Wenn Sie das „Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit“ nicht kennen, könnte es daran liegen, dass es dieses Institut noch nicht gibt. Es soll erst errichtet werden. Im Koalitionsvertrag der Ampel heißt es:

„Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geht in einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit am Bundesministerium für Gesundheit auf, in dem die Aktivitäten im Public-Health Bereich, die Vernetzung des ÖGD und die Gesundheitskommunikation des Bundes angesiedelt sind.“

Dieser Passus gehört zu den Lehren, die man meint, aus der Coronakrise ziehen zu müssen. Leider zeigen die Statements, die man zu diesem Bundesinstitut hört oder liest, vor allem eines: Es ist unklar, was das Bundesinstitut sein soll. Dazu im Folgenden kurz ein paar Aspekte aus der Diskussionslandschaft.

Bundesgesundheitsamt 2.0

Diese Idee wurde verschiedentlich vor den Koalitionsverhandlungen ventiliert. Es war die Reaktion auf wahrgenommene Koordinationsprobleme beim Pandemiemanagement.
Das Bundesgesundheitsamt war eine Behörde, die sich historisch überlebt hatte und nicht mehr steuerbar war, was eine Reihe von Skandalen hervorbrachte. 1994 wurde es im Zusammenhang mit HIV-verseuchten Blutprodukten aufgelöst. Die Aufgaben des alten Bundesgesundheitsamtes werden heute vom Robert Koch-Institut, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, dem Bundesinstitut für Risikoforschung, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, dem Bundesamt für Strahlenschutz, dem Friedrich Löffler-Institut und z.T. dem Umweltbundesamt wahrgenommen. Nur ein Teil dieser Behörden gehört zum Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums.

Daneben gibt es noch das Paul-Ehrlich-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesamt für soziale Sicherung, das dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesozialministerium nachgeordnet ist, sowie diverse Bundesbehörden mit Public Health-Aufgaben in den Geschäftsbereichen anderer Ministerien, z.B. die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder Teile der für das Verkehrswesen zuständigen Bundesbehörden.

Wer ein Bundesgesundheitsamt 2.0 aufbauen will, bräuchte zunächst ein gutes Konzept, welche Aufgaben dort gebündelt werden sollten und warum das besser unter einem Behördendach als unter getrennten wäre. In der kurzen und schnell wieder beendeten Diskussion um das Bundesgesundheitsamt 2.0. gab es auch einmal die nicht nur ordnungspolitisch verwegene Idee, den Gemeinsamen Bundesausschuss, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung steuert, einer solchen Mammutbehörde zu unterstellen. Schwamm drüber.

BZgA neu

Die Überführung der BZgA in ein neues Gewand steht jetzt im Koalitionsvertrag. Es ist vor allem die Reaktion auf wahrgenommene Kommunikationsprobleme in der Coronakrise. Unstrittig ist, dass die BZgA in der Coronakrise kaum in Erscheinung trat. Die Gründe dafür seien dahingestellt. Verbesserungspotential gibt es sicher.

Das Ziel einer besseren Gesundheitskommunikation wird bei der Umstrukturierung der BZgA damit verbunden, dass dort auch die „die Aktivitäten im Public-Health Bereich“ sowie „die Vernetzung des ÖGD“ angesiedelt werden sollen. Das sind, siehe oben, Reaktionen auf wahrgenommene Koordinationsprobleme in der Krise. Aber was mit „den Aktivitäten im Public-Health Bereich“ gemeint ist, man beachte den bestimmten Artikel, ist reichlich unklar. Hier wurde offensichtlich nur ein Platzhalter in den Koalitionsvertrag gestellt. Es stellen sich sofort die gleichen Fragen wie beim Bundesgesundheitsamt 2.0. Will man dort z.B. auch den gesundheitlichen Verbraucherschutz ansiedeln, oder den Arbeitsschutz, oder die Verkehrssicherheit? Das sind ganz elementare Public Health-Bereiche. Oder soll es nur um die Public Health-Bereiche gehen, die unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums fallen? Das wiederum wäre eine massive Verstümmelung des Public Health-Ansatzes, der im Kern auf „Health in all Policies“ abzielt – was im Grunde statt einer BZgA 2.0 das Bundeskanzleramt in die Pflicht nehmen müsste.

Sinnvoll wäre eine politisch unterstützte Public Health-Strategie für Deutschland, und dann das Nachdenken darüber, wie man eine solche Strategie organisatorisch unterstützen sollte, und dann das Nachdenken darüber, welche Rolle ein Bundesinstitut dabei spielen kann. Von hinten anzufangen, ist vielleicht nur die zweitklügste Idee.

Ebenso unklar ist, was es mit der „Vernetzung des ÖGD“ auf sich hat. Der öffentliche Gesundheitsdienst ist in Deutschland zunächst einmal Ländersache. Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens von 1934 ist in Deutschland aufgehoben. 15 Gesundheitsdienstgesetze der Länder und in Thüringen eine Rechtsverordnung regeln den Aufbau des ÖGD. Zwischen den Gesundheitsämtern gibt es erhebliche Unterschiede bei den Aufgaben, der Ausstattung und im Selbstverständnis. Einen Orientierungsrahmen hat die Gesundheitsministerkonferenz 2018 mit einem neuen, Public Health-orientierten Leitbild verabschiedet. Das könnte man in der Tat mit etwas mehr Leben versehen. Der in der Coronakrise auf den Weg gebrachte „Pakt für den ÖGD“ mit einem Finanzvolumen von 4 Mrd. Euro könnte dabei helfen.

Aber was ist dabei die Rolle eines „Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit“? Soll hier ÖGD-bezogene Forschung stattfinden? Sollen hier gemeinsame Handlungsleitlinien erarbeitet werden? Soll hier eine zentrale Aus- und Fortbildungsstätte entstehen, die die ÖGD-Akademien ablöst? Die beiden wichtigsten sind die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und die Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in München. Und woher soll das Personal für solche Aufgaben kommen? Man weiß es nicht.

