Vor ein paar Tagen hat das Amtsgericht Weimar, nachdem es schon im Januar quergedacht hatte, wieder mit einem obskuren Beschluss gegen die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt.

Der Beschluss war noch in der Entwurfsfassung in die Querdenker-Foren gelangt. In den Beschluss integriert waren drei Gutachten – von Herrn Kuhbandner, Frau Kappstein und Frau Kämmerer – alle drei aus der MWGFD-organisierten Querdenkerei. Die Annahme, das Gericht habe in den Gutachten nach Aufklärung in der Sache gesucht, muss bei dieser Einseitigkeit nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden. Inzwischen gibt es Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen den Richter.

Heute nun der nächste Beschluss: Amtsgericht Weilheim, Az.: 2 F 192/21. Wieder Familiengericht, wieder ein Beschluss gegen Infektionsschutzmaßnahmen, wieder wie in Weimar aufgrund angeblicher Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, wieder ohne Beschränkung auf familienrechtliche Fragen. Gutachter: Herr Kuhbahndner. Gutachterin: Frau Kappstein. Auch auf den Weimarer Beschluss wird Bezug genommen. Und wieder ist der Beschluss umgehend auf den einschlägigen Foren öffentlich gemacht worden.

Ich bin gespannt, was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der im Januar in einem ähnlichen Fall wie dem damals im Weimar verhandelten dem Weimarer Gericht attestierte, „es maße sich (…) eine Sachkunde an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situation ersichtlich nicht zukomme“, zu dieser Aktion vor seiner Haustür sagt. Diesem Vorwurf bauen die verquerten Amtsrichter durch die Gutachten ja nun vor.

Kommentare (63)

  1. #1 Herr Senf
    auf kleinem Fuß
    14. April 2021

    Die “Neue Richtervereinigung” hat auch eine schöne Zusammenfassung:
    https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/richter-bleib-bei-deinen-leisten-new60746f2a1020a272280283

  2. #2 RPGNo1
    14. April 2021

    Ich wiederhole dazu (leicht angepasst) meinen Kommentar, den ich auch schon im GWUP-Blog abgegeben habe:

    Die Vermutung ist vielleicht gewagt, aber das sieht mir doch sehr nach einer konzertierten Aktion von Coronaleugnern in Zusammenarbeit mit bekannten „Wissenschaftsexperten“ der Szene aus, vielleicht sogar mit Unterstützung des „Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte“, welche Hinweise auf sympathisierende Gerichte bzw. Richter gegeben haben, um einen Erfolg ihrer Aktion sicherzustellen.

  3. #3 Onkel Michael
    https://onkelmichael.blog
    14. April 2021

    Wie die “Thüringer Allgemeine” berichtet, wurde in diversen Querdenker-Gruppen bei Telegram nach Weimarer Eltern gesucht, deren Nachnamen mit bestimmten Buchstaben beginnen. Und zwar waren dies genau die Buchstaben, für die dieser eine Richter laut Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes Weimar zuständig ist.
    Das ganze hat damit schon mehr als ein “Gschmäckle”, sondern sieht eher nach einer bestens koordinierten Aktion aus.

  4. #4 Fluffy
    14. April 2021

    Von objektiver Meinungsbildung entfernen wir uns inzwischen immer mehr. Ist aber in einem Scienceblog auch nicht obligatorisch.

    Um die Meinung in eine Richtung zu lenken, werden dann auch gleich hier solche richtungsweisenden Wörter wie obskur oder Querdenker benutzt, mit Verweisen auf GWUP und PSIRAM, Organisationen deren “objektive und dialektische” Betrachtungsweisen bekannt sind.
    Die Kampagne gegen die Gerichtsurteile richtet sich gegen die noch existierende Kompetenz und Zuständigkeit der Justiz.
    Mit dem Übergang zur gesetzlich verankerten Bundesnotbremse, wird dann nur dann nur noch das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit haben, Maßnahmen zu kassieren.
    Wollt ihr das?

  5. #5 Fluffy
    14. April 2021

    wurde in diversen Querdenker-Gruppen bei Telegram nach Weimarer Eltern gesucht, deren Nachnamen mit bestimmten Buchstaben beginnen. Und zwar waren dies genau die Buchstaben, für die dieser eine Richter laut Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes Weimar zuständig ist.

    Tja,
    genau so sehen Verschwörungstheorien aus 😇

    • #6 Joseph Kuhn
      14. April 2021

      @ Fluffy:

      Sie dürfen gerne begründen, warum Gerichtsbeschlüsse, die die Argumentation der MWGFD-Querdenker übernehmen, nicht querdenkerisch oder obskur genannt werden sollen. Als „Querdenker“ bezeichnen sich die Leute übrigens bekanntlich selbst und vermarkten das Label sogar auf T-Shirts.

  6. #7 hwied
    14. April 2021

    Sehen wir es positiv. Die Gewaltenteilung funktioniert . Aber sie wird doch arg strapaziert.
    In Krisenzeiten sollten die Amtsrichter ihre Möglichkeiten nicht ausspielen und sich der und der Executive unterordnen.

