Die organisierte Querdenkerei beklagt sich gerade gegen eine Serie von Hausdurchsuchungen am 29. Juni 2021. Betroffen waren der Weimarar Familienrichter Christian Dettmar, die Mutter der Kinder, die er mit seinem Beschluss im April von der Maskenpflicht befreit hat und die Gutachter Kuhbandner, Kämmerer und Kappstein, die er in seinem Beschluss zitiert hat. Hintergrund sind Ermittlungen wegen Rechtsbeugung. Ich bin kein Jurist und kann nicht beurteilen, ob die Durchsuchungen rechtlich korrekt sind oder nicht. Der Anwalt Dettmars, Gerhard Strate (berühmt geworden durch seine zeitweilige Vertretung Gustl Mollaths), sieht die Durchsuchungen naheliegenderweise als nicht gerechtfertigt. Das mögen die Juristen unter sich klären.
Interessant fand ich eine Erklärung der Querdenker-Partei „Die Basis“. Die Eltern der Kinder treten für diese Partei als Bundestagskandidaten an. Bei der Durchsuchung bei ihnen ging es wohl darum, zu ermitteln, in welchem Verhältnis sie zu dem Richter Dettmar standen. Dazu zitiert die Partei indirekt die Mutter: „Wäre sie direkt gefragt worden, hätte sie bestätigt, dass sie Richter Dettmar nicht nur kennt, sondern seit vielen Jahren mit ihm befreundet ist.“
Nun denn, nach meinem Laienverständnis hätte der Richter dann den Fall wegen Befangenheit nach § 42 ZPO nicht übernehmen dürfen. „Besondere Näheverhältnisse des Richters zu Verfahrensbeteiligten“ sind ein klassisches Merkmal für eine Befangenheit. Diese „besonderen Näheverhältnisse“ scheinen demnach ja unstrittig. Was daraus im Nachhinein juristisch folgt, kann ich wiederum nicht sagen. Insgesamt wirkt die Geschichte reichlich sumpfig. Die Annahme, dass sich da eine Weltanschauungsgemeinschaft einen Familiengerichtsbeschluss gebastelt hat, um damit Politik zu machen, liegt nahe. Weimarer Verhältnisse.
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