Eine der derzeit vieldiskutierten Fragen ist, ob Deutschland auf eine größere Epidemie vorbereitet ist. Die Politik wird nicht müde zu betonen, das Gesundheitswesen in Deutschland sei gut gerüstet. Das ist einerseits ein Stück notwendiger Hysterie-Prophylaxe, andererseits drohen damit tatsächlich bestehende Lücken der Vorbereitung auf eine Pandemie verdeckt zu werden. Im Moment erkennen wir ja durchaus vieles, was man künftig anders machen muss, von der Bevorratung von Schutzmasken bis zur Stützung mancher Wirtschaftsbereiche.

Auch rechtlich gibt es Nachbesserungsbedarf. Dazu gibt es auf dem „Verfassungsblog“ gerade einen lesenswerten Beitrag von Anika Klafki. Sie stellt fest, dass das Infektionsschutzrecht mit seinen Zuständigkeitsregeln nicht besonders gut auf eine pandemische Lage ausgerichtet ist und verweist zum Vergleich auf das spezifische Pandemierecht der Schweiz.

Die gegenwärtige Situation ist trotz der schon aktuell ernsthaften Lage auch eine Lernwerkstatt für die Zukunft mit vielleicht viel tödlicheren Epidemien. Aus dem Umgang mit SARS, der Vogelgrippe oder Ebola hat man schon viel gelernt, die Corona-Epidemie ist eine weitere Lektion für die Pandemieplanung.

Kommentare (15)

  1. #1 rolak
    7. März 2020

    Ist in Japan dieses besondere Blaßgrau die vorgeschriebene UnterlagenFarbe für Desinfektionsmittel, so etwa wie in den USA die braune Papiertüte Umverpackung für anderen Alkohol? Oder täuscht der Eindruck der der eigentlich ausreichend langen, stark uniformen 2-Elemente-Serie der Artikel hier im blog?
    Warum unterstützt J/M die so hilfreiche Prozedur freiwillig, während 2irgendwas nur angekettet seinen Dienst verrichtet?

    Trotz ihrer wesentlich höheren Relevanz befasse ich mich deutlich unwilliger mit den juristischen Detailfragen zur Lage. Potentiell negativ, weiß ich…

    • #2 Joseph Kuhn
      7. März 2020

      @ rolak:

      Ich hätte noch ein Stillleben mit Sprühflasche auf gestreiftem Tuch mit Speisekarte anzubieten 😉

      Was die Rechtsfragen angeht: Es sollte vermieden werden, dass Ausnahmesituationen eine Art Ausnahmezustand mit rechtlich ungesicherten Verfahren erzeugen, daher wäre die Anpassung des Rechts an die Pandemieplanung sinnvoll.

  2. #3 rolak
    7. März 2020

    geht:

    Imho sehr schön und (bis zur aktuellen Spezialisierung) für viele AusnahmeSituationen passend formuliert, Joseph.
    Zwei Anmerkungen: Leider färbt Gegenteiliges die Realität schon länger (Bsp) // Es war nur von ‘unwillig’ die Rede, nicht von ‘nicht’.

    mit Speisekarte

    ^^ ‘Digestif verpaßt? Wir empfehlen Ihnen hiervon einen Schluck!’
    Kopfkino in Dauerschleife.

  3. #4 2xhinschauen
    https://www.homöopedia.eu
    7. März 2020

    Interessant, dass man in Taiwan keinen zweiten Ausbruch gebraucht hat, um sich ernsthaft und gezielt vorzubereiten:

    https://www.tagesspiegel.de/wissen/coronavirus-erfolgreich-bekaempft-wie-taiwan-den-covid-19-ausbruch-verhinderte-und-die-who-davon-nichts-wissen-will/25613942.html

    Auch bei uns sind wahrscheinlich nahezu alle im Ausland Infizierten per Flugzeug eingereist.

    Man muss natürlich berücksichtigen, dass die Durchsetzbarkeit staatlicher Maßnahmen u.a. von der jeweiligen Kultur abhängig ist (Beispiel Datenschutz). Aber andererseits: Auch Taiwan ist eine Demokratie.

  4. #5 RPGNo1
    7. März 2020

    @ 2xhinschauen

    Vielen Dank für den Link. Ein in doppelter Hinsiht lehrreicher Artikel. Nämlich wie konsequent durchgeführte und kommunizierte Maßnahmen ein Ausbreiten des Virus offen eindämmen können. Und eben wie politisches Kleinklein und Kalkül diese Maßnahmen ad absurdum führen.

