Medienmeldungen zufolge gibt es einen ersten Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Masern-Impfpflicht.*

Die Masernimpfung vor Kita und Schule soll demnach künftig nachgewiesen werden. Ohne Impfung soll kein Kita-Besuch mehr möglich sein, offensichtlich wird der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz dementsprechend eingeschränkt. Bei der Schule sei der Ausschluss nicht möglich. Aber die Impfverweigerung solle künftig mit Geldbußen bis 2.500 Euro belegt werden. Unklar ist, was danach droht, denn überzeugte Impfgegner werden vermutlich nicht selten die 2.500 Euro aufbringen oder durch alle Instanzen gegen den Bußgeldbescheid klagen. Ärzte, die ihnen bescheinigen, dass ihr Kind nicht geimpft werden könne, wird es zudem geben.

Für Kinder, die schon in einer Betreuungseinrichtung oder in der Schule sind, ist der Nachweis bis 31. Juli 2020 zu erbringen. Die Impfpflicht soll auch für Erzieher/innen, Lehrer/innen und medizinisches Personal gelten. Zum 1. März 2020 soll das Gesetz in Kraft treten.

Wenn das Gesetz, wie es scheint, die Impfpflicht auf die Masern begrenzt, stellt sich die Frage nach der Verfügbarkeit eines Einzelimpfstoffs oder der Zulässigkeit einer indirekt mit der Masernimpfpflicht einhergehenden Impfpflicht auch für Mumps und Röteln. Für die verfassungsrechtliche Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht kann das wichtig werden, je nachdem, welche Sanktionen das Gesetz über die 2.500 Euro hinaus vorsieht, wenn Eltern ihre Kinder trotzdem nicht impfen lassen.

Spahn zufolge sei auch der Öffentliche Gesundheitsdienst gefragt: „Er könnte an Schulen und Kitas Impfungen anbieten”, so Spahn. Vermutlich hat Spahn hier bewusst im Konjunktiv formuliert. Falls den Gesundheitsämtern eine solche Aufgabe im Gesetz verbindlich übertragen wird, muss das Gesetz nicht nur durch den Bundesrat, es würde dann aufgrund des Konnexitätsprinzips auch finanzielle Folgen auslösen. Die Gesundheitsämter sollen zudem auch die Bußgelder verhängen. Damit werden sie wieder mehr in die Rolle einer Gesundheitspolizei gedrängt, was ihnen die Arbeit in anderen Bereichen erschweren könnte, in denen sie eher beratend und vernetzend tätig sind, z.B. in der Umsetzung des Präventionsgesetzes.

Auf ungeteilte Freude dürfte das schnelle Handeln Spahns jedenfalls im Gesundheitsministerium in Brandenburg stoßen, dort kann man sich jetzt das Kopfzerbrechen darüber, wie der Landtagsauftrag zur Einführung einer Masernimpfpflicht umzusetzen ist, ein Stück weit sparen.

Manche offene Frage wird man erst diskutieren können, wenn man den Gesetzentwurf selbst sieht. Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums war der Gesetzentwurf heute noch nicht abrufbar.

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* Nachtrag:

Jetzt liegt mir der Gesetzentwurf ebenfalls vor:

• Der „Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)“ schreibt mit Änderungen im Infektionsschutzgesetz sowie im SGB V eine Masernimpfpflicht vor. Sie gilt explizit auch, wenn nur Kombinationsimpfstoffe verfügbar sind.
• Zielgruppe sind Kinder Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden sowie das Personal in Betreuungseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen mit Patientenkontakt.
• Die Aufnahme nicht schulpflichtiger Kinder in eine Betreuungseinrichtung darf nur mit Vorlage einer Impfbescheinigung (bzw. der Bescheinigung über eine Kontraindikation) erfolgen, aber das zuständige Gesundheitsamt kann Ausnahmen festlegen. Eine Änderung des sozialrechtlichen Anspruchs auf einen Kita-Platz habe ich nicht gefunden.
• Der Impfnachweis bei den Kindern ist gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Bei Nichtvorlage wird umgehend das Gesundheitsamt benachrichtigt. Das Gesundheitsamt entscheidet über die Maßnahmen zur Durchsetzung der Impfpflicht (dazu kann analog zur Sanktionierung der verweigerten – bereits bestehenden – Impfberatungspflicht die Verhängung eines Bußgelds bis 2.500 Euro gehören).
• Der ÖGD soll im Rahmen seiner Vollzugsaufgaben ggf. an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden – datenschutztechnisch vermutlich eine Herausforderung ganz eigener Art.
• Impfen dürfen künftig alle Ärzte.

