„Eine Ohrfeige hat noch niemandem geschadet“ – den Spruch kennt vermutlich jeder. Damit wurde seit jeher Gewalt in der Erziehung gerechtfertigt. Der Spruch kommentiert ja nicht eine einmalige Überforderungsreaktion („eine“ Ohrfeige), für die man sich zudem beim Kind entschuldigen sollte, sondern einen Erziehungsstil, bei dem der Wille der Eltern brachial gegen das Kind durchgesetzt wird.

Das mag aus der Sicht konservativer Erziehungslehren durchaus „funktionieren“, d.h. das Kind wird eingeschüchtert und auf Spur gebracht. Aber Gewalt ist kein legitimes Erziehungsmittel. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet in Art. 19 die Vertragsstaaten ausdrücklich, hier ein Wächteramt zugunsten der Kinder wahrzunehmen:

„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“

In der Realität wird dieser zivilisatorische Grundstandard bekanntlich nur allzu häufig missachtet. Besonders perfide ist es, wenn diese Missachtung im Gewande medizinischer Hilfe daherkommt. Vor gut einem Jahr wurde hier die „Elternschule“ in Gelsenkirchen diskutiert, einem verhaltenstherapeutischen Ansatz zum Brechen des Kinderwillens. Jetzt geht der Fall des Kinderpsychiaters Michael Winterhoff durch die Medien. Winterhoff ist Bestseller-Autor für Erziehungsratgeber. Bekannt geworden ist er u.a. durch sein Buch „Warum unsere Kinder Tyrannen werden“, das sich mehrere hunderttausend mal verkauft hat. Seine Ausgangsthese ist, dass es in manchen Familien zu einer Machtumkehr käme und die Kinder ihre Eltern manipulieren und steuern. Schon diese Ausgangsthese ist heikel, weil sie leicht so gelesen wird, dass Macht die bestimmende Beziehungsstruktur zwischen Eltern und Kindern ist und dass Macht in die Hände der Eltern bzw. der Betreuungspersonen gehört.

In den aktuellen Medienberichten geht es darum, dass Winterhoff diesen Machtbeziehungen bei seinen kleinen Patient/innen wohl auch medikamentös und ohne die gebotene Indikation nachgeholfen hat, unter den Augen der zuständigen Jugendämter.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Die Kinderpsychiatrie ist ein hochgradig notwendiger und hilfreicher Versorgungsbereich – mit viel zu wenig Fachärzt/innen. Im niedergelassenen Bereich gab es 2020 gerade einmal 1.149 Kinder- und Jugendpsychiater in der vertragsärztlichen Versorgung – bei ca. 180.000 Ärzt/innen und Psychotherapeut/innen in der vertragsärztlichen Versorgung insgesamt. Immerhin nimmt ihre Zahl seit Jahren stetig zu.

Dass es unter Kinder- und Jugendpsychiatern auch zweifelhafte Figuren gibt, mit zweifelhaften Behandlungsmethoden, unterscheidet dieses Fachgebiet nicht von anderen Fachgebieten. Der „Fall Winterhoff“ erregt auch nicht als Einzelfall die Aufmerksamkeit der Medien, sondern aufgrund des Einflusses, den er mit seinen Büchern hat und seiner Rolle in der Region, in der er tätig ist. Er betreut dort, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, Kinder und Jugendliche „in etwa 20 bis 30 verschiedenen Pflegefamilien oder größeren Einrichtungen der Jugendhilfe“. Da ist das staatliche Wächteramt in besonderer Weise gefragt, ebenso wie sich einmal mehr Fragen an das Selbstverständnis der Psychiatrie zwischen Unterstützung und Kontrolle stellen.

Kommentare (51)

  1. #1 hwied
    in seinem Arbeitssessel
    10. August 2021

    Ein sehr vielschichtiges Thema, bei dem auch die Politik auf den Prüfstand gehört.
    Wenn man sich überlegt, dass in den USA schon Kinder zum Geburtstag ein Gewehr geschenkt wird, im Erwachsenenalter mit Opiaten ruhig gestellt und ihnen als Großeltern eine Weltreise geschenkt wird, die sie oft nicht überleben, (kein Witz), dann sind wir mit der Medikamentation(hoffentlich gibt es das Wort) von Kindern auf dem falschen Wege. Ein wenig mehr Liebe tät es auch.

  2. #2 Viktualia
    10. August 2021

    Ich schaue grade den Film, den die ARD dazu gemacht hat (der auch für Herrn Renz aus obigem link Anlass für seinen Blog-Beitrag war) und wundere mich über den Titel des hiesigen Beitrags.
    (https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/warum-kinder-keine-tyrannen-sind-video-100.html)

    Dieser Arzt behandelt weder wie normale Psychiater, noch Medikamentiert er seine jungen Patienten so, wie es seine Kollegen für angeraten halten.
    (Z.B. Dipiperon

    Welche Altersgruppe ist zu beachten?

    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Das Arzneimittel sollte in dieser Altersgruppe in der Regel nicht angewendet werden.

    https://www.apotheken-umschau.de/medikamente/beipackzettel/dipiperon-40-mg-tabletten-1843798.html)

    Nicht einmal seine Diagnosen richten sich nach dem, was allgemeiner Konsens ist; sein inflationärer Umgang mit dem Begriff “Narzissmus” hat eigentlich in der Kinder-und Jugenddiagnostik nicht viel zu suchen.

    Ich frage mich also, was dieser Beitrag mit der “Kinderpsychiatrie” zu tun haben mag – denn dort arbeitet man anders.