  7. #8 noch'n Flo
    Schoggiland
    14. April 2021

    @ Fluffy:

    Lass gut sein, die Leute hier hängen einfach an ihrem bequemen Schubladendenken.

  8. #9 Markweger
    14. April 2021

    Im Prinzip kann ja jeder bezeichnen was er was und wie er will.
    Und mit dem gleichen Recht kann man jene, die andere wegen einer anderen Sichtweise als Leugner bezeichnen, als Lügner bezeichen.
    Einerseits wegen der völlig überzogenen Sichtweise und völlig überzogenenen Maßnahmen, aber auch jemanden anderen nur wegen einer anderen Sichtweise als Leugner zu bezeichnen ist eine glatte Lüge.
    Ja es ist eine Verleumdung obendrein. Den es verleugnet ja niemand etwas wohl aber besteht eine andere Sichtweise bezüglich der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen.

  9. #10 Fluffy
    14. April 2021

    @ Joseph Kuhn (#6)
    Querdenkerisch und obskur
    Selbstverständlich bin ich der Meinung, dass Sie diese Begriffe zur kurzen und prägnaten Äußerung Ihrer Meinung ausdrücklich benutzen dürfen. Aber sollen oder gar müssen andere ,wie ich, das auch? Im übrigen habe auch ich eine persönliche Meinung sowohl zu den Querdenkern als auch zu Querdenkern. Sie schreiben ja sehr treffend

    und vermarkten das Label sogar auf T-Shirts.

    Diese kommerzielle “Organisation” kann durchaus auch rhetorisch für die Mitleser hier beleuchtet werden. Es wurde aber ein ein von mir von der Bedeutung her völlig anders besetztes Wort, nämlich Denken, inzwischen propagandistisch völlig anders und diffamierend besetzt.

    Noch gilt die Unabhängigkeit der Gerichte und die sogenannte Freie Beweiswürdigung, auch wenn sich dadurch in der Vergangenheit so mancher Betroffenen ungerecht behandelt geführt hat. Mit der Einführung des Bundesinfektionsschutzgestzes soll dieses aber aufgeweicht bis abgeschafft werden. Kassationen nur noch vom Bundesverfasungsgericht möglich.
    Ich erahne manchmal Ihre Meinung zu dem was momentan gesellschaftlich abläuft, aber ich bin nicht unbedingt Ihrer Meinung, ohne Ihre gegen meine Meinung werten zu wollen.

    Man muss den Betroffenen helfen.
    Kranke sollen geheilt werden, Alte geschützt, Pflegepersonal entlastet und besser entlohnt, … werden.

  10. #11 Onkel Michael
    https://onkelmichael.blog
    14. April 2021

    Tja,
    genau so sehen Verschwörungstheorien aus

    Falsch! So sieht die Zusammenfassung eines sauber recherchierten und mit Quellen und Fakten belegten Artikel einer Tageszeitung aus.

  11. #12 Dik
    Berlin
    14. April 2021

    #3: Das war zwar offensichtlich eine geplante Aktion, allerdings war die Liste der Buchstaben, für die der betreffende Richter zuständig war, so lang (ich glaube es waren 14), dass auch bei reiner Zufallsauswahl die “Erfolgschance” ziemlich groß war. Mich würde interssieren, wieso da überhaupt ein Familiengericht zuständig war. Gilt das immer, wenn irgendwie Kindeswohlgefährdung geltend gemacht wird?

  12. #13 RPGNo1
    14. April 2021

    @Fluffy

    Deine Bemerkungen hier zum Thema sind astreines Querdenker-Sprech. Dazu benötigt man nicht PSIRAM, GWUP, SB oder Volksverpetzer, sondern es genügt ein simpler Blick in die Kommentarspalten bekannter Medien.

    Noch etwas: Was zum Beschluss des Amtsgerichts Weimars zu halten ist, haben Anwalt Jun (“Ausschließlich juristische Analyse des Beschlusses des AG #Weimar: Beschluss derzeit wirkungslos, Kompetenz des Familiengerichts überschritten, aber nicht verrückt genug, um unmöglich zu sein. Rechtsbeugung denkbar, aber richterliche Unabhängigkeit”) sowie die Neue Richtervereinigung (“Richter bleib bei deinen Leisten”) treffend kommentiert.

