Vor ein paar Wochen war hier der „PKV-Regionalatlas Bayern“ Thema der Diskussion. Dort wurden Zahlen präsentiert, die zeigen sollen, dass die PKV besonders bei Ärzt:innen im ländlichen Raum für hohe Einkommen sorgt. Allerdings ist das Rechenwerk merkwürdig, die Daten sind nicht plausibel und beruhen möglicherweise auf einer falschen regionalen Inbezugsetzung von Beitragsaufkommen und Arztzahlen.

Heute hat in der Süddeutschen Zeitung Nina von Hardenberg den PKV-Regionalatlas unter der Überschrift „Land lohnt sich für Ärzte“ aufgegriffen. Basis ist offensichtlich, wie schon in der sommerlichen Pressemitteilung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, die Anlass meines ersten Blogbeitrags war, eine Aktualisierung des PKV-Regionalatlas 2019.

Frau von Hardenberg schreibt, dass der Atlas „der SZ exklusiv vorliegt“. Allerdings berichtet der Münchner Merkur heute ebenfalls, vielleicht liegt ihm die PKV-Broschüre ebenfalls „exklusiv“ vor. Für andere Bundesländer gibt es auch solche Atlanten mit entsprechender Pressebegleitung.

Weiter schreibt Frau von Hardenberg:

„Die Studie schlüsselt die Umsätze mit Privatpatienten erstmals nach Städten, Landkreisen sowie Regionen auf. Es zeigt sich, dass die Landärzte keinen Grund zu klagen haben.“

Dass die ihr vorliegende Studie „erstmals“ die Umsätze nach Städten und Landkreisen aufschlüsselt, ist nicht ganz richtig, es gab ja bereits den Regionalatlas Bayern 2019. Und ob die Landärzte keinen Grund zu klagen haben, mögen sie selbst sagen.

Sie folgt der Argumentation des PKV-Verbands weiter und stellt die gängigen Befunde über die Effekte von vielen PKV-Versicherten und Ärzteniederlassungen infrage:

„In der Diskussion über den Ärztemangel wird oft behauptet, dass der höhere Privatpatientenanteil und die damit verbundenen besseren Verdienstmöglichkeiten die Ärzte in die Städte lockten.“

Hier wäre es gut gewesen, Frau von Hardenberg hätte die Diskussion dazu zur Kenntnis genommen und wäre darauf eingegangen. Der Bericht der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem bestätigt beispielsweise die bekannte Stadt-Land-Verteilung von PKV-Erlösen:

Und was den Zusammenhang von Privatversicherten und Niederlassungen angeht, kann man einer zwar schon etwas älteren, aber vom Grundsatz her noch gültigen Studie von Sundmacher & Ozegowski entnehmen, dass dieser Zusammenhang nicht nur behauptet wird, sondern nachweisbar ist (S. 35):

„Insgesamt stützt unsere Analyse die These, dass der Anteil der PKV-Versicherten an der Gesamtbevölkerung die Standortwahl niederlassungswilliger Ärzte in relevantem Ausmaß mitbestimmt. Eine hohe PKV-Versichertendichte geht insbesondere mit einer höheren Facharztdichte einher. Die Korrelation des Anteils Privatversicherter und der Arztdichte kann in dieser Analyse unabhängig von dritten Faktoren wie der Präsenz von Universitätsklinken, der Attraktivität einer Gegend sowie dem geschätzten medizinischen Bedarf betrachtet werden.“

Mehr noch: Die regionale Verteilung des Anteils an PKV-Versicherten lässt eine in Bayern besonders ausgeprägte regionale Dichte von PKV-Versicherten im Wohlstandsgürtel in Südbayern erkennen. Das müsste bei einer Analyse von Stadt-Land-Unterschieden unbedingt beachtet werden.

Im PKV-Regionalatlas werden Stadt-Land-Unterschiede dagegen in origineller Weise analysiert. Die SZ folgt dem PKV-Verband auch hier kritiklos:

„Vor allem aber leben in Bayern in der Stadt gar nicht mehr Privatpatienten als auf dem Land. Es ist ein Anliegen der Studie, mit diesem gern zitierten Missverständnis aufzuräumen. In der Diskussion über den Ärztemangel wird oft behauptet, dass der höhere Privatpatientenanteil und die damit verbundenen besseren Verdienstmöglichkeiten die Ärzte in die Städte lockten.“

Nur, hat sie recherchiert, ob das wirklich ein Missverständnis ist? Man weiß es nicht. Schon der – online zugängliche – Regionalatlas 2019 hat die gleiche Argumentation vorgebracht. Schaut man dort in Tabelle 3 mit einer Auflistung des PKV-Marktanteils für die bayerischen Landkreise und Städte, so reibt man sich etwas verwundert die Augen. Dort werden den Landkreisen siedlungsstrukturelle Regionstypen des Bundesinstituts für Bau- Stadt- und Raumordnung (BBSR) zugeordnet. 1 für städtische Regionen, 2 für Regionen mit Verstädterungsansätzen, 3 für ländliche Regionen.