BZgA und RKI

Der eingangs zitierte Absatz aus dem Koalitionsvertrag geht noch einen Satz weiter: „Das RKI soll in seiner wissenschaftlichen Arbeit weisungsungebunden sein.“

Auf welches Problem damit reagiert wird, weiß ich nicht. Würde es Sinn machen, das RKI aus der Fachaufsicht des BMG zu lösen? Würde das nicht die Koordinationsprobleme im Falle einer Epidemie noch vergrößern? Oder zielt der Satz auf eine Abspaltung von Wissenschafts- und Vollzugsfunktionen im RKI ab? Weiter: Was bedeutet das im Zusammenhang mit dem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit? Dessen Arbeit soll demnach nicht weisungsungebunden sein. Es soll ja explizit ein Bundesinstitut „am Bundesministerium für Gesundheit“ sein. Man hört immer wieder, dass auch dort bestimmte Forschungsaufgaben angesiedelt werden sollen, zum Beispiel was die Evidenz und Evaluation von Maßnahmen angeht. Bei politisch beauftragten Maßnahmen bringt eine Selbstevaluation nicht immer den größten Erkenntnisgewinn.

Bundesbehörden nehmen, wenn sie forschen, in der Regel Aufgaben als Ressortforschungseinrichtungen wahr. Sie sollen dann wissenschaftlich arbeiten, aber im Unterschied zu Universitäten z.B. bei den Themen weisungsgebunden. Gut, über die Drittmittelzügel arbeiten Universitäten auch nur noch bedingt unabhängig, aber das ist eine andere Geschichte. Wie also ist das Dreieck Wissenschaft-Politik-Ressortforschung auszugestalten, wie das Verhältnis zur universitären Forschung, und wie fügen sich hier das neue Bundesinstitut und ein „weisungsungebundenes“ RKI ein?

Viele Fragen, hoffentlich gibt es auch Antworten, die die Probleme lösen und nicht nur eine neue Behörde schaffen. Institutionen sollen schließlich effiziente Abläufe organisatorisch stabilisieren und kein Selbstzweck sein. A propos: Warum gibt es eigentlich kein Bundesamt für Pflege?

Kommentare (27)

  1. #1 Bärbel-Maria Kurth
    Berlin
    19. Februar 2022

    Das ist eine hervorragende Analyse, die mir zumindest die Gewissheit gibt, dass meine Verwirrtheit ob dieser nebulösen Ankündigungen nicht allein auf meinen mangelnden Durchblick zurückzuführen ist. Wenn all die Vorüberlegungen, die im Zuge der Entwicklung einer Public Health-Strategie für Deutschland angestellt wurden, einfließen könnten, so wäre das der “Traum vom Glück”. Aber es sieht nicht danach aus, was allein schon in der erneuten Trennung von “Öffentlichem Gesundheitswesen” und “Public Health” deutlich wird. Wenn hier die PH-Akteure mit einem eigenen Konzept in Vorlage gehen könnten, so wäre das vielleicht eine Chance. Dass ich daran (ein kurzfristig erstelltes Konzept) nicht glauben kann, macht mich ein bisschen traurig…

    • #2 Joseph Kuhn
      19. Februar 2022

      @ Bärbel-Maria Kurth:

      “ein kurzfristig erstelltes Konzept”

      Anregungen dazu sind bestimmt willkommen. Wer dann so ein Eckpunktepapier mitzeichnet, müsste man diskutieren. Aber für ein Papier, das gegenüber der – sagen wir mal, etwas zu kurzfristig erstellten – Stellungnahme einiger Fachgesellschaften konstruktive Perspektiven eröffnet, wäre wohl in der Tat jetzt der richtige Zeitpunkt.

  2. #3 smoeb
    Essen
    20. Februar 2022

    Das “neues Institut” als Allheilmittel gegen sämtlichen strukturellen Probleme von Public Health, nuja – die ersten Posititionierungen deuten schon die nahenden Strudel an, in dem diese unausgegorene Koalitions”idee” ganz heftig geraten könnte. Bärbel Kurth zweifelt etwas an der Handlungsfähigkeit von PH hier in Deutschland. Allerding haben die vielen Jahre der – von Bärbel Kurth auf den Weg gebrachten – Netzwerkarbeit des Zukunftforums PH deutliche Spuren hinterlassen. Die Chance ist da, trotz aller unterschiedlichen Interessen eine unausgegorene Idee in ein schlaues Konzept zu formen – und zwar über dies ominöse neue Bundesinstitut hinaus. Vieles liegt dafür schon vor: das zusammengefasste Wissen von Public Health in Form eines ersten, breit konsentierten Strategiepapiers und vor allem die vielen engagierten, erfahrenen und ja, auch netten Menschen.

  3. #4 smoeb
    20. Februar 2022

    P.s.: Vielleicht kann PH in Deutschland Bärbel Kurth ja noch überraschen.

  4. #5 Joseph Kuhn
    23. Februar 2022

    Update: Statements zum Bundesinstitut in G+G

    “Der hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, begrüßt die Pläne der Ampel-Koalition, ein Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit einzurichten. „Im Verlauf der Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig Kommunikation ist, um die Bevölkerung transparent zu informieren und zu gesundheitsförderlichem Verhalten zu motivieren“, sagte der Grünen-Politiker zu G+G. Ein Bundesinstitut könne einen wertvollen Beitrag leisten, sofern die Zuständigkeit der Länder unberührt bleibe. Ein solches Institut sei sinnvoll, wenn bundeseinheitliche Verfahren auf Basis fachlicher Empfehlungen entwickelt würden und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) stärker vernetzt werde.

    Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition sieht ein Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit am Bundesgesundheitsministerium vor, in dem die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufgeht. In dem Institut sollen die Aktivitäten im Public-Health-Bereich, die Vernetzung des ÖGD sowie die Gesundheitskommunikation des Bundes gebündelt werden.