    https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/richter-bleib-bei-deinen-leisten-new60746f2a1020a272280283?fbclid=IwAR3c4Lboaab4yYSPDQPcug5-nPfPMsrFcFyb-Mfs96LVwkEJ_yam7HLhrCw

    https://twitter.com/Anwalt_Jun/status/1381234295176638464

  13. #14 Fluffy
    14. April 2021

    @ Onkel Michael (#8)
    Du meinst vielleicht

    Erfurt. Klagen gegen die Maskenpflicht im Unterricht werden mutmaßlich gezielt bei einem bestimmten Richter eingereicht. Wie das Amtsgericht Weimar erneut bundesweit in die Nachrichten geriet. [TA+]
    Martin Debes , Fabian Klaus
    12.04.2021, 17:33 | Lesedauer: 5 Minuten

    einen Artikel hnter einer Bezahlschranke. Über sowas diskutier ich nicht, Fernhalten der Leute von Informationen.
    Was ich aber auch verschwörungstheotisch finde, ist, wie eine kurze Wikipdia Recherche ergibt, der aktuelle Chefredakteur der Thüringer Allgemeinen

    war am 19. Dezember 2016 Augenzeuge des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche und berichtete mit einem Internet Live-Video-Stream aus der Fahrgasse des LKW durch die Verkaufsstände, unmittelbar nach dem mutmaßlichen Angriff

  14. #15 Fluffy
    14. April 2021

    @RPGNo1 (#9)

    Deine Bemerkungen hier zum Thema sind astreines Querdenker-Sprech

    Danke für diese schöne rhetorische Steilvorlage.
    Du nicht Meine Meinung, Du Querdenker!
    PSIRAM und GWUP halte ich für ziemlich dogmatisch. Sie akzeptieren nur die Meinungen derer, die zu ihnen gehören, Kann man so machen, ist aber aus dialektischer Sicht Kacke.

  15. #16 Adent
    14. April 2021

    @Fluffy
    Mal davon ab, ob du Querdenker bist oder nicht, hast du denn mal gelesen was die unter #13 verlinkten Richter zu dem Urteil sagen, oder hast du nicht?

  16. #17 RPGNo1
    14. April 2021

    @Fluffy

    Du nicht Meine Meinung, Du Querdenker!

    Ach, wie schnell du doch deine “Objektivität” und besonders deine Lesekompetenz negierst. Ich schrieb “Querdenker-Sprech”, nicht “du bist ein Querdenker”. Da ist ein Unterschied.

    PSIRAM und GWUP halte ich für ziemlich dogmatisch.

    Das behaupten immer solche Leute, die alternativen Fakten oder pseudowissenschaftlichen Mindermeinungen anhängen.

  17. #18 RPGNo1
    14. April 2021

    @Fluffy

    Du meinst vielleicht einen Artikel hnter einer Bezahlschranke. Über sowas diskutier ich nicht, Fernhalten der Leute von Informationen.

    Bitte sehr, die gleiche Information kostenfrei auf Spiegel. Hat mich 10 sek Recherche gekostet.

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weimar-staatsanwaltschaft-prueft-anzeigen-gegen-amtsrichter-a-199d6905-8243-40a2-90d6-7febc6c35e84

  18. #19 Herr ɟuǝs
    14. April 2021

    Wieso stolpern hier Querstänker durch den Thread, dachte, die gehören ohne Maske
    und Abstand auf die Straße, andere anzustecken und die Gesundheit zu schädigen?

  19. #20 Fluffy
    14. April 2021

    @Adent (#16)

    hast du denn mal gelesen …?

    Ja O ____ Nein O ____Vielleicht ⦻
    Worüber möchtest du denn reden?

  20. #21 Herr ɟuǝs
    14. April 2021

    Der Richter war gar nicht zuständig, heißt Amtsanmaßung und Punkt.

  21. #22 Fluffy
    14. April 2021

    Ich schrieb “Querdenker-Sprech”, nicht “du bist ein Querdenker”. Da ist ein Unterschied.

    Ja, ich hab da was reininterpretiert.

    Das behaupten immer solche Leute, die alternativen Fakten oder pseudowissenschaftlichen Mindermeinungen anhängen.

    Soll das eine Art Umkehrung einer Implikation ( Wenn A dann B ) werden?

  22. #23 Fluffy
    14. April 2021

    @Herr ɟuǝs (#6⇂)

    Wieso stolpern hier Querstänker durch den Thread, dachte, die gehören ohne Maske und Abstand auf die Straße, andere anzustecken und die Gesundheit zu schädigen?

    Glückwunsch zu dieser abwertenden ↓ Steigerung ↑

  23. #24 Joseph Kuhn
    14. April 2021

    Update: Klagen nach Copy & Paste

    Dem Bayerischen Rundfunk zufolge liegt den neuen Familienrechtssachen eine Kopiervorlage zugrunde, die auch schon bei anderen Gerichten eingereicht und abgelehnt wurde. Das Münchner Amtsgericht habe beispielsweise den Eltern die Kosten des Verfahrens auferlegt. Begründung:

    “Eine Kindeswohlgefährdung, die ein Einschreiten des Gerichts gegen die Schulen der Kinder oder andere staatliche Steilen rechtfertigen würde, ist nicht ansatzweise ersichtlich.”

    https://www.br.de/nachrichten/bayern/maskenpflicht-beschluesse-vorlage-fuer-klagen-kursiert,SUZ1ltp

  24. #25 Jürg Gassmann
    Enniscorthy
    14. April 2021

    Wenn die vom Gericht bestellten Gutachter so inkompetent waren – was haben die Gutachter – die sich mitunter auf Drosten und die WHO stützen – denn falsch gemacht (Kritik natürlich immer mit wissenschaftlicher Literatur zu belegen)?
    Das Gericht hat den Staat aufgefordert, die den Verordnungen zugrundegelegte wissenschaftliche Analyse vorzulegen; man wird wohl annehmen dürfen, daß der Verordnungsgeber diese Analyse vorab vorgenommen hat. Der Staat hat der Aufforderung keine Folge geleistet. Schon das ist erstaunlich. Gab es etwa gar keine solche Analyse?

