Der Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) liegt nun in einer Fassung vom 8.4.2024 vor, im Umfang stark reduziert. Darin kommen die von Karl Lauterbach noch vor vier Wochen beim Kongress Armut und Gesundheit in Berlin als „substantieller Beitrag“ zur Verringerung sozial bedingter Ungleichheit vorgestellten Gesundheitskioske und Gesundheitsregionen erst einmal nicht mehr vor.
Ob Lauterbach der Kritik der Krankenkassen an der Verwendung von Versichertengeldern für öffentliche Aufgaben nachgekommen ist oder den Klagen der Kommunen über fehlende Kofinanzierungsmittel, ob er Widerstand der Länder im Bundesrat befürchtet hat oder welche Gründe auch immer er hatte – man weiß es wieder einmal nicht.
Vielleicht sollte man das Gesetz jetzt auch umbenennen. Für den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ gibt es eigentlich keinen guten Grund mehr. Zu dem Thema steht in Teil A des Referentenentwurfs („Problem und Ziel“) nur noch:
„Mit dem Ziel, die Kommunen besser in die Lage zu versetzen, eine starke lokale Versorgungsinfrastruktur aufzubauen, wird die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) erleichtert.“
Ansonsten enthält der Entwurf vom 8.4.2024 wie schon frühere Entwurfsfassungen ein Sammelsurium an unterschiedlichsten Vorhaben. Eine gesundheitspolitische Linie ist nicht mehr erkennbar. Der prominente zweite Absatz in Teil A regelt die Sitzungsform von Gremien:
„Nachdem es den Organen der Sozialversicherungsträger (unter anderem Krankenkassen) gesetzlich ermöglicht wurde, Sitzungen mit Beschlussfassungen auch in hybrider und digitaler Form durchzuführen, soll die Zulässigkeit dieser modernen Sitzungsformate rechtssicher auch für andere Selbstverwaltungsorgane und -gremien nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch verankert werden. Dies stärkt die Funktionsfähigkeit der betreffenden Selbstverwaltungsgremien und ermöglicht eine effizientere Durchführung ihrer Sitzungen.“
Der Entwurf des GVSG war schon bisher kein Dokument einer prioritätengeleiteten Gesundheitspolitik. Jetzt wirkt es, als würde in einen Korb einfach nur noch hineingeworfen, was an Themen gerade auf dem Tisch liegt. Ich fände als Titel für das Gesetz daher „Frühjahrsblumenstraußgesundheitsthemensammelsuriumgesetz (FBSGTSG)“ passender und sehe erwartungsfreudig den Überraschungen im nächsten Entwurf entgegen.
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Nachträge:
1. In der ersten Fassung des Blogbeitrags hatte ich im ersten Satz vom „dritten“ Referentenentwurf gesprochen. Der dritte war aber schon.
2. Die Primärversorgungszentren, die auch die kommunale Versorgung stärken sollten, sind ebenfalls nicht mehr im Entwurf.
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