Das Amtsgericht Plön hat Sucharit Bhakdi vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Eine Verharmlosung des Holocaust alleine reiche nicht und vielleicht habe er mit dem „Volk der Juden“ die israelische Regierung gemeint, heißt es in den Medien über die Begründung des Richters. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, in Revision zu gehen.
Aufschlussreich im Hinblick auf die sozialpsychologische Funktion Bhadkis ist eine Beobachtung der WELT aus dem Prozess:
„Im Gerichtssaal kam es zu Beginn unter den Augen von mehr als 40 Journalisten und Zuschauern zu einer ungewöhnlichen Szene. Eine weiß gekleidete Frau kniete vor dem Angeklagten nieder. Bhakdi, der im Kreis Plön wohnt und mit dem Fahrrad angereist war, hielt die flachen Hände vor der Brust gegeneinander, lächelte und unterhielt sich mit der Frau.“
Ob er mit ihr die wissenschaftliche Evidenz zu Corona diskutiert hat oder sie von ihren Sünden freisprach, ist nicht bekannt. Lesenswert ist der Kommentarstrang zu dem WELT-Artikel, ein Dokument einer Glaubensgemeinschaft, viele vermutlich unerreichbar von jedweder rationalen Form der „Aufarbeitung“ der Pandemie.
Das Gefühl der metaphysischen Obdachlosigkeit ist groß in diesen Zeiten, ein Nährboden für Volkstribune, selbsternannte Heilsbringer, Apokalyptiker, Demagogen und Scharlatane aller Art. Auch Bhakdi versteht es sehr gut, religiöse Bezüge herzustellen und sich als Retter der Menschheit zu stilisieren, Bannsprüche gegen das Böse eingeschlossen. Vielleicht ist das tatsächlich nicht als „Volksverhetzung“ einzustufen?
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