    • #26 Joseph Kuhn
      14. April 2021

      @ Jürg Gassmann:

      “was haben die Gutachter – die sich mitunter auf Drosten und die WHO stützen – denn falsch gemacht”

      Haha. Ich fürchte nur, der 1. April ist schon rum. Ansonsten lesen Sie einfach ein bisschen im living textbook “Corona verstehen” von David Klemperer: http://www.sozmad.de/Corona.pdf. Ist natürlich auch nur ein Scherz, das machen Sie ja eh nicht.

      “Das Gericht hat den Staat aufgefordert, die den Verordnungen zugrundegelegte wissenschaftliche Analyse vorzulegen”

      Echt? Wie genau hat das Weilheimer Amtsgericht “den Staat” (welche Behörde ist damit überhaupt gemeint?) denn dazu aufgefordert? Durch Gedankenübertragung? Aufgrund der angeblichen Eilbedürftigkeit gab es nicht einmal eine mündliche Verhandlung. Der “Staat” wusste von dem Weilheimer Beschluss vermutlich erst etwas, nachdem die Querdenker ihn in ihren Foren gepostet hatten. Und dass “der Staat” von Familienrichtern als Gutachter in infektionsschutzrechtlichen Fragen bestellt werden kann, ist mir auch neu.

      Hätte das Gericht nicht einfach wissenschaftliche Gutachter bestellen können, die nicht aus dem MWGFD-Stall kommen und sich objektiv den Fragen auseinandergesetzt hätten? Vielleicht ist der Beschluss aus Weinheim für das konkrete Kind ja sogar vertretbar, wer weiß, jetzt wird man es nie erfahren. Jedenfalls hatte das Gericht keinen wissenschaftlichen Beratungsbedarf, es wollte nur bekannte, mehrfach widerlegte und ausgelutschte Querdenkerei promoten.

  25. #27 Stephan
    14. April 2021

    Eine Bande von Kriminellen kämpft, so scheint es, für polnische Verhältnisse auch bei uns. Und ist schon ziemlich weit gekommen.
    https://hpd.de/artikel/urteilt-europa-bald-gruender-einer-konservativ-katholischen-organisation-ueber-menschenrechte-19177

  26. #28 Stephan
    14. April 2021

    #10
    “Man muss den Betroffenen helfen.
    Kranke sollen geheilt werden, Alte geschützt, Pflegepersonal entlastet und besser entlohnt, … werden.”
    Das stimmt zwar, ist aber noch lange nicht die Wahrheit- wie bei so vielem, was von euch kommt.
    Es fehlt nämlich etwas ganz, ganz einfaches: “und Gesunde sollen nicht auch noch infiziert oder gar krank werden.”
    Ist das verständlich?

  27. #29 Jurg Gassmann
    Enniscorthy
    15. April 2021

    @Joseph Kuhn, #26

    Wer lesen kann, ist wieder einmal im Vorteil.

    Ich habe mir die Mühe gemacht, die von Ihnen angegebene Literatur hinsichtlich der für einige Weimarer und Weilheimer Beschlüsse relevante Befunde konsultiert (obwohl das Dokument natürlich nicht peer reviewed ist, und somit nicht wissenschaftliche Literatur darstellt). Das von Ihnen berufene Dokument ist zB hinsichtlich der Aussagekraft des mittels PCR-Methode durchgeführten Tests voll und ganz auf der Linie der Expertisen der vom Gericht berufenen Wissenschaftler.
    Auch hinsichtlich der Beweiserhebung lohnt hier das eigentlichen Lesen des Beschlusses. Ob der Freistaat Thüringen und die betroffenen Schulen die beiden Beweiserhebungsbeschlüsse des Gerichtes einfach in den Wind geschlagen haben oder die betroffenen Ämter so desorganisiert sind, daß sie auf verbindliche Fristansetzungen der Dritten Gewalt nicht reagieren können, ist unerheblich. Ein “Säumnisurteil” ist vorerst ein Urteil.

    • #30 Joseph Kuhn
      15. April 2021

      @ Jurg Gassmann:

      „Wer lesen kann, ist wieder einmal im Vorteil“

      Ich weiß nicht, in welcher Reihenfolge Sie Buchstaben ablesen, aber ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg dabei, bleiben Sie gesund.

  28. #31 Fluffy
    15. April 2021

    @Stephan #28

    wie bei so vielem, was von euch kommt.

    lol Pluralis Majestatis?