  5. #6 noch'n Flo
    Schoggiland
    7. März 2020

    Ein Problem, welches weder in Deutschland noch in der Schweiz gelöst ist: wer kommt für den Einkommensausfall der niedergelassenen Ärzte auf, wenn diese ihre Praxis wegen einer Pandemie über Wochen schliessen müssen.

    Ich habe dazu einige Diskussionen bei DocCheck versorgt, gerade in NRW stehen bereits einige Praxen vor dem Ruin. Wer schützt uns Ärzte vor dieser Art von Folgen?

  6. #7 RPGNo1
    7. März 2020
  7. #8 PDP10
    7. März 2020

    Ist in Japan dieses besondere Blaßgrau die vorgeschriebene UnterlagenFarbe für Desinfektionsmittel […]?

    Und warum ist da alles um neunzig Grad gedreht?

  8. #9 NullcoManix
    8. März 2020

    Und warum ist da alles um neunzig Grad gedreht?

    Das hat wohl mit dem Längengrad zu tun. Allerdings müsste es dann um ca. 155° gedreht sein, aber das kriegt der Browser nicht hin.

  9. #10 NullcoManix
    8. März 2020

    Tschulligung, bin schwach im Kopfrechnen. 140 Ost minus 15 Ost gibt 125°. Da sind wir schon näher bei 90.

    • #11 Joseph Kuhn
      11. März 2020

      @ NullcoManix:

      Sollte jetzt richtig gedreht sein.

  10. #12 rolak
    8. März 2020

    neunzig?

    Wie auch das Aufräumen ist Photographieren eine meromorphe Abbildung mit mindestens einer Polstelle. D.h. in jeder aufgeräumten Wohnung gibt es mindestens eine Ecke mit beliebig großer Unordnung – und hier halt: bei GlobusBildern gibt es immer Gegenden beliebig großer BildDrehungen. Bei Thilo aus ROK sind es des öfteren 180°, bei Joseph aus J offensichtlich 90° – immer eine mathematische Notwendigkeit, prokrustriert auf die vier Drehungen, die ein browser ha·te·em·el·lig darstellen kann.

    AnfängerWissen…

  11. #13 DH
    11. März 2020

    Zustimmung zum letzten Absatz, das kommt vielleicht zur rechten Zeit.

  12. #14 Joseph Kuhn
    26. März 2020

    Update: Thorsten Kingreen zu den neuen Pandemiegesetzen

    Der Regensburger Jurist Thorsten Kingreen hat in der Süddeutschen ein Interview zu den neuen Pandemiegesetzen in Bayern und im Bund gegeben, leider (noch) hinter der Paywall.

    Er sieht es u.a. kritisch, dass man in Bayern nicht einmal mit einer familienfremden Person unterwegs sein darf, weil das für Alleinlebende Menschen schwer zu ertragen sei und zu unerwünschten Gegenreaktionen, z.B. dem längeren Aufenthalt beim Einkauf, führen könne.

    Des Weiteren kritisiert er die Konkurrenz infektionsschutzrechtlicher Regelungen in Bayern und im Bund und hält die Vollzugszentralisierung im neuen Bundesgesetz für verfassungswidrig. Sehr bedenklich sieht er den neuen § 5, der dem Bund einräumt, über Rechtsverordnungen andere Gesetze zu übergehen. Kingreen nennt das eine “Hindenburgklausel”, weil auf ähnlichem Wege in der Weimerer Republik das Regieren mit Notverordnungen ermöglicht wurde. Dass auf demokratisch unzureichend legitimierter Grundlage fundamental in Grundrechte eingegriffen wird, ist ja schon einer der Kritikpunkte an der bisherigen Rechtslage gewesen.

    Positiv sieht er die Befristung des neuen Gesetzes.

    ——
    Nachtrag: Thorsten Kingreen auf Verfassungsblog: https://verfassungsblog.de/whatever-it-takes/

  13. #15 Joseph Kuhn
    27. Juni 2020

    Update: Christoph Gusy zum Stichwort “lernendes Recht”

    Christoph Gusy, Professor für öff. Recht, kommentiert auf “Verfassungsblog” das Spannungsfeld zwischen Ordnungsrecht und den Bedingungen, unter denen politisches Handeln bei der Coronakrise stand: https://verfassungsblog.de/was-wir-von-guetersloh-fuer-das-ordnungsrecht-lernen-koennen/