Vor einem halben Jahr hatten wir hier auf Gesundheitscheck anlässlich eines Artikels von Susanne Moebus und Wolfgang Bödeker über Pestizidvergiftungen diskutiert. Heute gibt es von Wolfgang Bödeker einen Gastbeitrag zur Frage, ob die Parkinson-Erkrankung nicht als pestizidbedingte Berufskrankheit bei Landwirten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen werden müsste und ob das System der Aufnahme von Berufskrankheiten in diese Liste noch zeitgemäß ist. Wolfgang Bödeker ist promovierter Mathematiker, war lange bei den Betriebskrankenkassen tätig und betreibt jetzt ein kleines Beratungsunternehmen namens „epicurus Wirkungsanalysen“. Dort ist auch eine Langfassung seines Gastbeitrags abrufbar.

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Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit bei Landwirten
Wolfgang Bödeker

In Deutschland gilt nicht jede Krankheit, die durch Expositionen bei der Arbeit verursacht wird, als Berufskrankheit (BK). Als solche kommen derzeit nur die 80 Krankheiten in Frage, die auf der sogenannten BK-Liste geführt werden. Es besteht aber für die gesetzliche Unfallversicherung die Möglichkeit, Krankheiten als sogenannte „Wie Berufskrankheit“ anzuerkennen, wenn die Krankheit zwar die Kriterien erfüllt, aber noch nicht in die BK-Liste aufgenommen wurde. Das Vorliegen einer „Listen“- oder „Wie“- Krankheit bedeutet aber nicht schon eine Anerkennung als Berufskrankheit. Einer Anerkennung geht in jedem Einzelfall eine Prüfung voraus, die durch eine Verdachtsanzeige auf das Vorliegen einer Berufskrankheit ausgelöst wird, und die eine individuelle Begutachtung und eine Ermittlung der beruflichen Expositionen einschließt. Die Anerkennung einer Berufskrankheit ist für die Versicherten mit erheblichen Vorteilen verbunden, da sie sowohl mit aufwändiger medizinischer Versorgung als auch lebenslanger Rentenzahlung verbunden sein kann.

In Deutschland wurden im Zeitraum 2008-2010 vier Parkinson-Erkrankungen, eine unheilbare neurodegenerative Krankheit, als „Wie Berufskrankheit“ bei Landwirten durch Exposition gegenüber Pflanzenschutzmittel anerkannt. Die eingeholten medizinischen Gutachten haben also einen eindeutigen Verursachungszusammenhang zwischen Pestizidexposition und Parkinson-Erkrankung als gegeben betrachtet und die Unfallversicherungsträger bzw. Gerichte hielten die Evidenz für ausreichend, um eine Berufskrankheit festzustellen.

Das ist überraschend, denn eine Empfehlung, welche Krankheit bei welchen Expositionen als „Wie Berufskrankheit“ in Frage kommt, soll ein ärztlicher Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales geben. Dieser Beirat hat aber bisher trotz mehrjähriger Beratungen keine entsprechende Empfehlung für die Parkinson-Erkrankung abgegeben. Der Beirat und das Ministerium beziehen damit explizit eine andere Position als die Gutachter und Gerichte und übrigens auch die französische Regierung. Deren Entscheidung, die Parkinson-Erkrankung als durch Pestizide verursachte Berufskrankheit bei Landwirten anzuerkennen, hat seinerzeit ein lebhaftes Pressecho gefunden. Dagegen sind die Anerkennungen in Deutschland nahezu unbekannt, da eine entsprechende Information der Landwirte und Ärzte nicht erfolgt ist. Dies wiederum dürfte dazu führen, dass aussichtsreiche BK-Anzeigen nicht gestellt werden.

Auch ansonsten steht es um die Identifikationen von Berufskrankheiten aufgrund von Pestizidexpositionen in Deutschland nicht gut. Gesetzlich ist vorgesehen, dass sogenannte Merkblätter angefertigt werden sollen mit denen die Anzeige einer Berufskrankheit unterstützt wird. Diese richten sich hauptsächlich an Ärzte und geben Hinweise, welche chemischen Stoffe als mögliche verursachende Noxen für Berufskrankheiten in Betracht gezogen werden müssen. Die Merkblätter, für die auch Pestizide in Frage kommen, sind allerdings oft seit mehr als 50 Jahre nicht aktualisiert worden! Zudem wurde die Erstellung der Merkblätter 2010 gänzlich eingestellt. Zusammenfassend wird also die Anzeige von Berufskrankheiten infolge von beruflichen Pestizidexpositionen durch das Fehlen von den Stand der Wissenschaft abbildenden Beratungshilfen und Gutachterleitfäden erheblich erschwert.

