Gestern gab es bei Lanz wieder allerhand interessante Diskussionen, natürlich auch noch mal zur Causa Günther, oder vielleicht besser zur Causa Nius. Nius hatte bekanntlich eine Szene aus einer Lanzsendung mit Daniel Günther so manipulativ zusammenmontiert, dass es schien, als trete Günther für eine Pressezensur ein. Falsch, aber egal. Für das Polarisierungsgeschäft kommt es nicht auf die Fakten an, sondern auf die emotionale Markierung von Zugehörigkeiten. Bis weit ins „bürgerliche“ Lager hat die Nius-Montage verfangen und scheinbar aus der Position der Pressefreiheit heraus gegen Daniel Günther mobilisiert. Viele haben die Originalversion vermutlich gar nicht gesehen. Das musste gestern auch der CSU-Generalsekretär Martin Huber einräumen. Eine Meinung hatte er trotzdem. Darf er ja auch.

Gut, das wird noch eine Weile weitergehen, bis sich das Empörungspotential der Geschichte erschöpft hat. Hier soll aber eine andere Szene der gestrigen Sendung aufgegriffen werden, die Debatte um die Erbschaftssteuer. Die muss neu geregelt werden, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Die SPD hat gerade ein Konzept vorgelegt und auch die Grünen haben beim DIW mal rechnen lassen. Der Journalist Robin Alexander hatte gestern das Nachdenken über eine Neuregelung gelobt, dafür würden Politiker schließlich bezahlt.

Auch die CSU hat dazu ihre Vorstellungen. Sie tritt für eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer ein, mit höheren Freibeträgen und niedrigeren Sätzen in Bayern. Auch hier wird übrigens emotional mobilisiert, mit dem kleinen Handwerksbetrieb, der durch die Erbschaftssteuer nicht in Familienhand weitergeführt werden könne. Die Empirie dazu ist schwach und niemand will kleine Betriebe schädigen. Wie man konkret regelt, dass Betriebe durch eine höhere Erbschaftssteuer nicht kaputt gehen, muss man sehen, es gibt zahlreiche Vorschläge und auch gute Beispiele aus dem Ausland.

Aber das sei einmal dahingestellt. Interessant ist, wie Martin Huber gestern das andere Ende der Vermögensverteilung, den großen Reichtum, gegen eine angebliche „Neiddebatte“ in Schutz genommen hat. Etwa beim Minute 15:25 sagt er:

„0,8 Prozent der Erbfälle im Freistaat Bayern vererben ein Vermögen von mehr als 5 Millionen Euro. 0,8 Prozent. Und diese 0,8 Prozent sind jetzt der Anlass dafür, dass versucht wird, eine Riesenneiddebatte anzufangen.“

Mit den 5 Millionen Euro bezieht er sich auf umlaufende Freistellungsvorschläge. Ob Martin Huber weiß, was er da mit den 0,8 Prozent sagt? Ob er schon einmal etwas vom Gini-Koeffizienten als Maß von Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen gehört hat? Der zeigt, dass die Vermögensverteilung in Deutschland im internationalen Vergleich recht ungleich ist und im Grunde sagt Martin Huber das auch, aber vermutlich ohne zu wissen, dass er das sagt. Er will sagen, es geht nur um wenige Erbschaften. Gut, dann müsste man sich eh nicht so viel um diese kleine Gruppe sorgen, sondern vielleicht mehr um vielen Menschen, die sich ihre Miete nicht mehr leisten können. Aber das ist eine andere Geschichte, zurück zur Vermögenskonzentration: Nehmen wir an, ein einzelner Mensch besäße alles Vermögen und würde es vererben. Dann beträfe das bei ca. 13,24 Mio. Einwohnern 0,0000076 Prozent der Erbfälle in Bayern. Das wäre, verglichen mit 0,8 Prozent, noch viel weniger, also nach Martin Huber noch viel weniger Anlass für eine „Riesenneiddebatte“? Je stärker das Vermögen bei wenigen konzentriert ist, desto weniger Anlass für eine Debatte darüber?