Allerdings ist das die Klassifikation der 18 Raumordnungsregionen in Bayern, bei der das BBSR bestimmte Kriterien anlegt, die eine größere Region kennzeichnen. Wenn man das einfach auf alle Kreise und Städte in den jeweiligen Regionen überträgt, wie es der PKV-Regionalatlas gemacht hat, bekommt beispielsweise der Landkreis Erding die 1 des Großraums München, dafür die Stadt Bamberg mit ihren immerhin fast 80.000 Einwohner:innen die 3, also „ländlicher Raum“, weil in der Raumordnungsregion keine Großstadt liegt. Regensburg mit seinen 150.000 Einwohner:innen erbt immerhin die 2 der umgebenden Planungsregion. Augsburg mit ca. 300.000 Einwohner:innen bekommt aber auch nur eine 2.

Von den 25 kreisfreien Städten in Bayern sind nach diesem Schema 16 (!) dem Regionaltyp 3, ländlicher Raum, zugeordnet, nur 5 dem Regionaltyp 1, städtische Region. Es gibt in Bayern nur zwei Raumordnungsregionen vom Regionaltyp 1 – der Großraum München und der Großraum Nürnberg. Man hätte mit BBSR-Daten auch feinere siedlungsstrukturelle Einordnungen vornehmen können, Erding wäre dann z.B. als ländliche Region eingestuft worden.

Vielleicht ist das ja in der aktuellen Version des Regionalatlas bereits berücksichtigt, wenn nicht, ist die Differenzierung nach Regionaltypen auf Kreisebene sinnbefreit, und ebenso die daran geknüpften Aussagen über Stadt-Land-Unterschiede.

Allerdings ist rund um die Städte der Marktanteil der PKV in der Tat oft etwas höher als in den Städten selbst: viele Besserverdiener wohnen im Einfamilienhaus im Grünen. Das kennzeichnet aber eben nicht die ländlichen Regionen insgesamt.

Am Ende des Artikels wird die Katze aus dem Sack gelassen:

“Die Studie ist für die PKV damit auch ein Argument gegen die immer wieder geforderte Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung.”

Darum also geht es. Aber wie tragfähig ist das Argument? Einmal unterstellt, die Daten im PKV-Regionalatlas gäben die Einkommensverhältnisse in Bayern korrekt wieder: Entfallen damit alle anderen, stärkeren Argumente für die Beseitigung dieser fast weltweit einmaligen Parallelstruktur in der Vollversicherung? Und müsste aus der Studie dann nicht die Forderung folgen, alle finanziellen Förderprogramme für Niederlassungen im ländlichen Raum zu streichen? Schließlich hätten doch, so Frau von Hardenberg, „die Landärzte keinen Grund zu klagen“? Diese Forderung erheben aber – zu Recht – weder der PKV-Verband noch Frau von Hardenberg.

Frau von Hardenberg zitiert vielmehr zum Abschluss noch aus dem Koalitionsvertrag von CSU und FW:

“Wir stehen zu gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Eine Einheitsversicherung lehnen wir ab.”

Es wäre guter Journalismus gewesen, an der Stelle zumindest darauf aufmerksam zu machen, dass im Grundsatzprogramm der FW etwas ganz anderes steht und bei den FW einmal nachzufragen, wie dieser Widerspruch bewertet wird.

Stattdessen übernimmt Nina von Hardenberg die Argumentation des PKV-Verbands völlig kritiklos. Sie stellt den Daten des PKV-Verbands keine anderen Befunde gegenüber, sie hinterfragt weder die Daten noch die damit verbundene politische Strategie. Das war kein Glanzstück des Medizinjournalismus.