[Edit 6.5.2019: Nachtrag an mehreren Stellen präzisiert, JK]

Nachtrag zum Nachtrag:

Es lohnt sich, den Gesetzentwurf im Detail zu studieren. Bei der Zielgruppe der Personen in Betreuungseinrichtungen präzisiert die Gesetzesbegründung, wer damit gemeint ist: Personen in “Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Schulen oder sonstigen Ausbildungseinrichtungen, Heimen, Ferienlagern und ähnlichen Einrichtungen”. Demnach sind, so lese ich das, auch Jugendliche in Berufsschulen und Universitäten (?) einbezogen, also eine Gruppe, die noch größere Impflücken aufweist. Das wäre immerhin ein sinnvolles Ziel.

Nachtrag zum nachgetragenen Nachtrag:

Die Hochschulen sind durch den Bezug auf § 33 IfSG möglicherweise doch nicht einbezogen. In den bayerischen Vollzugsvorschriften zu § 33 IfSG heißt es beispielsweise: “Nicht zu den Schulen im Sinn des § 33 IfSG zählen die Hochschulen im Sinn des Art. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes, die Staatsinstitute für die Ausbildung von Fachlehrern, die Fachschulen, Berufsoberschulen, Fachakademien, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife), Volkshochschulen, die Lehrgänge der Bayerischen Verwaltungsschule sowie sonstige Lehrgänge (z.B. Kurse des Bayerischen Jugendwerks, Sing- und Musikschulen, Fahrschulen, Skischulen) und Einrichtungen, an denen Privatunterricht erteilt wird.”

Fortsetzung folgt.

Nachtrag 16.5.2019:

Vielleicht auch von Interesse, aus der Gesetzesbegründung: “Die Ansprüche auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege nach § 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) werden insofern hinsichtlich der Förderung in Tageseinrichtungen aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit unter eine Bedingung gestellt.”

Kommentare (20)

  1. #1 zimtspinne
    5. Mai 2019

    Die Verweigerer (“Gegner” trifft da sicher nicht auf alle zu), werden sich dann wohl grob in drei Gruppen aufdröseln:
    Diejenigen, die einknicken. Nicht aus Läuterung, sondern die einfach Gründe für konfliktvermeidende Strategien haben.

    Diejenigen, die darauf setzen, mitwirkende Ärzte zu finden, um den Ausschluss hinzubekommen.

    Und diejenigen, die die harte Tour wählen und nicht von ihrem Pfad abweichen. Sicher eine MInderheit, denn dafür braucht es ja auch ein gutes Nervenkostüm und die finanziellen Mittel (für Klagewege & Bußgelder).

    Frage mich auch, ob die “Kontraindikationen” so klar und eindeutig festgelegt sind, gerichtsfest gemacht werden sozusagen, denn die werden für die Anwälte der Kläger ein Angriffspunkt sein….

    Ich bin ja auf die Durchschlagkraft gespannt. Bei Gelingen gäbe es noch jede Menge weiterer Anwendungsfelder.

    Beim vierten Gedankenpunkt fällt mir noch folgendes Szenario ein:
    Um solcherlei Ungemach zu entgehen, werden die Kinder erst gar nicht in den Einrichtungen vorgestellt. Die Betreuung erfolgt dann bis Schulalter eben anderweitig.
    So würde ich das jedenfalls am elegantesten lösen, wäre ich überzeugter Impfgegner und hätte die Möglichkeiten, dies auch umzusetzen.
    Tagesmutter statt Kita geht ja auch und ist ohnehin vielleicht gar nicht mal die schlechteste Lösung, wenn ich da an Tagesmütter mit kleinen Kindergruppen denke (also an keine ältliche Jungfer als Einzelbetreuerin).
    Für sehr junge Kinder ist das durchaus eine richtig gute Alternative, würde ich mir als Mutter auch ohne Impfbezug überlegen.
    Wie das dann geregelt wird, ob diese Tagesmütter ebenfalls zu Kontrollettis und Blockwarts werden müssen, wäre ja auch mal interessant.

