Das Amtsgericht Plön hat Sucharit Bhakdi vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Eine Verharmlosung des Holocaust alleine reiche nicht und vielleicht habe er mit dem „Volk der Juden“ die israelische Regierung gemeint, heißt es in den Medien über die Begründung des Richters. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, in Revision zu gehen.

Aufschlussreich im Hinblick auf die sozialpsychologische Funktion Bhadkis ist eine Beobachtung der WELT aus dem Prozess:

„Im Gerichtssaal kam es zu Beginn unter den Augen von mehr als 40 Journalisten und Zuschauern zu einer ungewöhnlichen Szene. Eine weiß gekleidete Frau kniete vor dem Angeklagten nieder. Bhakdi, der im Kreis Plön wohnt und mit dem Fahrrad angereist war, hielt die flachen Hände vor der Brust gegeneinander, lächelte und unterhielt sich mit der Frau.“

Ob er mit ihr die wissenschaftliche Evidenz zu Corona diskutiert hat oder sie von ihren Sünden freisprach, ist nicht bekannt. Lesenswert ist der Kommentarstrang zu dem WELT-Artikel, ein Dokument einer Glaubensgemeinschaft, viele vermutlich unerreichbar von jedweder rationalen Form der „Aufarbeitung“ der Pandemie.

Das Gefühl der metaphysischen Obdachlosigkeit ist groß in diesen Zeiten, ein Nährboden für Volkstribune, selbsternannte Heilsbringer, Apokalyptiker, Demagogen und Scharlatane aller Art. Auch Bhakdi versteht es sehr gut, religiöse Bezüge herzustellen und sich als Retter der Menschheit zu stilisieren, Bannsprüche gegen das Böse eingeschlossen. Vielleicht ist das tatsächlich nicht als „Volksverhetzung“ einzustufen?

Kommentare (27)

  1. #1 knorke
    24. Mai 2023

    Absonderliche Begründung, weshalb Relativierung des Holocausts straffrei bleiben solle. Liefert ja einen Blaupause für die AfD. Einfach im Wahlkampf hetzen und hinterher Kumbaja sagen, dann darf man die Grenze des Sagbaren wieder weiter im eigenen Sinne verschieben. Darüber freut sich Bernd Hi… Höcke…

    • #2 Joseph Kuhn
      24. Mai 2023

      @ knorke:

      Die Argumentation des Richters klingt erst einmal komisch. Aber man muss sich die Begründung im Original anschauen.

  2. #3 Staphylococcus rex
    24. Mai 2023

    Die Überschrift “Volksverhetzung” für den §130 StGB ist aus meiner Sicht unglücklich, zeitgemäßer wäre die Bezeichnung “Aufruf zu Hassverbrechen”.

    Anwendbar wäre Abs. 3, die Verharmlosung von Verbrechen des Nationalsozialismus. Wenn er die Impfgegner in einer Opferrolle ähnlich der des Holocaust sieht, wäre Abs. 3 formell erfüllt. Da wäre das Kleingedruckte der Urteilsbegründung wichtig.

    Unabhängig davon hat Herr Bhakdi aus meiner Sicht eine Grenzüberschreitung begangen. Eine zusätzliche mögliche Reaktion wäre aus meiner Sicht gewesen, wenn der Zentralrat der Juden in Deutschland eine Verleumdungsklage und eine Unterlassungsklage gegen ihn angestrengt hätte. Zivilrechtlich ist Herr Bhakdi eher angreifbar, strafrechtlich sind die Hürden höher. Die Entscheidung der Richter ist nicht schön, sollte aber genau geprüft werden, bevor eine Empörungswelle losgetreten wird.

