Die organisierte Querdenkerei beklagt sich gerade gegen eine Serie von Hausdurchsuchungen am 29. Juni 2021. Betroffen waren der Weimarar Familienrichter Christian Dettmar, die Mutter der Kinder, die er mit seinem Beschluss im April von der Maskenpflicht befreit hat und die Gutachter Kuhbandner, Kämmerer und Kappstein, die er in seinem Beschluss zitiert hat. Hintergrund sind Ermittlungen wegen Rechtsbeugung. Ich bin kein Jurist und kann nicht beurteilen, ob die Durchsuchungen rechtlich korrekt sind oder nicht. Der Anwalt Dettmars, Gerhard Strate (berühmt geworden durch seine zeitweilige Vertretung Gustl Mollaths), sieht die Durchsuchungen naheliegenderweise als nicht gerechtfertigt. Das mögen die Juristen unter sich klären.

Interessant fand ich eine Erklärung der Querdenker-Partei „Die Basis“. Die Eltern der Kinder treten für diese Partei als Bundestagskandidaten an. Bei der Durchsuchung bei ihnen ging es wohl darum, zu ermitteln, in welchem Verhältnis sie zu dem Richter Dettmar standen. Dazu zitiert die Partei indirekt die Mutter: „Wäre sie direkt gefragt worden, hätte sie bestätigt, dass sie Richter Dettmar nicht nur kennt, sondern seit vielen Jahren mit ihm befreundet ist.“

Nun denn, nach meinem Laienverständnis hätte der Richter dann den Fall wegen Befangenheit nach § 42 ZPO nicht übernehmen dürfen. „Besondere Näheverhältnisse des Richters zu Verfahrensbeteiligten“ sind ein klassisches Merkmal für eine Befangenheit. Diese „besonderen Näheverhältnisse“ scheinen demnach ja unstrittig. Was daraus im Nachhinein juristisch folgt, kann ich wiederum nicht sagen. Insgesamt wirkt die Geschichte reichlich sumpfig. Die Annahme, dass sich da eine Weltanschauungsgemeinschaft einen Familiengerichtsbeschluss gebastelt hat, um damit Politik zu machen, liegt nahe. Weimarer Verhältnisse.

Kommentare (31)

  1. #1 RPGNo1
    11. Juli 2021

    Solange Querdenker und Verbündete meinen, dass die Justiz auf ihrer Seite steht, singen sie Lobeshymnen. Sobald die Justiz aber zeigt, dass sie sich nicht veräppeln lassen will, geht das große Gejammer von Unrecht und Willkür los.

  2. #2 knorke
    11. Juli 2021

    Rein zufällig passt da auch thematisch grad ein wenig diese etwas seltsame Sache um den Bewährungsdeal für die Verantwortlichen einer rechtsextremen Attacke auf ein Volksfest in Thüringen.
    Thüringen, oh mein Thüringen! Auch bei dieser Sache erinnert mich einiges an die Weimarer Zeit. Im Grünen Herzen Deutschlands und meiner Heimat schlagen anscheinend auch Herzen anderer, weniger leuchtender Farbe als grün in der Justiz.
    Auch ich bin kein Jurist und ich halte es auch nicht unbedingt mit allem was Antilopengang da in der zweiten Hälfte des Liedes “Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt” getextet wird, aber solche Deals stoßen mir sehr sauer auf. Von diveresen Merkwürdigkeiten im Landtag bzw. in den Landtagsfraktionen fang ich lieber erst gar nicht an. Das überlasse ich der Presse.

    • #3 Joseph Kuhn
      11. Juli 2021

      @knorke:

      “Auch bei dieser Sache erinnert mich einiges an die Weimarer Zeit”

      Nur zur Sicherheit, um Missverständnisse zu vermeiden: Die “Weimarer Verhältnisse” waren als Wortspiel gedacht. Vielleicht war das zu flapsig. Weimarer Zeiten im Sinne der Verhältnisse vor 1933 sehe ich in Thüringen nicht. Auch wenn im Weimarer Corona-Sumpf ein paar wirklich absonderliche Sumpfblüten wachsen.

  3. #4 2xhinschauen
    11. Juli 2021

    @ RPGNo1
    So wie die Homöopathie mit der Wissenschaft umgeht. Scheint ein Muster zu sein.

  4. #5 Tim
    11. Juli 2021

    Man stelle sich mal vor, dieser strenge Verfahrensgrundsatz würde auch beim Bundesverfassungsgericht gelten, wo ja viele Richter enge Beziehungen zur Politik haben, über die sie dann urteilen.