Auch die Liste der Berufskrankheiten in Deutschland basiert im Hinblick auf die gesundheitlichen Folgen akuter und chronischer Pestizidexposition nicht auf einer systematischen Zusammenstellung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes. Es ist nicht erkennbar, nach welchen Regularien Krankheiten und Expositionen für eine wissenschaftliche Bewertung und eine Fortschreibung der BK-Listen in Betracht gezogen werden.

Kommentare (17)

  1. #1 Joseph Kuhn
    24. März 2018

    Zur Ergänzung:

    1. Die Bundesregierung hat am 12.1.2016 eine parlamentarische Anfrage zu den Auswirkungen von Pestiziden auf Umwelt und Gesundheit beantwortet (Drucksache 18/7227. Bei den Fragen 22 und 23 geht es um die Berufskrankheitenproblematik.

    2. Am 10.2.2017 hat die Bundesregierung noch einmal Stellung genommen ((Drucksache
    18/11119)
    . Der Passus zu Pestiziden und Berufskrankheiten findet sich auf S. 32/33.

    3. Eine neuere Übersichtsarbeit: Gunnarsson/Bodin (2017): Parkinson’s disease and occupational exposures: a systematic literature review and meta-analyses. Aus dem abstract: “there is now strong evidence that exposure to any pesticide involves a ≥50% increased risk for developing Parkinson’s disease.” Eine schon etwas ältere Übersichtsarbeit von (Allen/Levy (2013): Parkinson’s disease and pesticide exposure – a new assessment) kam zu ähnlichen Befunden. Für Berufskrankheiten wird in Deutschland allerdings in der Regel eine Risikoverdopplung bei den beruflich Exponierten gegenüber der Allgemeinbevölkerung vorausgesetzt. Also Evidenz für eine Risikoerhöhung, aber zu wenig, um die Hürde in die Berufskrankheitenliste zu überwinden?

  2. #2 antonw
    24. März 2018

    Wenn jemand an einer Berufskrankheit erkrankt wird dann automatisch angenommen, die Krankeit wurde durch den Beruf verursacht?

    • #3 Joseph Kuhn
      24. März 2018

      @ antonw:

      Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn es sich a) um eine der 80 Krankheiten aus der Berufskrankheitenliste handelt und b) im konkreten Fall die berufliche Verursachung nachgewiesen ist (und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind), dann erfolgt die Anerkennung des Erkrankungsfalls als Berufskrankheit.

  3. #4 antonw
    24. März 2018

    b) im konkreten Fall die berufliche Verursachung nachgewiesen ist

    Verstehe ich das richtig, wenn alleine Punkt b erfüllt ist, dann gibt es keine Anerkennung des Erkrankungsfalls als Berufskrankheit?
    Dann kann ich nur hoffen dass die Berufskrankheitenliste mit den 80 Kankheiten komplett ist.

    • #5 Joseph Kuhn
      24. März 2018

      @ antonw:

      “wenn alleine Punkt b erfüllt ist, dann gibt es keine Anerkennung des Erkrankungsfalls als Berufskrankheit?”

      Im Prinzip ja, mit der Ausnahme der “Wie-Berufskrankheit”, siehe den Blogbeitrag.

      “Dann kann ich nur hoffen dass die Berufskrankheitenliste mit den 80 Kankheiten komplett ist”

      Sicher nicht. Woran sollte sich das “komplett” auch bemessen? Es gibt schließlich keine Übersicht über alle Krankheiten, die bei irgendwelchen Berufen bzw. irgendwelchen Expositionen grundsätzlich als Berufskrankheit gelten könnten. Zum Einlesen vielleicht hilfreich: Die Seite Forum BG des Gewerkschafters Max Angermaier.

  4. #6 Dr. Müller
    26. März 2018

    Für die Arbeitgeber lohnt es sich, wenn beruflich bedingte Erkrankungen nicht als Berufskrankheiten gelten, sondern von den Krankenkassen bezahlt werden. Krankenkassen werden zur Hälfte von den Beschäftigten bezahlt.