    Die Vorsitzende des Deutschen Netzwerks Gesundheitskompetenz, Corinna Schaefer, warnte davor, dass ein neues Institut die Probleme, die Corona aufgezeigt habe, genauso wenig lösen könne wie bereits bestehende Institute. Sie wies auf „fehlende Daten, desolate digitale Infrastruktur, unzureichende Ressourcen“ hin. Für den Erfolg brauche es intelligente Konzepte sowie eine Kommunikation, die auch der Aufbereitung wissenschaftlichen Erkenntnissen folge.

    Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, sieht in dem geplanten Institut hingegen die Möglichkeit, Informationen und Wissen „zu anderen drängenden Public-Health-Themen, wie gesundheitlichen Folgen der Klimakrise oder Mangel an gesundheitsförderlichen Lebenswelten, zu generieren und geeignete Lösungen zu entwickeln“. Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, einem solchen Institut alle relevanten Datensätze zeitnah zur Verfügung zu stellen, wie es in anderen Ländern bereits üblich sei.

    Der Versorgungsforscher am Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen, Ansgar Gerhardus, forderte, dass ein entsprechendes Bundesinstitut strukturelle und inhaltliche Punkte, wie „Schwierigkeiten bei der Erhebung relevanter Daten, die fehlende Berücksichtigung vulnerabler und benachteiligter Zielgruppen, eine unkoordinierte Kommunikation und die eingeschränkte Generierung und Nutzung von Evidenz“ adressiere.”

    Das Bundesinstitut soll also zu gesundheitsförderlichem Verhalten motivieren (ein klar normativer, nicht wissenschaftlicher Auftrag), es soll die gesundheitlichen Folgen der Klimakrise adressieren (gibt es kein Umweltbundesamt?), oder sich um Daten zu vulnerablen und benachteiligten Gruppen kümmern (gibt es kein RKI, das dazu eigens ein Gesundheitsmonitoring aufgebaut hat?). Darüber, was mit dem “Mangel an gesundheitsförderlichen Lebenswelten” gemeint ist, muss ich erst noch nachdenken. Ob das bedeutet, dass das Bundesinstitut sich um Betriebe mit miserablen Arbeitsbedingungen kümmern soll? Aber gibt es da nicht auch schon Zuständigkeiten? Bei den Arbeitsschutzbehörden, den Berufsgenossenschaften, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin?

    Ich bin verwirrt.

  5. #6 PDP10
    24. Februar 2022

    @Joseph Kuhn:

    Ich bin verwirrt.

    Hmmm … verwirrt ist die Untertreibung des Monats (Februar).

    Ich finde, die Aussagen im dritten und letzten Absatz bringen die unbestreitbaren Probleme, soweit ich dem Ganzen in den letzten zwei Jahren Pandemie folgen konnte, ganz gut auf den Punkt.

    Aus dem dritten Absatz:

    […] „fehlende Daten, desolate digitale Infrastruktur, unzureichende Ressourcen“ hin. Für den Erfolg brauche es intelligente Konzepte sowie eine Kommunikation, die auch der Aufbereitung wissenschaftlichen Erkenntnissen folge.

    Und aus dem letzten Absatz:

    […] forderte, dass ein entsprechendes Bundesinstitut strukturelle und inhaltliche Punkte, wie „Schwierigkeiten bei der Erhebung relevanter Daten, die fehlende Berücksichtigung vulnerabler und benachteiligter Zielgruppen, eine unkoordinierte Kommunikation und die eingeschränkte Generierung und Nutzung von Evidenz“ adressiere.”

    Aber: Ich verstehe nicht wirklich viel von Gesundheitspolitik, Public Health und so weiter – Trotzdem frage ich mich: Ist für den ganzen Kram, genauer gesagt für das Lösen der angesprochenen Probleme, nicht eigentlich das Bundesministerium für Gesundheit zuständig?

    Ich weiß, ich weiß: „fehlende Daten, desolate digitale Infrastruktur, unzureichende Ressourcen“ etc. sind eigentlich Probleme in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Die Möglichkeit besteht also, dass das MfG aufgrund der Nickelichkeiten zwischen Ländern, Kommunen und Bund zwar zuständig ist … aber nichts machen kann. (Das passiert manchmal Institutionen in einem föderalem System. Blöd irgendwie. Haben wir uns aber so ausgesucht.)

    Und die Lösung wäre jetzt noch eine Bundesbehörde zu schaffen? Deren Sinn, Zweck, Zuständigkeit auch noch so wolkig formuliert sind, wie es nur geht? Äh …

    Wie Caine sagen würde: “Meister, ich habe Zweifel!”

    • #7 Joseph Kuhn
      24. Februar 2022

      @ PDP10:

      “Ist (…) für das Lösen der angesprochenen Probleme, nicht eigentlich das Bundesministerium für Gesundheit zuständig?”

      Nein. Das “nicht eigentlich” hat hier keinen Platz. In Deutschland ist das gem. Art. 70 GG geregelt.

      “Ich weiß, ich weiß: „fehlende Daten, desolate digitale Infrastruktur, unzureichende Ressourcen“ etc. sind eigentlich Probleme in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen.”

      Nein, siehe oben.

      “Die Möglichkeit besteht also, dass das MfG aufgrund der Nickelichkeiten zwischen Ländern, Kommunen und Bund zwar zuständig ist”

      Nein, siehe oben.

