Am 20. Mai 2020 endet eine vierjährige Übergangsfrist für das europaweite Verbot von aromatisierten Tabakprodukten. Dabei geht es vor allem um die berühmten Menthol-Zigaretten, die Helmut Schmidt so liebte. Böse Zungen behaupten, die 2-Euro-Münze mit seinem Konterfei sei ursprünglich mit rauchender Hand geplant gewesen, aber das ist natürlich nur eine Verschwörungstheorie.

Keine Verschwörungstheorie ist dagegen, dass Menthol die Atemwege kühlt und leicht betäubt und so das Inhalieren für Anfänger erleichtert. Eine Einstiegshilfe für Jugendliche also. Kein Wunder, dass die Tabakindustrie nach Alternativen sucht. Zufälligerweise hat die Reemtsma-Tochter Rizla, die Zigarettenpapier herstellt, eine „Aroma Card Menthol“ im Angebot, eine mit Menthol getränkte Karte. Die steckt man in die Zigarettenpackung, so dass die Glimmstängel nach einiger Zeit Mentholaroma haben.

Selbstverständlich ist das nur ein Angebot, damit Raucher/innen frei entscheiden können und auf keinen Fall eine Umgehung des Mentholverbots, wie manche Medien unter Berufung auf das Berliner „Forum Rauchfrei“ melden. Schließlich hat die Tabakindustrie keinerlei Interesse daran, dass Jugendliche mit dem Rauchen anfangen und womöglich noch abhängig werden. So was behauptet nur die Pharmaindustrie, hinter der steht Bill Gates und der will uns nur gegen Corona zwangsimpfen. Echt Alter, isch schwör.

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Disclaimer: Dieser Artikel könnte Spuren von Menthol Ironie enthalten.

Kommentare (36)

  1. #1 rolak
    19. Mai 2020

    Verbot von aromatisierten Tabakprodukten

    Klingt fundamental, doch es geht ausschließlich um Zigarettentabake, egal ob fertig konfektioniert oder zum Selberdrehen, oder?
    Könnte den ZigarilloMarkt pushen, verhindert keine der lästigen VanilleWhiskeyPfeifen oder Erdbeer­MaracujaVerdampfer, die einem unterwegs so sehr auf den Keks gehen…

    Jedenfalls war es früher™ an warmen Tagen durchaus angenehm, eine Spur PfefferminzÖl auf die Kippe zu tupfen, der Rauch wurde nicht mehr so sehr als zusätzliche Wärmequelle wahrgenommen. Bei schon ein wenig zu viel Öl allerdings flog einem die Schädeldecke weg…

    • #2 Joseph Kuhn
      19. Mai 2020

      @ rolak:

      “es geht ausschließlich um Zigarettentabake, egal ob fertig konfektioniert oder zum Selberdrehen, oder?”

      Meines Wissens bezieht sich die Tabakerzeugnisverordnung auf alle Tabakprodukte. Auch für Sishas werden beispielsweise mit Blick auf die Verordnung “Zwei-Komponenten-Systeme” beworben.

  2. #3 Egal
    19. Mai 2020

    Begriffsklärung:
    Methol, das. Substantiv. Giftstoff, der entsteht, wenn Journalisten zu bequem sind, ihre Texte Korrektur zu lesen. Breitet sich zur Zeit pandemisch in Online-Medien aus.

    • #4 Joseph Kuhn
      19. Mai 2020

      @ Egal:

      Ups. Einmal hatte ich es nach dem Freischalten entdeckt und korrigiert – und ausgerechnet in der Überschrift übersehen. Aber ich finde, anders als Journalisten in Printmedien können sich Blogger beim Korrekturlesen ein wenig Bequemlichkeit leisten. Das fehlende “n” war online gebraucht auch ziemlich billig zu kriegen. Habe einen ganzen Blog-Reparatursatz erworben. 😉

  3. #5 Gerald Fix
    19. Mai 2020

    Das mit dem Menthol ist durchaus interessant – grundsätzlich verböte die Anlage 1 der Tabakerzeugnisverordnung Menthol schon länger; hätte man nicht in diese Verordnung einen § 34 eingefügt, der Menthol und nur Menthol erst zum 20. Mai 2020 als Tabakbestandteil untersagt. Kaffee, Tee, Mate usw. sind schon länger verboten. (Gab es das mal, Kaffeezigaretten?)