    Vielleicht versteckt sich ja noch etwas hinter der Bezahlschranke der Süddeutschen Zeitung, wo darüber berichtet werde, welche Einrichtungen der Jugendhilfe er betreue – aber eine direkte Verbindung des Herrn zur Arbeit anderer Kinder- und Jugendpsychiater, oder gar der Psychiatrie für Kinder und Jugendliche, habe ich nicht finden können.

    Der durch die Überschrift entstehende Eindruck entspricht zum Glück nicht der Realität; es besteht kein Zweifel daran, dass seine Arbeit nicht den normalen Regeln (in der Psychiatrie) entspricht.

    • #3 Joseph Kuhn
      10. August 2021

      @ Viktualia:

      “Ich frage mich also, was dieser Beitrag mit der “Kinderpsychiatrie” zu tun haben mag – denn dort arbeitet man anders.”

      Sie fragen sich das zu Recht, der Kinderpsychiater, um den es geht, fragt sich das vermutlich nicht.

      Was meinen Artikel und das eventuelle Missverständnis angeht, die Kinderpsychiatrie arbeite insgesamt so: Der Disclaimer “Um Missverständnisse zu vermeiden” war nicht als Aufforderung gedacht, ihn zu ignorieren.

  3. #4 Viktualia
    10. August 2021

    Sie meinen das hier?

    Um Missverständnisse zu vermeiden: Die Kinderpsychiatrie ist ein hochgradig notwendiger und hilfreicher Versorgungsbereich – mit viel zu wenig Fachärzt/innen. Im niedergelassenen Bereich gab es 2020 gerade einmal….

    Nun, auch diese wenigen Psychiater arbeiten anders – hätte ich das in dem Abschnitt finden können? Wo genau?
    Ich dachte doch glatt, sie haben erklären wollen, dass es durch Überlastung zu diesem “Phänomen” (das zum Glück keins ist) hätte kommen können.

    • #5 Joseph Kuhn
      10. August 2021

      @ Viktualia:

      “Nun, auch diese wenigen Psychiater arbeiten anders – hätte ich das in dem Abschnitt finden können? Wo genau?”

      Genau in dem Absatz, den Sie zitieren. Würden die meisten Kinderpsychiater nicht anders arbeiten, würde ich ja wohl kaum von einem “hochgradig notwendigen und hilfreichen Versorgungsbereich” sprechen, ich bin schließlich kein Sadist. Aber böse genug, um Sie mal wieder zu sperren, da Sie offensichtlich etwas neben der Spur sind (Herr Winterhoff würde vermutlich von “oppositionellem Verhalten” sprechen) – und etwas Kommentardisziplin noch niemandem geschadet hat. 😉

  4. #6 hwied
    10. August 2021

    Viktualia,
    Was ist ein normaler Psychiater und was ist Konsens.
    Wir haben in nächster Verwandtschaft eine Kinderpsychaterin. (Kinderärztin)

    Ich kann nur soviel sagen, sie ist einseitig. Und ein böses Wort zur Unzeit kann schlimmer sein als eine Ohrfeige.

  5. #7 Ludger
    10. August 2021

    Bei Wikipedia steht unter “Michael Winterhoff”:

    Er befasst sich vorrangig mit psychischen Entwicklungsstörungen im Kindes- und Jugendalter aus tiefenpsychologischer Sicht.

    Mich würde mal interessieren, inwieweit die Methode der Psychoanalyse nach z.B. Freud geignet ist, Entwicklungsstörungen im Kindes- und Jugendalter zu diagnostizieren. Weiter, ob die Diagnose „frühkindliche narzisstische Störung“ eine Diagnose ist, die dem Freudschen Weltbild entspringt.
    Ich habe mir den von Viktualia #2 verlinkten ARD-Film angeschaut und finde ihn verstörend. Ich hoffe, dass sich ein zuständiger Staatsanwalt das auch angesehen hat.

    • #8 Joseph Kuhn
      10. August 2021

      @ Ludger:

      Der Kinderarzt Renz-Polster fordert im Berliner Tagesspiegel harte Konsequenzen, ist aber skeptisch, ob wirklich etwas passiert:

      “‘Der Mann muss ein Besuchsverbot bekommen in den Einrichtungen, in denen er gearbeitet hat, alle Fälle müssen aufgerollt werden’, sagt Renz-Polster. Die zuständige Ärztekammer müsse seine Approbation überprüfen. Auch die Krankenkassen und die kassenärztliche Vereinigung müssten alle Vorgänge, die ihn betreffen, überprüfen.
      Renz-Polster ist nicht sehr zuversichtlich, dass das alles geschehen werde.”

      Auch Renz-Polster weist auf die Verantwortung der Jugendhilfe hin.

      Zu Ihren Fragen, was die psychoanalytische Diagnostik angeht, kann ich nichts sagen, damit kenne ich mich nicht aus. Die Psychoanalyse hat ein Konzept kindlicher Entwicklung und es gibt auch eine psychoanalytische Kinder- und Jugendpsychotherapie – die Psychoanalyse ist ja eines der G-BA-Richtlinienverfahren. Aber was das konkret mit Winterhoffs Ansätzen zu tun hat, müsste jemand vom Fach kommentieren.

  6. #9 rolak
    10. August 2021

    finde ihn verstörend

    ..läßt mich seit gestern nicht mehr los. War auch nur in Etappen und mit Vorspulen über den Großteil von MWs Ergüssen ertragbar.

    Zur (rhetorischen) Titelfrage: bloß nicht!

  7. #10 Ludger
    10. August 2021

    Da gibt es in der Mitte des Filmes eine junge Frau, die sagt, sie habe nicht genug Geld, um eine Anzeige zu erstatten. In dem Fall (und in anderen) wäre m.E. eine Staatsanwaltliche Ermittelung wegen des Verdachtes der gefährlichen Körperverletzung angezeigt (jahrelange Neurolepticabehandlung ohne hinreichende Indikation und ohne Einverständnis). Das wäre ein Offizialdelikt ( https://de.wikipedia.org/wiki/Offizialdelikt_(Deutschland) ).