  5. #7 Lisa
    27. März 2018

    Ein Problem dürfte die Bewertung der Exposition sein. Viele Landwirte oder Gärtner werden nicht dokumentiert haben, was sie all die Jahre in welchen Mengen verspritzt haben.

  6. #8 Laie
    28. März 2018

    @Dr. Müller
    Für die pestizidverkaufende Industrie zahlt sich das auch aus, hier nur keine Unruhe bei den Landwirten aufkommen zu lassen. Den Rest erledigt die Politik mit ihrem Informationsmanagement.

  7. #9 anderer Michael
    30. März 2018

    Aus der Langfassung ein Zitat:
    “Dies ist fachlich nicht überraschend, da der Zusammenhang zwischen Pestizidexposition und Parkinson-Erkrankungen in wissenschaftlichen Metaanalysen und Übersichtsarbeiten bereits vor 2000 vielfach beschrieben wurde”
    Wurde denn auch ein kausaler Zusammenhang beschrieben und der Pathomechanismus der Schädigung geklärt?
    Oder sind es “nur” Beobachtungen?
    Nur bitte nicht im Sinne einer Wertung oder Parteinahme verstehen. In meiner Beruftstätigkeit hatte ich eine Zeitlang mit Morbus Parkinson Patienten zu tun.

  8. #10 Beobachter
    25. Mai 2018

    Zu Berufskrankheiten allgemein –
    Anerkennung von Berufskrankheiten –
    Aktuell in der SZ:

    https://www.sueddeutsche.de/karriere/berufskrankheiten-diagnose-am-job-liegt-es-nicht-1.3992321

    “Diagnose: Am Job liegt es nicht

    Auffällig selten werden in Deutschland Berufskrankheiten anerkannt. Dahinter steckt ein ausgeklügeltes System, das die Industrie schützt. … ”

    ” … Die Macht der Gesetzlichen Unfallversicherung reicht weit. Sie ist nicht nur die Instanz, die bei Gesundheitsschäden zahlt. Sie definiert zugleich, was als Gesundheitsschaden gilt. Von den Ärzten der Berufsgenossenschaften hängt es ab, ob ein solcher Schaden bei einem Arbeitnehmer festgestellt wird. Und mit Hilfe von Gutachtern entscheiden sie auch, ob der Job tatsächlich die Ursache ist.

    Dieses System sei ein “Schutzschild für die Industrie”, sagt Hans-Joachim Woitowitz, emeritierter Professor an der Universität Gießen und Arbeitsmediziner. Es sei seltsam und in der deutschen Rechtsordnung einmalig, “dass die Stellen, die für entstandene Schäden bezahlen sollen, diese auch ermitteln.”

    Zu dem System gehören enge Verflechtungen der DGUV mit Deutschlands Arbeitsmedizin, die Gutachter in den Prozessen vor den Sozialgerichten stellt. Zudem finanziert die DGUV Stiftungslehrstühle, betreibt eine eigene Hochschule für ihren Nachwuchs und unterhält – ähnlich wie die Tabak- und Automobilindustrie – eigene Forschungsinstitute. Diese tragen zur Schaffung genehmer Daten und Fakten bei, und ihre Ergebnisse werden in DGUV-eigenen Publikationen veröffentlicht. So gelangen die erwünschten Forschungsarbeiten in die Öffentlichkeit, selbst wenn dabei aus Sicht seriöser Fachzeitschriften nicht sauber geforscht wurde. … ”

    ” … Fakt ist: Am Ende liegt alles in der Hand der DGUV – und zwar ohne echte Kontrolle von außen. Während die Berufsgenossenschaften Körperschaften öffentlichen Rechts sind und damit parlamentarischer Kontrolle unterliegen, steht an ihrer Spitze mit der DGUV ein eingetragener Verein ohne besondere Auskunftspflicht und Kontrolle. … “

    • #11 Joseph Kuhn
      25. Mai 2018

      @ Beobachter:

      Nicht immer ist das, was dem eigenen Gefühl entspricht, gut begründet. Christina Berndt hat schon bessere Artikel geschrieben.