  4. #6 Fluffy
    19. Mai 2020

    (Gab es das mal, Kaffeezigaretten?)

    Echte freie Männer nicht-edler Herkunft rauchen GITANES pur.

    (Frauen und andere Geschlechter sollten lieber nicht rauchen, es ist schlecht für ihre Gesundheit)

  5. #7 noch'n Flo
    Schoggiland
    19. Mai 2020

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Helmut Schmidts Mentholziggies waren furchtbar, um die ist es wirklich nicht schade!

    • #8 René
      19. Mai 2020

      Na, wenn das mal nicht ein objektives Urteil ist. Danke fürs Teilen der Information! ツ

  6. #9 schorsch
    19. Mai 2020

    Nee, Kaffeezigaretten als solche gab es m. W. nicht. Aber Koffein als Tabakzusatzstoff erweitert die Bronchien, erhöht so das aufgenommene Rauchvolumen und verbessert somit die Bioverfügbarkeit des Nikotins. Den gleichen Zweck erfüllt z. B. auch aus Kakao gewonnenes, dem Koffein verwandtes Theobromin. Steigert das Suchtverlangen.

    Jaja, die Forschungsabteilungen von Philip Morris et al. haben schon eine tolle Arbeit geleistet..

  7. #10 hto
    19. Mai 2020

    Also von mir aus kann sich wer will seine Rübe wegrauchen, wegsaufen oder auch ohne Impfung leben, solange das niemand daneben beeinträchtigt und/oder gefährdet.
    Tabak mit Menthol oder sonstwas an Minderjährige zu verkaufen ist doch so gut wie UNMÖGLICH, in einer Welt- und “Werteordnung” von UNVERNUNFT und UNWAHRHEIT? ;))

  8. #11 rolak
    19. Mai 2020

    Meines Wissens

    Meinem bis-heute-morgen-Wissen nach ebenfalls, Joseph, doch dann wurde aufgrund der eher gemischten Formulierungen in Sekundärquellen vorsichtshalber mal ins [¡pdf!] Original geschaut und siehe da, die Vorbemerkung 19 [p4] ist in Art7Abs12 [p17] drinne:

    Tabakerzeugnisse mit Ausnahme von Zigaretten und von Tabak zum Selbstdrehen sind von den Verboten in den Absätzen 1 und 7 [unter Vorbehalt] ausgenommen.

    Geht halt um den EinsteigerSchutz – und trotz deutlicher Medienpräsenz dieser Konsumform ist mir keineswegs klar, wie etabliert die Mode mittlerweile ist, wie hoch die Anfixgefahr zu bemessen ist.

    Gag am Rande: bei Dpedia ist zur Zeit NachbearbeitungsNirvana zu lesen

    Shisharauchen .. wird .. zu Partys oder Picknicks mitgenommen

    ^^♪♫Hoch auf dem gelben Wagen, quarz ich mi´m Schwager vorn♪♫

  9. #12 Gerald Fix
    19. Mai 2020

    #2 Meines Wissens bezieht sich die Tabakerzeugnisverordnung auf alle Tabakprodukte.

    § 2 Tabakerzeugnisgesetz:
    1. Erzeugnisse: Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse,
    2. verwandte Erzeugnisse: elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter und pflanzliche Raucherzeugnisse

    Allerdings scheint Menthol in elektronischen Zigaretten nicht verboten zu sein (Anlage 2 zu § 28 Tabakerzeugnisverordnung).

  10. #13 hto
    19. Mai 2020

    Menthol ist doch eher ein harmloser Zusatz, verglichen mit den anderen identifizierten!?

  11. #14 Gerald Fix
    19. Mai 2020

    #11
    Die RL 2014/40 ist in Deutschland kein unmittelbar geltendes Recht, sondern verpflichtet den Gesetzgeber, sie umzusetzen. Dies hat Deutschland mit dem Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung getan. (Früher gab es die Tabakproduktverordnung, die ähnliche Regelungen enthielt.) Zu TabErzG und TabErzV siehe #12. Nur diese Bestimmungen sind maßgeblich. (Es sei denn, jemand möchte sich juristisch mit dem Landwirtschaftsministerium wegen einer falschen Umsetzung rumprügeln. Viel Spaß dabei – obwohl, angeblich ist der EUGH zurzeit eh sauer auf Deutschland.)

