Mit viel Engagement haben die Schweizer Behörden versucht, herauszufinden, auf welchem Wege die deutschen Finanzbehörden an Steuer-CDs kommen. Dafür werden sogar geheimdienstliche Methoden bemüht. So viel Ermittlungseifer würde man sich auch mit Blick auf die Überprüfung der wundervollen Heilungsversprechen der Klinik Santa Croce und ihrer Homöopathie-Ärzte wünschen, die vorgebeben, Krebs homöopathisch heilen zu können. Nur nebenbei: Dass sich der Zentralverein der homöopathischen Ärzte und seine Frontfrau Cornelia Bajic dazu einmal kritisch geäußert hätten, ist mir nicht bekannt. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus.

Einem Bericht der NZZ zufolge scheinen die Schweizer Behörden auf eine Anfrage des Bremer Gesundheitswissenschaftlers Norbert Schmacke hin dann doch aktiv geworden zu sein, auch wenn sie über darüber schweigen, was sie konkret geprüft haben, was dabei herausgekommen ist und was sie veranlasst haben: Das Tessiner Dipartimento della sanità (DSS) „(…) antwortete erst Ende April 2017, mit über einjähriger Verspätung, auf die Anfrage von Schmacke vom Februar 2016. DSS-Chef Stefano Radczuweit schreibt Schmacke, dass die Tessiner Behörden erst in den letzten Wochen dazu gekommen seien, die Vorwürfe zu prüfen; doch man könne Schmacke als nicht direkt Beteiligtem keine Auskunft dazu erteilen. Auch gegenüber der NZZ verweist Radczuweit auf das Amtsgeheimnis und verweigert eine inhaltliche Auskunft.“

Die Schweiz ist eben in jeder Hinsicht ein geheimnisvolles Land.

Kommentare (15)

  1. #1 RPGNo1
    19. Mai 2017

    Gibt es ein Schweizer Gesundheitsgeheimnis analog dem ehemaligen Schweizer Bankgeheimnis? Oder warum ist das DSS so kurz angebunden?

  2. #2 Alisier
    19. Mai 2017

    Ich schätze, niemand lässt sich gerne am Nasenring durch die Manege ziehen, RPGNo1.
    Würde das Ganze öffentlich und an die wirklich große Glocke gehängt, dann hätte das DSS eventuell ein Problem.
    Solange nur Patienten ein Problem haben ist das nicht so schlimm.

  3. #3 Ludger
    19. Mai 2017

    Homöopathie wirkt in der besagten Klinik nur bei deutschen Krebspatienten. Deswegen sind die Behörden der Schweiz nicht zuständig.

  4. #4 Withold Ch.
    19. Mai 2017

    Zur Situation im Tessin mag auch noch dieser Link auf SRF (Schweizer Fernsehen) erhellend wirken.

    Es gibt sie schon, die Politiker/Ärzte, die gegensteuern versuchen.

    Also nicht geheimnisvoller als anderswo …

  5. #5 RPGNo1
    19. Mai 2017

    Homöopathie wirkt in der besagten Klinik nur bei deutschen Krebspatienten. Deswegen sind die Behörden der Schweiz nicht zuständig.

    Autsch, der Tiefschlag hat gesessen.

  6. #6 Joseph Kuhn
    20. Mai 2017

    Bei der NZZ gibt es auch eine Leserdebatte zum Artikel.

    Dort mahnt heute ein Leser namens Marc Bär an, doch nicht nur auf den Artikel zu vertrauen, sondern auch mal die Aussagen auf der Internetseite der Klinik im Original anzuschauen. Von dort zitiert er: “Durch eine kontinuierliche homöopathische Behandlung kann ein Stillstand des Tumorwachstums und im Idealfall eine komplette Heilung von Tumoren erreicht werden.” Seine Bewertung: “Soweit ich das beurteilen kann ist das kein Heilversprechen.”

    Das wirkt erst einmal aberwitzig, aber vermutlich will der Leser darauf hinaus, ob das juristisch als Heilungsversprechen im individuellen Fall zu interpretieren ist. Die NZZ antwortet ihm mit Verweis auf andere Quellen, die stärker die individuelle Prognose hervorheben, worauf Herr Bär feststellt: “Falls die Klinik verspricht mit Homöopathie Krebs zu heilen ist das erstens falsch und zweitens fahrlässig.” Aber, so der nachdenkliche Mann weiter: “Es ist fraglich ob das “verspricht” des Artikel-Autors auch wirklich ein “verspricht” des Arztes war.”