    • #11 Joseph Kuhn
      10. August 2021

      @ Ludger:

      Die Staatsanwaltschaft wird vielleicht ohnehin aktiv. Am Ende des Films wird ja die Frage aufgeworfen, ob es sexuellen Missbrauch unter dem Deckmantel einer ganzkörperlichen Untersuchung gegeben hat – sexueller Missbrauch ist auch ein Offizialdelikt.

      —————
      Nachtrag: In Reaktion auf die ARD-Sendung äußert er sich auf seiner Internetseite dazu wie folgt:

      “Vor einer medikamentösen Behandlung erfolgt immer eine körperliche und neurologische Untersuchung, um diese Faktoren als Ursachen von Verhaltensstörungen auszuschließen. So konnte ich in der Vergangenheit bereits viele Fehlstellungen, Herzfehler sowie Lebervergrößerungen und Hirntumore diagnostizieren. Seit mindestens fünf Jahren habe ich diese Untersuchungen komplett an den behandelnden Kinderarzt delegiert.”

      Danach folgt unvermittelt ein etwas kurioser Schlusssatz:

      “Ich werde seit sehr vielen Jahren auch international für Expertenrunden, Talkshows und Printmedien als Fachmann angefragt.”

  8. #12 Ludger
    10. August 2021

    Da gibt es doch so eine Persönlichkeits- na ich sag mal Eigenschaft, bei der die Träger dieser Eigenschaft immer sehr überzeugend wirken, deswegen bei Medien beliebt sind, sich bewundert fühlen und diese Bewunderung genießen und brauchen. Medien können das fördern. Diese Leute dulden häufig keinen Widerspruch, weil sie einfach zu wichtig sind. Und dann kommt da so ein Satz:

    “Ich werde seit sehr vielen Jahren auch international für Expertenrunden, Talkshows und Printmedien als Fachmann angefragt.”

    PS.: Die Strafbarkeit von Details der körperlichen Untersuchung wird man wahrscheinlich nicht mit strafrechtlich notwendiger Sicherheit nachweisen können. Die strafbare Behandlung (jahrelang Neuroleptica) ohne Einverständnis wurde aber schon eingeräumt.

  9. #13 Paul
    Hagen
    11. August 2021

    aha….zehntausende Jahre war es ok und die Menschheit ist nicht ausgestorben, aber nun ist es seit einigen Jahrzehnten nicht mehr ok. Ach wie toll unsere zivilisatorischen Standards doch sind…..

  10. #14 hwied
    11. August 2021

    Ohne den Film gesehen zu haben kann ich keine Aussagen über richtig und falsch machen. Kleinkinderpsychologie ist nochmal was anderes als Jugendpsychologie.

    In Schulen gibt es einen stillen Konsens über das Auftreten der Lehrkräfte. Was bei dem einen Lehrer richtig ist, kann nicht bei dem anderen Lehrer falsch sein. Das wird dann in Konferenzen besprochen.

    In Schulen wird Wert auf Supervision gelegt. Alle 5 Jahre werden Unterrichte von Lehrern begutachtet und bewertet. Mißstände bis hin in den strafrechtlichen Bereich sind mir in 40 Jahren nicht untergekommen.

  11. #15 Primergy
    11. August 2021

    @Paul
    Die Kriminalitäts- und Mordrate sinkt seit Jahrzehnten – vielleicht liegt diese Entwicklung unter anderem daran, dass unsere Gesellschaft gelernt hat, dass Kinder, denen Gewalt als akzeptable Lösung für zwischenmenschliche Probleme vorgelebt wurde, wahrscheinlich selbst Gewalt als akzeptable Lösung für zwischenmenschliche Probleme einsetzen werden, und man deswegen darauf verzichtet, Gewaltausübung vorzuleben.

  12. #16 Joseph Kuhn
    11. August 2021

    @ Ludger:

    “Die Strafbarkeit von Details der körperlichen Untersuchung wird man wahrscheinlich nicht mit strafrechtlich notwendiger Sicherheit nachweisen können.”

    Vermutlich nicht. Herbert Renz-Polster hat in seinem zweiten Blogbeitrag dazu eine Interpretation geliefert, die recht einleuchtend klingt:

    “Was mir an dem Film auch auffiel: die Parallelen zur „Elternschule“. (…) Selbst Details sind auf fast unheimliche Art ähnlich. Etwa die Ganzkörperuntersuchung bei Kindern mit seelischen Leiden – allein, ohne Eltern. Bei Dr. Winterhoff war anscheinend die Hodeninspektion sehr wichtig, in der Elternschule die Racheninspektion. Für mich sind das Macht-Rituale (…).”

    Was die jahrelange Behandlung der Kinder mit Neuroleptika angeht: Die Behandlung von ADHS mit Pipamperon sieht der Kinderpsychiater Oliver Dierssen als “schweren Behandlungsfehler”: https://twitter.com/KJPGehrden/status/1425046378896629766. Im Film hat sich ja auch Schulte-Markwort unmissverständlich zur Medikation Winterhoffs geäußert.

    Jana Stevens, eine Betroffene, hat eine Sammelaktion für eine Klage gegen Falschbehandlung gestartet. Das Sammelziel ist bereits erreicht*, juristisch scheint da einiges auf Herrn Winterhoff zuzukommen. Notwendig wäre, wenn auch in der Jugendhilfe Konsequenzen gezogen würden.

    ——-
    * Update: Als Sammelziel waren heute früh noch 18.000 Euro angegeben, jetzt sind es 70.000 Euro, es gibt also noch was zu sammeln.

