Seit einiger Zeit berichten die Medien regelmäßig über blinkende Scheindiagnostika wie Bioscan, dem Gerät, das auch dem Leberkäse sagt, ob er zum Arzt soll. Heute war dazu unter dem Titel „Abzocke mit Bioscannern in der Apotheke“ wieder ein Beitrag in der ARD, gefühlt zum zehntenmal. Manche Apotheken reden den Kunden mit den Bioscannern erst nichtvorhandene gesundheitliche Probleme ein und bieten dann dazu passend teure Mittelchen an. Wenn man Glück hat, verliert man nur Geld, wenn man Pech hat, seine Gesundheit. Im Plusminus-Beitrag heute wurde z.B. einer Testperson mit ganz normalen Eisenwerten ein Eisenmangel „diagnostiziert“ und ein entsprechendes Mittel empfohlen. Eine dauerhafte Eisenüberversorgung kann zu gesundheitlichen Beschwerden bis hin zu Gewebeschäden führen.

Der Hersteller des Bioscan-Geräts bewirbt es als „Skalarwellen-Analysator“. Skalarwellen gibt es nicht. Ob man sich für diese Aussage demnächst auch eine juristische Unterlassungsaufforderung einhandelt, weiß ich nicht, ich kann hier ja schon einmal vorsorglich sagen, dass ich nicht vorhabe, mich mit diesem Unsinn länger als unbedingt nötig zu beschäftigen.

Was mich interessiert: Wenn das Gerät in Apotheken eingesetzt wird, um den Absatz anzukurbeln, obwohl es physikalischer und technischer Unfug ist, warum werden dann die Apothekerkammern nicht aktiv? Und analog, wenn Ärzte damit arbeiten, warum nicht die Ärztekammern? Die Berufsordnungen der Landesapothekerkammern enthalten z.B. solche Formulierungen: „Der Apotheker hat im Rahmen seines Verantwortungsbereiches geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Sicherung der Qualität seiner Berufsausübung und seiner Arbeitsstätte nach dem Stand von Wissenschaft und Technik dienen“, die der Landesärztekammern solche: „Mit Übernahme der Behandlung verpflichten sich Ärztinnen und Ärzte den Patientinnen und Patienten gegenüber zur gewissenhaften Versorgung mit geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.“ Und was sagt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu?

Was Herr Spahn dazu meint, will ich erst mal noch nicht fragen, er produziert schließlich selbst wie eine Art Bioscanner am laufenden Band fragwürdige Problembeschreibungen mit fragwürdigen Lösungsvorschlägen. Aber wenn ich die gefühlt 100.ste Sendung zu Bioscannern ansehen musste, gründe ich VEGIDA, die „Vernünftigen gegen die Irrationalisierung des Abendlandes“, kaufe mir einen Bioscanner und schicke jeden Montag die Befunde an Spahn.

Kommentare (27)

  1. #1 Echt?
    20. Juni 2019

    Geldgier frisst Skrupel.

  2. #2 Uli Schoppe
    20. Juni 2019

    “„Mit Übernahme der Behandlung verpflichten sich Ärztinnen und Ärzte den Patientinnen und Patienten gegenüber zur gewissenhaften Versorgung mit geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.“”

    Mit der Zusatz”qualifikation” Homöopath darf man weiter praktizieren. Nix Neues zu sehen eigentlich.

    “Und was sagt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu?”

    Total überraschend: Wenn es gut ankommt erst mal nix…

    • #3 Joseph Kuhn
      20. Juni 2019

      @ Uli Schoppe:

      Ich verstehe die Formulierung so, dass sie verhindern soll, die Therapiefreiheit als Narrenfreiheit auszulegen. Bei der Homöopathie können sich die Anhänger ungeeigneter Untersuchungs- und Behandlungsmethoden immerhin darauf berufen, dass der Gesetzgeber explizit die Narrenfreiheit will. Aber Skalarwellen? Aber es stimmt schon, manche Ärzte praktizieren ja auch Astrologie oder bieten Energiereisen zu angeblichen Pyramiden in Bosnien an.