    Aber dort geht’s ja Gott sei Dank nur um Verfassungsfragen.

    • #6 Joseph Kuhn
      11. Juli 2021

      @ Tim:

      “Man stelle sich mal vor, dieser strenge Verfahrensgrundsatz würde auch beim Bundesverfassungsgericht gelten, wo ja viele Richter enge Beziehungen zur Politik haben”

      Ein Verkehrsminister ist nicht schon allein deswegen befangen, weil er die Chefs der Autokonzerne kennt, oder ein Arbeitsminister, weil er die Chefs die Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände kennt. Offensichtlich fehlt Ihrem Argument die differentia specifica. Zum Einlesen, wie sich Juristen das speziell bei Verfassungsrichtern vorstellen: https://verfassungsblog.de/befangen/

      “Aber dort geht’s ja Gott sei Dank nur um Verfassungsfragen.”

      Auch der Beschluss des Familienrichters in Weimar formuliert solche Fragen.

  5. #7 RPGNo1
    11. Juli 2021

    @Tim

    *Scheibenwischer*

  6. #8 knorke
    11. Juli 2021

    @3 JK Die unbeabsichtige Verbindung zur Weimarer Zeit ist mMn aber nicht ganz unpassend:
    – viele Rechtsradikale
    – viele die sie dulden oder es herunterspielen
    – merkwürdige Geschehnisse im Landtag und gelegentlich vor Gericht
    – Alltagsrassismus noch und nöcher
    – gehörige Politikverdrossenheit (nichtmal ganz zu Unrecht)

    Sicher ist es nicht so, dass Nachts Hundertschaften jedes Wochenende Sääle stürmen und Parteiaktivitäten niederknüppeln, aber auch in Weimar lag das Problem ja tiefer: Nämlich in einem gehörigen Zweifel daran, dass das parlamentarische System in der Lage ist die Probleme der Menschen zu lösen.
    Fahr doch mal in den Thüringer Wald oder nach Gera und frag mal die normalen Leute von der Straße dort, was die so über Politik und Zeitgeschehen denken.
    Ich halte es nicht für einen Zufall, dass 2020 grade in Hildburghausen Menschen zu Hunderten auf den Strassen waren, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Das lag bestimmt nicht daran, dass das alles liberale sind, denen die Bundesregierung nur die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen klar genug dargelegt hatte. Vielen ging es darum, der Politik mal zu zeigen, was man so vom Geschehen in Deutschland hält. Die Nähe von Querdenkern und Rechten ist sicher nicht ganz zufällig.

    Ich sag auch nicht, dass ganz Thüringen ein rechter Sumpf ist, aber solche Sichtweisen sind weitverbreitet und das keinesfalls nur hinter vorgehaltener Hand und im Falle von Politikmüdigkeit und Alltagsrassismus auch keinesfalls nur in kleinen Randgruppen.

  7. #9 Lebenslauffrisierer*in
    11. Juli 2021

    Oder gleich wie Frau Merkel machen. Kurz vor der Verhandlung einer BVerfG-Klage gegen ihre Person, erstmal die Verfassungsrichter zum Essen ins Kanzleramt einladen.
    https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/trotz-klage-gegen-kanzlerin-merkel-laedt-verfassungsrichter-ins-kanzleramt-77026096.bild.html

  8. #10 Tim
    11. Juli 2021

    @ Joseph Kuhn

    Zum Einlesen, wie sich Juristen das speziell bei Verfassungsrichtern vorstellen:

    Die Debatte wird spätestens seit den politischen Angriffen auf die Justiz in Polen weitaus kontroverser geführt, als dieser Artikel glauben macht. Dass das BVerfGG einen starken politischen Einfluss vorsieht, ist trivial. Die Frage ist doch aber, ob das sinnvoll ist oder nicht. Eine kritischere Position gibt es z.B. hier:
    https://verfassungsblog.de/die-institutionelle-unabhaengigkeit-der-justiz-in-deutschland-ein-defizitbefund/

    Um die “Unabhängigkeit der Justiz” in Deutschland abzuwägen, muss man sich nur mal überlegen, wie die Bundesgerichte besetzt würden, wenn die AfD in der Bundesregierung und in mehreren Landesregierungen säße.

