Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet für 2025 in Bayern 1.807 Suizide und 1.973 Suizidversuche, 71 Suizide mehr und 177 Suizidversuche weniger als 2024. Die Daten aus der Todesursachenstatistik liegen noch nicht vor. Bei den Suiziden nehmen beide Datenquellen zwar auf die ärztliche Leichenschau Bezug, können aber leicht voneinander abweichen, u.a. aufgrund des Zeitbedarfs zur Aufklärung einer vom Arzt festgestellten unnatürlichen oder unklaren Todesursache und des Zeitpunkts der Fertigstellung der Statistik. 2024 hat die Todesursachenstatistik beispielsweise 1.854 Suizide dokumentiert, deutlich mehr als die PKS.

Daten zu Suizidversuchen gibt es nur aus der PKS, sie erfasst aber nur einen kleinen Teil der Suizidversuche – die, bei denen die Polizei gerufen wird.

Die Veränderungen 2025 gegenüber 2024 bewegen sich im Rahmen der Schwankungen der Vorjahre. Ein Rückgang bei den Suiziden ist bisher nicht zu beoachten, hier fehlt es an wirksamen Maßnahmen. Bei den Suizidversuchen könnte es bei den Erwachsenen einen abnehmenden Trend geben, aufgrund der lückenhaften Erfassung von Suizidversuchen in der PKS sind die Daten aber nicht sehr belastbar.

Eine andere Entwicklung ist dagegen auffällig: die Zunahme assistierter Suizide. Sie werden auf den Todesbescheinigungen zwar vermerkt, aber bisher nicht codiert und in die Todesursachenstatistik übernommen. In Bayern hat das Landesamt für Statistik das versuchsweise getan. Demnach haben von 2020 bis 2024 in Bayern 551 Menschen Sterbehilfe in Anspruch genommen, davon allein 235 im Jahr 2024.

Das von der Bundesregierung angekündigte Suizidpräventionsgesetz ist überfällig, ebenso eine Regelung zu den assistierten Suiziden. Wissenschaftliche Vorarbeiten dazu liegen vor. Wünschenswert wären des Weiteren Aktionspläne zur Suizidprävention auf Länderebene, die regionalen Besonderheiten Rechnung tragen.

—————–
Wenn Sie Suizidgedanken haben, können Sie sich in Bayern rund um die Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800-655 3000 an die bezirklichen Krisendienste wenden, und bundesweit unter den kostenlosen Rufnummern 0800-1110111 oder 0800-1110222 oder 116 123 an die Telefonseelsorge.

Kommentare (30)

  1. #1 der Holger
    25. Juni 2026

    beim Thema Selbstmord darf dieser nicht nur negativ gesehen werden.
    denn zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch ein selbstbestimmtes Ende.
    Speziell bei Diagnose von unheilbaren Krankheiten oder beim Dahinsiechenetwa nach einem Unfall würde ich mich immer vom langen elenden Leiden befreien wollen.

    Ja, auch bei einem langen Koma gibt es eine verschwindend geringe Möglichkeit wieder zu erwachen – aber wohl nicht mit voller Leistungsfähigkeit.
    Für mich persönlich gibt es kaum eine4 schlimmere Vrstellung als jahrelang 24/7 im Bett oder gar Pflegeeinrichtung ohne Aussicht auf “normales” Leben dahinzusiechen

    • #2 Joseph Kuhn
      25. Juni 2026

      @ der Holger:

      Der Suizid wird in der Fachöffentlichkeit schon lange differenziert angesehen und das BVerfG hat mit seinem Urteil vom vom 26.02.2020 den Leitgedanken der Autonomie am Lebensende gestärkt. Es geht aber immer darum, dass die Entscheidung für einen Suizid freiverantwortlich ist, und nicht z.B. durch fehlende Palliativversorgung oder durch finanzielle Sorgen determiniert wird. Vertiefend: Bundesgesundheitsblatt 3/2026.

      Den Begriff “Selbstmord” sollte man übrigens vermeiden. Es geht nicht um Mord.