Kommentare (16)

  1. #1 Richard
    15. November 2023

    Dem kann ich nur zustimmen. In meiner Region gibt es eine sehr starke Zentralisierung der Ärzte im städtischen Bereich, wo überdurchschnittlich viele Privatpatienten und beihilfeberechtigte Beamte leben. Dass die Ärzte im Landkreis mehrfach höhere Umsätze mit Privatpatienten erzielen würden als die Ärzte in der Stadt, erschließt sich mir nicht. Schade, dass die SZ-Journalistin die Ausführungen so unkritisch übernommen hat. Generell habe ich schon länger den Eindruck, dass Mitteilungen gerade von Krankenkassen und Verbänden zu Zahlen und Statistiken von Journalisten zu wenig hinsichtlich der Limitationen und der oft zu einfachen Schlussfolgerungen hinterfragt werden. Von der SZ erwartet man das, zumindest ich…

  2. #2 Neumann
    15. November 2023

    Der Umsatzanteil der privatärztlichen Versicherten , bei wem wird da nachgefragt ?
    Man bedenke, dass mitllerweile finanzstarke US-Gesellschaften sich bei den Privatärzten einkaufen , Gemeinschaftspraxen übernehmen, die Ärzte sind dann Angestellte der Gemeinschaftspraxis.

    • #3 Joseph Kuhn
      15. November 2023

      Das ZI fragt die Praxen.

  3. #4 echt?
    15. November 2023

    Es ist doch wenig relevant, ob es zwischen Stadt und Land eine Einkommensdifferenz gibt, die dürfte es in jedem freien Beruf geben. Interessanter wäre ein Vergleich mit anderen Berufsgruppen. Nicht, um eine Neiddebatte zu führen, sondern, um einschätzen zu können, ob Ärzte unterbezahlt sind. Kriterien wären z. B.: Arbeitszeit, Berufsrisiken, Haftung, Fortbildungserfordernisse, usw.

  4. #5 Staphylococcus rex
    15. November 2023

    Die PKV hat in der aktuellen Diskussion um die Bürgerversicherung erhebliche Eigeninteressen, deshalb macht es Sinn, deren Äußerungen genau zu prüfen.

    Beim konkreten Beispiel Stadt- und Landkreis Landshut gibt es eine Variable, die seitens der PKV nicht erwähnt wird, nämlich die rein privatärztlich tätigen niedergelassenen Ärzte. Deren Dichte ist abhängig von der Dichte der PKV-Versicherten (und Beihilfeberechtigten). Auch gibt es im städtischen Raum Krankenhausärzte mit Ermächtigungsambulanz, auch hier ist mir nicht ganz klar, ob bzw. wo diese gezählt werden.

    Bei einer früheren Diskussionsrunde hatte ich geschaut, ob es diesen PKV-Atlas auch für andere Bundesländer gibt, wenn ich mich richtig erinnere fehlten dabei z.B. die ostdeutschen Bundesländer. Dabei wäre es durchaus spannend zu wissen, wie die Zahlen in MVP aussehen und eben nicht nur in Bayern. Unabhängig von der Diskussion um die Bürgerversicherung vermisse ich einen echten Wettbewerb der PKV untereinander. Bei einem Wechsel zu einer anderen PKV gehen die meisten Altersrückstellungen verloren, deshalb sollten die Altersrückstellungen als Sondervermögen deklariert werden, welches bei einem Wechsel komplett mitgenommen werden kann. Mit einem echten Wettbewerb würden auch die absurd hohen Vermittlungsprämien für den Abschluss einer PKV-Versicherung sinken.

    @echt, der unmittelbare Vergleichsmaßstab für das Einkommen eines niedergelassenen Arztes ist das eines Oberarztes der gleichen Fachrichtung in einem Krankenhaus. Einerseits muß ein niedergelassener Arzt ein Facharzt sein, außerdem sollte er als privater Unternehmer mit mehreren Angestellten Erfahrungen in Personalführung besitzen. Deshalb waren die meisten niedergelassenen Ärzte vorher Oberärzte im Krankenhaus. Die Niederlassung ist ein erhebliches unternehmerisches Risiko und das Gesamtpaket muß sich für einen fest angestellten Oberarzt lohnen, ansonsten bleibt der KV-Sitz unbesetzt.

  5. #6 Neumann
    15. November 2023

    “der unmittelbare Vergleichsmaßstab für das Einkommen eines niedergelassenen Arztes ist das eines Oberarztes der gleichen Fachrichtung in einem Krankenhaus”
    Wie schon gesagt, Gemeinschaftspraxen und private Kliniken sind zum Teil Kapitalgesellschaften.
    Unsere Privatklinik hat in den letzten Jahren zweimal den Eigentümer gewechselt, übrigens ganz unspektakulär, wir haben das über einen Arzt erfahren, der gerade mit vier seiner Kollegen gekündigt hat. Ob es um die Bezahlung ging oder die Änderung bei den Arbeitsbedingungen, das hat er nicht verraten.
    Also , es geht bei dieser Form auch um den “Firmenwert” wenn der Eigentümer seine “Praxis” verkaufen will. Dann sind hohe Überschüsse ein Argument für den Wert einer Praxis.
    Das Finanzamt wird wahrscheinlich keine Auskunft zur Steuerbilanz geben.
    Das zur Relativität von Auskünften.

