Gestern hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis abgesegnet. Am 1.4.2024 soll der erste Teil der Legalisierung in Kraft treten. Um das Gesetz wurde lange und heftig gerungen, mit unterschiedlichen Argumenten auf beiden Seiten. Auch hier im Blog gab es zur Frage der Cannabis-Legalisierung vor längerem schon einmal eine ausführliche Diskussion.
Der neben den kriminologischen Aspekten wohl wichtigste Streitpunkt waren die gesundheitlichen Folgen des Cannabiskonsums. Auch das ist eine Diskussion mit vielen Grautönen. Hier sei nur kurz auf die stationären Fälle hingewiesen: 2022 gab es in Deutschland 17.204 stationäre Behandlungen infolge von psychischen Störungen durch Cannabinoide. Die meisten dieser Behandlungen entfielen auf das Abhängigkeitssyndrom (8.808 Fälle), gefolgt von psychotischen Störungen (4.635 Fälle).
Die Krankenhausfälle mit diesen beiden Diagnosen haben in den letzten 20 Jahren erheblich zugenommen. Das Abhängigkeitssyndrom war 2022 fast 10 mal so häufig wie im Jahr 2000, die psychotischen Störungen waren 6 mal so häufig und die Gesamtgruppe der psychischen Störungen infolge von Cannabinoiden 5 mal so häufig. Würde man die Entwicklung nur bis zum Vor-Coronajahr 2019 betrachten, wäre die Zunahme noch höher.
Von den 17.204 Fällen im Jahr 2022 waren 305 in der Altersgruppe 5 bis unter 15 Jahre, 7.387 in der Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahre. Mit zunehmendem Alter werden es dann weniger, in der Altersgruppe 65 und mehr waren es nur noch 70 Fälle.
Das Gesetz sieht in § 43 eine wissenschaftlich unabhängige und ergebnisoffene Evaluation der Folgen vor. Dabei sollen nicht nur Veränderungen des Konsums, sondern auch Kontextfaktoren wie die Prävention evaluiert werden. Nach 2 Jahren ist ein Zwischenbericht vorgesehen, nach 4 Jahren ein umfassender Bericht. In die Evaluation sollen „Sichtweisen verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen“ einfließen.
Ich bin gespannt, wer den Evaluationsauftrag erhält, welche Rolle das geplante Bundesinstitut BIPAM dabei spielt, welche Aspekte im Einzelnen evaluiert werden, was dabei herauskommt – und wie es nach den 4 Jahren mit dem langfristigen Monitoring des Cannabiskonsums in Deutschland weitergeht. Interessant dürften auch die unterschiedlichen Entwicklungen in den Bundesländern werden. Absehbar werden ja einige Bundesländer auf einen restriktiveren Vollzug achten, andere vielleicht etwas liberaler vorgehen.
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Edit: Habe im zweiten Satz von „wird“ zum 1.4. in Kraft treten in „soll“ in Kraft treten umformuliert, da es möglich ist, dass das Gesetz den Bundesrat nicht reibungslos passiert.
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