  3. #4 Alisier
    24. Mai 2023

    In Zeiten des Umbruchs und der Verunsicherung neigen Menschen dazu falschen Propheten hinterher zu laufen.
    War wohl schon immer so, und wenn es ganz dumm läuft gewinnen die falschen Propheten Macht.
    Wenn es aber so richtig schei.. läuft wird auf Basis der Aussagen der wirren Propheten eine waschechte Religion gegründet welche die Menschheit dann noch u.U. tausende Jahre an der Backe hat.
    Wobei sich die grundsätzliche Frage stellt ob nicht alle Propheten der Geschichte einen gehörigen Sprung in der Schüssel hatten.
    Aber ich schweife ab…..
    Bhakdi jetzt wegen Antisemitismus zu verklagen halte ich persönlich für nicht zielführend. Er ist offensichtlich ein Wirrkopf und ihm jetzt noch den Märtyrerstatus quasi hinterher zu schmeißen und ihm damit noch mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen sollte eigentlich vermieden werden, aus meiner Sicht.

  4. #5 Adent
    24. Mai 2023

    Den Vorrednern will ich beipflichten, am besten man ignoriert den durchgeknallten Guru, ihm jetzt noch mehr mediale Aufmerksamkeit zu geben ist kontraproduktiv.

  5. #6 Herr Senf
    24. Mai 2023

    … und warum redet ihr dann über ihn 😉
    Wenn man Corona “aufarbeiten” will, muß man die Knallköppe mit aufarbeiten,
    sonst kommen die wieder mit “Haben wir doch gleich gesagt, und hatten Recht”.

  6. #7 Dirk Freyling
    Erde
    24. Mai 2023

    Herr Kuhn, nicht nur der “Herr” auch ich gebe und nehme. Ich strafe Sie und Ihre Blasenkommentarjünger mit keinem Kommentar. Es werde Licht, sonnige Grüsse. Sie/sie können jedes »Photon meinungspluralistischer Natur« brauchen…

    • #8 Joseph Kuhn
      24. Mai 2023

      @ Dirk Freyling:

      “Ich strafe Sie und Ihre Blasenkommentarjünger mit keinem Kommentar.”

      Schrieb er mit bestechender Logik in einem Kommentar.

      “Sie/sie können jedes »Photon meinungspluralistischer Natur« brauchen…”

      Von Bhakdis Meinungspluralismus habe ich zwei Bücher genossen (hier auch besprochen), beide Bücher intellektuelle Finsternis, kein Photon Geisteslicht weit und breit.

  7. #9 Alisier
    24. Mai 2023

    @ Mr Mustard
    Aufgearbeitet wurden dergleichen Gestalten für meinen Geschmack mehr als genug.
    Und nicht jeder Narr ist es wert, dass über ihn gesprochen wird. Ich habe auch schon vergessen wie er heißt.
    Irgendwas mit Backibackikuchen….und das solls dann auch gewesen sein.

  8. #10 naja
    24. Mai 2023

    Aus der Zeit und hinter der paywall ist folgende (ich hoffe zwei Sätze zitieren ist ok?) Begründung des Richters zu lesen:

    “Bhakdi habe die Regierung Israels und ihre Impfkampagne kritisiert und nicht das Volk der Juden an sich. Die Holocaust-Äußerung sei zwar inakzeptabel gewesen, habe aber nicht für eine Störung des öffentlichen Friedens getaugt, eine Voraussetzung für den Tatbestand der Volksverhetzung.”

  9. #11 Christian Meesters
    24. Mai 2023

    Lesenswert ist der Kommentarstrang zu dem WELT-Artikel …

    Brrrr….

  10. #12 Joseph Kuhn
    24. Mai 2023
  11. #13 Joseph Kuhn
    24. Mai 2023

    Bhakdi auf dem Weg zum Nobelpreis?

    “Der Weg zum Nobelpreis ist bekanntermaßen steinig. Ein Stein wurde heute aus dem Weg geräumt, dank eines Richters, der sich nicht von den parteipolitisch gefärbten Vorgaben, die einer weisungsabhängigen Staatanwaltschaft gemacht werden, beeinflussen ließ.”

    Das schreibt sein Verein MWGFD zum Urteil aus Plön. Ich glaube ja nicht, dass Bhakdis Bücher zum Literaturnobelpreis führen.