    Ich bin sicher, genau darüber werden Patienten in existentieller Verunsicherung nach einer Krebsdiagnose auch nachdenken. Man sehe mir den Sarkasmus an dem Punkt nach, aber beim Thema Krebs und Homöopathie offenbaren manche Verteidiger der sanften Medizin doch eine üble Form von Feinsinnigkeit.

  7. #7 RPGNo1
    20. Mai 2017

    @Joseph Kuhn
    Mit Verlaub, der Leser Marc Bär betreibt eine Wortklauberei und Haarspalterei der übelsten Sorte.

  8. #8 rolak
    20. Mai 2017

    vermutlich will der Leser

    ..seine Leser verwirren, Joseph, da der zuständige §5 HWG generell von Homöopathika, keinesfalls jedoch von einem konkreten Zückerchen spricht (in D, of cause). Mal ganz abgesehen davon, daß eine mit “Soweit ich das beurteilen kann” anfangende Behauptung ein argument of ignorance in Reinkultur ist.

  9. #9 ajki
    20. Mai 2017

    #7, “..der Leser Marc Bär betreibt eine Wortklauberei und Haarspalterei der übelsten Sorte..”

    Es ist durchaus möglich, dass der angesprochene Kommentator dies tut – und auch noch in absichtsvoller Weise (im Sinne einer Verteidigung des homöopathischen Kommerztreibens). Aber! Wenn es schlussendlich darum geht, solchen Schlangenölverkäufern ihr Tun zu unterbinden, dann läuft es auf Gerichtsverfahren hinaus. Und vor eben diesen Kammern entscheidet die Phraseologie über das Ergebnis. In leider vielen Fällen im esoterischen Bereich (oder sonstwo in Wirtschaftsfällen) sahen sich Richter außerstande, das aus “Normalansicht” offensichtlich und absichtlich Irreführende in ihrer Beurteilung ebenso zu bewerten – was wiederum für Konsumenten oft unerklärlich ist.

    Es ist also auch möglich, dass der angesprochene Kommentator schlicht im juristischen Jargon und Denken zuhause ist.

  10. #10 2xhinschauen
    https://www.homöopedia.eu
    20. Mai 2017

    >> Wortklauberei und Haarspalterei
    Mein Fach. Verwerflich ist nicht in erster Linie die juristische Hermeneutik des Kommentators, sondern der zynische Umgang der Heilsversprecher mit Formulierungen wie “kann” (zur Heilung beitragen, helfen usw) oder auch “es ist möglich” (dass eine vollständige Heilung erreicht wird etc), immer natürlich unter Umgehung von Wörtern wie “Wirkung” und der Behauptung von Kausalität.

    Diese Schweinerein sind juristisch i.a. unangreifbar, weil sie ja nur *Mögliches* beschreiben i.S.v. “mann kann es nicht ausschließen, nichts *Sicheres*, aber in der Zweitbedeutung drücken sie ja eine konkrete Fähigkeit aus (“Hans kann Englisch”, “es ist möglich, mit dem Auto nach Köthen zu fahren”).

    Die Opfer dieser als solcher wahrgenommenen Versprechungen sehen in ihnen natürlich nur das, was sie da gerne drin sehen *wollen*, das ist menschlich. Wär schön, wenn man auch gegen diese Art Betrug im Zusammenhang mit Health Claims vorgehen könnte.

  11. #11 Oliver Gabath
    20. Mai 2017

    Das ist das Üble. Selbst wenn ein Richter kraft seiner besonderen Stellung in der Formulierung ein Heilsversprechen sieht – Krebspatentienten mit schlechter Prognose neigen kraft ihrer besonderen Stellung sicher ungleich stärker dazu – dann heißt das noch nicht, dass nicht eine Instanz weiter der Richtspruch wieder kassiert wird, weil der dortige Richter mehr Wert auf exakte Semantik legt.