    Das stimmt zwar, ist aber noch lange nicht die Wahrheit

    Du willst die Wahrheit?
    Für dich stellt jeder, auch Gesunde, eine Gefahr dar. Wer andere ansteckt ist böse. Und schuldig. Deshalb muss sich alljeder und überall maskieren und isolieren und an die Bundesregel halten. Und wer das nicht tut ist noch böser. Und noch schuldiger.
    Das ist Hysterie und Panikmache.
    Es steht dir aber frei, dich persönlich so zu verhalten, um deine Ängste zu bekämpfen.

  29. #32 noch'n Flo
    Schoggiland
    15. April 2021

    @ RPGNo1:

    Das behaupten immer solche Leute, die alternativen Fakten oder pseudowissenschaftlichen Mindermeinungen anhängen.

    Nicht nur.

  30. #33 Pollo
    15. April 2021

    Wer andere ansteckt ist böse. Und schuldig. Deshalb muss sich alljeder und überall maskieren und isolieren und an die Bundesregel halten. Und wer das nicht tut ist noch böser. Und noch schuldiger.

    Als mein Kind noch in der Kita/Schule war, kam es alle Nase lang mit Läusen nach Hause. Zusätzlich ein Zettel der Kita/Klassenleitung mit der Aufforederung, am Kind eine einschlägige Behandlung vorzunehmen. Letztere war nicht nur für Eltern, sondern auch für das Kind regelmäßig äußerst unangenehm. Bettwäsche und Kleidung waschen, Gift auftragen, Wirkung abwarten, Läuse absuchen, etc.
    Ich hätte mir das sparen sollen und auf meine Freiheit und auf das Kindeswohl pochen sollen. Läuse sind ganz was natürliches. Und andere anzustecken ist schließlich irgendwie mein Freiheitsrecht. Die Kita/Klassenleitung war nur zu hysterisch.

    BTW: Dass ein Corona-Infizierter über Kontakte andere ansteckt, ist erst mal ein Fakt. Dass man Infizierten nicht ansieht. dass sie es sind, ist auch ein Fakt. Ebenso, dass ein Angesteckter eine gute Chance hat, schwer zu erkranken oder zu sterben. Da ist noch nicht von Böse oder Schuld die Rede. Wenn, wie zur Zeit, täglich ein oder zwei Passagierflugzeuge abstürzen, ist es verhältnismäßig, dass Maßnahmen dagegen angewandt werden. Leider sind die noch nicht so fein zu tunen, dass Gesunde von den Folgen vollkommen davon auszunehmen sind. Verharmloser natürlich auch nicht.

  31. #34 Markweger
    15. April 2021

    In meinem Bekanntenkreis weiß ich von zwei Covid Fällen.
    In einem Fall ein Mädchen Anfang Zwanzig, achtköpfige Familie.
    Ja sie haben etwas auf Distanz gehalten und wenn das Mädchen ihr Zimmer verlassen hat, hat sie eine Maske getragen.
    Keines der anderen Familienmitglieder ist auch nur irgend etwas passiert, sie waren nicht einmal infiziert. Das Mädchen ist nun auch wieder gesund. Die ältere Schwester dieses Mädchens ist übrigens angehende Ärztin und macht ihr Praktikum in einem Spital wo Coronapatienten behandelt werden. Sie dürfte also die Gefahr ganz gut einschätzen können.

    Im anderen Fall vierköpfige Famile der Vater (Anfang dreißig) ist erkrankt, die beiden Kinder sind im Kleinkindalter.
    In dem Fall hat es etwas länger gedauert aber die anderen Familienmitglieder waren nicht einmal infiziert. Auch die waren immer alle in der gleichen Wohnung.

    Maßlos übertriebene Panikmacherei. Ja für ältere Menschen und bei bestimmten Vorerkrankungen ist es gefährlich für alle anderen aber nicht.

  32. #35 RainerO
    15. April 2021

    @ Markweger
    Und in meinem Bekanntenkreis weiß ich inzwischen von knapp drei Dutzend Infizierten und fünf Toten, davon ein Ehepaar Mitte Vierzig. In der Familie (2+3) eines Arbeitskollegen waren alle infiziert, der Mann ist derzeit noch immer im Krankenstand (knapp vier Wochen).
    Und jetzt? Du bist mir übrigens immer noch die Antwort auf meine Frage schuldig, welche bestimmte Vorerkrankung der Politiker deiner “Heimatpartei” hatte, der fast gen Walhalla ritt. Aber vermutlich wirst du dich wieder ein paar Tage verkriechen und dann abermals mit deinem verharmlosenden Bullshit hier aufschlagen.

  33. #36 RPGNo1
    15. April 2021

    Markweger wird erst aufwachen, wenn er mit schwerster Coranaerkrankung um ein Bett im überfüllten Spital bettelt und ihm der behandelnde Arzt im mit Bedauern in der Stimme mitteilt, dass die Triage ergeben hat, dass er dafür nicht Frage kommt. Dann aber wird seine blaune Partei ihm auch nicht weiterhelfen können.