      “Ich verstehe nicht wirklich viel von Gesundheitspolitik, Public Health und so weiter … ich habe Zweifel”

      Immerhin 😉

  6. #8 Rolf Rosenbrock
    Oderaue
    27. Februar 2022

    Danke, lieber Joseph Kuhn für diese historisch orientierte, klare und Gedanken ordnende Analyse.
    Dazu einige Gedanken eines lang gedienten Fahrensmannes in diesen Gewässern:
    1. Ein Bundesgesundheitsamt 2.0 wäre keine gute Idee. Ich habe zwar in den Neunzigern zusamme mit Geroges Fülgraff und vielen anderen gegen die ‘Zeschlagung’ des BGA gekämpft und verloren. Aber was seither aus und mit den Nachfolgeinstituten gewachsen ist, ist heute eine vorzeigbare Struktur, deren Wieder-Zusammenlegung keinen Nutzen verspricht.
    2. Ein Institut (oder einen Zusammenschluss von Instituten) mit der Verantwortung für HiAP zu betrauen, würde weder dem Institut noch dem Konzept von HiAP nützen. HiAP meint wirklich a l l e Politikbereiche, die Verantwortlichkeit dafür wäre im Bundeskanzleramt anzusiedeln. Voraussetzung dafür wäre, dass HiAP (und damit Verminderung sozial bedingter Unterschiede von Gesundheitschancen) ein ähnliches politisches Momentum besäße bzw. entwickeln könnte wie der Klimawandel. Die Bewegung ‘Mondays for Health and Equity’ gibt es aber nicht. Das hat Gründe und ist eine andere Geschichte.
    3. Die Forderung nach einem Bundesinstitut ist für sich genommen kein Konzept. Programm und Struktur können sich nur als Ergebnis eines Prozesses ergeben, also aus einer Public Health Strategie (die ambitionierter sein sollte als das bisher vorliegende Dokument, dass allzu eng an 10 arg braven WHO essential operations klebt, und in dem sozial bedingte Ungleichheit nur sehr verschleiert und praktisch ohne Bezug zu den Politikbereichen, in denen über die social determinants entschieden wird, erörtert wird.
    4. Aus einer etwas anspruchsvolleren Public Health Strategie für Deutschland ergeben sich zahlreiche Aufgaben für staatliche und nicht-staatliche Akteure und zu ihrer Zusammenarbeit. E i n e der Aufgabenbündel ist die kommunal zu organisierende Prävention und Gesundheitsförderung. Nachdem die Kassen hier 20 Jahre unter Beweis gestellt haben, dass sie den Interessenkonflikt zwischen Marketing und Verminderung von Ungleichheit nicht wirklich auflösen können und zudem in den von ihnen finanzierten Projekten nicht durchgehend für die erfolgsnotwendige partizipative Gestaltung sorgen können, sollte der ÖGD hierfür in Zukunft eine grüßer gefasste Vollmacht erhalten. Z.B. durch Übertragung der Verantwortung für die Verteilung auch der GKV-Interventionen in den Lebenswelten, für die Qualitätssicherung dieser Interventionen sowie durch Übertragung der Verantwortung für die möglichst flächendeckende Durhführung von Lebenswelt-Interventionen im Sozialraum, sprich: eigene Durchführungsverantwortung.
    Das heißt, dass die (fällige Novellierung) der Präventionsparagrafen §§20ff SGB V nicht ohne die (ebenso fällige) ÖGD-Reform gedacht und gemacht werden kann und heißt auch, die ÖGD-Struktur auf allen Ebenen als flächendeckende Institutionelalsierung von Old and New Public Health zu denken und aufzubauen
    5. Auch die Umsetzung des ‘Pakt für den ÖGD’ kann sinnvoll nicht ohne ein Gesamtkonzept für die kommunale Gesundheitssicherung konfiguriert und umgesetzt werden. Die bisherigen Papiere dazu kleben allzu eng an konventionellen Konzepten und sind in einem nicht begündbaren Ausmaß Amtsarzt-lastig. Zugrunde zu legen wäre stattdessen das Leitbild der GMK – daraus Aufgaben und Arbeitsteilung destillieren und Aufgaben und Funktionen herleiten, die nur oder besser zentral zu erledigen sind (zB Methodenentwicklung für risk appraisal und Intervention, Qualitätsentwicklung und -sicherung, risk mapping uvam)
    6. Wenn man die verschiedenen Aufgabenfelder des kommunalen ÖGD bis hin zur disaster preparedness auf diese Weise durchgeht, kommt man zu den Funktionen, die ein Bundesinstitut so zu erfüllen hat, dass auch die kommunalen Ämter bzw. Aktere einen guten Job machen können.
    7. Daneben gibt es Daueraufgaben wie die gesundheitliche Aufklärung zu Dauerthemen und langen Kapagnen. Da haben wir die BzgA bei Corona schmerzlich vermisst. Eine gute Kampagne (z. B. HIV/Aids als Vorbild) hat eigentlich immer drei Eebenen (Zentrale Dachbotschaften, Umsetzung der Botschaften in Lebenswelten, Persönliche indviduelle Beratun) – und braucht schon dafür die Zusammenarbeit und verbindlcher Koordination zwischen den Ebenen. Dazu braucht es a u c h ein Bundesinstitut.Seine Aufgaben gehen weit über die Schaffung von Gesundheitskompetenz hinaus, zumal dieses Konzept (abgesehen von seinen methodischen Schwächen) in der Praxis zu einer Wiederbelebung der durch New Public Health überwundenen Dominanz v.a. der kognitiven Anteile der Präventionsarbeit führt.
    In Summa: Ein Bundesinstitut für Public Health ist kein Wunderding und keine Wunscherüllungsmaschine. Es wäre aber ein wertvolles Instrument u. a. zur Verstärkung und Systematisierung der Prävention und Gesundheitsförderung auf kommunaler Ebene, ein kompetenter Träger von Gesundheitskampagnen. Welche Funktionen ein solches Isntitut für andere Hadlungsfelder von Public Health haben kann und haben sollte und haben muss, müsste aus diesen Handlungsfeldern heraus ermittelt werden, und zwar bottom-up.

    • #9 Joseph Kuhn
      27. Februar 2022

      @ Rolf Rosenbrock:

      Auf der Basis solcher Überlegungen könnte man die Diskussion gut führen.

