Am 2.2.2020 hatten die Skeptiker nebenan auf einen Beitrag der Ärztin Dr. Daphné von Boch in der Anthroposophenzeitschrift „Erziehungskunst“ aufmerksam gemacht. Der Beitrag hat den Titel „Der Kampf um die Impfungen“, er ist nach wie vor online.
Dort kann man beispielsweise lesen:
„Der Körper jedes Menschen ist aus einem ganz individuellen Eiweiß aufgebaut. (…) Das eigene individuelle Eiweiß wird aber erst im Laufe der Kindheit entwickelt. Bei der Geburt ist der Körper des Neugeborenen noch aus dem Eiweiß der Mutter gebildet. Dieses muss mit der Zeit aufgelöst und ausgeschieden werden. Erst danach kann das Kind sein eigenes, individuelles Eiweiß bilden – das seinem eigenen Ich, seinem ganz individuellen geistigen Wesen entspricht. Um das mütterliche Eiweiß aufzulösen und auszuscheiden sind die Kinderkrankheiten da.“
„Mütter wussten früher: Kinderkrankheiten, die nicht nach außen schlagen können, schlagen nach innen. Das aufgelöste Eiweiß muss unter allen Umständen ausgeschieden werden. Kann es nicht durch die Haut, muss es durch die Lunge: Es tritt eine Lungenentzündung auf.“
„Impfungen sind nicht ganz ungefährlich. Im Umkreis meiner Praxis wird immer wieder von Menschen berichtet, die bisher gesund waren und nach einer Impfung unter chronischer Müdigkeit, epileptischen Anfällen, Austismus nach der Masern-Mumps-Röteln-Impfung (Wakefield 2016) u.a. leiden, weniger von einem durch Masern geschädigten Kind.“
„Könnte es sein, dass manche Impfungen gerade bei Säuglingen, die noch kein fertig ausgebildetes Immunsystem und Gehirn haben, eine Tendenz zur Verfestigung des Gehirns bewirken? Diese Frage wurde trotz der Todesfälle nicht geklärt.“
Die Autorin ist Mitglied der Ärztekammer Baden-Württemberg. In der Berufsordnung der Ärztekammer Baden-Württemberg heißt es in § 2 (3):
„Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.“
Ich habe daraufhin die Ärztekammer Baden-Württemberg angeschrieben und gefragt, wie sich die Ausführungen von Dr. Daphné von Boch mit der zitierten Bestimmung der Berufsordnung vereinbaren lassen. Man hat mir dann mitgeteilt, dass die Bezirksärztekammer Südbaden zuständig sei und man meine Anfrage dorthin weitergeleitet habe. Dann war Funkstille, Corona kam und ich habe die Geschichte vergessen. Bis heute ein Brief der Bezirksärztekammer Südbaden kam:
„Ihrer Bitte um eine berufsrechtliche Bewertung des Vorgangs können wir aus Rechtsgründen nicht entsprechen. Gemäß § 55 Abs. 2 Satz des Heilberufe-Kammergesetzes des Landes Baden-Württemberg können wissenschaftliche Ansichten und Handlungen niemals den Gegenstand eines Berufsgerichtsverfahrens darstellen. Nach dieser gesetzlichen Bestimmung sind wissenschaftliche Ansichten und Handlungen im Rahmen der Berufsaufsicht nicht zu überprüfen und zu bewerten. Die Auseinandersetzung darüber ist vielmehr der wissenschaftlichen Diskussion in den medizinischen Fachkreisen zugewiesen.“
Die Frage, ob die Ärztekammer die Ausführungen von Frau Dr. Daphné von Boch allen Ernstes für „wissenschaftliche Ansichten“ hält, einschließlich der Bezugnahme auf den in Großbritannien mit Berufsverbot belegten Betrüger Wakefield, muss man wohl nicht stellen. Konsequenterweise sollte die Ärztekammer Baden-Württemberg § 2 (3) ihrer Berufsordnung streichen. Weitere resignative Gedanken über die Rolle der Ärztekammern bei der Qualitätssicherung ärztlicher Tätigkeit erspare ich mir – das gefährdet sonst meine samstägliche Ausgeglichenheit und bringt mein individuelles Eiweiß in Wallung.
Kommentare (29)