  12. #15 Silur
    Schwechat
    19. Mai 2020

    Danke für den Tipp mit dem Mentholpapier.. Wusste ich nicht..
    Mir ist aufgefallen, dass seit neuestem bei einigen Marken “hohle Filter” – ähnlich kleinen Pappe-Rohren – verwendet werden… Ich hoffe, das ist Vorbereitung für bald erhältliche Menthol – Kügelchen, die dort perfekt reinpassen werden… Und per Klick dieselbe Wirkung entfachen werden…
    Mal sehen…
    Wäre perfekte Idee..

  13. #16 rolak
    19. Mai 2020

    kein unmittelbar geltendes Recht

    Die beiden Kommentare kamen wohl ein wenig zu fix: einerseits geht es im Artikel oben um eine europäische Regelung, ein europaweites Verbot, andererseits ist diese Regelung in DLand auch genau so umgesetzt worden ([¡pdf!] TabakerzG §5, Abs1 [p4]). Selbstverständlich hat man sich vorbehalten, bei neuen Erkenntnissen über Zusatzstoffe die AusschlußListen entsprechend anzupassen, was ebenso selbstverständlich auch einzelne aromatische Ingredienzen betreffen kann, doch ein generelles Aromatisierungsverbot gilt ausschließlich für Zigarettöses.

    • #17 Joseph Kuhn
      19. Mai 2020

      @ rolak:

      Ich bin mir nicht sicher. Das Tabakerzeugnisgesetz ermächtigt das Ministerium, per Rechtsverordnung weitere Regelungen zu den Zusatzstoffen und den betroffenen Tabakprodukten zu treffen. Das tut die Tabakerzeugnisverordnung. Darin habe keine Ausnahme für Nichtzigarettöses gefunden. Aber nachdem ich schon das ausgelassene “n” im Menthol übersehen hatte, vielleicht habe ich die Ausnahme auch übersehen?

  14. #18 Tante Tulli
    19. Mai 2020

    Reemtsma gehört vom Markt gefegt. Wer eine Badische Tabakmanufaktur übernimmt, ein gutes Produkt bis zur Unkenntlichkeit vermantscht und das Endprodukt dann auch noch als Gauloises bezeichnet, hat keine Gnade verdient.

  15. #19 Omnivor
    Am 'Nordpol' von NRW
    19. Mai 2020

    Der Gasableser wird schon an allen Türen gerüttelt haben, das seiner Cohiba nichts geschieht.

  16. #20 Chrissi
    19. Mai 2020

    @hto
    Und du kannst dich von mir aus auch vor einen Zug schmeißen oder von der Brücke springen.

    Aber achte bitte vorher dass du unten keine Mycel von etwas verletzt, das ich im Herbst noch pflücken möchte.

  17. #21 rolak
    20. Mai 2020

    Ausnahme auch übersehen?

    Nicht doch, Joseph, ein einzelnes ‘n’ macht weder Demenz noch Legasthenie. Nee, die AusnahmeRegelung für nichtZigarettenBetreffendes ist in der [¡pdf!] TabakerzV genauso­wenig enthalten wie im TabakerzG, denn es ist andersherum: wie schon dort bekommen Zigaretten und dafür gedachter Tabak die Ausnahme. Sie dürfen nämlich zusätzlich zu der Liste (§4Anlage1) der generell untersagten Inhaltsstoffe (die die Aromafamilie Menthol [+Thymian, Salbei..] wegen NichtAromaMotiv (Inhalationshilfe) umfasst) und Pflanzenschutzmitteln über einem gewissen Grenzwert (§5 nach [¡pdf!]EU-Vorgabe) überhaupt keine Stoffe zur wesentlichen Veränderung des TabakAromas enthalten (§5a).
    Wenn mich nicht alles täuscht, bedeutet das im Umkehrschluß, das sämtliche anderen Tabakerzeugnisse (unter Vorbehalt nichtgefundener SonderVerbotsregelungen) weiter reichlich Aromen enthalten dürfen – auch die 4 eingangs erwähnten.

  18. #22 Gerald Fix
    20. Mai 2020

    #16 rolak.