  2. #3 NI
    26. Juni 2026

    Bei einem statistischen Vergleich von Alkoholkranken und Suiciden im Ländervergleich fällt auf, Die Bundesländer mit den meisten Alkoholkranken sind Mecklenburg mit 2,3 % gefolgt von Sachsen mit 2 %,
    Bayern hat nur 1,58 % was unter dem Bundesdurchschnitt liegt.
    Und…..und …..bei den Suiciden liegte wieder Sachsen vorn mit 17 pro 100 000 Einwohnern und Bayern liegt bei 13,6 pro 100 000 Einwohner , das sind 22 % weniger als in Sachsen. Bei den Suiciden ergibt sich ein Unterschied von 21 %.

    Man könnte jetzt weiter denken, entweder ist das Bier in Bayern “dünner” oder die Franken und Bayern sind kirchweiherprobt und abgehärtet.

    Also mal den Focus aus den Alkohol legen.

  3. #4 Ludger
    26. Juni 2026

    J.K.:

    Das von der Bundesregierung angekündigte Suizidpräventionsgesetz ist überfällig, ebenso eine Regelung zu den assistierten Suiziden.

    Da bin ich sehr pessimistisch. Moralisch aufgeladene Politiker neigen dazu, ihre Moral durchzusetzen (Spahn als Bundesgesundheitsminister). Wenn es die Verfassung nicht hergibt, müssen notfalls Ausführungsbestimmungen helfen, die formal verfassungskonform sind und praktisch einer Blockade gleichkommen. Ich erinnere an die Ausführungsbestimmungen zum Präimplantationsgesetz, wodurch den Betroffenen irrsinnige Kosten und Wartezeiten entstehen. Beim Problem des Assistierten Suizids wird das Problem der Nichtverfügbarkeit von Pentobarbital ( https://de.wikipedia.org/wiki/Pentobarbital#Hilfsmittel_bei_Sterbehilfe_und_Suizid ) einfach ausgesessen. In dem Wikipediakapitel steht auch etwas über die Regelung in Österreich. Dort gehts.
    Die Situation bei der Einführung des verfassungswidrigen §217 StGB wurde vom ehemaligen Richter am BGH Herrn Fischer in seiner Kolumne “Fischer im Recht” in der ZEIT [ noch vor dem Verfassungsgerichtsurteil ] wie folgt kommentiert:
    ( https://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/sterbehilfe-vom-leben-und-vom-tod-fischer-im-recht/seite-2 )

    “Förderung der Selbsttötung”

    Paragraf 217 StGB, die 2015 eingeführte Strafdrohung gegen “Förderung der Selbsttötung”, treibt die Sache auf die Spitze, indem nun die Beihilfe zur Selbsttötung in zwei Gruppen getrennt wird: Die “geschäftsmäßige” und die nicht geschäftsmäßige. Bestraft (bis drei Jahre Freiheitsstrafe) wird, wer einer sterbewilligen Person “geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt”, sich selbst zu töten. Das ist nicht etwa eine “aktive Sterbehilfe” im genannten Sinn, sondern die bloße Beihilfe zur Selbsttötung, die in Deutschland seit 140 Jahren straffrei war. Die Behauptung der Gesetzesinitiatoren, hier solle irgendetwas “klargestellt” werden, war daher schlicht gelogen: Tatsächlich wurde ein weiter Bereich vorher straflosen Verhaltens als kriminell definiert.

    Zum Nachlesen gibt es hier das Urteil vom Bundesverfassungsgericht: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html
    Zitat von dort:

    b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

    Der Staat und die Bürger haben die autonome Selbstbestimmung zu respektieren!

    • #5 Joseph Kuhn
      26. Juni 2026

      @ Ludger:

      “Der Staat und die Bürger haben die autonome Selbstbestimmung zu respektieren!”

      So ist es, un mehr noch: Der Staat hat dafür zu sorgen, dass diese “autonome Selbstbestimmung” möglich ist und nicht durch fehlende Behandlungsangebote, Sterbehilfemarketing oder wirtschaftliche Not unterlaufen wird.

