Was für eine Aufregung. Leider nicht nur als Sturm im Wasserglas. Da hat sich Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein und rotes Tuch für alle rechts von was auch immer, in der Sendung Lanz für eine Altersbegrenzung bei Social Media nach dem Vorbild Australiens und für mehr Selbstkontrolle der Medien insgesamt ausgesprochen. Explizit hat er NIUS, die Gedankenlatrine des bei BILD geschassten Julian Reichelt, als Beispiel für mangelnde journalistische Sorgfalt genannt.
Angestoßen durch eben jenes Beispiel brach danach ein Sturm der Entrüstung los, Günther habe eine Pressezensur gefordert. Selbst der Deutsche Journalistenverband (DJV) hatte sich in einer ersten Stellungnahme, betitelt “Schock über Zensurforderung“, dazu hinreißen lassen, in dieses Geschrei einzustimmen, inzwischen ist er zurückgerudert: In einer zweiten Stellungnahme begrüßt er eine inzwischen erfolgte, eigentlich unnötige Klarstellung Günthers zu seinen Äußerungen bei Lanz. Man darf annehmen, dass der DJV wie viele andere meinungsstarke Kommentatoren die Passage bei Lanz gar nicht angeschaut hat. Eine Klarstellung des DJV dazu hätte man auch gerne gehört.
Ich frage mich ja, warum die ganzen Güntherkritiker, von denen vermutlich viele jahrelang den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisiert haben, oder die sogar beim „Lügenpresse“-Gebrülle dabei waren, Günthers Forderung nach mehr Eigenverantwortung der Medien für die Qualität ihrer Inhalte nicht unterstützt haben. Oder ging es bei ihrer Medienkritik gar nicht um die Qualität, sondern nur darum, dass sie die „Systemmedien“ als nicht rechts genug ansahen?
Wie dem auch sei. Der Vorgang ist nun ausgiebig hin- und hergewendet worden. Der Fortsetzung des Vorwurfs gegen Daniel Günther, so faktisch falsch er ist, tut das keinen Abbruch. Das Empörungspotential der Geschichte ist offensichtlich noch nicht ausgeschöpft. Ein Rechtsanwalt aus einschlägigen Kreisen, Joachim Steinhöfel, will juristisch gegen Günther vorgehen. Gestern ist eine Frist für eine Unterlassungserklärung abgelaufen. Es scheint dabei darum zu gehen, welche Meinungsäußerungen einem Ministerpräsidenten in dieser offiziellen Rolle erlaubt sind und welche nicht. Kann man machen, warum nicht. Chan-jo Jun, ein anderer Jurist, hat die Erfolgsaussichten in einem kurzen Youtube-Video diskutiert, man wird sehen.
In der ZEIT haben sich vorgestern zwei weitere Juristinnen zur Causa Günther geäußert, Elisa Hoven und Frauke Rostalski, zwei veritable Jura-Professorinnen. Nachdem nun seit Tagen darüber gesprochen wird, was Günther wirklich gesagt und was nicht, wundert die Sachverhaltsdarstellung der beiden dann doch sehr:
„Vergangene Woche machte sich Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther bei Markus Lanz Gedanken über die Gefahren, die mit Social Media verbunden seien. Doch dann ging er noch einen Schritt weiter und forderte auch die Regulierung klassischer Online-Medien wie Nius, die er “Feinde der Demokratie” nannte. Der Moderator war offenbar unsicher, ob er sich verhört hatte. Er fragte nach, ob man deren Arbeit tatsächlich regulieren, “notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten” müsse. Günther antwortete schlicht und ohne zu zögern mit “Ja”.“
So war es aber nicht. Nachsehbar. Auf jedem Laptop mit Internetzugang. Haben auch Hoven & Rostalski den Passus bei Lanz gar nicht angesehen, sondern nur gelesen, was irgendwer darüber geschrieben hat? Gerade Jurist:innen sollten Sachverhalte prüfen, bevor sie sie kommentieren. An ihre Darstellung zum Dialog zwischen Lanz und Günther schließen die beiden einen Rundumschlag gegen eine von ihnen vernommene Tendenz zur Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland an. Das ist vermutlich die eigentliche Botschaft, die sie vermitteln wollen. Sie folgen damit einem verbreiteten rechtspopulistischen Narrativ, das sich, wie Hannah Pilarczyk gestern im SPIEGEL schrieb, offensichtlich weit bis ins „bürgerliche“ Milieu gefressen hat. Daniel Günther erhält erstaunlich wenig Unterstützung aus Unionskreisen. Der Kulturkampf lässt grüßen. Er geht tief, von der Oberfläche der Kritik am „Wokismus“ bis ins Mark der Gesellschaft, der Sozialpolitik. Die westlichen Gesellschaften durchlaufen offensichtlich eine sehr ernste Krise.
Am Ende schreiben Hoven und Rostalski:
„Wenn ein Ministerpräsident also fordert, die freie Presse notfalls zu “zensieren”, dann muss widersprochen werden – auch dann, wenn man die Art der Berichterstattung durch Medien wie Nius ablehnt.“
Wenn, dann. Wenn ein Ministerpräsident das fordert, dann muss widersprochen werden, ganz richtig. Aber eben nur dann. Selbst wenn man Nius gar nicht so anders als die taz findet, wie z.B. unsere Bundestagspräsidenten Julia Klöckner.



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