      Im Moment wird Public Health allerdings von der Außenpolitik bestimmt. Ein “Sondervermögen” von 100 Mrd. Euro, wie es jetzt die Bundeswehr bekommt, hätte man 2015 auch gut dem Präventionsgesetz mitgeben können, oder dem Wohnungsbauprogramm der Ampel. Aber es kam anders.

  7. #10 Joseph Kuhn
    16. März 2022

    Kleine Linksammlung zum Bundesinstitut:

    (Letztes Update 13.3.2024)

    Forderung nach einem “Nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit” durch Bernadette Klapper, Robert Bosch Stiftung, im Juni 2020

    Forderung nach einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit durch die (damalige) Vorsitzende des BVÖGD, Ute Teichert, am 3.8.2020

    Forderung nach einem Bundesgesundheitsamt 2.0 durch Mattheis (SPD) vom 21.10.2020

    Forderung nach einem “Nationalen Institut für Gesundheit” im Buch “Strategiewechsel jetzt!” von Piwernetz/Neugebauer vom 7.12.2020

    Forderung nach besseren Public Health-Strukturen einschließlich eines Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit durch Kappert-Gonther (Grüne) vom 7.5.2021

    Forderung nach einem neuen Bundesgesundheitsamt, Minister Lucha (Grüne, BW) im Ärzteblatt vom 5.8.2021

    Kurzer Kommentar in Ärztezeitung vom 19.11.2021

    Kommentar in der HNA vom 21.11.2021, Bundesinstitut als “Entmachtung” des RKI

    Stellungnahme einiger Fachgesellschaften vom 16.12.2021

    Plädoyer für Neuaufstellung der BZgA von Gigerenzer et al. vom 13.1.2022 (leider hinter der Paywall)

    Kommentar in background tagesspiegel vom 21.2.2022 (leider hinter der Paywall)

    Kurze Experten-Kommentare in G+G digital, Februar 2022, oben in Kommentar #5 schon angesprochen

    Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. vom 23.2.2022

    Statement des Bundesverbands Managed Care e.V. vom 16.3.2022

    Artikel von Berit Uhlmann in der Süddeutschen vom 17.3.2022, leider auch hinter der Paywall.

    Stellungnahme des Gesunde-Städte-Netzwerks

    Impulspapier der gesetzlichen Krankenkassen vom 1.7.2022

    Stellungnahme des Zukunftsforums Public Health vom 31.8.2022

    Empfehlungen der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. vom 13.10.2022

    Stellungnahme des BVÖGD vom 3.11.2022

    Stellungnahme des CPHP Centre for Planetary Health Policy vom 17.11.2022

    Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit vom 19.1.2023

    Denkschrift der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene vom 1.2.2023

    Artikel in der ZEIT zum Planungsstand vom 2.2.2023

    Übersichtsbeitrag zur Diskussion um das Bundesinstitut im Ärzteblatt vom 2.2.2023

    Übersichtsbeitrag zur Diskussion um das Bundesinstitut in der Ärztezeitung vom 7.2.2023

    Statement der zuständigen Abteilungsleiterin im BMG, Ute Teichert, zum Planungsstand im Ärzteblatt vom 6.3.2023

    Aufgabenbeschreibung für das Bundesinstitut im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung, 9.3.2023

    Thesenpapier von Prof. Geene und Prof. Rosenbrock zu Public Health in Deutschland mit Ausführungen zum Bundesinstitut, 23.3.2023

    Grußwort des Bundesgesundheitsministers beim BVÖGD-Kongress mit Ausführungen zu den Aufgaben des Bundesinstituts, 26.4.2023

    Stellungnahme des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen, 2.6.2023

    • Eine Stellungnahme der indirekten Art: Im Bundeshaushalt 2024, am 5.7.2023 vom Kabinett beschlossen, gibt es im Einzelplan 15 (Gesundheit) keinen Titel für das neue Bundesinstitut.

    • Neue Gerüchte: Die KI-Abteilung des RKI als Keimzelle des BiöG? Artikel im Focus am 9.9.2023.

    • Der organisatorische Startschuss: Johannes Nießen ist “Errichtungsbeauftragter”, Artikel von Hinnerk Feldwisch-Drentrup in der FAZ vom 22.9.2023.

    Pressemitteilung des BMG vom 4.10.2023 zum Aufbau des Bundesinstituts, seinen Aufgaben und den Folgen für BZgA und RKI.

    Meine Meinung dazu in meinem Blogbeitrag vom 4.10.2023.

    Pressemitteilung MdB Wagner, Grüne, vom 4.10.2023.

    • 5.10.2023: Erwartungsgemäß gibt es am “Tag danach” eine Flut an Kommentaren. Lesenswert die Einordnung von Thomas Trappe bei Tagesspiegel Background – mit einigen Stimmen aus der Politik, leider hinter der Paywall; pointiert kritisch Berit Uhlmann in der Süddeutschen; kürzer Katharina Wabnitz vom Centre for Planetary Health Policy (CPHP); und recht positiv bewertend Thomas Hommel in der Ärztezeitung.

    • Kritisches Statement des bayerischen Gesundheitsministers Holetschek zum BIPAM-Konstrukt, 7.10.2023.

    Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Public Health und der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention vom 10.10.2023, mit konstruktiv-kritischem Blick auf die Eckpunkte des BMG.

    Artikel im Ärzteblatt vom 13.10.2023, mit Verweis auf den Ausgestaltungsbedarf der Eckpunkte des BMG. In der gleichen Ausgabe kommentiert
    Michael Schmedt
    , Chefredakteur des Ärzteblatts, mit kritischem Blick die Causa BIPAM.

    Brief der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) an Minister Lauterbach vom 23.10.2023.

    Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) vom 25.10.2023.

    Kritik von Thomas Götz & Rolf Rosenbrock vom 27.10.2023.

    Kritik einer Ärztegruppe aus dem DGÖGB-Umfeld im Ärzteblatt vom 3.11.2023.

    Pressemitteilung des EBM-Netzwerks mit Kritik an BIPAM und Präventionskonzept des BMG vom 8.11.2023.