    • #2 Joseph Kuhn
      5. Mai 2019

      @ zimtspinne:

      “Tagesmutter statt Kita geht ja auch”

      Der Entwurf des Masernschutzgesetzes nimmt bei den Kindern und den Betreuungspersonen Bezug auf § 33 IfSG: Impfpflichtig werden “Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 betreut werden” und “Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben”.

      In § 33 IfSG heißt es: “Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.”

      Tagesmütter fallen unter die “ähnlichen Einrichtungen” siehe z.B. die Erläuterungen des bayerischen Gesundheitsministeriums, das wird in anderen Bundesländern ähnlich sein.

      Auch Kinder bei Tagesmüttern sowie die Tagesmütter sind also künftig impfpflichtig. Die Gesetzesbegründung nennt zudem explizt auch “Hausmeister oder Küchen- oder Reinigungspersonal”.

  2. #3 zimtspinne
    5. Mai 2019

    Ach du Sch…..

    Fallen Privatwohnungen wirklich unter “ähnliche Einrichtungen”?
    Manche Tagesmütter mieten dafür auch extra Räume an, dort könnte das schon eher hinkommen.
    Also zumindest die legal angestellten Tagesmütter, als sozialversicherungspflichtiger job, wären damit nicht raus aus dem Schneider.

    Und was ist mit Au-pairs?
    Können die überhaupt rechtlich dazu verpflichtet werden?
    das zieht jedenfalls sehr weite Kreise.

    • #4 Joseph Kuhn
      5. Mai 2019

      @ zimtspinne:

      “Fallen Privatwohnungen wirklich unter ‘ähnliche Einrichtungen’ ”?

      Es kommt nicht auf die Wohnung an, sondern auf das Betreuungsverhältnis, d.h. ob jemand nach § 43 SGB VIII tätig ist. Die Betreuung durch Großeltern, Au-pairs etc. fällt nicht darunter.

  3. #5 zimtspinne
    5. Mai 2019

    Respekt, es wurde an jedes Hintertürchen gedacht.
    Zwischenzeitlich fielen mir noch ein, nicht die Großeltern, aber Geschwister, Ältere, die nicht mehr zur Schule gehen und dafür evtl auch ein “Taschengeld” erhalten.
    Dann bleibt den Hartnäckigen nur übrig, selbst die Betreuung zu übernehmen oder sich inoffizielle Tagesmütter zu suchen. Zumindest bis Eintritt zur Schule hätten sie dann Ruhe.
    Wobei ich auch nicht verstehe, wieso das nur für eine einzige Kinderimpfung angewandt wird. Man muss aber ja nicht alles verstehen. Oder das ist einfach eine Salamitaktik und alles hat seine Richtigkeit.

  4. #6 bananenentkerngerät
    stuhl am tisch
    5. Mai 2019

    und am ende leiden wieder die unschuldigen kleinkinder die sich ihre durch die vermurkste gesellschaft verwirrten eltern nicht haben aussuchen können !?

    – unter ihren eltern (mehrfach, aufgrund der ausgrenzung / ausbleibenden impfungen / sonstiger nicht konformer verhalltensweisen die sich vermutlich auf die erziehung auswirken / erhöhtem druck durch kriminalisierung der eltern; gestresste eltern = gestresste kinder ? )
    – unter dem ausschluss aus der kita ( fehlende / abgeminderte sozialisationsmöglichkeit, je nachdem alternative “beschäftigungsmethoden” / früherziehung durch eltern / geschwister / fernsehen / internet ? )

    versuch man mal sich in die sichtweise der gegenseite zu bringen ? die leute glauben dran ( glaube so wie religiöser glaube, der hierzulande ja auch so hoch geachtet und kritik an selbigem tabuisiert wird , nu ja niemandem auf die füße treten… ) … die sind davon überzeugt ,haben angst um die gesundheit ihrer kinder, paradox ja, ich würde auch nicht wollen das mein kind kaugummis kaut wenn ich glauben würde dass es davon autistisch wird oder sonswas entwickelt
    jetzt kommt wer daher der mein kind zwingt kaugummis zu essen… und der es bei zuwiderhandlung von der gesellschaft ausschließt und bestraft…
    die leute glauben dran dass die impferei gesteuert ist um die bevölkerung in irgendeiner weise zu unterdrücken oder zu manipulieren, krudes zeugs und jetzt wird es (aus deren sich schädliches) pflicht… wie wirkt das denn auf diese leute… ein sehr merkwürdiger weg der da gegangen wird , sei es mal dahingestellt wie nützlich impfungen generell sind und ob oder es schädliche aspekte gäbe… mhhja naja… so ist das wohl dann eben.