    Vor gar nicht langer Zeit ist ja hierzulande sowas Ähnliches passiert…

    Glücklicherweise kann man sich als Blogger oder Journalist den Luxus leisten, solcherart Haarspaltereien zu durchschauen.

    Ganz allgemein fand ich es immer erstaunlich, wie sich die Menschen, mit denen ich zu tun hatte und habe, plötzlich viel weniger an ihr Wort gebunden sehen, wenn sie es nicht mit der Zauberformel “Versprochen!” bekräftigen. Ehrlicher wär’s, fallsmal zu sagen Ich kann’s Dir nicht versprechen”. Aber das mag nur ich so sehen.

  12. #12 RPGNo1
    20. Mai 2017

    Mit bestem Dank an noch’n Flo, der folgendes im GWUP-Blog gesagt hat: “Ach ja, das heilige Kroko mal wieder… über die habe ich mich auch schon oft aufgeregt – aber es nutzt doch eh nix. Die zuständigen Behörden machen Augen und Ohren zu und berufen sich allenfalls auf den vom Schweizer Stimmvolk 2009 getätigten Mehrheitsbeschluss, dass HP ja doch wirksam sei.”

    https://blog.gwup.net/2017/05/19/jetzt-neu-in-der-wikipedia-natalie-grams-und-das-inh/#comment-70813

  13. #13 anderer Michael
    20. Mai 2017

    Dieser Bär hat vollkommen recht, esoterische Heilsversprecher sind nicht dumm. Sie kleiden ihre Worte in Formulierungen, die in kleinlicher Interpretation als vage Andeutung zu interpretieren sind. Jedenfalls nach Ansicht einiger Juristen. Und da liegt das Problem: Weil ein paar Juristen auf dieses Spiel eingehen, dürfen Millionen Bürger weiterhin ungestraft betrogen werden, soweit als bekennender Ignorant ich das beurteilen kann. Der Herr Justizminister Maas, als Sportskamerad von mir sehr geschätzt , sieht keinen Handlungsbedarf. Deutschland ist und bleibt ein Eldorado für Wirtschaftskriminelle und Betrüger. ( auch wenn dieser Vorgang in der Schweiz sich abspielt)

  14. #14 noch'n Flo
    Schoggiland
    22. Mai 2017

    Die Homöopathie ist hier in der Schweiz leider politisch gesehen ein ganz heisses Eisen, da wollen sich viele Politiker lieber nicht die Finger dran verbrennen. Grund ist jene verhängnisvolle Volksabstimmung von 2009, bei der 67% der Abstimmenden gefordert haben, dass HP (und auch andere pseudomedizinische Verfahren, wie Chiropraxis, Osteopathie, TCM inkl. Akupunktur sowie Anthroposophische Medizin) in den Leistungskatalog der Krankengrundversicherung aufgenommen werden sollten.

    Der Gesetzgeber hat den Volkswillen zwar erst ganz pfiffig umgesetzt und den Vertretern der jeweiligen Verfahren aufgegeben, bis Ende 2015 die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit derselben wissenschaftlich nachzuweisen. Aber da das natürlich nicht zu leisten war, haben die entsprechenden Lobbyverbände Druck auf die Regierung ausgeübt, so dass 2014 der schon aus Deutschland sattsam bekannte “Binnenkonsens” als ausreichender Nachweis anerkannt wurde. Und in den Augen vieler Schweizerinnen und Schweizer war das eben auch ein “Beweis” für die Wirksamkeit dieser Verfahren.

    Seitdem wagt es kaum noch ein Politiker, seine Stimme gegen diese Verfahren zu erheben.

  15. #15 Joseph Kuhn
    24. Mai 2017

    In der NZZ ist heute eine sehr lesenswerte Fortsetzungsgeschichte zu den Heilungsversprechen der Klinik Santa Croce. Der Klinikleiter, Herr Spinedi, rudert zwar einerseits etwas zurück – und andererseits auch wieder nicht so richtig: “Oft kann die Homöopathie die Lebensqualität und die Lebensdauer der Patienten positiv beeinflussen.” Dass die Lebensdauer mit Homöopathie positiv zu beeinflussen sei, ist so wenig belegt wie dass man Krebs mit Homöoapthie heilen könne.

    Interessant auch das Herumeiern der Tessiner Lokalbehörde, das erklärt vielleicht auch schon einiges.