    Stellungnahme des Zukunftsforums Public Health gemeinsam mit mehr als einem Dutzend (!) Fachgesellschaften und Verbänden vom 15.11.2023.

    • Ausführlicher Kommentar von Thomas Trappe zur ZfPH-Stellungnahme und zum Referentenentwurf des Errichtungsgesetzes im Tagesspiegel Background vom 16.11.2023.

    • Mein eigener Kommentar zum Referentenentwurf des Errichtungsgesetzes vom 16.11.2023.

    Offener Brief von Thomas Götz und Rolf Rosenbrock an Minister Lauterbach vom 21.11.2023, von vielen Organisationen mitgezeichnet.

    • Hinnerk Feldwisch-Drentrup fasst in einem Artikel in der FAZ vom 21.11.2023 den aktuellen Sachstand zusammen.

    Stellungnahme des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) vom 7.1.2024.

    Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP) vom 12.1.2024.

    • Kurzes, aber aufschlussreiches Statement von Karl Lauterbach zum BIPAM in der Haushaltsdebatte am 1.2.2024: Er spricht vom “Bundesinstitut für Vorbeugemedizin”.

    Vorschläge des Beratenden Arbeitskreises des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleicheit zur Änderung des Referentenentwurfs, 15.2.2024.

    Bericht im Tagesspiegel Background vom 19.2.2024 über einen offenen Brief des RKI-Personalrats vom 6.2.2024 an Gesundheitsminister Lauterbach, in dem u.a. die anhaltende Unsicherheit beklagt wird.

    • Kommentar “German public health reforms draw ire“ im Lancet vom 24.2.2024, mit den bekannten Kritikpunkten.

    • Kommentar Stellungnahme des Nationalen Netzwerks Frauen und Gesundheit vom 27.4.2024, mit kritischem Blick auf die bisherige Ausrichtung des BIPAM: “Es wird eine nachhaltige Gesundheits-, Familien-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik angemahnt.”

    • Statement von Prof. Rolf Rosenbrock zum BIPAM bei der Eröffnung des Kongresses Armut und Gesundheit am 6.3.2024: Wir brauchen ein Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit, aber nicht das, was jetzt angedacht ist.

    Recherche von Thomas Trappe zur Stimmung in den Koalitionsfraktionen im Tagesspiegel Background vom 13.3.2024 (Paywall); demnach ist die Kritik bei den Fachverbänden bei den Gesundheitspolitiker:innen der Ampelfraktionen angekommen. Auch bei Karl Lauterbach? Heute stellt Karl Lauterbach sein Konzept im Gesundheitsausschuss des Bundestags vor.

  8. #11 Beobachter
    18. März 2022

    Bitterster Zynismus:

    So wird in Frankfurt (versehentlich) “menschlicher Sperrmüll” gleich mitentsorgt bzw. für “öffentliche Gesundheit” und ein “hygienisches, sauberes Stadrbild” gesorgt ! :

    https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-bahnhofsviertel-bestuerzung-nach-unglueck-im-muell-91415286.html

    ” … Ein obdachloser Mann wird im Frankfurter Bahnhofsviertel versehentlich mit Sperrmüll eingesammelt. Dabei zieht er sich lebensbedrohliche Verletzungen zu.
    … ”

    Viele Mieter mit geringem Einkommen werden rücksichtslos aus ihren Wohnungen heraussaniert und landen auf der Straße oder in Wohlfahrts-Notunterkünften (auch “Wohn-Container” am Stadtrand!).
    Und das ist nicht nur ein Großstadt-Phänomen!

  9. #12 Joseph Kuhn
    24. April 2022

    Nebenwirkungen einer halbgaren Debatte?

    “Kein Geld für Modernisierung. Wieler will das RKI auf Vordermann bringen, doch Lauterbach blockiert seine Pläne”

    https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/kein-finanzierung-in-sicht-wieler-plant-modernisierungsprojekte-fuer-rki-reform-doch-lauterbach-blockt-ab_id_88801440.html

  10. #13 Joseph Kuhn
    10. Juni 2022

    Updates:

    1. Eigentlich gibt es kein Update. Die Vorbereitungen für das Bundesinstitut laufen offensichtlich intern, ohne dass externe Fachleute (erkennbar) einbezogen werden.

    2. Dafür gehen die diversen Vorschläge weiter, was das Bundesinstitut machen könnte. Martin Gersch, Informatiker an der FU Berlin, könnte sich beispielsweise vorstellen, dass das Bundesinstitut Funktionen eines Datentreuhänders übernimmt, analog zur Danish Health Data Authority (DHDA). Und der Kooperationsverbund gesundheitsziele.de hat ein (online nicht verfügbares) Fachpapier für einen Nationalen Aktionsplan „Gesundheit rund um die Geburt“ formuliert, nach dem das Bundesinstitut das Monitoring bzw. die Evaluation eines solchen Aktionsplans übernehmen soll.

    Nach wie vor ist das Bundesinstitut also vor allem ein Projektsraum für neue und alte Ideen verschiedener Akteure aus der Public Health-Szene. Das muss man nicht negativ sehen, aber man könnte dieses Brainstorming auch als zielorientierten Prozess gestalten. Kommt vielleicht noch.

  11. #14 Joseph Kuhn
    30. Juni 2022

    Update, der Präsident des RKI zum Thema:

    “Als zentrale Aufgaben eines Nationalen Public Health-Instituts nannte Wieler beim Hauptstadtkongress:

    • die Erhebung und Analyse gesundheitsrelevanter Daten, die laufende Überwachung und Bewertung des Gesundheitsstatus der Bevölkerung – also wesentlich mehr als nur die Überwachung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten;
    • die Prävention und Eindämmung von Gesundheitsrisiken und –gefahren;
    • die Kommunikation mit allen relevanten Zielgruppen zu Publik-Health-Aspekten, die evidenzbasiert und glaubwürdig sein müsse;
    • die Grundlagen- und Anwendungsforschung.”

