Vor ein paar Tagen hat das Amtsgericht Weimar, nachdem es schon im Januar quergedacht hatte, wieder mit einem obskuren Beschluss gegen die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt.
Der Beschluss war noch in der Entwurfsfassung in die Querdenker-Foren gelangt. In den Beschluss integriert waren drei Gutachten – von Herrn Kuhbandner, Frau Kappstein und Frau Kämmerer – alle drei aus der MWGFD-organisierten Querdenkerei. Die Annahme, das Gericht habe in den Gutachten nach Aufklärung in der Sache gesucht, muss bei dieser Einseitigkeit nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden. Inzwischen gibt es Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen den Richter.
Heute nun der nächste Beschluss: Amtsgericht Weilheim, Az.: 2 F 192/21. Wieder Familiengericht, wieder ein Beschluss gegen Infektionsschutzmaßnahmen, wieder wie in Weimar aufgrund angeblicher Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, wieder ohne Beschränkung auf familienrechtliche Fragen. Gutachter: Herr Kuhbahndner. Gutachterin: Frau Kappstein. Auch auf den Weimarer Beschluss wird Bezug genommen. Und wieder ist der Beschluss umgehend auf den einschlägigen Foren öffentlich gemacht worden.
Ich bin gespannt, was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der im Januar in einem ähnlichen Fall wie dem damals im Weimar verhandelten dem Weimarer Gericht attestierte, „es maße sich (…) eine Sachkunde an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situation ersichtlich nicht zukomme“, zu dieser Aktion vor seiner Haustür sagt. Diesem Vorwurf bauen die verquerten Amtsrichter durch die Gutachten ja nun vor.
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