  9. #12 Beobachter
    26. Mai 2018

    @ Joseph Kuhn, # 11:

    Wenn Sie mehrere Artikel von Frau Berndt kennen und diesen hier qualitätsmäßig einordnen können – umso besser.
    Dann können Sie ja äußern, was Ihnen nicht gut begründet vorkommt.
    Ich fand ihn jedenfalls interessant, lesenswert und “praxisrelevant” – und habe nirgends behauptet, dass alles dort der Weisheit letzter Schluss wäre.
    Mir ist z. B. die Rolle der BGen im Zusammenspiel mit der “übergeordneten” (?) DGUV nicht ganz klar geworden.

    Unbestritten dürfte wohl sein, dass es bei der Anerkennung von Berufskrankheiten große Schwierigkeiten gibt –
    und niemand (von denen, die eventuell zahlen müssen) darauf erpicht ist, das zu ändern bzw. den Weg dorthin/die Entscheidungskriterien transparenter zu machen.
    Außerdem habe ich gut begründete Zweifel an der Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Redlichkeit so mancher Umweltmediziner, die auch als Gutachter (z. B. in Rentenverfahren, im Baugeschäft) tätig sind.
    Denn es spricht NICHT für sie, wenn sie sich pseudomedizinischer Methoden und Therapien bedienen und zur “Prophylaxe” äußerst fragwürdige bis absurde Maßnahmen empfehlen bzw. propagieren.

    • #13 Joseph Kuhn
      26. Mai 2018

      @ Beobachter:

      “Dann können Sie ja äußern, was Ihnen nicht gut begründet vorkommt.”

      Ich nehme an, Ihnen fällt der gönnerhaft-herablassende Ton Ihrer Bemerkungen gar nicht mehr auf. Sei’s drum: Der verlinkte Artikel aus der SZ-Online ist eine gekürzte Version einer längeren Darstellung in der Printausgabe, dahinter steht ein Rechercheprojekt, siehe https://www.anstageslicht.de/themen/gesundheit/krank-durch-arbeit-oder-das-schattenreich-von-arbeitsmedizin-und-gesetzlicher-unfallversicherung/

      In dem verlinkten Text wird rund um berechtigte Kritik vieles zu sehr auf pauschalierende Vorwürfe zusammengezogen und die Unfallversicherung als monolithischer Block der Abwehr von Arbeitnehmeransprüchen dargestellt. Das verdeckt bestehende Eingriffsmöglichkeiten, z.B. über die gewerkschaftlichen Vertreter in der Selbstverwaltung. Manches an dem Artikel ist auch schlicht sachlich falsch, z.B. die Berufsgenossenschaften unterlägen als Körperschaften des öffentlichen Rechts anders als der Dachverband DGUV parlamentarischer Kontrolle. Das Parlament hat mit der Aufsicht über die Berufsgenossenschaften nichts zu tun.

      Dass das Berufskrankheitenrecht nicht sonderlich arbeitnehmerfreundlich ist, in der Arbeitsmedizin nicht wenige industriefreundlich unterwegs sind und es “es bei der Anerkennung von Berufskrankheiten große Schwierigkeiten gibt”, ist bekannt und wie Sie schreiben, unstrittig. Dass es auch andere Kräfte gibt, sollte man deswegen aber nicht ausblenden, nur weil die Geschichte dann mehr nach Skandal riecht und mehr moralische Entrüstung mobilisiert.

  10. #14 Beobachter
    26. Mai 2018

    @ Joseph Kuhn, # 13:

    Wenn es “gönnerhaft-herablassend” rüberkommt, tut es mir leid. Das liegt keinesfalls in meiner Absicht.

    ” … Dass es auch andere Kräfte gibt, sollte man deswegen aber nicht ausblenden, nur weil die Geschichte dann mehr nach Skandal riecht und mehr moralische Entrüstung mobilisiert.”

    “Ausblenden” sicherlich nicht –
    nur: Welche “Kräfte” setzen sich in den allermeisten Fällen durch ?! Und haben den “längeren Hebel” ?!

    Danke für den Link zum Rechercheprojekt.

  11. #15 Beobachter
    26. Mai 2018

    Berichtigung zu # 14:

    Sorry, da sind mir 2 Formulierungen durcheinander geraten:

    … (Kräfte) sitzen am längeren Hebel und haben den längeren Atem …

  12. #16 Joseph Kuhn
    5. Juni 2018

    Nachtrag:

    Zum Artikel über die BGn, der in Kommentar # 10 angesprochen wurde, hat sich die DGUV inzwischen geäußert: https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/berichterstattung_sueddeutsche-zeitung/index.jsp

  13. #17 Joseph Kuhn
    23. Juli 2019