    Quelle: https://www.esanum.de/today/posts/rki-chef-wieler-public-health-in-deutschland-staerken

    Benannt sind damit auf jeden Fall relevante Public Health-Aufgaben. Ob damit auch die Aufgaben des geplanten Bundesinstituts benannt sind? Und falls ja, konkret genug?

  12. #15 Joseph Kuhn
    14. Oktober 2022

    Update, Lauterbach zum Bundesinstitut:

    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/138078/Bundesinstitut-fuer-oeffentliche-Gesundheit-soll-naechstes-Jahr-starten

    Wenn der Beitrag im Ärzteblatt wirklich wiedergibt, was Lauterbach gesagt hat, dann fragt man sich, warum er wieder mal nicht einfach den Mund halten konnte.

    – Was sind “Studiengänge im öffentlichen Gesundheitsdienst”? Hat er darüber schon einmal mit seiner Kollegin Stark-Watzinger im zuständigen Ministerium gesprochen?
    – Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll “in Teilen in dieses Institut übergehen”. Aha, dann bleibt irgendwas zurück, was macht der Rest?
    – Das Institut soll außerdem “Aufklärung hinsichtlich verbesserter Lebensführung” machen. Das machen eigentlich schon die Kirchen, meistens ohne Erfolg.
    – Sehr schön der Finanzplan: “Daher gehe ich davon aus, dass ein solches Institut sich von selbst finanziert”.

    Dabei hat es Lauterbach eilig: “Ein erster Gesetzentwurf für die Einrichtung des Instituts sei voraussichtlich noch für dieses Jahr geplant”. Die Punkte, die er genannt hat, sprechen aber eher dafür, dass da noch nicht viel geplant wurde. Vielleicht deswegen “voraussichtlich geplant”?

  13. #16 rolak
    14. Oktober 2022

    Vielleicht deswegen?

    Aber selbstverständlich: die durch diesen temporalen Zirkelschluss (‘ist .. geplant’ bezieht sich auf ein vergangenes Ereignis, ‘voraussichtlich’ jedoch auf eine ungewisse Zukunft) in das statement eingewebte Logikbombe zerkrümelt auch jeden Anspruch auf Sinngehalt.

    bleibt irgendwas zurück, was macht der Rest?

    1) ‘Bund für und Auf’
    2) sein

    Sehr schön

    Wahrlich wunderhübsch – ich erwarte das wohl unweigerlich kommende ‘Aber das hätte mir doch einer sagen müssen!’

  14. #17 Joseph Kuhn
    13. November 2022

    Update: Neues von Lauterbach zum Bundesinstitut:

    Bei der Eröffnung des Deutschen Krebskongresses sagte Lauterbach, er wolle jetzt auch ein “Präventionsinstitut”, neben dem Bundesinstitut. Ich dachte, das Bundesinstitut solle als aufgerüstete BZgA die Prävention voranbringen? Nun also Parallelstrukturen?

    Und die gematik will Lauterbach in eine “Bundesagentur” überführen. Wäre sie nicht als Abteilung im geplanten Bundesinstitut, bei dem keiner weiß, was es machen soll, besser aufgehoben?

    Ideenvielfalt kann auch auf einen Mangel an Strategie hindeuten.

  15. #18 Joseph Kuhn
    15. November 2022

    Rückblick – das RKI als Public Health-Institut

    In einer Pressemitteilung vom 19.12.2007 hatte das BMG schon einmal ein Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit auf den Weg gebracht, mit Zustimmung des Bundestags. Es ging darum, die Public Health-Funktionen des Robert Koch-Instituts zu stärken:

    “Das Bundesgesundheitsministerium baut das zentrale Bundesinstitut im Bereich der Biomedizin zu einem umfassenden Institut für die Gesundheit der Bevölkerung aus.

    (…)

    Um ein tragfähiges Konzept zur notwendigen Stärkung und Neugestaltung des RKI als Public-Health-Institut zu erarbeiten (…), war ein Expertengremium aus ausgewiesenen nationalen und internationalen Fachleuten des öffentlichen Gesundheitswesens berufen worden.”

    Vielleicht wäre es am besten, diesen Weg konsequent fortzusetzen? Und vielleicht war die Idee mit dem Expertengremium auch nicht die Schlechteste? Mit einem guten Konzept anzufangen, wäre jedenfalls eine gute Idee.

  16. #19 Joseph Kuhn
    17. November 2022

    Noch eine Stellungnahme …

    … aber eine ganz kluge, wie ich finde. Heute hat das CPHP Centre for Planetary Health Policy die Bundesinstitutsidee kommentiert, siehe oben in der Linksammlung in Kommentar #10. Dabei wird darauf fokussiert, dass man erst einmal überlegen sollte, welche Probleme zu lösen sind, bevor man über eine neue Bundesbehörde nachdenkt.

    Diese Prozessorientierung finde ich richtig. Für jede Lösung sollte es auch ein passendes Problem geben. Das BMG wird mit dem Papier vermutlich nicht glücklich, aus dessen Sicht muss jetzt erst einmal eine Behörde her.

  17. #20 Joseph Kuhn
    18. November 2022

    Johannes Wagner, Grüne:

    “Mit dem Haushalt 2023 geben wir den Startschuss für ein neues Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit. Wenn uns die Pandemie eines vor Augen geführt hat, dann wie wichtig eine starke Öffentliche Gesundheit für uns alle ist. Ein gut ausgerüsteter und gut vernetzter öffentlicher Gesundheitsdienst ist hierfür unabdingbar. Deswegen gründen wir in dieser Legislatur das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit. Es bündelt die Aktivitäten im Public-Health-Bereich, treibt die Vernetzung des öffentlichen Gesundheitsdienstes voran und übernimmt die Gesundheitskommunikation des Bundes.