  13. #17 Ludger
    11. August 2021

    @hwied #14
    Herr Dr. Winterhoff ist Kinderpsychiater (=Facharzt) mit zusätzlicher Psychotherapeutenausbildung einer tiefenpsychologischen Richtung (z.B. nach Freud).
    https://de.wikipedia.org/wiki/Tiefenpsychologisch_fundierte_Psychotherapie#Grundannahmen

    Im Rahmen der TP geht man davon aus, dass in der Tiefe liegende, unbewusste psychische Vorgänge eine Wirkung auf die psychische Gesundheit des Menschen haben. Unbewusste Konflikte oder verdrängte Erfahrungen sind aus dieser Sichtweise heraus ein sinnvoller Ansatzpunkt, um psychische Störungen zu behandeln.

    Eine Psychotherapeutenausbildung haben oft auch Psychologen. Aber mit einer Psychotherapeutenausbildung ist man nicht automatisch Psychologe und als Klinischer Psychologe ist man nicht Psychiater. Es gibt allerdings Leute, die gleichzeitig beide Qualifikationen haben, so wie es auch Laborärzte gibt die gleichzeitig Chemiker sind.

  14. #18 Ludger
    11. August 2021

    Zitat von der Homepage von Dr. Winterhoff unter “Aktuelles”:

    Grundsätzlich gilt: Das auch in meiner Praxis eingesetzte Medikament Pipamperon wird seit Jahrzehnten bei Stimmungslabilität und Verwirrtheit eingesetzt, ist nach wie vor für Kinder mit psychomotorischen Erregungszuständen zugelassen und laut unabhängigen Gutachten auch im darüberhinausgehenden Off-Label-Use verwendbar.

    Dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Off-Label-Use

    Die ärztlichen Fachgesellschaften empfehlen, Off-Label-Verordnungen nur auf Basis von gültigen Leitlinien, Empfehlungen oder von anerkannter wissenschaftlicher Literatur durchzuführen. An die Aufklärung der Patienten werden ebenfalls zusätzliche Anforderungen gestellt.

    Das sollte man pingelig befolgen, sonst gibt es irgendwann Probleme.
    Aus dem Beipackzettel:

    4.1 Anwendungsgebiete
    Als schwach potentes Neuroleptikum bei
    […]
    – psychomotorischen Erregungszuständen
    […]
    4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
    […]
    Kinder und Jugendliche
    Zur Wirksamkeit und Verträglichkeit von Pipamperon bei Kindern und Jugendlichen
    unter 18 Jahren liegen nur begrenzte Studien vor. Deshalb sollte Pipamperon bei
    Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter besonderer Berücksichtigung
    des Nutzen-Risiko-Verhältnisses verordnet werden.
    […]
    Endokrine Effekte
    Hormonale Effekte aller antipsychotischen neuroleptischen Arzneimittel schließen die Hyperprolaktinämie, die eine Galaktorrhö, Gynäkomastie und Oligo- oder Amenorrhö verursachen kann, mit ein.
    […]

    Mit Zyklusstörungen und den damit einhergehenden Beschwerden ist bei jungen Frauen eigentlich immer zu rechnen.
    Tja, da braucht man schon eine sehr saubere Begründung, dazu eine Aufklärung, dass ein Off-Label-Use geplant ist und warum die zugelassenen Alternativen nicht sinnvoll sind, und das juristisch wirksame Einverständnis in jedem Einzelfall.
    Rat an Dr. Winterhoff: weitere Statements nur noch nach Freigabe durch den Fachanwalt.

  15. #19 hwied
    11. August 2021

    Ludger,
    Danke für den Einblick in die Ausbildungwege bei Kinderärzten/innen hin zu Kinderpsychologie.

    Mein Erfahrungshintergrund sind die Schulen von Klasse 1 bis 10 und Sonderschulen für verhaltensauffällige Schüler und Schüler mit Lernbehinderung.
    Wenn man bei verhaltensauffälligen Kindern nachforscht, dann sind oft, meistens, familiäre Störungen die Ursache. Ehescheidung , Krebserkrankung eines Elternteiles z.B.
    Anmerkung zum ADHS Syndrom. Meiner Meinung nach ist das keine Krankheit , sondern man sollte dem Bewegungsdrang des Kindes mehr Rechnung tragen.

    Drogenabhängige Schüler fallen weniger auf, meist gar nicht.
    Bei Schülern mit Kriegstraumata aus dem Balkankrieg beim Syrienkrieg und bei jungen Afghanen, da ist die Situation wieder ganz anders.
    Die letzteren gilt es zu integrieren mit allen Mitteln.

    Ein spannendes Thema. Wenn ich Zeit finde schaue ich mir den Film an.

  16. #20 Joseph Kuhn
    12. August 2021

    Das Schweigen der Ämter und der Politik

    Das Jugendamt St. Augustin beendet die Zusammenarbeit mit Herrn Winterhoff: https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/kinderpsychiater-winterhoff-109.html. Ich hoffe, man arbeitet die bisherige Zusammenarbeit auch fachlich und mit Blick auf die Verbesserung der Strukturen auf.

    Ansonsten hört man nichts von den zuständigen Behörden und der Politik. Sehr seltsam. Der Vorgang wirft ja, ähnlich wie seinerzeit der “Fall Mollath”, Fragen nach Strukturdefiziten auf, die über den Einzelfall Winterhoff hinausgehen.

  17. #21 Ludger
    12. August 2021

    Bei uns kam gestern in der “Aktuellen Stunde” des WDR, die Staatsanwaltschaft Bonn ermittele wegen einer Anzeige.

  18. #23 Ludger
    12. August 2021

    Zitat aus dem verlinkten Artikel der SZ:

    In einigen Fällen stellten Erziehungsberechtigte der Kinder fest, dass Winterhoff eine andere Diagnose bei der Krankenkasse abgerechnet hatte, als er ihnen gegenüber angab.