    Nein.

    § 4 der Tabakerzeugnisverordnung (und Juris ist mir lieber als pdf) lautet:
    “Tabakerzeugnisse dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einen der in Anlage 1 aufgeführten Zusatzstoffe enthalten.”
    Das ist in Deutschland geltendes Recht – egal, was die Richtlinie sagt. (Wäre es eine EU-Verordnung, dann wäre das etwas anderes. Die gilt unmittelbar.) Wie Joseph Kuhn schon angemerkt hat, enthält der § 5 des Gesetzes die Ermächtigung, den Gesetzestext zu erweitern. Dies ist auch alles rechtlich unproblematisch, soweit es nicht von Europarecht abweicht.

    Und noch was: Die §§ 4 und 28 (Elektrodampfer) TabErzV und der grundlegende § 5 TaberzG verbieten ausschließlich das Inverkehrbringen von Tabak- und verwandten Erzeugnissen und nicht den Konsum. Es steht jedem frei, Menthol, Pferdemist oder von mir aus auch karamelisierte Coronaviren in seinen Tabak zu mischen, wenn’s ihm schmeckt. Es wäre aber nicht erlaubt, die Menthol-Card zusammen mit dem Tabakerzeugnis als Bundle zu verkaufen. Das wiederum, sonst wäre es ja auch zu einfach, wäre nicht nach dem Tabakerzeugnisrecht, sondern nach § 24 Tabaksteuergesetz (Beipackverbot) untersagt.

  19. #23 hto
    20. Mai 2020

    @Chrissi

    Sich vor einen Zug schmeissen – Ohah, allein die Vorstellung ist ja sowas von asozial – Nee, nicht einmal vor einem stehenden Zug :))

  20. #24 rolak
    20. Mai 2020

    Nein

    Sachma Gerald, ist Dir etwa immer noch nicht aufgefallen, daß die von Dir jetzt zum xten Male reflexhaft vorgebetete Anlage1 überhaupt keine Aromen wg ihres Aromas enthält, sondern nur abhängigkeitsverstärkende, einstiegserleichternde und (über den Tabak hinaus) gesundheitschädliche Zusatzstoffe?
    Oder hast Du übersehen, daß entgegen des ArtikelTitels mein EingangsKommentar sich nicht aufs Menthol kapriziert, sondern die Zulässigkeit der zitierten Formulierung in Frage stellt?

  21. #25 Gerald Fix
    20. Mai 2020

    #24
    Nein, sorry, ist mir wirklich nicht – ich war Beamter, ich lese quer, nicht genau 🙂

    Also,
    aromatisierte Zigarren gibt es – hier eine mit Vanille. Und bei Shisha ist es sogar Standard, der wird praktisch nie ohne Aromatisierung verkauft. Auch den Pfeifentabak mit Vanillegeschmack kenne ich schon seit Jahrzehnten.

  22. #26 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2020/05/17/seuchenbuchtricks-1/
    21. Mai 2020

    Die meisten Liquids für E-Zigaretten enthalten überhaupt keinen Tabak und sind faktisch keine Tabakerzeugnisse. Juristen kümmert die Realität aber selten – die haben auch für “Schriftform” eine eigene, kontrafaktische Definition und unter “geschäftsmäßig” verstehen sie auch was ganz eigenes – sicher ist es ihnen wurscht, ob Liquids Tabak enthalten.

    Nikotinpflaster haben wahrscheinlich noch nie Menthol enthalten und sind somit nicht betroffen, aber was ist mit Nikotinkaugummis?

    Eine Einstiegshilfe für Jugendliche also.

    Jugendlichen dürfen in Deutschland doch schon seit ein paar Jahren kein Tabak und keine Zigaretten mehr verkauft werden.

    Im Inforadio kam die Tage eine Glosse, man solle dann auch endlich Apfelkorn, Likör, Mon-Cherie und dgl. verbieten.

  23. #27 mxm
    21. Mai 2020

    Schlimme Sache die Mentholzigaretten, ist es bekannt wieviele Menschen daran jährlich sterben?