    Den ersten Schritt hierzu machen wir jetzt mit dem Haushalt 2023: Das Bundesgesundheitsministerium erhält 250.000 € für die Beteiligung von Sachverständigen, die die Aufsetzung des Instituts begleiten. So stellen wir sicher, dass das Bundesinstitut auf Fachexpertise gründet und eine praktische Unterstützung für die Gesundheitsämter vor Ort wird.”

    Quelle: https://www.wiesentbote.de/2022/11/18/coburg-johannes-wagner-bundestagsfraktion-von-buendnis-90-die-gruenen-gibt-statement-zum-haushalt-2023/

  18. #21 Joseph Kuhn
    18. November 2022

    Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zum Bundesinstitut:

    Am 3.11.2022 hat auch der BVÖGD eine Stellungnahme zum Bundesinstitut veröffentlicht (siehe ebenfalls in der Linksammlung in Kommentar #10). Sie ist gewissermaßen ein Gegenpart zur Stellungnahme des CPHP.

    Während Letztere eher prozessorientiert ist, ist die des BVÖGD inhaltlich sehr konkret. Sie spricht dabei wichtige Punkte an, z.B. was die nötige Stärkung der wissenschaftlichen Ressourcen oder wünschenswerte Standards der Arbeit im ÖGD angeht.

    An manchen Stellen geht es allerdings etwas selbstüberschätzend zu. Beispielsweise dürften solche Sätze nicht überall konsensfähig sein:

    “Der ÖGD ist schon jetzt der deutschlandweit wichtigste und stärkste Akteur in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung.”

    “Der ÖGD setzt z.B. mit den Schuleingangsuntersuchungen die deutschlandweit wertvollste epidemiologische Erhebung im Bereich der Kindergesundheit um.”

    Und Begriffe wie die “Vorbeugemedizin” geben dem Ganzen eine etwas altbackene Färbung, das klingt wie ein Echo aus den 1960er Jahren. Im Vergleich dazu ist die Stellungnahme des CPHP doch ein ganzes Stück zukunftsorientierter.

  19. #22 Joseph Kuhn
    22. November 2022

    … und eine Stellenanzeige:

    “Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit erstem Dienstsitz in Bonn und zweitem Dienstsitz in Berlin. …

    Wir suchen für die Projektgruppe Bundesinstitut „Einrichtung Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit“ am Dienstort Bonn oder Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Arbeitsgruppenkoordinatorin / einen Arbeitsgruppenkoordinator. (w / m / d)” …

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Stellenausschreibungen/Ref_PG_Bundesinstitut_RS_bf.pdf

  20. #23 Richard
    22. November 2022

    #22
    Was in der umfangreichen Auflistung der Anforderungen vergessen wurde:
    • Sie setzen die Twitter-Vorgaben des Herrn Bundesgesundheitsministers kritiklos um
    😉

  21. #24 Joseph Kuhn
    20. Januar 2023

    Gutachten Sachverständigenrat:

    Im Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit wird prominent auch das geplante Bundesinstitut thematisiert:

    “Das geplante Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit sollte – insofern als „Bundesdateninstitut“ – insbesondere für die Erhebung, Zusammenführung, Bereitstellung, Analyse und Aufbereitung von Daten zuständig sein, die für das Gesundheitswesen relevant sind. Weitere wesentliche Aufgabenschwerpunkte des neuen Instituts sind in der transparenten und zielgruppengerechten Kommunikation und der kontinuierlichen Qualitätsförderung, u. a. durch ein umfassendes Benchmarking, zu sehen. Das neue Institut könnte auf diese Weise die Rolle eines vernetzten Akteurs übernehmen, der außerhalb akuter Krisenzeiten vorausdenkt, Forschungsergebnisse verschiedener Art zusammenführt und eine Plattform zur Entwicklung nachhaltiger Konzepte zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bietet.”

    https://www.svr-gesundheit.de/publikationen/gutachten-2023/

    In Ziffer 366 des Gutachtens werden in einer Grafik die Aufgaben des Bundesinstituts konkreter dargestellt. Demnach käme es im Bereich Daten und Gesundheitsberichterstattung wohl zu einer Amputation des RKI und eines Rückbaus des RKI als Public Health-Institut. Vielleicht liegt hier auch eine Teilerklärung des Rücktritts des RKI-Präsidenten Lothar Wieler, der sich immer für die Profilierung des RKI als Public Health-Institut eingesetzt hat.

    Auch zum PEI und zum IQWIG gäbe es Schnittstellen, die nicht unproblematisch für die Aufgabenabgrenzung zwischen den Einrichtungen sind.

    Heikel ist die in Ziffer 368 vorgeschlagene, schon im Koalitionsvertrag so angedachte Verbindung zur Gesundheitskommunikation. Wer die Analyse des Handlungsbedarfs und die Kommunikation über Kampagnen zu eng verbindet, risikiert, dass Vertrauen in die Neutralität der Datenanalysen verloren geht.

  22. #25 Fluffy
    20. Januar 2023

    Vielleicht liegt hier auch eine Teilerklärung des Rücktritts des RKI-Präsidenten Lothar Wieler, der sich immer für die Profilierung des RKI als Public Health-Institut eingesetzt hat…

    Möglich. Vielleicht bestehen die “neue Aufgaben” von Prof. Wieler ja in einer verantwortenden Begleitung dieser Neugründung. Das RKI hat ja bisher auch Datenanalysen von Gesundheitsdaten vorgenommen. Möglich, dass diese Expertise in personeller Form in ein neues Institut transferiert wird. Fachkundiges neues Personal kann man sich auch hier nicht aus den Rippen schneiden.
    Zumal es ja ständig heißt, Deutschland hat ein hohes Defizit an qualifiziertem Personal.

    • #26 Joseph Kuhn
      20. Januar 2023

      @ Fluffy:

      Herr Wieler wird sicher nicht zum neuen Bundesinstitut wechseln.

      Die Frage, woher das Personal für die Aufgaben der neuen Behörde kommen soll, ist dagegen mehr als berechtigt.

  23. #27 Joseph Kuhn
    4. Februar 2023