Das Unstrittige vorneweg: Impfen gegen Covid-19 ist das Gebot der Stunde, auch wenn die Impfung gegen Infektion und Transmission nicht so gut wirkt, wie ursprünglich erhofft. Sie schützt aber sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen – vor allem nach Boosterung.
Eine andere, nicht einfache Frage, ist die nach dem Nutzen einer allgemeinen Impfpflicht. Gegen die Omikron-Welle käme sie zu spät. Omikron rast gerade als „schmutzige Impfung“ mit erheblichen Nebenwirkungen durch Europa und dürfte mit seinem Beutezug fertig sein, bis eine allgemeine Impfpflicht greift. Offen ist, wie viele Hospitalisierungen und Sterbefälle dann in der Bilanz stehen, wenn Omikron auch die alten Menschen und hier vor allem die gesundheitlich angeschlagenen Menschen in den Heimen erreicht. Noch macht es ja bevorzugt Jagd auf Jüngere.
Gesundheitsminister Lauterbach plädiert trotzdem für eine allgemeine Impfpflicht, gewissermaßen als Vorsorge gegen nachlassenden Impfschutz und/oder neue Varianten im nächsten Winter. Für die Kontrolle wird als Option immer wieder ein Impfregister genannt, dessen Eintragungen dann mit den Einwohnermeldeamtsdaten abgeglichen werden sollen.
Auch hier das Unstrittige vorneweg. Ein Impfregister ist eine gute Idee. Man hätte es schon lange auf den Weg bringen sollen. Aber nicht als Kontrollinstrument für eine Impfpflicht, sondern wie andere Register auch, um epidemiologische und ggf. auch klinische Daten zu sammeln und – in pseudonymisierter Form – mit Daten z.B. aus der Gesundheitsversorgung zu verknüpfen. Dass es so ein Register nicht gibt, ist für die Versorgungsforschung eine versäumte Riesenchance.
In der Süddeutschen Zeitung wird heute – in der Printausgabe unter der Überschrift „Ein Register muss her“ – ebenfalls für ein Impfregister geworben. Leider mit dem primären Zweck der Kontrolle einer Impfpflicht. Dass Register im Gesundheitswesen eigentlich einen anderen Zweck haben, läuft dabei unter „übrigens“: In anderen Ländern habe man auch ein Register und dort „helfen die Register übrigens auch, Impfungen sicherer zu machen, weil Nebenwirkungen mit erfasst und dank der Daten erforscht werden können.“
Im Gesundheitswesen gibt es viele Register, vom flächendeckenden und sehr aufwändigen Krebsregister bis hin zu regionalen Herzinfarktregistern. Sie alle leben vom Vertrauen der Patient/innen, dass ihre Gesundheitsdaten nicht gegen sie verwendet werden, dass aus ihren Daten kein Gesundheitssündenregister wird. Sie beruhen auf Einwilligungslösungen, was die Datendokumentation angeht, zumindest aber gibt es die Möglichkeit des Opt-Out. Das ist von elementarer Bedeutung insbesondere beim Aufbau neuer Register. In Deutschland ist beispielsweise ein Fehlbildungsregister, wie es regional etwa in Sachsen-Anhalt schon existiert, überfällig. Daten zu Fehlbildungen sind sehr heikle Daten, gerade in Deutschland mit seiner dunklen Vergangenheit bei der statistischen Erfassung von Behinderungen.
Ein Impfregister sollte das Vertrauen der Menschen in den Nutzen von Registern nicht unnötig belasten. „Nur einmal geimpft? Der Bußgeldbescheid kommt in Bälde, vielen Dank für Ihre Daten“ – das wäre eine Belastung. Am besten würde man eine Impfdatenerfassung für Kontrollzwecke gar nicht „Impfregister“ nennen und auch in der Zwecksetzung einer Impfdatenerfassung die Kontrolle von Ordnungswidrigkeiten nicht mit Forschung und Qualitätssicherung in der Versorgung vermischen.
Was ich ohnehin nicht verstehe: Wenn man sich in der Politik einig ist, dass jetzt die Impflücken bei den Älteren geschlossen werden müssen, warum setzt man dann dafür nicht viel mehr Ressourcen ein? Ebenso, um noch aktiver in den sozialen und ethnischen Milieus zu werden, die bisher impfskeptisch sind? Es sind bei Weitem nicht alles Impfgegner. Stattdessen folgt man einer Logik „wenn dezente Werbung in Abwechslung mit gelegentlichen Drohungen nicht reicht, kommt eben die Impfpflicht“. Das erinnert an die unsägliche Geschichte der Einführung der Masernimpfpflicht, weil man sich damals die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sparen wollte. Hier eröffnet jetzt immerhin der „Pakt für den ÖGD“ substantielle Reformperspektiven. Aber ob bei der Corona-Impfung wirklich schon alle „milderen Mittel“ vor der Impfpflicht ausgeschöpft sind, eine der zentralen rechtlichen Voraussetzungen einer allgemeinen Impfpflicht? Spätestens das Bundesverfassungsgericht wird es prüfen. Auch deswegen lohnt die Diskussion jetzt.
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