  34. #37 RPGNo1
    15. April 2021

    @noch’n FLo

    Nicht nur.

    Ich weiß, du bist immer noch eingeschnappt, weil dir die einige Mitglieder der GWUP in einem einzigen Fall massiv widersprochen haben. Warum dann aber die gesamte GWUP dogmatisch sein sollte, hast du auch nach einem dreiviertel Jahr noch nicht erklärt.

  35. #38 RainerO
    15. April 2021

    @ RPGNo1
    Er ist doch hart wie Kruppstahl und zäh wie Leder. Das bisschen Virus steckt der doch mit rechts weg. In so eine Lage kommen nur die Alten und Schwachen. Und die sollen gefälligst aufpassen. Das kann ja nicht so schwer sein. Das sind in Deutschland schließlich nur ca. 28 Millionen, die sollen sich nicht so anstellen.
    Als sb-Quoten-Covidiot zeigt unser Bräunling aber recht eindrucksvoll, wie leicht es Demagogen mit Leuten wie ihm haben.

  36. #39 Markweger
    15. April 2021

    Ich bin über 60 und ich weiß dass es ein gewisses Risiko gibt.
    Aber ich sehe keinen Grund das Leben junger Frauen mit einem Impfstoff zu riskieren oder Kinder zu Hause einzusperren.
    Wegen mir braucht man das nicht zu tun selbst dann nicht wenn für mich bereits ein höheres Risiko besteht.
    Sollte es mich denn erwischen dann habe ich eben Pech gehabt. Die Wahrscheinlichkeit bei einem Unfall ums Leben zu kommen ist selbst bei meinem Alter weit größer.
    Wegen mir braucht man keine jungen Menschen mit überzogenen Maßnahmen zu drangsalieren, eine gewisses Risiko besteht eben bei meiner Altersgruppe.

  37. #40 Fluffy
    16. April 2021

    @Pollo #33
    Ja, das mit den Läusen. Ich erinnere mich an früher.
    Kinder, die Läuse hatten, waren die Schmuddelkinder. Und wenn es die eigenen Kinder waren, dann waren die, bei denen sie sich angesteckt hatten die Schmuddelkinder.
    Deswegen ist ja so wichtig, die Infektionsketten zurückzuverfolgen, um nicht schuldig zu sein,
    Zurück bis zum Patienten Null. Der kann dann alle Sünden Schuld der Welt auf sich nehmen.

  38. […] Amtsgerichts-Beschluss nach dem andern? Geklontes Recht? Gesundheits-Check am 13. April […]

  39. #42 DocCarlos
    19. April 2021

    Update: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich im Rahmen eines Verfahrens zum Versammlungsrecht kritisch über das fragliche Urteil des Familienrichters am Amtsgericht Weimar geäußert: Es sei ein “ausbrechender Rechtsakt”.

  40. #43 RainerO
    20. April 2021

    In Österreich gibt es jetzt erste Zahlen, wie groß der Anteil der Wir-sind-das-Volk™-“Mehrheit” wirklich ist. In den Schulen gibt es insgesamt 1,7% Testverweigerer unter den Schülern. In der Oberstufe, wo die Schüler selber entscheiden können, sind es nur 1,1%. Die Jugendlichen sind anscheinend vernünftiger als die Eltern.
    Die Anfrage zur Erfassung dieser Zahlen kam übrigens von der FPÖ. Die hatte sich sicher ein anderes Ergebnis erhofft.

  41. #44 Fluffy
    20. April 2021

    In Österreich sind Schultests verpflichtend. Schüler alle 2 Tage, Lehrer 1xpro Woche. Warum dieser Unterschied? Epidemologisch unsinnig.

    In den Schulen gibt es insgesamt 1,7% Testverweigerer unter den Schülern.

    Juhu! Ein Sieg der Massenpsychologie.
    Warum sollte ein einzelner Schüler in den Widerstand gehen? Es bringt gar nichts. Man wird isoliert. Mein Klassenkumpel macht’s, den seiner auch u.s.w.
    Auch eine Art von Ansteckung.

  42. #45 RainerO
    20. April 2021

    @ Fluffy
    Mir ging es darum zu zeigen, dass die Hardcore-Herumbrüller, die sich (trotz dieses sicher vorhandenen Gruppendrucks dennoch) weigern, Tests durchzuführen, eine kleine Minderheit sind. Trotzdem entsteht durch deren Lautstärke und koordinierter Präsenz oft der Eindruck, dass (mindestens) die Hälfte der Eltern vor der Verstümmelung und Traumatisierung ihrer Schneeflöckchen Angst haben.