    Normalerweise rechnet man Leistungen ab und keine Diagnosen. Allerdings gibt es für manche Diagnosen Pauschalen. Und die verordneten Medikamente müssen zu den Diagnosen passen, sonst fällt das bei den computerisierten Prüfungen der KV oder der Krankenkasse auf. Aber Off-Label verordnete Medikamente sind nach meiner Einschätzung in der Regel keine Kassenleistungen (Ausnahme: genehmigter individueller Heilversuch bei z.B. Tumorpatienten). Da wird ein Staatsanwalt prüfen, ob die anderen Diagnosen zur Kostenübernahme von Off-Label-Medikamenten durch die Krankenkassen geführt haben. Das wäre strafbar (Betrug).

  19. #24 Joseph Kuhn
    12. August 2021

    Internetfundstücke:

    1. Martin Spiewak nennt Winterhoff 2019 in einem Zeit-Online-Kommentar den “Sarrazin der Erziehung” und bezeifelt, dass Interviews in seinen Büchern tatsächlich so stattfanden.

    2. Die Waldorf-Community neidet ihm seinen Erfolg, scheint ihm aber konzeptionell zuzustimmen.

    3. Wikipedia: “Die Gesamtverkaufszahl seiner Publikationen lag nach Verlagsangaben 2017 bei 1,3 Millionen Exemplaren.”

    4. Winterhoff 2008: “70 Prozent der Kinder sind gestört.” Eine frei erfundene Zahl. Damals lagen in Heft 5/6 2007 des Bundesgesundheitsblatts schon die Daten der KiGGS-Basiserhebung vor, die solchen Alarmismus in keiner Weise stützen: Nach dem SDQ-Gesamtproblemwert waren 11,5 % der Mädchen und 17,8 % der Jungen verhaltensauffällig bzw. grenzwertig auffällig.

  20. #25 hwied
    12. August 2021

    Dieser Winterhoff schafft es doch tatsächlich seine Zuhörerschaft einzuseifen. (aus Waldorf-Community neidet ihm seinen Erfolg)
    Die vorgeschlagenen Unterrichtsformen sind nicht falsch aber eben nur ein Ausschnitt von vielen. Die moderne Pädagogik verlangt den Wechsel von Unterrichtsformen, vom Frontalunterricht über Kleingruppen bis hin zum Projektunterricht. Seine Aussagen verraten, dass er nur die Vorurteile seiner Zuhörerschaft bedient.

  21. #26 Joseph Kuhn
    12. August 2021

    Endlich politische Reaktionen:

    “Die Familienministerien von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen kündigen eine umfangreiche Untersuchung seiner Methoden an”

    https://www.sueddeutsche.de/politik/winterhoff-psychiater-behandlung-aufklaerung-1.5381010?reduced=true

    Vielleicht äußern sich ja auch noch die Gesundheitsministerien und die Ärztekammern? Oder Fachverbände, die ihn noch vor kurzem auf ihrer Jahrestagung sprechen ließen, wie z.B. die Dt. Gesellschaft für Soziale Psychiatrie? Dieser Verband engagiert sich in anderen Zusammenhängen in der Neuroleptika-Debatte.

    Und die Kirchen als einer der Träger der Freien Jugendhilfe? Das Bistum Trier hat Winterhoff, wohl mit etwas Nudging durch den Kinderpsychiater Oliver Dierssen, immerhin schon mal ausgeladen, Winterhoff sollte auf dem Diözesantag am 6.10.2021 sprechen.

  22. #27 PDP10
    12. August 2021

    Ich wundere mich bei sowas übrigens immer sehr, dass jemand solchen unwissenschaftlichen Stuss nicht nur verbreiten kann (das ist man ja gewohnt) sondern auch praktizieren kann. Und zwar nicht nur in einer kleinen Privatpraxis wie der Heilpraktiker und Homöopath und andere Wissenschaftsverachter sondern sogar institutionell in Kinderheimen und ähnlichem.

    Ich finde es ziemlich beunruhigend, dass dem so lange niemand dabei in den Arm gefallen ist und das beendet hat.

    Und mir scheint, dass das kein Einzelfall ist. Da läuft irgendwas schief mit der ärztlichen Behandlungsfreiheit in dem Bereich.

    Ich kenne solche Zustände aus Kinderheimen eigentlich nur aus Berichten über die Zustände dort in den 50er bis 70er Jahren. Wie gesagt: Ziemlich beunruhigend.

  23. #28 Joseph Kuhn
    13. August 2021

    Weitere Reaktionen im politisch-administrativen Bereich:

    https://www.tagesschau.de/investigativ/winterhoff-101.html

  24. #29 Ludger
    13. August 2021

    Zum Spendenaufruf bei betterplace.de mit dem Ziel einer Sammelklage.
    Der Text zum Aufruf lautet:

    Beschreibung

    Ich bin nicht die Einzige, die unter Dr. Michael Winterhoffs Behandlungen litt.

    Viele Betroffene möchten gegen ihn juristisch vorgehen – ich möchte ihnen auch eine Stimme geben. Wir wollen gemeinsam gegen das, was uns passiert ist (Falsch-Behandlungen, Medikamentenmissbrauch und andere Dinge), vorgehen. Unser Ziel ist es, – sofern rechtlich möglich – eine Klage einzureichen und vor Gericht zu kämpfen. Gemeinsam sind wir stark. Vielen lieben Dank für Ihre Unterstützung!

