Drüben bei den Skeptikern wird gerade über einen Antrag der FPD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen (Drucksache 16/12846) zur Verschärfung des Heilpraktikerrechts berichtet. Das ist eine Forderung, der man grundsätzlich zustimmen wird, auch unabhängig von den aktuellen Ermittlungen im Falle des „Biologischen Krebszentrums Brüggen“. Der Teufel steckt aber wohl auch hier im Detail. Unter anderem fordert die FPD-Landtagsfraktion in NRW “regelmäßige und nicht nur anlassbezogene Überprüfungen” der Berufsausübung der Heilpraktiker. Dazu soll das ÖGD-Gesetz in NRW geändert werden, d.h. hier soll demnach der öffentliche Gesundheitsdienst aktiv werden.

Eine interessante Forderung in zweierlei Hinsicht. Zum einen bleibt unklar, was genau überprüft werden soll und wie das erfolgen soll. Sollen die Heilpraktiker z.B. die von ihnen durchgeführten Behandlungen dokumentieren und dem Amtsarzt personenbezogene Unterlagen zum Behandlungsverlauf vorlegen? Oder sollen sie z.B. die angewandten Behandlungsverfahren melden und die Gesundheitsämter sollen diese, wenn Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung drohen, verbieten? Auf welcher Grundlage kann so etwas gerichtsfest gelingen? Welche Stelle müsste dazu die Evidenzbasis bereitstellen?

Zum anderen fragt sich, wie der ÖGD angesichts seiner Personalausstattung auch noch eine regelmäßige Überprüfung der Heilpraktiker durchführen soll. Das Personal des ÖGD ist nämlich seit Jahrzehnten im Glauben, dass weniger Staat besser ist, stetig reduziert worden. Die Vorsitzende des ÖGD-Ärzteverbands, Dr. Ute Teichert, dazu: „Während sich die Zahl der berufstätigen Ärzte insgesamt in den Jahren von 2000 bis 2014 um 24 Prozent erhöht hat, ist die Zahl der berufstätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen um über 22 Prozent zurückgegangen.“ Ich hoffe, hier legt die FPD nach und fordert nun auch die personelle Wiederaufstockung des ÖGD samt eines – nicht nur für die Überprüfung der Heilpraktiker notwendigen – besseren Zugriffs des ÖGD auf wissenschaftliche Ressourcen.

Zum Weiterlesen: Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz 2016 zur Stärkung des ÖGD.

Kommentare (3)

  1. #1 RPGNo1
    8. September 2016

    Die Grundüberlegung des Antrag klingt vernünftig, wenn es schon nicht gelingt, dass (Un-)heilpraktikertum komplett abzuschaffen. Aber der Teufel liegt im Detail, wie Joseph Kuhn es bereits ausgedrückt hat. Da werden die Damen und Herren der FDP-Landtagsfraktion nochmal intensiv nachdenken und den Vorschlag optimieren müssen.

  2. […] die FDP den Ausbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes? Gesundheits-Check am 8. September […]

  3. #3 nota.bene
    10. September 2016

    Selbst wenn so eine Überprüfungspflicht käme (was so gut wie ausgeschlossen ist, da sie Geld kosten würde), liefe es so, wie überall im ÖGD: man ist zwar zuständig, macht es aber nicht, weil die personellen Ressourcen fehlen.