    Fast forward: Die Justiz ist in Deutschland (institutionell) nicht unabhängig. Gerade die Richterwahlausschüsse zeigen den enormen Einfluss der Politik. Dass wir keine ungarischen Verhältnisse haben, liegt am Wohlverhalten der Beteiligten, nicht am institutionellen Design. Und das gilt erst recht für Bundesverfassungsgericht.

    • #11 Joseph Kuhn
      11. Juli 2021

      @ Tim:

      Das mag alles sein. Aber gehört die Frage nach der mutmaßlichen Befangenheit des Weimarer Richters dadurch nicht erst Recht auf die Agenda, statt sie zu relativieren?

  9. #12 Tim
    11. Juli 2021

    @ Joseph Kuhn

    Einzelne Richter oder ihre Befangenheit sind mir völlig egal. Wichtig ist eine unabhängige Justiz in Deutschland. Vielleicht sogar so unabhängig, dass es eines Tages einen unabhängigen Bundesverfassungsanwalt gibt, der Fälle nach eigenem Ermessen vor das Bundesverfassungsgericht bringen kann!

    • #13 Joseph Kuhn
      11. Juli 2021

      @ Tim:

      “Einzelne Richter oder ihre Befangenheit sind mir völlig egal.”

      So so. Warum haben Sie dann bei diesem Thema kommentiert? Statt von den Verfassungsrichtern anzufangen, hätten Sie dann auch vom Spiel England-Italien berichten können.

      “einen unabhängigen Bundesverfassungsanwalt gibt, der Fälle nach eigenem Ermessen vor das Bundesverfassungsgericht bringen kann”

      Wozu? Verfassungsbeschwerde kann einreichen, wer sich in seinen Grundrechten durch staatliches Handeln eingeschränkt sieht. Wessen Anliegen sollte ein “Bundesverfassungsanwalt” vertreten? Ich habe den Eindruck, Sie haben wieder einmal etwas vorlaut kommentiert und vernebeln Ihren Rückzug. Aber bitte, warum nicht.

  10. #14 Engywuck
    12. Juli 2021

    §42 ZPO dürfte hier nicht passen. Absatz 3 sagt: “Das Ablehnungsrecht steht in jedem Fall beiden Parteien zu.” – der Paragraph bezieht sich also darauf, dass eine der Streitparteien sagt: “den mag ich nicht, der ist befangen”.
    Vermutlich passender ist §48 ZPO, aber auch da kann ich nicht eindeutig herauslesen, dass der Richter sich selber aktiv um Prüfung der Befangenheit kümmern *muss*. Sinnvollerweise macht er dies natürlich, aber…

    Und nur weil eine leerdenker-Partei etwas behauptet bzw. zitiert muss das ja auch nicht zwingend stimmen… 🙂

    • #15 Joseph Kuhn
      12. Juli 2021

      @ Engywuck:

      “§42 ZPO dürfte hier nicht passen. … Vermutlich passender ist §48 ZPO”

      Wie § 48 und § 42 ZPO zueinander stehen, müssten Juristen erläutern. Ich habe es so verstanden, dass § 42 den Tatbestand der Befangenheit ergänzend zu den Ablehnungsgründen aus § 41 ZPO einführt, aber vielleicht ist das grober Unsinn. Der Satz zu § 42 im Blogbeitrag fängt nicht umsonst mit dem Hinweis “nach meinem Laienverständnis” an. 😉

      “Und nur weil eine leerdenker-Partei etwas behauptet bzw. zitiert muss das ja auch nicht zwingend stimmen”

      Ich vermute, dass es darauf für die “Besorgnis der Befangenheit”, siehe § 42 ZPO, nicht ankommt.

  11. #16 Gerald Fix
    12. Juli 2021

    #2
    Rein zufällig passt da auch thematisch grad ein wenig diese etwas seltsame Sache um den Bewährungsdeal für die Verantwortlichen einer rechtsextremen Attacke auf ein Volksfest in Thüringen.
    Gibt es da schon ein rechtskräftiges Urteil? Soweit mir bekannt ist, laufen da Befangenheitsanträge.

  12. #17 shader
    12. Juli 2021

    @Lebenslauffrisierer*in, und ein öffentliches Essen soll die Richter beeinflussen können?

    @Tim, man kann das ja gerne kritisieren, wenn Parlamente Richterstellen bestimmen. Aber welche Alternativen gibt es, ohne das die öffentliche Kontrollfunktion verloren geht?

  13. #18 Tim
    12. Juli 2021

    @ shader

    Aber welche Alternativen gibt es, ohne das die öffentliche Kontrollfunktion verloren geht?