Wenn man schon Gerechtigkeitsansprüche als Sozialneid delegitimiert, sollte man wenigstens wissen, was man sagt. Aber, siehe oben, in manchen Debatten zählt eben nicht, was ist, sondern was mobilisiert. Genau wie in der Causa Günther, oder der Causa Nius.

Kommentare (8)

  1. #1 NI
    17. Januar 2026

    zu Martin Huber
    Nachdem Herr Huber sich bei Herrn Lanz ziemlich naiv bei der Erbschaftssteuer geäußert hat, steht die Frage im Raum, ist Herr Huber integer ?
    Seine Gegner werfen ihm vor, dass er bei der Plagiatsaffäre 2022 auf seinen Doktortitel verzichtet hat, was ein Fragezeichen hinterlässt.

    Seine Befürworter sehen ihn als Mann der Kirche. Sein Wahlkreis ist Altötting. Ein Wallfahrtsort mit 1 Million Besuchern jedes Jahr. Anmerkung: ein magischer Ort mit einer magischen Kapelle-

    Die B 12 , die dorthin führt, galt als Todesstrecke , wahrscheinlich wegen der hohen Verkehrsdichte.
    Positiv, er hat Erfahrung in der Kommunalpolitik, und er teilt die politische Richtung wie Markus Söder.

  2. #2 Ludger
    17. Januar 2026

    J.K.:

    Ob er schon einmal etwas vom Gini-Koeffizienten als Maß von Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen gehört hat? Der zeigt, dass die Vermögensverteilung in Deutschland im internationalen Vergleich recht ungleich ist […]

    Wenn man eine Umverteilung der Vermögen durch eine höhere Erbschaftssteuer anstrebt, ist die Begründung mit dem Gini-Koeeffizienten allerdings problematisch.
    Ich zitiere aus https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensverteilung_in_Deutschland :

    Während die Vermögensverteilung in der Bundesrepublik seit etwa den 1950er Jahren gleicher wurde, ist die Ungleichheit bei den Vermögen im wiedervereinigten Deutschland stark gestiegen und verblieb in den letzten Jahren auf einem hohen Niveau, vor allem aufgrund der Zunahme des Geldvermögens und privater Versicherungen.

    weiter unten:

    Neben der Datengrundlage erschweren auch methodische Unterschiede den Vergleich. Die meisten Studien berücksichtigen Rentenanwartschaften wegen fehlender Daten oder problematischer Vergleichbarkeit nicht im untersuchten Vermögen.[13] Mierheimer/Hoher berücksichtigten für 1973 das Rentenanwartschaftsvermögen für das untersuchte Vermögen mit und kamen in der Folge auf einen Gini-Index von 0,5403; ohne Miteinbeziehen der Rentenanwartschaft, wie in der Tabelle, ergab sich ein Gini-Index von 0,748.

    weiter unten

    Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung von 2010 bezog in der Vermögensverteilung die Pensionen und Rentenanwartschaften (gesetzliche, tarifliche und private) mit ein, was bis dahin aus methodischen Gründen zumeist nicht erfolgte. Die Autoren sahen eine Nichtberücksichtigung dieser Anwartschaften als einen bisherigen wichtigen Schwachpunkt. Sie verwiesen bezüglich der Aussagekraft der Einbeziehung dieser Anwartschaften jedoch auch darauf, dass diese Ansprüche zum Alterssicherungsvermögen wesentlich fiktiven Charakter haben, da man sie im Gegensatz zum bereits bestehenden Vermögen nicht anlegen kann und sie von der Politik in der Höhe veränderbar sind.[51]