      Ein Suizidpräventionsgesetz wird kommen, darauf hatte man sich schon im Koalitionsvertrag geeinigt und es lag schon ein fraktionsübergreifend zustimmungsfähiger Entwurf der Ampel vor. Schwieriger wird eine Regelung zum assistierten Suizid, auhc dazu gibt es Vorbereitungen, aber da bin ich nicht ganz auf dem Laufenden.

  4. #6 Ludger
    26. Juni 2026

    J.K.:

    Der Staat hat dafür zu sorgen, dass diese “autonome Selbstbestimmung” möglich ist und nicht durch fehlende Behandlungsangebote, Sterbehilfemarketing oder wirtschaftliche Not unterlaufen wird.

    Das war nach dem o.g. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch schon so, als Herr Spahn Gesundheitsminister war. Es hat ihn nur nicht gejuckt
    Zitat von https://de.wikipedia.org/wiki/Pentobarbital#Als_T%C3%B6tungsmittel

    Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts lehnte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Anweisung des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) alle Bezugsanträge ab. Im Februar 2022 lehnte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Klagen dreier schwerkranker Menschen, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Zugang zu Pentobarbital beantragt hatten, mit dem Hinweis ab, es gebe auch andere Wege, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu realisieren.

    Schöne Worte finden diese Leute immer. Ich befürchte, dass jede in die Problematik eingreifende Gesetzesänderung die Lage der betroffenen Menschen hinsichtlich ihrer autonomen Selbstbestimmung verschlechtert. Spahn und seine Vasallen sind noch da.

  5. #8 Ludger
    26. Juni 2026

    Ich ahne Schlimmes. Zitat aus dem von Ihnen Bericht des DÄ:

    Vorgesehen ist außerdem die Entwicklung von Maßnahmen, die den Zugang zu Suizidmethoden und -mitteln erschweren sollen.

    Was ist vorgesehen? Sollen Stricke verboten werden? Sollen Eisenbahngleise hinter Zäunen verschwinden? Es wird wohl eher andere Methoden geben, um die Intention des gescheiterten Gesetzes 217 StGB zu erreichen.

    Vor Jahren gab es bei uns im Ort einen jungen Mann, der aus Übermut und Imponiergehabe telefonisch Pizzen in einer Pizzeria bestellte, die niemand abholte. Dabei hat er sich erwischen lassen. Als der Pizzabäcker mit der Polizei drohte, hat er sich aus Angst vor einen Zug geworfen. Wie soll ein Bundesgesetz eine solche wahnsinnige Kurzschlusshandlung seltener machen? Das geht gar nicht und kann daher auch nicht das Ziel der neuen Gesetzesinitiative sein. Die verfolgt ein anderes Ziel: einen Grundgesetz konformen §217 StGB. Auf der Strecke bleiben dann die Leute mit z.B. einer ALS. ( https://de.wikipedia.org/wiki/Amyotrophe_Lateralsklerose ) Siehe auch meinen obigen Link zu DIE ZEIT, Fischer im Recht

    • #9 Joseph Kuhn
      26. Juni 2026

      @ Ludger:

      Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gem. § 217 StGB für nichtig erklärt. Darum geht es beim Thema Zugang zu Suizidmethoden nicht. Es geht dabei z.B. um die Absicherung von Suizid-Hot Spots (das können Brücken oder bestimmte Bahnanlagen sein), um die Größe von Medikamentenpackungen usw. – am besten lesen Sie sich etwas ein, dann können wir weiterreden. Auf Debatten um Strohmänner habe ich keine Lust.

  6. #10 Fjord Springer
    26. Juni 2026

    Zitat: “Vorgesehen ist außerdem die Entwicklung von Maßnahmen, die den Zugang zu Suizidmethoden und -mitteln erschweren sollen.”