      Wie schrieb schon Heinrich Hoffmann, Psychiater und bekannt als Autor des Struwwelpeter (Heinrich Hoffmann: Allerlei Weisheit und Torheit. Ein Lesebuch. Mabuse-Verlag 2019):

      “Meine lieben Freunde, unser Herrgott hat sonderbare Kostgänger auf seiner Erde und wunderliche Käuze gibt’s in allen Ständen und Berufen … aber die bunteste Gesellschaft finden wir doch unter uns Ärzten!”

  3. #4 Uli Schoppe
    20. Juni 2019

    @Joseph Kuhn:
    So verstehe ich die Formulierung eigentlich auch. Und eigentlich impliziert das für mich das man dann auch die Narrenfreiheit ablehnt die der Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt hat.
    Darum bin ich auch jetzt nicht sonderlich überrascht das man nicht gegen solch physikalischen Unsinn vorgeht. Daraus kann ich eigentlich nur folgern das die Landesärztekammern auf ihre Berufsordnung scheissen…

    Mal davon ab: So nahe stehen sich die Themenbereiche:
    “Die Biochemikerin Karin Lenger behauptet, mit Hilfe von Skalarwellen die Wirkungsweise der Homöopathie messtechnisch nachweisen zu können.”
    Wikipedia

  4. #6 werner
    20. Juni 2019

    Mal unabhängig von der “Wirkungsweise”:
    Als ausgewiesenes diagnostisches Gerät fällt es doch unter die Directive 98/79/EC, In-vitro Diagnostic Directive (IVDD) bzw. Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (Regulation on in-vitro diagnostic medical devices, IVDR)) und ist somit zulassungspflichtig:
    (10) Es sollte ausdrücklich festgehalten werden, dass alle Tests, die Informationen über die Prädisposition für einen gesundheitlichen Zustand oder eine bestimmte Krankheit liefern […] zu den In-vitro-Diagnostika gehören.
    Das könnte noch spannend werden.

    • #7 Joseph Kuhn
      20. Juni 2019

      @ Werner:

      Sie werden sagen, dass sie gerade keine In-vitro-Diagnostik machen, es sei ja der besondere Vorteil des Systems, dass es ohne Proben aus dem Körper auskommt.

      Bei Medizinprodukten mit geringer Invasivität schaut keiner genauer hin, Hauptsache sie explodieren nicht, die CE-Kennzeichnung reicht. Medizinprodukte werden gesundheitspolitisch vor allem als Wirtschaftsgüter gesehen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministers entfielen darauf 2016 (bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern) ca. 30 Mrd. Euro Umsatz und Deutschland hat einen Weltmarktanteil von ca. 10 %.

  5. #8 Waff_if_los
    20. Juni 2019

    Daniel Pugge, der sich recht intensiv mit dieser thematik auseinander gesetzt hatte, auch im PlusMinus-Beitrag wieder zu sehen, hat eine frustirerende Niederlage einstecken müssen. Auf einem Nebenschauplatz, der eigentlich mit diesem Biodings gar nichts zu tun hatte.
    https://www.youtube.com/watch?v=dHjsJ1d1HMs

    Vielleicht könnte sich Jan Böhmermann auch mit diesem Thema beschäftigen 😉

    • #9 Joseph Kuhn
      20. Juni 2019

      @ Waff_if_los:

      Danke für den Link. Das hätte ich nicht für möglich gehalten (einmal davon ausgehend, dass es sich so verhält, wie er es schildert).

  6. #10 Waff_is_los
    20. Juni 2019

    Ergänzend dazu hier noch etwas Mimimi zur Kenntnisnahme:

    bioscan(punkt)info

  7. #11 Uli Schoppe
    20. Juni 2019

    @Joseph danke für den Link, ist irgendwie an mir vorbei gegangen ^^ 🙂

  8. #12 Modderwater
    20. Juni 2019

    @Waff_is_los
    bioscan(punkt)info leitet um zu einer Wunderseite mit der 42 aller esoterischen Geräte.

    Versprochen wird dort mit Geldzurück-Garantie:
    “.. Es schützt vor: elektromagnetischer Strahlung, vor WLAN, Handystrahlung, Bluetooth, GPS, PC Monitoren, Wasseradern, natürlicher und kosmischer Strahlung …”

  9. #13 gedankenknick
    21. Juni 2019

    Vorweg: Ich bin selber Apotheken, Apothekenleiter, und halte von solch beschriebenen Schwachsinn nichts (und biete es nicht an). ABER…

    ….das traurige ist, dass jene Apotheken, die sich auf solche unmoralische Weise ein Zusatzeinkommen generieren (können), länger durchhalten werden als diejenigen Apotheker, die aus unterschiedlichsten Gründen solchen Schmarrn und Schwachsinn von ihren Patienten und Kunden fern halten. Paradox? Sicher, aber auch politisch so gewollt!

    Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, die Vergütung der Apotheken bei Arzneimittelabgabe nach 15 Jahren (und regelmäßiger Anpassung mittels MEHR Arbeit) an die allgemeine Inflation anzupassen, um viele gestiegene Kosten abzubilden? Seit 15 Jahren sind die Apotheken wirtschaftlich abgekoppelt (auf der EInnahmenseite) gegen den Rest der Republik, die Ausgaben steigen aber genauso so heftig wie bei allen anderen Bürgern und Betrieben, teils sogar heftiger (aufgrund diverser Gesetzesverschärfungen und damit verbundener Mehrarbeit). Die Ausgaben der KrankenKassen für Apotheken sind seit 2004 (Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung) fast exakt die gleichen, ca. 4Mrd. Euro jährlich. Wenn ein selbstständiger Apotheker bei vollem privatem Haftungsrisiko am Jahresende weniger Netto-Verdienst hat als ein nach tarif bezahlter angestellter Apotheker, dann läuft vermutlich etwas schief.

    Schon Friedrich Barbarosse (war es glaub ich) stellte fest, dass man Ärzte und Apotheker hinreichend vernünftig entlohnen soll(te), damit sie nicht auf für den Patienten schädliche Weise Geld verdienen wollen/müssen. Diese Erkenntnis ist jetzt ca. 800 Jahre alt, wahrscheinlich handelt es sich um überholtes Wissen.

    Jeden Tag machen in Deutschland ein bis zwei Apotheken für immer dicht. Kein Nachfolger in Sicht, der sich diesen Irrsinm und dieses Risiko für diese Allmosen der KrankenKassen antun will, bei gleichzeitiger einseitiger Nichtbeachtung der Lieferverträge durch die KrankenKassen und Verarschung (Entschuldigung) durch diverse Gerichtsbarkeiten und die Politik. Interessiert nicht – denn Käse-Boni werden es richten, sagt Herr Spahn. Und das e-Rezept auch. Besonders bei Stromausfall. Und samstags Nachts. Denn dann ist der Hollandversender so nahe, dass er nicht mal ne Drohne schicken muss für eine umgehende, sofortige Belieferung. So dann, warum wundern sich alle? Ein Apotheker hat schon immer aus Luft, Liebe und unbezahlten Gemeinwohlpflichten eine goldene Nase geschmiedet, so wird es sicher auch weiterhin gehen…

  10. #14 uwe hauptschueler
    21. Juni 2019

    Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist fix, schon Ende Januar legte er erste Hochrechnungen zu den Arzneimittelkosten des Vorjahres vor. Demnach hat die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2016 insgesamt 34,1 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben. 

    Q.:htps://wwww.gesetzlichekrankenkassen.de/info/aktuelles/21/Arzneimittelkosten+sind+2016+erneut+deutlich+gestiegen.html
    @gedankenknick
    In welchem Land müssen Apotheker von 4Mrd. Euro jährlich leben, Saarland?

  11. #15 RainerO
    21. Juni 2019

    @ uwe hauptschueler
    Quelle: Die Apotheke in Zahlen
    Daraus: “2,3 Prozent der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 222,73 Milliarden Euro sind 2016 auf die Apotheken entfallen.”

    Das ergibt also ca. 5,1 Milliarden Euro für die Apotheken. @gedankenknick lag nur wenig daneben.

  12. #16 gedankenknick
    21. Juni 2019

    @RainerO #15
    Falsch. Du hast vergessen, den Zwangsabschlag von 1,77€ pro Packung aus der Vergütung von 8,35€ pro Packung herauszurechnen. Muss Dir aber nicht leid tun, die Krankenkassen vergessen das auch immer. Warum nur?

