Christian Lindners Hochzeit auf Sylt war ein Medienereignis, von den Gästen über den Sicherheitsdienst BKA bis zum schwarzen Hochzeits-Porsche. Immerhin muss man, seit er Finanzminister ist, nicht annehmen, dass er nur so glamourös geheiratet hat, um in die Promiklatsch-Illustrierten zu kommen. Das wäre jetzt auch bei einer sparsamen privaten Hochzeit der Fall gewesen. Mögen die beiden also glücklich werden.
Ich habe lediglich eine Kirchenrechtsfrage. In den Medien ist zu lesen, das Paar habe sich kirchlich trauen lassen, obwohl beide nicht in der Kirche seien. Falls beide wirklich konfessionslos sind – wie ist das möglich?
Auf der Internetseite der EKD heißt es bei den FAQs „Fragen zur Hochzeit“ unmissverständlich:
„Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?
Nein, das ist nicht möglich.“
Oder haben die Medien eine Ente in die Welt gesetzt? In einem Interview mit dem evangelischen Magazin chrismon lässt Lindner die Frage, ob auch seine Braut konfessionslos sei, offen:
“chrismon: Stimmt es, dass Sie und Franca Lehfeldt aus der Kirche ausgetreten sind?
Christian Lindner: Ich möchte nur für mich sprechen. Ja, ich bin mit 18 Jahren aus der katholischen Kirche ausgetreten.“
Oder ist das „Nein“ der EKD kein echtes Nein? In diese Richtung zitiert die Tagesschau den evangelischen Bischof von Schleswig und Holstein, Gothart Magaard:
„Er räumte zwar ein, dass die Lebensordnung der Nordkirche vorsieht, dass bei einer Trauung mindestens ein Partner Mitglied sein soll. Ausnahmen lägen jedoch im Ermessen des Seelsorgers.“
Die „Ausnahmen“ werden ja hoffentlich nicht durch Spenden motiviert. Eine Passage des chrismon-Interviews ist da etwas uneindeutig:
chrismon: „Es wurde kritisiert, dass Sie eine Dienstleistung der Kirche ein Anspruch nehmen, die von Kirchenmitgliedern finanziert wird. Haben Sie der Gemeinde Geld gespendet als Dank für die Trauung oder wollen Sie es noch tun?“
Christian Lindner: „Diese Frage hat nach meinem Geschmack einen etwas zu weltlichen Charakter. Irritierend waren für mich Hinweise, man möge bitte eine Rechnung stellen. Wenn zwei Seelen um Segen bitten, sollte man nicht die finanziellen Gegenleistungen thematisieren, finde ich. Ein Gottesdienst ist eben keine Dienstleistung. Man darf aber davon ausgehen, dass der Gemeinde keinerlei wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist. Mehr möchte ich zu diesem Aspekt nicht sagen.“
Ein Ablasshandel Ausnahme gegen Spende hätte dann doch ein „Gschmäckle“, wenngleich ganz nach dem Geschmack Peter Sloterdijks, der, so Christian Lindner, „hinführende Gedanken“ zur Trauung beigesteuert hat. Vielleicht auch den der „Revolution der gebenden Hand“, eine Idee Sloterdijks, die Reichen weniger mit Steuern zu behelligen, weil sie aus Stolz dann freiwillig geben würden?
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