sie so Huckepack durchzukriegen. Bestimmt wird es dazu eines Tages noch politikwissenschaftliche Masterarbeiten geben.
Jetzt hat er es geschafft, von der Öffentlichkeit praktisch unbemerkt, zusammen mit dem Implantateregister-Errichtungsgesetz eine Art Ermächtungsgesetz durch den Bundestag zu schleusen. Ein Implantateregister ist nach all den Skandalen um mangelhafte Implantate überfällig, das ist eine wirklich gute Sache. Drangehängt ist eine Novellierung der Vorschriften zur Arbeitsweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieses Gremium entscheidet in Deutschland in vielen Bereichen darüber, was Leistung der gesetzlichen Krankenkassen werden kann. Dazu kann der Gemeinsame Bundesausschuss seit 2004 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) mit der wissenschaftlichen Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden beauftragen. Dieses Verfahren war ein Meilenstein auf dem Weg zur Durchsetzung der evidenzbasierten Medizin bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und zur Einhegung von Lobbyinteressen.
Erweiterte Kompetenzen des Bundesgesundheitsministeriums
Per Gesetz hat Spahn nun seine Eingriffsmöglichkeiten in dieses Verfahren erweitert. Am 26. September ging das Gesetzespaket mit der Neuregelung durch den Bundestag. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Demnach gilt künftig mit Blick auf die Verfahrensregeln des G-BA:
„Das Bundesministerium für Gesundheit regelt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates (…) das Nähere zum Verfahren, das der Gemeinsame Bundesausschuss bei der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (…) zu beachten hat.
Es kann in der Rechtsverordnung Folgendes näher regeln:
1. den Ablauf des Verfahrens beim Gemeinsamen Bundesauschuss, insbesondere Fristen und Prozessschritte sowie die Ausgestaltung der Stellungnahmeverfahren und die Ausgestaltung von Beauftragungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen,
2. die Anforderungen an die Unterlagen und die Nachweise zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden,
3. die Anforderungen an die Ausgestaltung der tragenden Gründe der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses, insbesondere zur Darlegung der den Feststellungen und Bewertungen zugrundeliegenden Abwägungsentscheidungen.“
Und mit Blick auf getroffene Entscheidungen des G-BA werden die Eingriffsmöglichkeiten des Bundesgesundheitsministeriums gestärkt:
„Das Bundesministerium für Gesundheit kann einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (…) beanstanden“.
Binnenkonsens 2.0?
Eine wichtige Rolle spielen dabei für die Vertretung von Patienteninteressen „auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen“, ein zwar rechtlich definierter, aber trotzdem nicht transparenter Kreis von Akteuren:
„Bei der Entscheidung über eine Beanstandung hat das Bundesministerium für Gesundheit zu berücksichtigen, ob die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses gegen das Votum der für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen nach § 140f im Beschlussgremium zustande gekommen ist.“
Wenn es Lobbygruppen gelingt, nun wiederum ihren Einfluss auf die Patientenorganisationen zu erhöhen, stehen uns womöglich neue Varianten des Binnenkonsenses ins Haus. Bekanntlich ist nicht jede medizinische Innovation nützlich, auch wenn Industrie und Politik uns das gerne einreden. Aber wenn sich alle einig sind, dass dieses oder jenes neue Krebsmedikament schneller auf den Markt kommen soll? Diese oder jene medizintechnische Innovation den Patienten schneller zur Verfügung stehen soll? Und wenn gar noch Patienten vor dem Bundesgesundheitsministerium demonstrieren? Dann wird Evidenzbasierung zum bürokratischen Innovationshindernis, der Minister handelt entschieden “im Interesse der Patient/innen” – und diese werden zu Versuchskaninchen. Studien gespart, Patient tot. Dass die Spahnsche Innovationsbeschleunigungsermächtung ausgerechnet ans Implantateregister-Errichtungsgesetz angehängt wurde, einem Instrument der evidenzbasierten Medizin, ist vermutlich unfreiwillig komisch.
Wie gesagt, viel Aufsehen um diese Neuregelung gab es nicht. Das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin hat öffentlich Bedenken geäußert, es sieht die Evidenzbasierung des G-BA-Verfahrens durch politische Willkür bedroht, auch da und dort in den Medien gab es kritische Stimmen, z.B. hatte in der Süddeutschen Zeitung einen Tag vor der Bundestagsabstimmung Werner Bartens das Gesetzesvorhaben kommentiert. Aber wer hat das überhaupt wahrgenommen? Ob es, um mit Spahn zu sprechen, „so okay“ ist? Sehen vielleicht die Kritiker nur alles zu schwarz und Spahn will nur unser Bestes? Oder ist Spahn wieder einmal ein Coup bei der politischen Flankierung von Wirtschaftsinteressen im Gesundheitswesen gelungen?
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