  6. #7 Staphylococcus rex
    15. November 2023

    @Neumann, Sie reden gerade am Thema vorbei. Kliniken können einen privaten Träger haben, behandeln aber als Krankenhaus stationär sowohl Patienten aus GKV und PKV.

    Im ambulanten Bereich gibt es die fachärztlich geleitete Einzel- oder Gemeinschaftspraxis. In einer derartigen Praxis gibt es angestellte Ärzte während ihrer Weiterbildung oder als Vorbereitung einer Praxisübergabe, angestellte Fachärzte sind eher die Ausnahme, weil sich die Mengensteuerung in der Regel auf den KV-Sitz und damit auf den Praxisinhaber bezieht.

    Regelhaft angestellte ambulant tätige Ärzte gibt es als Ermächtigungspraxen an Krankenhäusern (mit einem sehr engen und festgelegten Leistungsspektrum) oder in MVZ-Praxen, die evtl. auch von einem privaten Träger betrieben werden. Privatinvestoren fokussieren sich nach meiner Kenntnis auf ganz wenige Fachgebiete, z.B. Augenarztpraxen, während allgemeinärztliche Praxen oft Probleme haben, einen Nachfolger zu finden und für private Investoren wenig lukrativ sind.

  7. #8 Neumann
    15. November 2023

    …rex
    ” Privatinvestoren fokussieren sich nach meiner Kenntnis auf ganz wenige Fachgebiete,”
    Das ist richtig, und zwar auf Gebiete, wo der Patient kaum eine Ausweichmöglichkeit hat, z. B. Dialysestationen, Augenarztpraxen für Staroperationen.
    Die haben dann große Einkommen.
    So eine Einrichtung hat die” Lizenz zum Gelddrucken”.
    Aber….der Arzt hat dann auch ein Anrecht auf den 24 Stunden Arbeitstag.
    Kennen wir aus der Verwandtschaft.

  8. #9 RGS
    22. November 2023

    Danke für die Kritik an der Berichterstattung der Süddeutschen.
    Ich lese eigentlich schon seit Jahren nicht mehr viel von den früher mal führenden Tageszeitungen.
    Der Grund ist, wie hier, dass immer wieder festzustellen ist, wie schlecht recherchiert und daher oft unkritisch die Tageszeitungen heute wirken.
    Vermutlich hat sich auch mein Anspruch an Berichterstattung erhöht, aber die Qualität hat sich auch verschlechtert, finde ich.

    Zum Thema fällt mir noch ein, dass es in Gegenden mit vielen Menschen die höhere Einkommen und oder Vermögen haben häufiger Privatarztpraxen sind die nur privat abrechnen.
    Ein Orthopäde dieser Artbei uns am Ort hat einen hervorragenden Ruf und viele sind erstaunt wie billig Behandlungen sind, wenn sie die Rechnung bekommen.

    Viele PKV Versicherte übersehen scheinbar auch, dass sie kein Krankengeld bekommen wie die GKV Versicherten.

    Das Modell GKV Versicherung plus sinnvoller Zusatzversicherungen plus private Rechnung für sinnvolle Zusatzleistungen erscheint mir finanziell und von der Leistung her das bessere Modell. Man muss sich allerdings schlau machen und eine gewisse Gesundheitskompetenz erwerben.

    Die „klassische“ PKV Versicherung lohnt nicht und sie wird teuer im Alter. Daher kann man sie in der Form abschaffen. Vielleicht löst die Sache auch der Markt!?
    Ich würde nie dahin wechseln.

  9. #10 Neumann
    22. November 2023

    Die Privaten Krankenversicherer locken mit neuen Tarifen für Neueinsteiger. Die Leidtragenden sind indirekt die “Altversicherten”, denn die Höhe eines Tarifes erreichnet sich betriebswirtschaftlich aus Ausgaben und Einnahmen.
    Die Behauptung , am Ende zahlt ein Privatversicherter unter Umständen seine Krankheit selbst, die stimmt teilweise.
    Aber….es gibt keinen Ausweg aus diesem Geschäftsmodell, weil bei einem Versicherungswechsel das angesparte Kapital nicht ausgewiesen werden muss.
    Dafür muss der Privatversicherte kaum auf einen Arzttermin warten, und das,,,,das ist das Wichtigste dabei.