    Übrigens 2017 sind 585.000 Menschen wegen ihres Drogenkonsums und damit zusammenhängender Krankheiten gestorben. 5,5 Prozent der Weltbevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren hätten 2017 Drogen genommen.

    https://www.pharmazeutische-zeitung.de/weltweit-585000-drogen-tote/

    • #28 Joseph Kuhn
      21. Mai 2020

      @ mxm:

      “Schlimme Sache die Mentholzigaretten, ist es bekannt wieviele Menschen daran jährlich sterben?”

      Ich nehme an, Ihre Frage sollte eine Prise mentholzigarettenbefürwortender Ironie enthalten? Interessanter ist sie allerdings, wenn man sie ernst nimmt. Man könnte einerseits sagen, an Mentholzigaretten sterben so viele Menschen, wie es ihrem Marktanteil entspricht. Für Deutschland schätzt die Industrie den Anteil auf etwas unter 3 %, bei derzeit ca. 120.000 vorzeitigen Sterbefällen demnach also ca. 3.600 Tote pro Jahr. In Polen beispielsweise liegt der Marktanteil dagegen bei etwa einem Viertel, mit entsprechend mehr Toten. Daher hat Polen auch gegen das Verbot geklagt, logisch.

      Andererseits werden diejenigen, die jetzt Mentholzigaretten rauchen, nach dem Verbot vermutlich nicht zu Nichtrauchern, sondern rauchen dann vermutlich mentholfrei oder aromatisieren ihre Zigaretten eben selbst, siehe oben. Also sterben speziell an Mentholzigaretten am Ende vielleicht gar keine Menschen? Damit ist man wieder bei der Frage, welche Rolle sie für den Einstieg ins Tabakrauchen spielen, als Element einer Gesamtentwicklung, an deren Ende 120.000 Tote jährlich stehen. Wenn sie den Zweck erfüllen, für den sie gedacht waren, also den Einstieg ins Rauchen fördern, könnten sie am Ende sogar mehr Tote verursachen, als es ihrem Marktanteil entspricht.

      Was Sie mit dem Hinweis auf die Sterbefälle durch illegale Drogen in dem Zusammenhang sagen wollen, erschließt sich mir nicht. Möchten Sie, dass verbotene Drogen verboten werden? Oder sollte das nur ein Relativierungs-Whataboutism sein, nach dem bewährten Muster “Es gibt Schlimmeres”?

  24. #29 Viktualia
    21. Mai 2020

    Moment, @ “Verbotene Drogen verbieten” – “In den USA starb laut UN-Bericht 2017 die Rekordzahl von 70.000 Menschen an einer Überdosis Drogen, allein 47.600 an einer Überdosis von Opioiden.” ist aus dem obigen Link;
    allerdings ist die Zahl 47.600 bezogen auf Tote auch durch legale Opiate: https://de.wikipedia.org/wiki/Opioidkrise_in_den_USA. Insofern kann ich da zumindest einen Bezug zu “Menthol als Einstieg zur Sucht” sehen (ob oder wie weit mxm den gesehen hat, weis ich natürlich nicht…).

    “Selbstverständlich ist das nur ein Angebot, damit Arbeiter und Angestellte (Raucher/innen) weiter arbeiten gehen/am gesellschaftlichen Leben teilnehmen (frei entscheiden) können und auf keinen Fall eine Umgehung des “Hippokratischen Eides” (Mentholverbots).”

    Und selbstverständlich ist das immer noch ne Art whataboutismus, aber ist das nicht sowieso 3/4 des Themas? Irgendwer muss sich doch um die kümmern, die der Versuchung wenig entgegensetzen können. Egal, ob es sich bei den Versuchern um “böse Konzerne” oder “gute Ärzte” handelt, Punkt ist, dass “Kunden” darauf hineinfallen, ein angeblich legales Produkt zu konsumieren und als “Junkies” enden.
    Da die Grauzonen ein wenig durch Gesetze (oder Klagen) zu erhellen ist sicher besser als “selber Schuld, Kunden haben ja Entscheidungsfreiheit” zu sagen.

  25. #30 Gerald Fix
    23. Mai 2020

    Nachtrag:
    Laut dem Monatsbericht des Bundesfinanzmisteriums sind die Tabaksteuereinnahmen im April 2020 gegenüber April 2019 um 64% gestiegen. Rauchen lohnt sich, zumindest für Herrn Scholz!