    Da gibt es durchaus mehrere Möglichkeiten und Ideen. Vielen Richtern selbst wäre es am liebsten, wenn nur Richter bestimmen, wer Richter wird.

    In den USA gibt es sehr viele unterschiedliche Verfahren, teilweise werden die Richter dort von den Bürgern gewählt:
    https://ballotpedia.org/Judicial_selection_in_the_states

    Natürlich könnte man auch ein Verfahren wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verwenden, also Kontrolle durch einen – zumindest in der Theorie – staatsfernen “Justizrat”.

    Hier noch ein alter Artikel von Heribert Prantl, der die Probleme des aktuellen Modells gut darstellt:
    https://web.archive.org/web/20130619074137/http://gewaltenteilung.de/prantl.htm

  14. #19 Kai
    12. Juli 2021

    Verfassungsrichter werden in Deutschland allerdings mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Damit sollte eigentlich gewährleistet sein, dass die Richter keine zu starke Parteipräferenz oder Nähe zeigen. Soweit die Theorie. Wie das in der Praxis aussieht, weiß ich nicht. Aber mir ist noch nie zu Ohren gekommen, dass unser Verfassungsgericht so extrem nach Parteilinie agiert, wie das z.B. in den USA passiert.

    Mit dem Fall in Weimar hat das alles natürlich nichts zu tun. Der Richter, um den es hier geht, hat ein völlig absurdes Urteil getroffen. Der Fall wurde ihm gezielt zugespielt. Nun kommt auch raus, dass er die Betroffenen persönlich kennt. Hier kann man wirklich nichts mehr relativieren.

  15. #20 Gerald Fix
    12. Juli 2021

    Dazu auch die Weilheimer Verhältnisse:

    Falsch ist noch nicht strafbar – LTO

  16. #21 2xhinschauen
    12. Juli 2021

    Wie das in der Praxis aussieht

    .. steht neben der “Theorie” ansatzweise in der Wikipedia:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht#Wahl_der_Richter

    Die Richter werden abwechselnd von Bundestag und Bundesrat gewählt. Meines Wissens läuft das auch im Bundestag, wie es der Artikel für den Bundesrat beschreibt, d.h. die Fraktionen haben reihum ein Vorschlagsrecht, dem das Plenum im allgemeinen folgt. Also eine Art Kiezfrieden. Wird interessant, wenn irgendwann mal die AfD dran ist.

  17. #22 Joseph Kuhn
    12. Juli 2021

    Kommentarhygiene

    Ein paar Kommentare sind an geistiger Dürre vor Freischaltung verendet. Mögen sie in Frieden ruhen.

  18. #23 Christian
    13. Juli 2021

    @RPGNo1
    Es ist nicht unüblich, die “Scheibenwischergeste” als strafbewehrte Beleidung aufzufassen, entsprechende Urteile gibt es genug. Jedenfalls gibt es auch andere Möglichkeiten, Missfallen pointiert zum Ausdruck zu bringen.

    @Joseph
    Die Vermutung der Befangenheit stützt sich auf das “besondere Näheverhältnis”. Weiß man, ob eine langjährige Freundschaft bereits “besonders nah” ist?

    Interessanterweise gibt es unterschiedliche Ergebnisse in der Google-Suche, je nachdem, wie man sucht:

    besonderes näheverhältnis –> ohne Anführungszeichen

    “Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.”

    “besonderes näheverhältnis” –> mit Anführungszeichen

    “Das besondere Näheverhältnis, was Anspruchsvoraussetzung für § 844 III BGB und das Hinterbliebenengeld ist wird definiert als sich kennen, gegenseitig vertrauen und wertschätzen (Nugel ZfSch 2018, 72, 73)”

  19. #24 shader
    13. Juli 2021

    @Tim: “Da gibt es durchaus mehrere Möglichkeiten und Ideen. Vielen Richtern selbst wäre es am liebsten, wenn nur Richter bestimmen, wer Richter wird.”

    Dann bitte ich meine Frage nochmal komplett zu lesen. Wie können bei den Alternativen öffentliche Kontrollinteressen umgesetzt werden? Wenn Richter nur noch selbst bestimmen, wer Richter wird, können Fehlentwicklungen nicht mehr korrigiert werden. Gewaltenteilung bedeutet ja nicht, das eine Gewalt die Hoheit über alle anderen hat. Sondern jede Gewalt kann die andere Gewalt eingrenzen. Gerichte können die Macht der Regierung eingrenzen und kontrollieren. Aber wer kontrolliert dann in Deinem Modell die Gerichte und Richter?