  10. #11 RGS
    22. November 2023

    „Dafür muss der Privatversicherte kaum auf einen Arzttermin warten, und das,,,,das ist das Wichtigste dabei“
    @ Neumann:
    Da kann ich Ihnen von einer 84-jährigen privatversicherten Dame berichten, die einen Oberschenkelhalsbruch hatte. Sie wurde im Krankenhaus nicht anders behandelt als gesetzlich Versicherte.
    Es benötigte mehrere fitte Angehörige um Herauszubekommen, ob ihr noch eine Anschlussheilbehandlung zusteht.
    Verzögerung von 5 Wochen dadurch und in einem Pflegeheim mit Kurzzeitpflege „zwischengeparkt“ mit kaum Physiotherapie.
    Die Hausärztin half beim Stellen des Rehaantrags nicht, da sie das bei Privatpatienten nicht dürfe, nur bei GKV-Patienten.
    Da muss man mit 84 schon noch ganz schön fit sein um zu seinem Recht zu kommen. Wenn nicht, braucht man fitte Angehörige, sonst ist man da im Alter hoffnungslos verloren als Privatpatien. Zumindest ist das meine Schlussfolgerung aus der Episode.

    • #12 Joseph Kuhn
      23. November 2023

      @ RGS:

      “privatversicherten Dame … Sie wurde im Krankenhaus nicht anders behandelt als gesetzlich Versicherte.”

      Die DRGs, die Leistungspauschalen für stationäre Behandlungen, sind für PKV und GKV gleich.

  11. #13 PDP10
    23. November 2023

    @RGS

    Viele PKV Versicherte übersehen scheinbar auch, dass sie kein Krankengeld bekommen wie die GKV Versicherten.

    Das stimmt nicht. Sie sind nur nicht in der gesetzlichen Krankentagegeld Versicherung. Dafür ist die Krankentagegeld Versicherung der PKV eine Pflichtleistung für die der / die Versicherte dann auch entsprechend Geld bezahle muss.

    Was allerdings Neumann aka Rober da schreibt:

    Dafür muss der Privatversicherte kaum auf einen Arzttermin warten

    … ist grober Unfug. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

    • #14 Joseph Kuhn
      23. November 2023

      @ PDP10:

      “Dafür ist die Krankentagegeld Versicherung der PKV eine Pflichtleistung”

      In der PKV gibt es grundsätzlich keine Pflichtleistungen. In welchem Gesetz sollte das mit dem Krankentagegeld als Pflichtleistung stehen?

      “auf einen Arzttermin warten”

      Ein bisschen besser haben es die PKV-Versicherten schon: https://gesundheitsdaten.kbv.de/cms/html/24045.php. Ein Sonderfall ist der Leistungsbereich Psychotherapie.

  12. #15 RGS
    23. November 2023

    @PDP10

    Ja, in der GKV gibts Krankengeld inklusive und in der PKV kann man Krankentagegeld dazuversichern mit Extrabeitrag.

    Im Bekanntenkreis is jemand der zahlt ca. 700 €/Monat bei der PKV.

  13. #16 Joseph Kuhn
    25. November 2023

    Auch andere haben Zweifel

    Die Süddeutsche ist mit ihrer kritiklosen Übernahme der Befunde des PKV-Verbands nicht allein. Einige Medien, wie der Müncher Merkur oder die Frankfurter Rundschau (mit Blick auf den Regionalatlas Hessen), haben einfach die auf der Pressearbeit des PKV-Verbands beruhenden Agenturmeldungen übernommen. Anfang des Jahres war – bezogen auf den PKV-Regionalatlas Saarland – sogar das Deutsche Ärzteblatt unter den medialen Mitläufern, im September anlässlich des Regionalatlas Hessen die Ärztezeitung. Auch zahlreiche Wirtschaftsforen haben die Botschaft des PKV-Verbands aufgegriffen und weiterverbreitet.

    Das war bei den PKV-Regionalatlanten 2019 auch schon so. Insofern hat der PKV-Verband erfolgreiche politische Landschaftspflege betrieben.

    Kritischer war der Bayerische Rundfunk. Er hat beim Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) nachgefragt und dort hat man auch Zweifel, was die Belastbarkeit der Befunde des PKV-Verbands angeht.

    Jetzt kann man natürlich sagen, kein Wunder, das ist ja die Konkurrenz und die hat Interessen. Aber damit ist die Kritik des WIdO nicht vom Tisch, und das cui-bono-Argument gilt genauso für das Wissenschaftliche Institut der PKV.