  43. #46 Fluffy
    20. April 2021

    Ja, erschreckend, wie gering die Zahl ist. Gerade die Lehrer tragen ein hohes Risiko. Den ganzen Tag auf engem Raum vor einer Klasse mit ca 20 potentiell hochinfektiösen Kindern und Jugendlichen. Da kostet eine Durchtestung bei rund 5€ pro Test schon mal 100€. Eine Impfung des Lehrers würde ungefähr genausoviel kosten.

    In dieser Zahl ist aber auch nicht die große schweigende Mehrheit enthalten. Schüler haben ein relativ hohes Abhängigkeitsverhältnis gegenüber der Schule. Renitente Schüler und auch Eltern sind nicht gern gesehen. Das Druckmittel ist schon auf Seiten der Schulverwaltung.
    Mal angenommen von 100 Schülern sind 40 dagegen, und generell 5% trauen sich den Mund aufzumachen, dann bleiben grad mal 2 übrig.

  44. #47 RPGNo1
    20. April 2021

    Nachdem ein Familienrichter aus Weimar per einstweiliger Verfügung die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen aufgehoben hatte, schaltete sich das Verwaltungsgericht ein – und kippte den Beschluss.

    https://www.spiegel.de/panorama/bildung/verwaltungsgericht-weimar-bestaetigt-maskenpflicht-im-unterricht-a-56eaa35a-d817-4964-b835-7bbfa4887984

    Tja, liebe Querdenker, euer “Triumph” über das Urteil des Familienrichters war nur von sehr kurzer Dauer.

  45. #48 RainerO
    20. April 2021

    @ Fluffy
    In Österreich sind die Lehrer (die das wollten) bereits geimpft (in D nicht?).
    Wieviele der Schüler die Tests zähneknirschend gemacht haben, wurde nicht erhoben. Der Anteil der Eltern, der für ihre “Überzeugung” Nachteile für ihre Kinder riskiert, ist aber überschaubar.

  46. #49 RainerO
    20. April 2021

    @ RPGNo1
    Glaubt du wirklich, dass sich die Wahnwichtel davon beeindrucken lassen? Der PR-Stunt ist vollbracht und nur das zählt*). Dieses Urteil (und ähnliche) werden trotzdem in den üblichen Blasen rotieren und die Aufhebung maximal als weiterer Beweis für die dräuende Diktatur herhalten müssen. Ach was, “dräuend”, schon längst existent.
    Die Gesetzgebung muss sich jetzt schleunigst darum kümmern, dass sich solcher Unsinn nicht wiederholen kann.
    ——————————————————————
    *) Ich kann mir durchaus vorstellen, dass den Initiatoren klar war, dass das Urteil niemals halten wird. Zweck war wohl nur, mit diesem (jetzt wertlosen) Wisch herumwedeln zu können.

  47. #50 RPGNo1
    20. April 2021

    @RainerO

    Nein, ich unterliege nicht der naiven Einschätzung, dass sich die Wahnwichtel vom Urteil beeindrucken lassen. Die glauben trotz zahlreicher gegenteiliger Beweise ja auch immer noch, dass Rainer Fuellmichdietaschen seine Klage in New York gegen Drosten durchbringt oder dass C. Arvay ein echter Biologe mit Erfahrung in Bezug auf Corona oder Impfstoffe ist. 🙂

    Was anderes: Bringen eure österreichischen Leerdenker denn analoge Aktionen? Markweger zählt übrigens nicht. 😉

  48. #51 RainerO
    20. April 2021

    @ RPGNo1
    Ja, auch hier gibt es leider Leerdenker-nahe Richter. Ich weiß von zwei Fällen (es ging um Demos). Ein Urteil wurde recht schnell gekippt. Ein anderes steht noch, bewegt sich aber wohl auch recht bald in Richtung Rundablage.
    Der Schaden ist aber schon angerichtet, die Wahnwichtel (inklusive der FPÖ) hyperventilierten. Das Kippen solcher Unsinnigkeiten geht nie so prominent durch die Medien, wie das Urteil selbst. Und bis dahin hat es sich in den Blasen schon so verfestigt, dass es zu Folklore geworden ist.
    Markweger sehe ich (im Gegensatz zu Moreno, z.B.) hauptsächlich als Opfer, vor allem seiner Ambiguitätsintoleranz. Er dackelt denen, die ihm die Knackwurst der einfachen Lösungen vor die Nase halten, einfach hinterher.

  49. #52 Ursula
    20. April 2021

    @RPGNo1 + RainerO
    Im GWUP Blog hab ich das unlängst schon verlinkt.
    Es ist grotesk komisch wenn in einer Urteilsbegründung auf ein YouTube Video Bezug genommen wird!
    ——–
    Nicht nur in Weimar, auch in Wien gab es ein Urteil des Verwaltungsgerichtes, das in der Querdenkerszene und der FPÖ bejubelt wird.

    https://science.orf.at/stories/3205811/

    https://www.derstandard.at/story/2000125520048/als-sich-ein-richter-zum-jubel-der-fpoe-als-corona

  50. #53 RPGNo1
    20. April 2021

    @Ursula, RainerO

    Danke für die Info.

