Eine der derzeit vieldiskutierten Fragen ist, ob Deutschland auf eine größere Epidemie vorbereitet ist. Die Politik wird nicht müde zu betonen, das Gesundheitswesen in Deutschland sei gut gerüstet. Das ist einerseits ein Stück notwendiger Hysterie-Prophylaxe, andererseits drohen damit tatsächlich bestehende Lücken der Vorbereitung auf eine Pandemie verdeckt zu werden. Im Moment erkennen wir ja durchaus vieles, was man künftig anders machen muss, von der Bevorratung von Schutzmasken bis zur Stützung mancher Wirtschaftsbereiche.
Auch rechtlich gibt es Nachbesserungsbedarf. Dazu gibt es auf dem „Verfassungsblog“ gerade einen lesenswerten Beitrag von Anika Klafki. Sie stellt fest, dass das Infektionsschutzrecht mit seinen Zuständigkeitsregeln nicht besonders gut auf eine pandemische Lage ausgerichtet ist und verweist zum Vergleich auf das spezifische Pandemierecht der Schweiz.
Die gegenwärtige Situation ist trotz der schon aktuell ernsthaften Lage auch eine Lernwerkstatt für die Zukunft mit vielleicht viel tödlicheren Epidemien. Aus dem Umgang mit SARS, der Vogelgrippe oder Ebola hat man schon viel gelernt, die Corona-Epidemie ist eine weitere Lektion für die Pandemieplanung.
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