  12. #14 schorsch
    25. Mai 2023

    Ein absolut nachvollziehbares Urteil. Mit Freislers Erben sind schließlich auch nicht zwingend deutsche Juristen gemeint – es könnte auch die Bundesregierung gemeint sein.

  13. #16 RPGNo1
    25. Mai 2023

    Lesenswert ist der Kommentarstrang zu dem WELT-Artikel, ein Dokument einer Glaubensgemeinschaft, viele vermutlich unerreichbar von jedweder rationalen Form der „Aufarbeitung“ der Pandemie.

    Die Welt und die Springerpresse haben sich die vergangenen drei Jahre an die Leerdenker rangewanzt und sie tun es immer noch, indem jegliche Coronaschutzmaßnahmen angezweifelt, Vakzine pseudokritisch unter die Lupe genommen und Experten negativem medialen Dauerfeuer ausgesetzt wurden. Von daher wundert es mich nicht, dass diese Leerdenkerbubble ihrem “Volks”blatt die Treue hält.

  14. #17 echt?
    25. Mai 2023

    Wer bei welt.de kommentiert hat die Kontrolle über sein Leben verloren. Die Leserbriefe kann man lesen, wenn man mal in den Lokus der Gesellschaft sehen möchte.

  15. #18 Alisier
    25. Mai 2023

    @ echt?
    Wenn man die Springerpresse liest, dann sieht man, welchen Einfluss sie auf politische Entscheidungen ausüben möchte und an der politischen Umsetzung sieht man dann, dass sie diesen Einfluss einfach hat.
    Wochenlang wurde die letzte Generation als Terrororganisation angeprangert und…..Voilà!
    Werden wir also eigentlich vom Lokus der Gesellschaft regiert, der zu blöd ist zu erkennen, dass eine jeden echten sinnvollen Fortschritt ausbremsende FDP das viel größere Problem darstellt?

  16. #19 Joseph Kuhn
    25. Mai 2023

    Fragen eines juristischen Laien an das Gericht:

    1. Wenn dem Richter trotz der überall nachlesbaren Äußerungen Bhakdis unklar war, ob Bhakdi mit dem “Volk der Juden” nur die Regierung in Israel meinte, hat er denn alles unternommen, um diese Unklarheit zu beseitigen? Hat er Bhakdi dazu ausreichend befragt?

    2. Wenn Bhakdi mit seinen unsäglichen Äußerungen “nur” die Regierung von Israel gemeint haben sollte: Was wäre daran eigentlich besser gewesen?

    3. Wie legt der Richter § 130 StGB aus? Sieht er durch Bhakdis Äußerungen die Menschenwürde der Juden oder der politischen Elite Israels (§ 130 (1) Punkt 2) nicht beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet?

    4. Nach dem Gesetz kommt es auch nicht darauf an, ob er den öffentlichen Frieden tatsächlich gestört hat, was man angesichts der Gewalt und Drohungen seiner Fans gegen Ärzte durchaus so sehen könnte, es kommt nur darauf an, ob seine Äußerungen dazu “geeignet” sind. Und: der Versuch ist strafbar.

    5. Bhakdi wollte durch den unsäglichen Vergleich, die Juden hätten ein Land schlimmer als Nazideutschland geschaffen, aufhetzen. Was sonst. Oder glaubt das Gericht, man kann das auch so verstehen, dass er damit zu Verständnis und Versöhnung aufrufen wollte?

    Wie gesagt, ich bin kein Jurist, vielleicht kann mir ja jemand den Gedankengang des Richters erklären. Falls die Begründung des Urteils inzwischen nicht nachlesbar ist.

  17. #20 Joseph Kuhn
    25. Mai 2023

    Achsenmächte

    Auf der sog. “Achse des Guten” hat eine jüdische Autorin ihre Betroffenheit über Bhakdis Äußerungen publiziert. Mutig. Ein seltener Fall von Blasenreizung auf der schon lange nicht mehr guten Achse. Die Leserkommentare sollte man sich antun, wer einem Aufarbeitungsidealismus anhängt, allemal.

