Der staatliche Arbeitsschutz hat seine Wurzeln im Bergbau und dem Fabrikwesen der Industrialisierung. Die Arbeitsbedingungen waren früher oft derart unmenschlich, dass bekanntlich sogar das preußische Militär um die Tauglichkeit seiner von der Kinderarbeit zerrütteten Rekruten fürchtete – mit der Folge, dass 1839 die Kinderarbeit in Deutschland mehr oder weniger verboten wurde. Im 19. und 20. Jahrhundert ist in Deutschland der betriebliche und überbetriebliche Arbeitsschutz zunächst immer weiter ausgebaut worden. Mit der zunehmenden Bedeutung des tertiären Sektors in der modernen Wirtschaft, also der Zunahme der Dienstleistungen, dem Rückgang der Landwirtschaft, des Bergbaus oder der Schwerindustrie, ebenso durch die Verlagerung von gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten in die Dritte Welt, haben sich die Arbeitsbedingungen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert. Auch wenn es nach wie vor körperlich schwer belastende Arbeit gibt, denkt man heute beim Thema Arbeit und Gesundheit eher an das Sitzen vor dem Bildschirm und die daraus resultierenden Rückenschmerzen oder an Stress durch verdichtete Arbeitsabläufe, nicht mehr an den Hochofen oder den Kohleschacht.
In der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung scheint man daraus den Schluss gezogen zu haben, dass nicht mehr so viel Aufsichtspersonal nötig ist, zumal „Bürokratieabbau“ ohnehin eine populäre Sparmaßnahme ist. Die Gewerbeaufsicht obliegt den Ländern, sie haben ihr Gewerbeaufsichtspersonal in den letzten 10 Jahren fast um ein Drittel verringert, vor allem in den Jahren 2005 bis 2009.
Besonders stark ist der Personalabbau in den neuen Ländern und den ehemaligen Stahl- und Kohleländern ausgefallen, in manchen dieser Länder wurde die Hälfte des Personals abgebaut, am stärksten in Sachsen-Anhalt und im Saarland mit einer Verringerung von ca. 60 %.
Nun könnte man einwenden, dass es heute um ganz andere Ansprüche an die gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung geht, darum, dass die Beschäftigen fit bleiben, motiviert sind, gesund bis zur Rente mit 67 durchhalten, dass man ein besonderes Auge auf die Verbreitung prekärer Arbeitsverhältnisse in einigen Branchen haben müsse oder auf die Zunahme der Stressbelastungen, dass heute viel mehr Beratung und nicht mehr nur Überwachung gefordert ist, oder die Gewerbeaufsicht vielfältige Aufgaben in der Marktüberwachung, der Produktsicherheit oder im Umweltbereich dazu bekommen hat, so dass die Behörden eigentlich keinen Personalabbau, sondern einen Wandel ihres Qualifikationsprofils vollziehen müssten.
Die Frage danach, wie viel Personal in der Gewerbeaufsicht genug ist und ab wann es zu wenig ist, scheint so abstrakt jedenfalls nicht einfach zu beantworten zu sein. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage 2012 (Bundestags-Drucksache 17/10229) hat die Bundesregierung gesagt, dass es keine verbindlichen Vorgaben für die Personalausstattung der Gewerbeaufsicht gibt. Und weiter, mit Blick auf den damals aktuellen Datenstand bis 2010: “Gleichwohl beobachtet die Bundesregierung den Personalabbau bei der Arbeitsschutzaufsicht der Länder nicht ohne Sorge. (…) Es gibt einige Länder, bei denen der Personalbestand derzeit gerade noch ausreichend ist. Es gibt aber auch Länder mit einer deutlich geringeren Personalausstattung. Allgemein wird in den Ländern mit einem weiteren Personalabbau in der Arbeitsschutzverwaltung gerechnet.” Letzteres ist eingetroffen, seit 2010 ist das Personal der staatlichen Gewerbeaufsicht weiter reduziert worden, am stärksten in Brandenburg mit ca. 20 %, in vielen anderen Ländern um mehr als 10 %. Dass aus der Sicht der Bundesregierung schon damals einige Länder “mit einer deutlich geringeren Personalausstattung” als “gerade noch ausreichend” arbeiteten, hat daran nichts geändert.
Ähnlich verläuft die Entwicklung z.B. auch im Öffentlichen Gesundheitsdienst – hier knirscht es ebenfalls schon lange in der Personalausstattung, ohne dass sich eine substantielle Kehrtwende abzeichnet. Die Finanzminister sitzen am längeren Hebel und sie haben vor allem die Haushaltskonsolidierung und die Einhaltung der Schuldenbremse im Blick. Das klingt immerhin nach Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Arbeitsschutzbehörden oder Gesundheitsämter haben es demgegenüber mit ihrem etwas verstaubten Image schwer, ihren Nutzen zu belegen, zumindest wenn nicht gerade irgendwo ein schwerer Baustellenunfall mit Leiharbeitern durch die Medien geht oder sich Panik vor Ebola verbreitet. Aber das ist sozusagen anekdotische Nutzenevidenz. Vielleicht wäre es hilfreich, es gäbe in Deutschland zwei oder drei Lehrstühle, die Gesundheitsschutzbehörden systematisch beforschen und ihre Arbeit, ihre Kosten und ihren Nutzen unter die Lupe nehmen würden. Damit käme man früher oder später auch zu fachlich nachvollziehbaren Maßstäben der Personalbemessung, so dass man es nicht mehr resignierend bei dem zitierten Hinweis der Bundesregierung, die gäbe es leider nicht, bewenden lassen müsste.
———
Eine kleine Nachbemerkung: In der oben zitierten Bundestagsdrucksache gibt die Bundesregierung für das Jahr 2010 unter Berufung auf den Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einen Personalstand von 3.218 Personen bei den staatlichen Aufsichtsdiensten an. Der Bericht weist für dieses Jahr aber nur 3.029 Personen aus. Ob die Bundesregierung eine vorläufige Zahl verwendet hat oder ob es sich um einen Druckfehler handelt, weiß ich nicht.
Kommentare (5)