    @uwe hauptschueler #14
    Jaja, ich sagte es ja bereits. Ich schmiede aus Luft, Liebe und unbezahlten Gemeinwohlpflichten meine goldene Nase, mit der ich dann Yacht und Jagd bezahle auf Kosten der Allgemeinheit. Und nun muss ich los, im Keller muss Geld geschippt werden. *facepalm*

    Wenn es den Apotheken SO gut geht, wieso werden dann immer mehr geschlossen? Warum gibt es weniger Apotheken als zur Wende, wo die staatlichen DDR-Apotheken eigentlich schon auf einem Tiefststand waren? Alle Apotheker haben wahrscheinlich mit 30 Jahren (vir Jahre nach Studienabschluss) so viel Geld verdient, dass es bis Lebensende reicht. Logisch.

  13. #17 gedankenknick
    21. Juni 2019

    @uwe hauptschueler #14
    Übrigens sind die Arzeimittel(gesamt)kosten (also Umsatz) nicht der Apothekenverdienst (Rohgewinn). Aber das verwechselt sogar der Finanzminister, da bist du in guter Gesellschaft. Um so höher der Arzneimittelpreis, desto geringer der Verdienst. Bei 1.000€ Packungskosten verdiene ich noch ca. 3,7% an der Packung, bei 5.000€ Gesamtkosten bleiben mir 3,4%; an einer Packung, die zum Schluss 20.000€ kostet verdiene ich 3% – also ca. 500€ (die MwSt. 19% rechtzeitig berücksichtigen bei der Rechnung) – der Staat bekommt übrigens knapp 3.200€ MwSt. bei diesem Medikament – fürs Nixtun. Wie war das mit der goldenen Nase?

    Das ganze natürlich bei Vollretaxierungsrisiko durch die Kassen, meist besonders aufwendiger Lagerung (Kühlkettenware), und Vorfinanzierung mit Zahlungsziel der Kassen in mehreren Monaten. Na, was meinst Du, wie weit reichen die 37€ Rohgewinn zur Zinstilgung bei der Bank, wenn Du die Packung auf Dispo (1.000€) einkaufen musst? 14 Tage? Wenn man keine Ahnung hat…. immer laut sinnbefreite Dinge rumtröten, die als “Allgemeinwissen” gelten. Dann schaft man es sogar bis in den Bundestag, oder gar ins EU-Parlament.

  14. #18 RainerO
    21. Juni 2019

    @ gedankenknick
    Ich wollten uwe hauptschueler nur darauf hinweisen, dass er falsche Zahlen vergleicht und nicht bedacht hat, dass Arzneimittelkosten etwas anderes sind, als die Kosten für die Apotheken. Das hätte ihm eigentlich auch auffallen können.
    Die genauen Vergütungsmodalitäten in Deutschland kenne ich nicht. Deine Verbitterung kann ich aber ein wenig nachvollziehen. Hier in Österreich gibt es anscheinend ähnliche Thematiken, wie ich aus den Klagen meiner Frau (Apothekerin) herauslesen kann.

  15. #19 gedankenknick
    21. Juni 2019

    @RainerO #18
    Sollte kein Vorwurf sein. Ich wollte nur die Zahlen richtig stellen, den Kassenabschlag rechnet auch der DAV und die ABDA nie heraus, sehr zum Leidwesen aller Betroffenen.

    Die vorauseilende Neiddebatte gegen Apotheker, durch die KrankenKassen angeheizt und politisch von (fast) allen Parteien unterstützt, ist dermaßen traurig und peinlich, dass es kaum mehr auszuhalten ist. Immer wieder werden die selben Unwahrheiten und Halbwahrheiten hervorgezaubert. Und sie fruchten ja, wie man bei @uwe hauptschüler sieht. Selbst hier im Scienceblog. Wenn ich vorherschrieb, ich bin Apotheker und Apothekenleiter, werde ich – weil ich ja Pharmazie statt BWL studiert habe – sicher nicht wissen, von welchen Zahlen ich spreche. 4Mrd. nur für die Apotheken im Saarland – ich würde sofort umziehen.