    Leseproben:

    “Es spricht sehr für die Achse – daher schätze ich sie auch – dass sie Kommentare wie die von Frau Goldstein-Wolf ungekürzt veröffentlicht. Warum sie hier derart schweres Geschütz gegen Herrn Prof. Bhakdi auffährt, erschließt sich mir nicht. Ich vermisse bei ihr – wie auch bei allen Vertretern von Juden in höheren Ämtern – eine massive Kritik an den muslimischen Judenhassern, die vor Mord nicht zurückschrecken. (…) Eine Regierung wie in Israel, die ihre Bevölkerung ohne Not für ein medizinisches Experiment zur Verfügung stellt, ja meines Wissens dazu gezwungen hat, daran teilzunehmen – ist die noch wirklich so weit entfernt von dem, was Massenmörder vor über 80 Jahren getan haben?”

    “Frau Goldstein, ihre persönliche Betroffenheit in allen Ehren, aber im Kontext der C-P(l)andemie und der damaligen Impfwut in Israel, (Sogar ein israelischer Klinikchef sprach meines Wissens davon, dass Israel gerade das Versuchslabor der Welt sei), sehe ich nichts Beleidigendes in den Äußerungen Bhakdis.”

    “Es gibt immer eine Innen- und Außenansicht. Nachdem ich mich in die C19 Thematik eingearbeitet habe, feststellte das manche Firmen wieder Täter sind die schon vor 100 Jahren Menschenversuche etc. durchführten”

    “Ich fand Bhakdis Äußerungen auch nicht besonders gelungen und habe sie als mehr als unpassend empfunden. Aber Hand auf’s Herz, wer hat in seinem Leben noch nie eine verletzende Äußerung getätigt? Bislang fiel Bhakdi ja eher nicht als ein Mensch auf, der andere willentlich verletzen wollte. Insofern finde ich Ihre Verletztheit wegen eines einmaligen Ausrutschers ein wenig überzogen.”

    “Verehrte Frau Goldstein-Wolf, zunächst möchte ich zum Ausdruck bringen, daß ich Ihrer persönlichen Betroffenheit über bestimmte Äußerungen Respekt entgegenbringe. Gleichwohl handelt es sich dabei um Ihre subjektive, persönliche Betroffenheit.”

    “Ich halte die Äußerungen des Professors auch nicht für besonders einfühlsam. Möglicherweise der Hintergrund seiner Thailändischen Herkunft? Allein: Es gibt und gab auf deutschen Straßen massenhaft den Ruf: “Juden ins Gas”. Diese Tatsache hatte bislang keine Wirkung auf die deutschen Justizorgane. Es sieht daher wie ein Ablenkungsmanöver aus, den Professor wegen “Volksverhetzung” anzuklagen, die härteren Fälle dagegen nicht.”

  18. #21 Alisier
    26. Mai 2023

    Und, Hand aufs Herz, wer hat in Gedanken noch nie einen Juden vergast?” hätte mich in dem Zusammenhang dann auch nicht mehr gewundert. Wahrscheinlich wurden derartig deutliche Kommentare dann doch von den Guten dezent entfernt.
    Was anderes: wie lange wird es wohl dauern bis wieder welche vom wohlwollenden Tolerieren zum kraftvollen, dem deutschen Volke dienenden und nutzenden Handeln übergehen?
    Die AfD ist ja schon da und wird stärker. Manchmal kann ich gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte.
    Trotzdem: es ist jetzt genug, denke ich. Wir haben gesehen, dass es die gefährlichen Relativierer noch immer gibt. Ihnen noch mehr Raum zu geben halte ich für überflüssig.

    • #22 Joseph Kuhn
      26. Mai 2023

      @ Alisier:

      “Trotzdem: es ist jetzt genug, denke ich. Wir haben gesehen, dass es die gefährlichen Relativierer noch immer gibt. Ihnen noch mehr Raum zu geben halte ich für überflüssig.”