    Nach den Berechnungen[51] beliefen sich die gesamten Renten- und Pensionsanwartschaften bezogen auf 2007 auf rund 4.600 Milliarden Euro, im Durchschnitt entsprach dies 67.000 Euro je Erwachsenem. Überdurchschnittlich gut schieden bei dieser Gesamtschau Beamte und Pensionäre ab. Im Ergebnis bedeutete die Miteinbeziehung der Rentenanwartschaften beim Vermögensbegriffs laut den aus dem SOEP erhobenen Daten, dass sich der Unterschied zwischen dem Medianvermögen (Mittelschicht) und höheren Vermögen im 90. Perzentil (obere Mittelschicht/untere Oberschicht) im Verhältnis auf 4,4 deutlich reduzierte. Die Autoren kamen zu dem Schluss, dass das Anwartschaftsvermögen der Renten wesentlich weniger ungleich verteilt ist als das Geld-, Sach- und Beteiligungsvermögen. Dadurch wird, so die Autoren, die Ungleichheit abgeschwächt, die hohe Vermögensungleichheit bleibt insgesamt jedoch bestehen und wurde von den Autoren als eklatant eingeschätzt.

    Ich empfehle auch Wikipedia: Länder nach Gini-Index ( https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Verm%C3%B6gensverteilung ).
    von dort:

    Anmerkung

    Umfragenbasierte Vermögensvergleiche sind mit einem systematischen Fehler behaftet, der umso höher ist, je höher der Gini-Koeffizient ist, da die dann wenigen Besitzer hochkonzentrierter Vermögen entweder aus statistischen Gründen kaum mehr erfasst werden können oder keine Auskunft geben.
    Je nach Erhebungsverfahren, das in den einzelnen Ländern praktiziert wird, können zudem die Ergebnisse erheblich variieren, so dass nur eine begrenzte Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Ländern möglich ist.

    Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass es ungerecht ist, die Erbschaft von 5 Mietshäusern mit einer Erbschaftssteuer zu belegen, die Erbschaft von >300 Mietshäusern aber nicht.
    Ob es jedoch gesamtwirtschaftlich gesehen klug ist, die Erbschaftssteuer als Lastenausgleich 2.0 zu betrachten, darf bezweifelt werden. ( Wobei ich das natürlich niemandem hier im Raum unterstelle 🙂 .)

    • #3 Joseph Kuhn
      17. Januar 2026

      @ Ludger:

      Über all diese Punkte kann man diskutieren. Mir ging es darum, was es bedeutet, dass nur ein kleiner Prozentsatz von Erbfällen große Erbschaften betrifft. Das hat Martin Huber ersichtlich nicht verstanden – böse Absicht will ich ihm erst mal nicht unterstellen, er ist ja kein Ökonom.

  3. #4 NI
    18. Januar 2026

    Betreff #3 “er ist ja kein Ökonom.”
    Und dabei sind differenzierte Gedanken zu einer Erbschaftssteuersenkung vernünftig, denn hier werden keine Mietshäuser vererbt,, sondern landwirtschaftliche Flächen.
    Und die unterliegen auch der Grundsteuer. Und die Grundsteuer,richtet sich nach der Art des Grundes, z.b. Ackerflächen. Die Quadratmeterpreise sind aus gutem Grunde recht niedrig, denn große Gewinne lassen sich damit nicht erzielen. Die Äcker sind die Grundlage der Landwirtschaft.

    Anmerkung, die Preise pro Quadratmeter liegen um die 5 Euro. Jetzst stirbt so ein Bauer,und der Grund wird bewertet. Die Höhe der Erbschaft ist also abhängig von der Bewertung.
    Zum Glück sind die Freibeträge noch ausreichend , sonst müssten die Erben auch noch Erbschaftssteuer für die Äcker bezahlen.