    (Der Grund ist mir unklar. Gleichzeitig ist übrigens die Alkoholsteuer um 10% zurückgegangen – das ist aber nachvollziehbar, da etliche Hersteller im März kurzfristig auf steuerfreie Desinfektionsmittel umgestiegen sind. Vermutlich wirkt sich das auf die Statistik April aus, da der steuerliche Anmeldetermin für März der 10. April ist.)

  26. #31 zimtspinne
    24. Mai 2020

    @ Gerald Fix

    Mich wundert das nicht.
    Zu Hause ist die Bahn frei, der Pafferei freien Lauf zu lassen. Oder die Überwindung von Hindernissen eben weitaus geringer als im Arbeitsumfeld.
    Frust, Langeweile, Sorgen kommen dann noch dazu.
    Oder zusätzlicher Stress bei denen, die noch gearbeitet hatten — bei Krankenhauspersonal/Pflegekräften gibts ohnehin mehr Raucher als in anderen Berufsgruppen, hatte ich mal gelesen.

    Bezügl. Alkohol, denke ich, wird es eher nur die abhängig Trinkenden betreffen, die mehr konsumieren (man müsste die Desinfektionsmittel rausrechnen).

    @ rolak
    Gibt es überhaupt Tabakprodukte mit Salbei- und Thymianaroma? Oder sind die deine Erfindung?

  27. #32 rolak
    24. Mai 2020

    deine Erfindung?

    Nein – allerdings ging es da nicht um die Existenz irgendeines Produktes, sondern darum, was unter einigem Anderem mehr in dieser besagten Anlage des verlinkten Textes alles unter ‘darf nicht rein’ aufgelistet ist.

  28. #33 Bbr
    Niedersachsen
    24. Mai 2020

    @Gerald Fix, #30: Da die Grenzen weitgehend geschlossen sind, kann nicht mehr soviel aus dem Ausland mitgebracht werden, ob legal oder illegal. Und vielleicht haben einige Leute ja neben Klopapier auch Zigaretten gehamstert.

    @user_unknown, #26: Es dürfen zwar keine Zigaretten an Jungendliche mehr verkauft werden, das scheint die aber nicht wirklich vom Rauchen abzuhalten. Irgendeinen Kumpel über 18 findet man wohl immer, der beim Umgehen der Bestimmung hilft.

  29. #34 mischi
    24. Mai 2020

    Ja, Zigaretten sind schädlich. Was mich aber an der ganzen Diskussion stört ist die unterschiedliche Wahrnehmung. Auf jeder Zigarettenpackung ist ein abschreckendes Foto plus Warnhinweis. Derweil läuft im Fernsehen der Film “präsentiert von Krombacher/Warsteiner/Becks”.

    Das soll kein Whataboutism sein, aber meiner (bin Alkoholiker) Meinung nach sollte man gegen alle Drogen (ja, selbst legale Substanzen sind für mich Drogen) equivalent vorgehen. Dass dies nicht getan wird, dürfte vielleicht daran liegen, dass in Deutschland nicht viel Tabak angebaut, aber sehr viel Bier gebraut wird.

    Da dürften wohl Steuereinnahmen eine erhebliche Rolle spielen.

  30. #35 Gerald Fix
    26. Mai 2020

    #31, 33
    Das sind keine schlüssigen Erklärungen. Alles, was im April statistisch erfasst wird, muss im April steuerlich fällig sein. (Das Kaufdatum im Tabakladen ist nicht von Bedeutung.) Und da bei großen Änderungen nur die großen Player (z.B. Philip Morris) eine Rolle spielen, wurde alles, was im April versteuert wurde, im März ausgelagert. Der Anstieg fand also im März statt.

    Dass dies nicht getan wird, dürfte vielleicht daran liegen, dass in Deutschland nicht viel Tabak angebaut, aber sehr viel Bier gebraut wird.
    Eher nicht, da der Anbau keine Rolle spielt (Rohtabak ist tabaksteuerfrei). Und Bier wird absurd niedrig besteuert, auf einer Flasche Normalbier liegen gerade mal 4 ct Biersteuer.

  31. #36 mischi
    27. Mai 2020

    @Gerald Fix, #35

    Oh, dann lag ich da mit meiner Vermutung daneben. Nun gut. Wieder etwas gelernt. Vielen Dank für die Korrektur.