      Endlich Schlussstrich? 😉

      Im Ernst: Es geht nicht darum, irgendwem “Raum zu geben”, sondern darum, über die Voraussetzungen der da und dort geforderten “wirklichen Aufarbeitung” nachzudenken. Schließt das Gespräche mit Leuten wie Bhakdi ein, so wie es Ulrich Mansmann 2020 versucht hat, mit Blick auf Bhakdi völlig erfolglos, oder gehört Bhakdi nicht in solche Gesprächsrunden, sondern eben vor Gericht? Und was ist mit seinen Fans? Kann man sie, oder einen Teil von ihnen, in einen halbwegs vernünftigen Diskurs zurückholen, wenn ja, wie, wenn nein, was dann?

  19. #23 anderer Michael
    26. Mai 2023

    Tja
    Malca ist eine Jüdin von heute.
    Die Zeiten sind vorbei, wo sich Juden wehrlos abschlachten lassen.
    Die meisten deutschen Juden orientieren sich heute an Personen wie Niuta Tajtelbaum ( polnische Jüdin, die deutsche Nazis tötete).
    Die Tränen der Vernichtungsantisemiten und des inzwischen offen antisemitischen Deutschlands deswegen interessieren mich nicht.
    Diese ” Achse des was-weiß-ich ” hat manchmal wirklich gute Beiträge ( wie der von Malca z.B. ), aber dann auch Sachen, da raufen ich mir die Haare meiner Glatze.

  20. #24 Alisier
    26. Mai 2023

    @ Joseph Kuhn
    Aufarbeitung auf jeden Fall. Ich denke, da haben wir auch Konsens.
    Irgendwelchen Spacken ohne Not immer wieder eine Bühne zu bereiten ist aber nicht unproblematisch. Selbst Gerichtsverfahren können u.U. sinnlos sein.
    Der Mann redet Blech. Und erinnert mehr an einen gestörten Fußgängerzonenprediger, der eigentlich Hilfe braucht, als an einen potenziellen Demokratiegefährder.
    Mein Punkt ist, dass das mediale und reale Sich abarbeiten an Wirrköpfen Energie kostet und Energie und Aufmerksamkeit bindet, die aus meiner Sicht besser anderswo investiert wäre.
    Kann man natürlich anders sehen, aber da ein wirklich gefährlicher Aufmerksamkeitsnutzungsspezialist wie Trump trotz oder wegen Dampfplauderei im Quadrat im Fokus bleibt weil wir das sinnvolle Ignorieren zu schlecht beherrschen könnte uns auch zu denken geben.

  21. #25 Jolly
    26. Mai 2023

    @Joseph Kuhn

    Kann man sie [Bhakdis Fans], oder einen Teil von ihnen, in einen halbwegs vernünftigen Diskurs zurückholen

    In der Rolle eines Kulturpessimisten würde ich sagen:

    Zurückholen kann man natürlich nur den Teil, der irgendwann mal bereits an einem halbwegs vernünftigen Diskurs beteiligt war. Ich fürchte also, die wenigsten seiner Fans.

    Bei den anderen, häufig wohl Erwachsene, auch im fortgeschrittenen Alter, wird es schwierig werden, ihnen erst einmal die Voraussetzungen zu vermitteln, die für einen (halbwegs) vernünftigen Diskurs nötig wären.

  22. #26 Alisier
    26. Mai 2023

    Vielleicht muss man auch nicht jeden unbedingt zurückholen wollen.
    Immerhin gibt es sowas wie Glaubensfreiheit. So lange die Gläubigen nicht gefährlich werden darf man ihnen ihre Propheten auch einfach lassen.
    Ich gehe auch nicht Sonntags in die Kirche und fange an den Lattenjupp schlecht zu machen oder gar zu erklären, dass es ihn wahrscheinlich gar nicht gab.

  23. #27 Trottelreiner
    Beklopptenzentrale
    27. Mai 2023

    Reaktionen auf Reaktionen auf den Prozeß, aus der Rubrik “Ach, den gibt es auch noch?”, hier ist der Ulli.
    Sei nicht wie Ulli.

    Weiterer Kommentare oder Analysen zum Absturz von Kutschera enthalte ich mich.