    Dazu bei Wikipedia (Stichwort Sammelklage)

    Eine Sammelklage, Massenklage[1] oder Gruppenklage[2] ist eine zivilrechtliche Klage, die nicht nur über die Ansprüche der Kläger entscheidet, sondern deren Rechtskraft sich auch auf jene Personen erstreckt, die in gleicher Weise wie die Kläger von dem streitgegenständlichen Sachverhalt betroffen sind – unabhängig davon, ob sie selbst geklagt haben.
    [Hervorhebung durch mich]

    Es geht bei dieser geplanten Klage also nicht um eine Bestrafung des Dr. Winterhoff sondern um eine Entschädigung der Geschädigten also um Schmerzensgeld. Dafür braucht man als klagende Partei erst mal Geld um Kosten für Gutachter Anwälte und Gerichtskosten vorzustrecken. Die staatsanwaltlichen Ermittelungen sind im Strafverfahren für die mutmaßlich Geschädigten natürlich kostenfrei. Allerdings sind die Hürden für eine Verurteilung im Strafverfahren viel höher als bei einem Zivilprozess.

    • #30 Joseph Kuhn
      13. August 2021

      @ Ludger:

      Winterhoff droht, wie zu erwarten, seinerseits mit juristischen Schritten gegen den WDR: https://twitter.com/KJPGehrden/status/1425928698054782978

      Lt. WDR haben sich inzwischen weitere 50 Betroffene gemeldet. Auch die Anwälte, die Strafanzeige erstattet haben, berichten von weiteren Fällen nach dem gleichen Muster.

      Hohe Hürden gibt es bekanntlich auch für berufsrechtliche Verfahren. Aber Diagnostik und Behandlung von der Stange könnten in dem Fall durchaus Folgen haben, zumal sich das Familienministerium Rheinland-Pfalz schon an die zuständige Ärztekammer gewandt hat. Ganz untätig kann man somit auch dort nicht bleiben. Viel Arbeit für Juristen auf allen Ebenen.

  25. #31 zimtspinne
    13. August 2021

    @ Ludger

    Man kann doch parallel zur zivilrechtlichen Sammelklage auch einzeln Strafanzeigen stellen.
    Je mehr, umso besser. Dann kommt ja evtl automatisch das öffentliche Interesse, wenn sich Strafanzeigen gegen eine Person mit gleichen Delikten häufen. Dann wird doch in jedem Fall ermittelt, gehe ich mal optimistisch von aus.

    Im ungünstigsten Fall bekommt man/die Parteien der Kläger Post von der Staatsanwaltschaft, dass das/die Verfahren eingestellt wurden (Begründung inkl.) mit Verweis auf die Möglichkeit den zivilrechtlichen Weg einzuschlagen.
    Das hat überhaupt keine negativen Konsequenzen, ist mit keinerlei Auflagen, Kosten oder sonstigen Nachteilen verbunden.
    Die Fälle sind dann jedenfalls mal aktenkundig, was nachfolgende Anträge und Anzeigen in einem anderen Licht erscheinen lässt, sollte es die mal geben.

  26. #32 Sonja
    13. August 2021

    @ zimtspinne:

    Es läuft schon alles parallel.

  27. #33 Ludger
    13. August 2021

    @zimtspinne
    klar.
    @J.Kuhn

    Hohe Hürden gibt es bekanntlich auch für berufsrechtliche Verfahren.

    Die kommen zwangsläufig, wenn es eine strafrechtliche Verurteilung gegeben hat – und zwar getrennt von der Ärztekammer und von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)

  28. #34 Joseph Kuhn
    13. August 2021

    Übersicht zum Fall bei Zeit Online:

    https://www.zeit.de/gesellschaft/2021-08/michael-winterhoff-vorwuerfe-kinderpsychiater-bestsellerautor

    Zur Verordnung von Pipamperon durch Winterhoff äußert sich Prof. Renate Schepker, Mitglied des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, sehr kritisch:

    Bei Pipamperon “handle sich um “ein sehr altmodisches Medikament”, das inzwischen auch aus der Produktübersicht der pharmazeutischen Hersteller – der sogenannten Roten Liste – herausgefallen sei, sagte Schepker ZEIT ONLINE.
    (…)
    Zu einer – noch dazu langfristigen – Gabe von Pipamperon im Zusammenhang mit den zitierten Diagnosen Winterhoffs sieht Schepker “selbst wenn ich mich anstrenge keine Verbindung”.”

  29. #35 Ludger
    13. August 2021

    […] inzwischen auch aus der Produktübersicht der pharmazeutischen Hersteller – der sogenannten Roten Liste – herausgefallen […]

    Das wäre völlig irrelevant. Die Rote Liste ist ein Katalog, in dem aufgrund der riesigen Anzahl nicht alle zugelassenen Medikamente stehen können und müssen, mehr nicht.
    In der aktuellen Onlineausgabe der Roten Liste steht es drin.
    Dass ein Medikament “altmodisch” sei, ist kein Kriterium, welches irgendeine Rolle spielen sollte.
    Die fehlende Aufführung der bestehenden Indikation und der dann erfolgte Off-Label-Use sind da wesentlich wichtiger. Ein Off-Label-Use ist eigentlich nur zulässig, wenn es für die Indikation kein zugelassenes Medikament gibt oder nicht gegeben werden kann (z.B. wegen Allergie), entsprechend aufgeklärt wird und es ein Einverständnis gibt. Die Leitlinien sollten dabei natürlich beachtet werden.
    Die Kosten für ein rezeptiertes Off-Label-Medikament werden in der Regel nicht von den Krankenkassen erstattet. Bei einer stationären Krankenhausbehandlung werden die Medikamente nicht einzeln über die Gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Da kann es schon mal zum Einsatz eines Off-Label-Medikamentes kommen. Z.B. Misoprostol ( https://de.wikipedia.org/wiki/Misoprostol#Gyn%C3%A4kologie,_Geburtshilfe )

    • #36 Joseph Kuhn
      13. August 2021

      @ Ludger:

      In der Printausgabe 2021 sei es nicht mehr, wurde mir auf Nachfrage gesagt. Aber wie dem auch sei: Alle Psychiater, die sich bisher dazu geäußert haben, kommentieren die Verordnung des Mittels durch Herrn Winterhof kritisch.