  51. #54 Bert Robel
    4. Mai 2021

    Ein äußerst interessanter Beschluss (Az. 20 WF 70/21) des OLG Karlsruhe,
    https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/05/Beschluss-des-Oberlandesgericht-Karlsruhe-vom-28.04.2021_online_2.pdf

    der bestätigt, dass das Familiengericht in Weimar für die Sache zuständig war. Jetzt gibt es nach den Maßstäben dieses Blogs auch noch einen “obskuren Beschluss” eines OLG in Deutschland.

    • #55 Joseph Kuhn
      4. Mai 2021

      @ Bert Robel:

      Sie verlinken auf eine Propaganda-Seite von Viviane Fischer, die mit Reiner Fuellmich den sog. Corona-Untersuchungsausschuss betreibt und für die Querdenker-Partei “Die Basis” in Berlin antritt.

      Man sollte den OLG-Beschluss selbst lesen und nicht nur Frau Fischer gläubig folgend interpretieren und gleich auch noch unterstellen, er würde hier als “obskur” eingestuft. Die Einstufung der Beschlüsse der Familiengerichte in Weimar und Weilheim als “obskur” hat ja ganz bestimmte Gründe, von der kampagnenhaften Mobilisierung bis hin zu den Querdenker-Gutachten, auf die sie Bezug nehmen.

      Der OLG-Beschluss besagt nur, dass das Familiengericht im Zuge von Vorermittlungen prüfen soll, ob ein Anlass für ein familiengerichtliches Verfahren besteht. Falls ja, ist es einzuleiten, falls nein, sind die Vorermittlungen zu beenden. Was genau ist daran jetzt so interessant? Und warum sollte das hier als “obskur” eingestuft werden?

      Interessant ist, dass auch dieser Beschluss sofort wieder in den Kreisen der Querdenker zirkuliert ist. Wie das nur kommt?

  52. #56 RPGNo1
    4. Mai 2021

    @Joseph Kuhn

    Interessant ist, dass auch dieser Beschluss sofort wieder in den Kreisen der Querdenker zirkuliert ist. Wie das nur kommt?

    Noch interessanter, dass der Querdenker-Sympathisant Robel diesen Link sofort hier platziert, obwohl er deutliche Verständnisprobleme auch für eher einfache Sachverhalt hat, wie sein Kommentar zum NZZ-Artikels zeigt. Was will er uns damit beweisen?

    *Grübel*

  53. #57 Jolly
    4. Mai 2021

    @Joseph Kuhn

    Die Einstufung der Beschlüsse der Familiengerichte in Weimar und Weilheim […].

    Der OLG-Beschluss besagt nur, dass das Familiengericht im Zuge von Vorermittlungen prüfen soll, ob ein Anlass für ein familiengerichtliches Verfahren besteht.

    Nur zur Info: Das von @Bert Robel verlinkte pdf enthält einen Beschluss des OLG Karlsruhe für einen Fall beim Familiengericht Pforzheim.

    • #58 Joseph Kuhn
      4. Mai 2021

      @ Jolly:

      Ja, der OLG-Beschluss bezieht sich auf einen Fall beim Familiengericht Pforzheim. Aber in der Querdenker-Szene wird das so vermarktet, als seien damit die obskuren Beschlüsse der Familiengerichte in Weimar und Weilheim in höherer Instanz bestätigt worden bzw. der Vorwurf des “ausbrechenden Rechtsakts” vom Tisch. Das ist definitiv nicht der Fall, und auch nicht nur deswegen, weil es in Karlsruhe nur um Pforzheim ging.

  54. #59 Joseph Kuhn
    22. Mai 2021

    Schlusstrich in Weimar:

    Das Oberlandesgericht in Jena hat den Beschluss des Weimarer Familiengerichts aufgehoben. Punkt. Aus.

  55. #60 RPGNo1
    22. Mai 2021

    @Joseph Kuhn

    Punkt. Aus.

    Ist das so? Es heißt im Artikel auch: “Gegen die Entscheidung des OLG kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Das hat das OLG wegen der »grundsätzlichen Bedeutung« des Falles entschieden.”

    • #61 Joseph Kuhn
      22. Mai 2021

      @ RPGNo1:

      Ja. Aber ich wage die Prognose.

  56. #62 rolak
    22. Mai 2021

    Es heißt im Artikel auch:

    Das ist so ähnlich wie anderswo – in einer Physikdemo könnte es zum Beispiel heißen ‘Ja sicher kann dieses Atom von jetzt auf gleich im Zimmer nebenan sein’.
    (Ist halt nur verdammt unwahrscheinlich)

    Und genauso kommt aus formalen Gründen dort das ‘kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden’.
    (Ein Stattgeben ist halt nur ziemlich unwahrscheinlich)

  57. […] waren der Weimarar Familienrichter Christian Dettmar, die Mutter der Kinder, die er mit seinem Beschluss im April von der Maskenpflicht befreit hat und die Gutachter Kuhbandner, Kämmerer und Kappstein, die er in […]