    Die Durchschnittsgröße in Bayern eines Hofes betragt etwa 30 Hektar. = 300 000 Quadratmeter.
    Bei einem Quadratmeterpreis von 5 € ergibt das einen Wert von 1 500 000 €.
    Der Freibetrag für Kinder liegt bei 400 000 Euro. Wenn also zwei Kinder erben, dann zahlen die schon Erbschaftssteuer.
    Und jetzt übernimmt nur ein Kind den Hof, dann muss das andere Kind ausbezahlt werden. Dann .hilft nur noch ein Teilverkauf bei den Äckern.

    Deshalb ist es notwendig, die Erbschaftssteuer auf die Länder zu übertragen, die dann die Höhe ihrer Erbschaftssteuer den Gegebenheiten anpassen. Was Herr Huber anstrebt ist zwar im Augenblick unrealistisch aber vernünftig.

    Was jetzt kapitalbasiertes Eigentum betrifft, da muss man sich auch Gedanken machen, ob eine pauschale Erbschaftssteuer Sinn macht, Klein-und Mittelbetriebe unterliegen dem Wettbewerb, die zu besteuern ist nicht im sinne vonVollbeschäftigung.

    Fazit: Steuergerechtigkeit klingt zwar gut, ob sie volkswirtschaftlich gesehen die beste Lösung ist, es fehlen halt die praktischen Vergleiche.
    Warten wir das Urteil ab, ich bin gespannt.

  4. #6 NI
    18. Januar 2026

    Joseph Kuhn Betreff :Verschonungsregeln
    Super, wusste ich noch nicht, wir haben gerade einen Fall einer Erbengemeinschaft mit der Bewertung von Äckern.
    So eine Verschonungsregel könnte man auch für gewerbliche Objekte einführen(vielleicht gibt es die schon ?), dann steht einer allgemeinen Angleichung bei der Erbschaftssteuer nichts mehr entgegen.

    Anmerkung: Das Grundlegende bleibt die Bewertung und die wird auch von den Kommunen selbst gemacht.
    Und, weil die Bewertung keine Bundesangelegenheit ist, sollte auch die Erbschaftssteuer keine Bundesangelegenheit sein. Da bleibe ich beim Standpunkt von Herrn Huber.
    zweite Anmerkung: Die Klassifizierung von Grundstücken wird auch von den Kommunen gemacht, also Ackerfläche versus Bauerwartungsland, und dann kann der Faktor für den Bodenwert bis zu 10 – 100 mal höher sein.

  5. #7 Omnivore
    Am 'Nordpol' von NRW
    18. Januar 2026

    Die Bewertung von Ackerland findet regelmäßig für die steuerliche Beurteilung statt, wennAckerland verkauft oder vererbt werden soll, wenn ein Schadensfall vorliegt oder wenn Ackerland für öffentliche Zwecke umgewandelt wird.
    Bodenart, Zustand und Entstehung bilden zusammen die Bodenzahl.
    Über Zu- und Abschläge aufgrund von Klima oder Ge­län­de­ge­stal­tung wird aus der Bodenzahl die Ackerzahl ermittelt.

    Quelle: https://www.heid-immobilienbewertung.de/ratgeber/bewertung-ackerland/

    https://de.wikipedia.org/wiki/Ackerzahl
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bodenwertzahl

    Ich denke, Sie verwechseln da was mit der Grundbesitzabgabe/Grundsteuer.

  6. #8 NI
    19. Januar 2026

    zu #7 Grundbesitzabgabe ,Erbschaftssteuer
    Der Unterschied ist schon klar. Beide beruhen in ihrer Höhe auf einer Bewertung.
    Nur als Anmerkung, in einem konkreten Fall hat die Finanzbehörde aufgegeben, das zuständige Gericht
    sieht sich außer Stande den Fall zu klären, und auch die Gemeinde selbst schiebt den Fall vor sich her, weil noch nicht einmal die Erben vollständig ausfindig gemacht werden können, weil sich ein beteiligtes Nicht- EU – Land tot stellt.
    Es ging ja hier um die Problematik bei der Erbschaftssteuer.
    Trotzdem Danke für die Links.