      Das wird wohl in der Tat einer der wichtigen Punkte in den juristischen Auseinandersetzungen sein, siehe z.B. auch das Statement des Rechtsanwalts, der Frau Stevens vertritt (die junge Frau, die die Sammelaktion für eine Klage gestartet hatte): https://rightmart.de/news/kinderpsychiater-mit-schweren-vorwuerfen-konfrontiert

  30. #37 Luger
    13. August 2021

    Da kommt es wohl auf die Qualität der Dokumentation von Herrn Dr. Winterhoff und auf die Gutachten der gerichtlich bestellten Gutachter an. Im Zivilverfahren kann es nämlich bei mangelhafter Dokumentation auch mal zu einer Beweislastumkehr kommen. Im Strafprozess muss das Gericht die strafbare Handlung beweisen.
    Die Kritikerinnen/Kritiker von Herrn Dr. Winterhoff aus den Reihen der Psychotherapeuten waren bisher wohl häufig Verhaltenstherapeuten. Herr Dr. Winterhoff ist aber Vertreter einer tiefenpsychologischen Richtung. Die beiden Richtungen sprechen von ein und derselben psychischen Störung in einer völlig unterschiedlichen Sprache, was mich z.B. massiv irritiert. Was dann Gutachter und Gericht daraus machen, werden wir sehen.

  31. #38 zimtspinne
    14. August 2021

    Was mich da mal auch interessieren würde in diesem Zusammenhang, aber mit anderem Kontext:

    In Pflegeheimen werden alte Menschen doch auch häufig “sediert” – wie sieht es dort eigentlich mit der Einwilligung aus?
    Und auch für Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen, so dass sie quasi dauerhaft in Heimen untergebracht sind?

    Ein Fallbeispiel aus dem persönlichen Umfeld-
    eine Freundin ist gerichtlich bestellte Betreuerin sowohl für ihren (geistig schwer behinderten) Sohn als auch für ihren Bruder mit Diagnosevielfalt, alles psychiatrische Diagnosen, bei denen meine Freundin nicht wirklich durchblickt (bipolare Störung, psychotische Episoden…. ).

    Schon mehrfach regte sie sich ziemlich auf, nachdem sie ihn besucht hatte, dass er wieder neue Medikamente bekommen hatte, was sie zuerst mal an seinem Gesamtzustand und den offensichtlich neuen NW bemerkte, sich dann den Medikamentenplan anschaute, nachfragte und dies bestätigt wurde.
    Aufklärung oder sowas wie eine medizinische Begründung, auf die sie als Bevollmächtigte ja an sich Anspruch hat, bekam sie nicht, nur kurze Aussagen, er sei wiederholt sehr aggressiv gewesen, auch gegenüber anderen Patienten und Pflegern, da war die Rosskur halt geboten.

    Ähnliches habe ich auch schon von demezkranken, ebenfalls betreuten, hochaltrigen Personen gehört. Also von deren angehörigen Betreuern.

    In beiden Fällen wurde vor den Gaben keine Einwilligung eingeholt und nicht einmal Rücksprache gehalten.

    Ich weiß ja nun nicht, ob das zwei grundlegend unterschiedliche Paar Schuhe sind – es handelt sich doch aber in allen Fällen um Schutzbefohlene, die nicht selbst einwilligen können, sondern eben Erziehungsberechtigte oder Betreuer haben?

    Ich komme da nicht mehr mit.

  32. #40 Stephan Schleim
    Amersfoort, Niederlande
    14. August 2021

    Ja, gut geschrieben.

    Der Text scheint aber auch zu suggerieren, mit nur genügend Kinder- und Jugendpsychiatern würden alle Probleme gelöst. Doch auch die haben begrenzte Möglichkeiten und werden zu einem Zeitpunkt eingesetzt, zu dem die Probleme schon sehr weit fortgeschritten sind.

    Bei Familien mit Schwierigkeiten sollte man präventiv, niederschwellig und pragmatisch helfen. Das könnte aber mit Stigmatisierung einhergehen (“Problemfamilie”) oder nicht gewollt sein, weil die Eltern die Probleme selbst nicht sehen wollen oder können (“Das geht euch gar nichts an!”).

    Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Es ist eine traurige Geschichte verpasster Chancen und von Behördenversagen. Im Übrigen würde ich sagen, dass Vernachlässigung viel schlimmer ist als körperliche Gewalt. Weisen Sie die aber einmal stichhaltig nach! Und das in einer Situation, wo sowieso jeder schon zu viel zu tun hat.

    • #41 Joseph Kuhn
      14. August 2021

      @ Stephan Schleim:

      “Bei Familien mit Schwierigkeiten sollte man präventiv, niederschwellig und pragmatisch helfen.”

      Ja. Und die Gesellschaft nicht immer weiter in eine Richtung triften lassen, die Familien in Schwierigkeiten bringt.

  33. #42 Stephan Schleim
    Amersfoort, Niederlande
    14. August 2021

    @zimtspinne: Ich hatte mal eine Studentin, die nach einem Praktikum in der Gerontopsychiatrie eine (sehr gute) Bachelorarbeit über Zwangsmedikation in solchen Einrichtungen geschrieben hat. Das wollen Sie gar nicht wissen!

    Meines Wissens werden übrigens immer mehr solcher Einrichtungen privatisiert. Dann sollen sie vor allem Gewinne abwerfen. In einer immer älter werdenden Gesellschaften ist das ein lukrativer Markt. Und wer “bezahlt” wohl dafür?