    @Ludger

    Damit sind bspw. Maßnahmen gemeint, die Sprünge / Stürze von Bauwerken wie Brücken oder hohen Gebäuden verhindern sollen. Das können Gitter oder Netze sein oder auch Radaranlagen, die ein Betreten der Brücke melden und sofortige Hilfe auslösen, wie z.B. hier:

    https://www1.wdr.de/nrw/bergisches-land/suizidpraevention-muengstener-bruecke-radaranlage-deutsche-bahn-100.html

    Dass das funktioniert ist bewiesen, weil es die spontanen, nicht überlegten Suizide verhindert, wie sie bspw. in einer akuten Krisensituation entstehen können. Die Zahlen sind hier ziemlich eindeutig.

    Menschen die dergestalt von ihren eigenen Affekthandlungen abgehalten werden, nehmen schon kurz nach der Verhinderung schnell Abstand von ihren Suizidwünschen, vor allem auch dann, wenn man ihnen mögliche Wege des Umgangs mit ihren Problemen bzw. entsprechende Hilfsangebote unterbreitet. Ganze Bahnstrecken einzuzäunen dürfte aber wegen der hohen Kosten kaum möglich sein und dann gibt es ja auch noch die Bahnübergänge, die nicht eingezäunt werden können. Den Suizid des jungen Mannes aus Ihrer Erzählung hätte das aber auch nicht verhindert.

    @ Joseph Kuhn

    Immer wenn man über Suizidprävention spricht wundere ich mich darüber, dass die beste Suizidprävention thematisch nie auch nur angerissen wird; den leichten und schnellen Zugang zu entsprechend professioneller Hilfe wie Psychologen, Sozialarbeitern, Suchtberatung und -hilfe und anderen Fachleuten.

    Die Psychiatrien sind überfüllt und wer das zweifelhafte Glück hatte dort ein akutes Bett zu bekommen, weil es ihm so dreckig ging oder er eine ganz klare Gefahr für sich selbst oder andere war, wird dort genau so lange – meist nur pharmakologisch – behandelt, bis er wieder einigermaßen “funktional” ist und dann aus der Klinik entlassen. Das Ergebnis sind “Drehtürpatienten” die immer und immer wieder kommen und das System noch mehr belasten und anderen Menschen in Krisensituationen oder mit vorübergehenden psychischen Beschwerden den Platz wegnehmen. Echte Hilfe, bspw. mit und durch das Recovery-Konzept, gibt es nicht.

    Deshalb ist die Suizidprävention, die der Politik vorschwebt für mich nur ein herumdoktern an den Symptomen, reiner Aktionismus ohne jeglichen Effekt. Was die vorhaben ist, es Leuten die freiverantwortlich und wohlüberlegt Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen, das Leben bzw. das Sterben schwer zu machen.

    Die Strukturen zu schaffen, die es Menschen ermöglichen niedrigschwellig und schnell professionelle Hilfe zu erhalten ist nicht deren Plan. Dieser echte Nutzen kostet nämlich viel Geld, bräuchte Jahre und interessiert nur die Wähler, die direkt oder indirekt betroffen sind. Und das sind nicht genug. Deshalb hängt man die Sterbehilfeorganisationen an den Pranger und lässt die Menschen in ihrer Not schamlos in Stich.

    Kurz zu meinem Hintergrund: Ich arbeite in der psychiatrischen Notaufnahme des größten Psychiatriekrankenhauses in Dänemark. Hier ist vieles besser als in Deutschland, aber die Probleme sind dennoch gleicher Natur. Sterbehilfe ist hier ganz verboten, was zu so absurden Situationen führt, dass bspw. in der palliativen Pflege am Ende immer wieder genau so viel Sedativum mehr gegeben wird, damit es für “den Übergang” reicht. Das alles findet in den Grauzonen hinter den verschlossen Türen statt und entzieht sich jeder Kontrolle und Statistik. Die Probleme, die damit einhergehen beschreibe ich jetzt nicht, die kennen Sie ganz bestimmt.

