Der lange erwartete neue Referentenentwurf für das Errichtungsgesetz des BIPAM ist da, wenn auch noch nicht öffentlich*.
Teil A (Problem und Ziel), Teil B (Lösung) sowie die Begründung des Gesetzes stellen ausführlich dar, warum es ein neues Bundesinstitut geben soll und was es leisten soll. Hier wurden erkennbar Kritikpunkte der Fachöffentlichkeit aufgenommen, z.B. wird dem „Health-in-all-Policies“-Gedanken und seiner gewünschten politischen Umsetzung hoher Stellenwert zugemessen, ebenso der notwendigen Stärkung des ÖGD. Lange Zeit sah es so aus, als ob alle diesbezüglichen Stellungnahmen in den Wind gesprochen worden wären.
Der antiquierte Name „BIPAM“ – Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin – bleibt, offensichtlich hängt das Herz des Ministers daran. Überraschend und positiv ist, dass für das BIPAM nun doch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden:
„Durch die Errichtung des BIPAM und die vorgesehenen neuen Aufgaben entstehen dem Bund ab dem Jahr 2025 laufende jährliche Mehrausgaben für Sachmittel. Diese betragen im Vergleich zum Jahr 2024 im Jahr 2025 ca. 30 Mio. Euro. Hinzu kommen im Jahr 2025 einmalige Investitionskosten in Höhe von ca. 19,3 Mio. Euro.“
Die 30 Millionen Euro jährlich sollen wie folgt eingesetzt werden:
• 14,4 Mio. Euro für den “Aufbau eines Public Health-Datenmanagements und passender Analyseinstrumente (inkl. Aufbau eines Gesundheitspanels) sowie Stärkung der Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitskommunikation unter Berücksichtigung von gewonnen Synergien”.
• 12,1 Mio. Euro für die “Stärkung und Vernetzung der Öffentlichen Gesundheit und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes”.
• 3,5 Mio. Euro für die “Stärkung der Koordinierung von Ressortforschung, Aufbau einer Geschäftsstelle für Public Health-Konferenzen und weitere übergreifende Kosten”.
Die Mittel sind hoffentlich mit dem Finanzministerium bereits verhandelt. Eigentlich sollte das kein Koalitionsstreitthema sein, 30 Mio. Euro sind – gemessen an den Milliarden, die im Haushalt strittig sind – wirklich Peanuts. Ein deutsches CDC wird damit nicht entstehen. Aber besser Peanuts als Steine. Die Mittel für ÖGD-bezogene Aufgaben sind zudem umso wichtiger, sollte der „Pakt für den ÖGD“ nach 2026 tatsächlich nicht mehr weitergeführt werden.
Die bereits im ersten Referentenentwurf vorgesehene Verlagerung der Gesundheitsberichterstattung vom RKI ans BIPAM wird beibehalten. In § 2 des Gesetzentwurfs heißt es:
„Das Bundesinstitut nimmt Aufgaben nach Absatz 1 insbesondere auf folgenden Gebieten wahr:
1. Gesundheitsberichterstattung des Bundes, einschließlich Gesundheitsmonitoring,
2. Stärkung der Öffentlichen Gesundheit, soweit es sich um Aufgaben des Bundes handelt, durch freiwillige Kooperation und Vernetzung mit Akteuren der Öffentlichen Gesundheit,
3. evidenzbasierte, zielgruppenspezifische, insbesondere auf vulnerable Bevölkerungsgruppen ausgerichtete Kommunikation im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit,
4. Stärkung der Vorbeugung und Verhütung von Krankheiten, Stärkung der Gesundheitsförderung und der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung, jeweils im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes,
5. wissenschaftliche Forschung und Zusammenarbeit mit Institutionen auf europäischer und internationaler Ebene, einschließlich Unterstützung bei der Entwicklung von Leitlinien und Standards, soweit es sich um Aufgaben des Bundes handelt.“
Insgesamt ist auch der neue Entwurf mit 7 Paragrafen sparsam gehalten. Unklar ist, ob auch die im Aufbau befindliche KI-Abteilung des RKI ans BIPAM wechselt, wie Ende April einmal vom BMG angekündigt. Einige wichtige Themen, z.B. die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, die Einrichtung eines Beirats, die Form der Kooperation mit den Ländern bei ÖGD-Themen oder das Verhältnis zu den Sozialversicherungsträgern sowie zu anderen Public Health-Einrichtungen und thematisch nahen Gremien, wie z.B. dem Sachverständigenrat Gesundheit, bleiben ungeregelt. Die „freiwillige Kooperation und Vernetzung“ lässt vieles zu, und vieles offen. Manches, etwa die Mitarbeit in der Nationalen Präventionskonferenz, wird kursorisch in der Begründung gestreift. Eine Evaluation ist nach wie vor nicht vorgesehen. Ein Format für Bürgerbeteiligung an den Aufgabenstellungen des BIPAM wurde ebenfalls nicht gefunden – die Bürger:innen kommen nur als Adressaten der Gesundheitskommunikation bzw. Aufklärung vor. Schade, hier hätte man einmal einen institutionalisierten Bürgerbeirat ausprobieren können.
Inwiefern bei solchen Punkten noch Nachbesserungen über die nun bevorstehende Verbändeanhörung, in der Abstimmung mit den Ländern und dann im Bundestag erreichbar sind, bleibt abzuwarten.
—-
* Nachtrag: Der Entwurf ist jetzt auch öffentlich verfügbar: https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2024/06/13/98745CEB-1D1C-43BE-ABC9-85CD30C6ACDD-1-clean.pdf
Nachtrag zum Nachtrag: Die Version, die bei “Politico” online gestellt wurde, wurde zur Verbändeanhörung noch einmal an einer entscheidenden Stelle, der Finanzierung, verändert. Sie ist inzwischen auf der Seite des BMG mit den Gesetzentwürfen abrufbar: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gesetz-zur-staerkung-der-oeffentlichen-gesundheit.html
Kommentare (8)