  16. #20 Waff_is_los
    21. Juni 2019

    Sorry, da fehlte leider etwas in der angegebenen Adresse. Danke für den Hinweis Modderwater!
    bioscanswa(punkt)info

    Damit nicht unnötig Werbung für diese Firma gemacht wird, bitte einfach obigen Kommentar löschen. Danke

  17. #21 Sylvia Kellermann
    Dannenfels
    26. Juni 2019

    Die Ergebnisse des Bioscan kann man nur mit dem Ergebnis einer Vollblutuntersuchung vergleichen.
    Alles andere ist nicht relevant.
    Ein großer Vorteil der bioscan Messmethode ist, dass sie nicht nur Blutzellen in die Analyse mit einbezieht, sondern alle mögliche Arten von menschlichen Zellen.
    Beispiel: Untersuchte Person: weiblich, Mitte 60 bioscan Messung, Die Dame war vorher beim Arzt und es wurde über eine Standardblutuntersuchung der Mangel an Zink nicht festgestellt. Verwundert über diesen Unterschied beschloss diese Dame im Klinikum Mainz eine Vollblutbasisuntersuchung für mehrere hundert Euro durchführen zu lassen, siehe da, das Ergebnis aus dem bioscan wurde bestätigt
    Wie zu erkennen ist, sind beide Verfahren durchaus vergleichbar mit ihren spezifischen Stärken. Da viele Stoffwechselfunktionen außerhalb des Blutes stattfinden, ist die ganzkörperliche Untersuchung durch den bioscan weiter gefasst als die Blutanalyse.

  18. #23 RPGNo1
    26. Juni 2019

    @Joseph Kuhn
    Autsch, das war ein böses Eigentor von Frau Kellermann.

    Übrigens:

    2004 entstand das Hauptstadtbüro Komplementärmedizin[7] in Berlin, an dem neben dem Berufsverband der Präventologen der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD), AnthroMed, der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ); die Hufelandgesellschaft (Dachverband der Ärztegesellschaften für Naturheilkunde und Komplementärmedizin), der Kneipp-Bund e.V. und der Bundesverband für Gesundheitsförderung und Prävention beteiligt sind. Ziel des Zusammenschlusses ist die Weiterentwicklung von Prävention und Gesundheitsförderung.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ventologe

    Der Erwerb des Vereinszertifikats berechtigt den Inhaber nicht zu Handlungen, die Ärzten oder Heilpraktikern vorbehalten sind. Insbesondere dürfen Präventologen keine Diagnosen stellen, Patienten therapieren oder rezeptpflichtige Arzneimittel verschreiben. Der etwa 3.000 Euro teure Kurs berechtigt also nur zu Handlungen, die jeder Medizinlaie ausüben könnte. Da keine staatliche Prüfung stattfindet, muss hier Angaben des Vereins zur “Qualifikation” eines Präventologen geglaubt werden.

    https://www.psiram.com/de/index.php/Pr%C3%A4ventologe

    Ein “nette” Ansammlung von “Experten”.

  19. #24 Basilios
    Jūni Kokuki
    26. Juni 2019

    @RPGNo1
    Als ich da vorher was von “Präventologin” las, dachte ich schon, daß das bestimmt bloß ein Jodeldiplom ist.

  20. #25 A. Nette
    27. Juni 2019

    Das mit der”Präventologie” ist schon lustig und auch wieder unglaublich. Danke JK für den beherzten “Eingriff” 🙂
    Aber apropos Geschwurbel. Der richtig nachgereichte Link von Waff_if_los ist interessant. Die Seiten wurden übrigens auch bei archive.org gesichert und sind darüber aufrufbar. Bevor man also jemandem ungerechtfertigt zu unnötigen Klicks verhilft.

  21. #26 RainerO
    22. Juli 2019

    Zumindest die Österreichische Apothekerkammer warnt unmissverständlich vor dem Einsatz von Bio-Scan Geräten.

  22. #27 Joseph Kuhn
    30. November 2024

    Juristisches Zwischenfazit zur Leberkäsdiagnostik

    “Schließlich nahm die Staatsanwaltschaft Tübingen Ermittlungen auf und klagte Geschäftsführer der Herstellerfirma wegen Betruges und Verstoßes gegen das Arzneimittelwerbegesetzes an.

    (…)

    Die Angeklagten erhalten Haftstrafen auf Bewährung. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 4 Millionen Euro als Wertersatz für Taterträge an. Die Angeklagten hatten laut einem Gerichtssprecher zuvor Geständnisse abgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten haben Revision eingelegt.”

    https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/betrug-mit-gesundheitsmessungen-bewaehrungsstrafe-verhaengt,UTMS8uw

    Leider interessiert das viele Anbieter der Leberkäsdiagnostik nicht, wie man unschwer sehen kann, wenn man einmal “Bioscan” googelt.