Die Frage ist, wird Spahns Masernschutzgesetz dazu beitragen, diese Wege schneller zu blockieren? Oder wird es gallische Dörfer schaffen, in denen sich mit homöopathischen und anthroposophischen Zaubertränken gestärkte Menschen künftig umso verbissener gegen Gaius Julius Spahn zur Wehr setzen?
In Spahns Kabinettsvorlage vom Juli 2019 steht in der Gesetzesbegründung, dass das Gesetz nach dem 31. Juli 2021 evaluiert werden soll, vor allem mit Blick auf die Impfquoten. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass die Bestimmungen des Gesetzes „nach erfolgreicher Durchführung des Maserneliminationsprogramms wieder aufgehoben werden [können], sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) förmlich festgestellt hat, dass Masern eliminiert sind.“ Im Referentenentwurf vom Mai 2019, der eine Evaluierung schon nach dem 31. Juli 2020 vorsah, war an dieser Stelle noch die Rede von der „Maserneradikation“. Das wäre eine sehr ferne Zukunft gewesen, in vielen Ländern lodern die Waldbrände schließlich noch recht ungehemmt. Welche Überlegung Spahn wohl dazu bewegt hat, die Impfpflicht nun schon nach der Masernelimination zur Disposition zu stellen?
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