  34. #43 Ludger
    14. August 2021

    #42:
    […] in der Gerontopsychiatrie eine (sehr gute) Bachelorarbeit über Zwangsmedikation in solchen Einrichtungen […]

    Deswegen sollten sich alle Menschen frühzeitig eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellen. Siehe z.B. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=13

    Was es alles so auch bei jungen Leuten gibt: Aneurismablutung, Unfall mit dem Pedelec / Bike usw.

  35. #44 Joseph Kuhn
    15. August 2021
  36. #45 hwied
    in seinem Sessel
    15. August 2021

    Pflegeheime,
    Pflegeheime sind zu einer lukrativen Einnahmequelle geworden. Die einfachste Art , Kosten zu sparen, die ist es am Personal zu sparen.
    Daran sind selbst die Pflegeheime beteiligt, die von Kommunen betrieben werden. Alternativen ? Nur wenn man sehr viel Geld hat. 4500 € bei Pflegestufe 3, wer bietet mehr ?

  37. #46 Joseph Kuhn
    21. August 2021

    Die weitergehende Wirkung des “Einzelfalls” Michael Winterhoff

    Renate Schepker heute in der Süddeutschen:

    “Seine pädagogischen Grundüberzeugungen sind in keiner Weise wissenschaftlich fundiert und werden von der Fachgesellschaft nicht geteilt. Ich befürchte, dass durch die Diskussion um ihn unsere Arbeit generell in Misskredit gerät – auch bei Eltern und Einrichtungen, deren Kinder dringend auf kinderpsychiatrische Beratung angewiesen sind.”

  38. #47 Beobachter
    2. September 2021

    Update:

    Leider hinter der Bezahl-Schranke:

    https://www.sueddeutsche.de/politik/psychiatrie-kinderschutz-michael-winterhoff-jugendhilfe-1.5398018?reduced=true

    “Fall Winterhoff
    Umstrittener Psychiater darf weiter Kinder behandeln

    Trotz massiver Kritik an den Behandlungsmethoden von Michael Winterhoff arbeiten Jugendhilfe-Einrichtungen weiter mit dem Bonner Arzt zusammen. Politik und Behörden haben es mit der Aufklärung des Skandals offenbar nicht eilig.
    … “

  39. #48 zimtspinne
    2. September 2021

    Na, Herr/Frau/Genossin Beobachter, so stimmt das ja auch wieder nicht so ganz.

    Es passiert schon etwas und einige Jugendämter haben wohl schon von sich aus die Zusammenarbeit gekündigt oder denken darüber nach.
    Die ganzen Verstrickungen und Kompetenzen der Ämter und Behörden untereinander finde ich allerdings nicht so super und auch weder richtig nachvollziehbar noch transparent.

    Die Ärztekammer hat keinen Bock, so siehts für mich als Außentrachter aus. Ist das wirklich so, verschleppen die?

    https://www.tagesschau.de/investigativ/winterhoff-101.html

    Diesen Satz über das Winterhoff-System

    Der Kinderarzt und Autor Herbert Renz-Polster weist darauf hin, dass das System nur durch Beifall und Kollaboration funktioniert habe. “Sein System funktioniert, weil die von ihm formulierte Art des Denkens über Kinder und über Erwachsenen-Kind-Beziehungen auf weit verbreitete Haltungen in der Gesellschaft, in der Pädagogik und in der Jugendhilfe stößt.”

    finde ich ziemlich beunruhigend und darüber könnte jeder für sich mal nachdenken.
    Ich muss ja sagen, ohne davon selbst etwas mitbekommen zu haben, dass es schon nachdenkenswert ist, wie der Mann längere Zeit durch alle möglichen Talkshows tingeln konnte – da müsste ja schon einigen etwas an ihm aufgefallen sein.
    Oder er verkauft sich einfach sehr gut.
    Habe selbst leider weder jemals eine solche Talkshow gesehen noch Bücher von ihm gelesen, so kann ich gar nichts zu meinem Eindruck davon sagen.

    Nun wurde das Fass aufgemacht und alle sind empört.
    Warum nicht schon früher?
    Es fand ja nicht alles hinter verschlossenen Türen statt wie bei Missbrauchsfällen der Pfaffen. Da kann man das noch eher nachvollziehen. Die spazierten damit auch nicht im TV auf und ab und schrieben Bücher.

    Die Gesellschaft (Teile davon) scheinen schon mitverantwortlich gewesen zu sein, auch verschiedene Ämter und Behörden.
    “Ham wa nich gewusst” – ja, hoffentlich reden sie sich so nicht heraus.

    Ach ja, ein Aha-Erlebnis gab es für mich auch schon wieder:

    WDR und “Süddeutsche Zeitung” (SZ) trafen bei ihrer Recherche auf Erziehungsberechtigte, denen das Jugendamt mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht hatte, weil sie die von Winterhoff verordneten Medikamente bei ihren Kindern absetzen wollten. In mindestens einem Fall wurde die Drohung umgesetzt und gerichtlich bestätigt.

    Das ist doch nicht zu fassen.
    Vor allem auch das “gerichtlich bestätigt”.
    So viele und sogar Gerichte hatten sich mit der Person und seinen Aktivitäten befasst und heraus kam – nichts! bzw Sorgerechtsentzug.
    Da wird mir gleich schlecht. Hoffentlich ein Einzelfall.

  40. #49 Joseph Kuhn
    3. September 2021

    Update zum Fall Winterhoff auf der Seite von Herbert Renz-Polster:

    https://www.kinder-verstehen.de/mein-werk/blog/der-fall-winterhoff-ist-dr-winterhoff-unantastbar/