  20. #25 RPGNo1
    27. Oktober 2021

    Wie zu erwarten war, ist das Spiel der Querdenker zu Ende. Der BGH hat entschieden, dass Maskenpflicht, Tests und Abstandsgebote an Schulen in der Verantwortung der Verwaltungs- und nicht der Familiengerichte liegen.

    https://www.spiegel.de/panorama/bildung/maskenpflicht-bgh-familienrichter-koennen-keine-corona-massnahmen-an-schulen-kippen-a-2415cf1c-da20-4a9f-9f6f-a44b928db291

  21. #26 RPGNo1
    2. Juni 2022

    Gut 14 Monate nach dem stark kritisiertem Entschluss eines Weimarer Familienrichters, die Maskenpflicht für Schüler an Thüringer Schulen aufzuheben, hat die Staatsanwaltschaft gegen ihn Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben.

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weimarer-richter-nach-umstrittener-aufhebung-der-maskenpflicht-wegen-rechtsbeugung-angeklagt-a-9cb6b1b8-a899-416a-8189-8c76c9961c17

  22. #27 RPGNo1
    25. Januar 2023

    Der wegen eines Beschlusses zur Maskenpflicht umstrittene Richter aus Thüringen darf vorerst nicht mehr in dieser Funktion arbeiten. Er hatte 2021 in Weimar entschieden, dass Schüler keine Corona-Masken tragen müssen.
    […]
    Gleichzeitig ist ein Strafverfahren am Landgericht Erfurt anhängig. Weil er als Familienrichter für so eine Entscheidung nicht zuständig war, hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage wegen Rechtsbeugung am Landgericht erhoben.

    https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/richter-corona-masken-urteil-amtsgericht-100.html

  23. #28 RPGNo1
    18. August 2023

    Dieser Thread lebt noch. 😉

    Die Staatsanwaltschaft hat für einen Familienrichter, der 2021 mit seiner Entscheidung die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Der Jurist habe sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht, indem er im Verborgenen und »mit hoher krimineller Energie« ein Kinderschutzverfahren aufgesetzt habe, sagte die Staatsanwältin am Freitag vor dem Landgericht Erfurt.

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/staatsanwaltschaft-fordert-freiheitsstrafe-fuer-umstrittenen-weimarer-richter-a-d697125a-5bb4-4d08-a3eb-a30463d64b15

  24. #29 RPGNo1
    23. August 2023

    Im Namen des Kindswohls hatte ein Weimarer Richter die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben – obwohl er nicht dazu autorisiert war. Jetzt wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/umstrittene-corona-entscheidung-weimarer-amtsrichter-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-a-8266f367-4cb2-4a2b-a897-146d2ffa945f

    Ob die schwindsüchtige und zerstrittene Leerdenkerszene noch die Kraft besitzt, sich zum Urteil zu äußern? Im April 2021 hatten sie den Richter schließlich noch zu ihrem Helden erkoren.

  25. #30 Carsten
    Berlin
    23. August 2023

    Der Fall ist interessant, weil bei §1666 BGB der Amtsermittlungsgrundsatz gilt – der Richter muss den Sachverhalt erforschen. Was ist das nicht erlaubte “mehr”, das die Strafbarkeit begründet ? Außerdem wurden mit §1666 BGB schon Jugendämter – auch staatliche Behörden – verpflichtet.

  26. #31 Joseph Kuhn
    23. August 2023

    @ Carsten:

    1. Der Richter musste in dieser Angelegenheit nichts erforschen, weil er für die Maßnahmen an den Schulen nicht zuständig war, wie auch höchstrichterlich festgestellt wurde: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-erfurt-familienrichter-ag-weimar-corona-maskenpflicht-entscheidung-rechtsbeugung-anklage-zugelassen/

    2. Er hat die Fälle aktiv ausgesucht, um ein politisches Ziel durchzusetzen, und dann wohl auch noch Beweismittel vernichtet: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/familienrichter-corona-masken-prozess-urteil-100.html

    3. Die zwei Jahre auf Bewährung sind ein hartes Urteil, weil er, wenn das Urteil rechtskräftig wird, Amt und Pension verliert. Allerdings hat er bekundet, jederzeit wieder so zu verfahren, also keine Einsicht gezeigt.