  5. #7 Julia
    5. Mai 2019

    Oder die Zahl der gefälschten Impfpässe steigt. Sind ja nicht wirklich fälschungssicher bisher. Da kommt bestimmt ein bürokratischer Monster heraus.

    • #8 Joseph Kuhn
      5. Mai 2019

      @ Julia:

      Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Impfung sofort in ein Dokument eingetragen wird und dazu eine “Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel, die die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person benennt” erfolgt. Insofern glaube ich nicht, dass es viele gefälschte Dokumente geben wird. Eher könnten ungerechtfertigte Bescheinigungen einer medizinischen Kontraindikation ins Spiel kommen, impfkritische Ärzte gibt es ja genug.

      Ein bürokratisches Monster kann trotzdem entstehen. Allein die Organisation der Überprüfung des Impfstatus der schon Eingeschulten stelle ich mir alles andere als einfach vor. Oder die Umsetzung des Gesetzes in “sonstigen Ausbildungseinrichtungen”.

  6. #9 Cornelia Stella Gliem
    Korbach
    6. Mai 2019

    So schlimm es sein kann wenn dann einfach Impfgegner ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken et cetera aber so schlimm so eine mangelnde oder falsche Sozialisation wäre: stellt man es gegenüber zu schweren Krankheit Schäden bis hin zu Tod durch Masern – gibt es eigentlich keine Wahl…

  7. #10 shader
    7. Mai 2019

    Ich will kein Whataboutism betreiben, aber wenn man mit soviel Nachdruck auch bei der Regelung der Organspende betreiben würde, könnte man wirklich Menschenleben retten.

  8. #11 Tom
    7. Mai 2019

    “Ein bürokratisches Monster kann trotzdem entstehen. Allein die Organisation der Überprüfung des Impfstatus der schon Eingeschulten stelle ich mir alles andere als einfach vor.”

    Warum braucht es dazu ein bürokratisches Monster?
    Bei der Einschulung muß man (die Eltern) doch sowieso einige Dokumente wie Geburtenschein vorzeigen, was spricht dagegen, dabei auch den Impfpaß vorzulegen?

    Wenn ich mich noch an meine eigene Schulzeit erinnere, dann gab es ein Jahr (das war in den 80er in Bayern) wo die ganze Klasse auf TBC (bin mir nicht sicher, aber ich denke es war TBC) untersucht wurde. Zuerst gab es dieses “Pflaster” auf die Schulter nach einigen Tagen wurde kontrolliert ob Antikörper nachgewiesen werden konnte. Falls ja dann wurde man einige Tage später zum Röntgen geschickt.
    Soweit ich weiß, war das ganze eine Pflichtveranstalltung, jedenfalls wurden wir nicht gefragt ob wir damit einverstanden sind oder nicht.

  9. #12 shader
    8. Mai 2019

    Ein aktueller Hörtipp zum Thema:
    SWR2 – Forum – Wie sinnvoll ist die Zwangs-Impfung?

    https://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/swr2-forum/diskussion-wie-sinnvoll-ist-die-zwangs-impfung/-/id=660214/did=24007584/nid=660214/saq4m8/index.html

    Kann auch später runtergeladen werden.

  10. #13 zimtspinne
    8. Mai 2019

    Eine “Spende” ist eben genau das: Eine Spende.
    Eine Spende sollte bewusst und aus Eigeninitiative erfolgen, und nicht, weil man vertrödelt hat, Widerspruch dagegen einzulegen. Wenn man selbst aktiv werden muss, um die Spende zu verhindern, ist das ehe eine Zwangsopfergabe oder so…
    Nicht jeder möchte sich damit beschäftigen (mit dem eigenen Tod und dem Drum und Dran) und das ist auch sein gutes Recht, sich nicht damit beschäftigen zu wollen.

    Und die 80er Jahre wollen wir auch nicht unbedingt wiederbeleben, wenn ich so die Rauchschwaden in alten Sendungen aus dieser Zeit betrachten darf. Kann man sich nur schwer vorstellen, das wirkt richtig surreal, wenn die Talkrunde da paffend und qualmend im Kreis hockt und dazwischen die armen Nichtpaffer.
    Von der Mode noch ganz abgesehen.

    Allerdings finde ich das Angebot, in die Kitas und Schulen zu kommen, gar nicht so schlecht.
    Wenn ich dran denke, wie oft ich mal von meiner HÄ und den Vorzimmerdrachen auf den Impfpass angesprochen wurde und gesondert noch die Tetanusimpfung, und wieviele Ausreden ich jedesmal hatte, warum ich das wieder vertrödelt hab…. zwar ist nicht jeder so trödelig und wenn es um die eigenen Kinder geht, eventuell noch weniger, so selten ist das Verschlampen aber sicher auch nicht.

  11. #14 Rob
    Schweiz
    9. Mai 2019

    XXX

    [Edit: Kommentar gelöscht. Hier geht es um ein konkretes Gesetzesvorhaben. Ihre Impfgegnerpropaganda hat damit nichts zu tun. JK]

  12. #15 Rob
    Schweiz
    15. Mai 2019

    Meine “Impfgegnerpropaganda” ? Hast Du überhaupt verstanden was ich geschrieben habe?

    Klar es liegt euch/dir frei die Kommentare zu löschen die nicht gewollt sind aber da ich es gespeichert habe – werde ich es an anderer Stelle veröffentlichen, inklusive des einfach nur provokanten Kommentars. Ganz ehrlich bei solchen Kommentaren stellst Du dich nicht auf eine neutrale Seite. Schade denn ich dachte an ernsthafter Arbeit, damit beide Seiten das gute und das schlechte daraus ziehen können.

    Es ging eigentlich in meinem Kommentar um transparenz denn ich möchte Transparenz auf beiden Seiten. Mir hilft es nicht wenn jemand sagt – “Spring” und ich springe dann – weil es jemand sagt. Das gleiche gilt auch für Impfungen. Denn mit diesem Entscheid werte ich deine Aussage das Du garnicht an Wissenschaft interessiert bist.

    Du hast es mit der Löschung gezeigt das eine Aufklärung nicht möglich werden kann oder soll.

  13. #16 Joseph Kuhn
    15. Mai 2019

    @ Rob:

    Diskussion heißt nicht, über Ihre Stöckchen zu springen und über das Impfen an sich statt über Spahns Gesetzesentwurf zu diskutieren. Über das Impfen an sich können Sie sich gerne da auslassen, wo es passt.

  14. #17 RPGNo1
    15. Mai 2019

    werde ich es an anderer Stelle veröffentlichen, inklusive des einfach nur provokanten Kommentars.

    Huch, jetzt fürchten wir uns aber.

    Du hast es mit der Löschung gezeigt das eine Aufklärung nicht möglich werden kann oder soll.

    Und dazu noch das übliche mimimi.

    Als Abschluss fehlt eigentlich nur noch: “Ich werde zensiert!!!!einself!!!” 🙂

  15. #18 Joseph Kuhn
    18. Mai 2019

    Impfpflicht in Europa:

    Es wird zwar Lauterspahn nicht mehr interessieren, da sie ihre Impfpflicht wohl durchsetzen werden, trotzdem der Vollständigkeit halber hier das Fazit einer EU-finanzierten Studie, die Länder mit und ohne Impfpflicht verglich:

    “This comparison cannot confirm any relationship between mandatory vaccination and rates of childhood immunization in the EU/EEA countries.”

  16. #20 Hans
    27. Juni 2019

    Zitat:

    Das Ziel, die Masern zu eliminieren, ist zu wichtig, um nicht Maßnahmen einzig und allein an dem von allen erwünschten Effekt auszurichten. Hier, so die Erwartung des Ethikrates, muss Politik unbedingt evidenzbasiert sein. Und die Evidenz ist hoch, dass man die kleine Deckungslücke hin zum umfassenden Gemeinschaftsschutz durch ein Maßnahmenbündel viel eher steigert als durch die Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht, die vor allem die Gefahr mit sich bringt, Vertrauen zu verspielen.