    Und… Ich habe im Dezember 2016, noch unter dem §217 StGB, bei meiner Mutter Sterbehilfe geleistet, weil der Gesetzgeber damals meinte, dass nur Angehörige diesen letzen Liebesdienst straffrei zu leisten im Stande sein dürfen. Sie können sich bestimmt vorstellen, dass ich deshalb ein großer Freund von Sterbehilfeorganisationen, wie bspw. der DGHS bin. Einfach deshalb, weil diese Aufgabe nicht in die Hände von Angehörigen gehört. Nur die Wenigsten sind sowohl fachlich als auch mental dazu in der Lage – und vielleicht war das damals auch genau die Intention der Legislative um so den Deckel auf das Thema zu bekommen.

    Dennoch war diese Hilfe für mich eines meines schönsten Erlebnisse in meinem Leben. Das mag widersprüchlich klingen, denn schließlich ist ja meine Mutter dabei gestorben (und ja, sie fehlt mir). Aber es war ihr Wille, sie hatte sehr gute Gründe dafür und es war wohl überlegt.

    Falls Sie Zeit und Lust haben, können Sie sich (fast) das Ganze auf YouTube anschauen. Der SWR hat damals nämlich eine Reportage darüber gemacht, die, so habe ich später erfahren, wohl ein Mosaiksteinchen für die Entscheidungsfindung beim BVerfG gewesen sein soll.

    https://youtu.be/psYTpEr0Uzo?si=ufH5i_j4nGBQPdLx

    Ich danke Ihnen aber sehr, dass Sie dieses Thema immer mal wieder behandeln. Und bitte entschuldigen Sie, weil ich so viel geschrieben habe. Ich kann einfach nicht kurz, dafür aber nur selten. ;o)

    Herzlichst

    Fjord

  7. #11 Ludger
    26. Juni 2026

    Ich habe mich nicht auf Suizidwünsche aufgrund kurzer psychogener Ausraster oder schwerer psychiatrischer Erkrankungen bezogen, die immer auch mit einer Einschränkung der freien Willensbildung / Einwilligungsfähigkeit einhergehen.
    Ich wünsche mir aber für den schwerst kranken z.B. ALS-Patienten eine gangbare Möglichkeit, nicht jahrelang als teraplegischer Beatmungspatient mit Sondenernährung leben oder an Ateminsuffizienz sterben zu müssen. Wegen des oben beschriebenen Verhaltens von Herrn Spahn bleibt bei mir Skepsis wegen der Intention der Gesetzesvorhaben. Wo Sie dort “Strohmänner” sehen, darf gerne Ihr Geheimnis bleiben.

    • #12 Joseph Kuhn
      27. Juni 2026

      @ Ludger:

      Die Strohmänner stehen da, wo die hinfällige Regelung aus § 217 StGB mit der Suizidprävention in Verbindung gebracht wird. Das sind einfach zwei unterschiedliche Dinge. Vielleicht meinen Sie, ich würde Menschen, die sich wirklich freiverantwortlich für einen Suizid entscheiden, das Recht dazu absprechen wollen. Das ist nicht der Fall. Aber auf der anderen Seite soll man nicht achselzuckend zusehen, wie sich Jahr für Jahr ca. 10.000 Menschen suizidieren, von denen die meisten, wie man aus der Analyse von Suizidversuchen weiß, froh gewesen wären, man hätte ihnen geholfen. Auf die Gefahr hin, zum Papagei zu werden: https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-026-04193-y

  8. #13 NI
    27. Juni 2026

    Dystanasia ist das Gegenteil einer Sterbehilfe, dabei wird mit größtem Aufwand ein Tod der Person verhindert.
    In Deutschland kann man über eine Patientenverfügung Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen oder zustimmen.

    In der Schweiz ist der assistierte Suicid (unter bestimmten Umständen) erlaubt, die aktive Sterbehilfe auch nicht.

    Ob jetzt Nachholbedarf bei der deutschen Rechtsprechung besteht, das können nur Personen beurteilen die konkret mit solchen Fällen betraut sind.

    Eigene Erfahrung, eine Person, die sich mit einem assistierten Suicid beschäftigt hat, auch schon die Vorbereitungen getroffen hatte, dann aber durch die Umstände, davon abgehalten worden war, und die folgenden 15 Jahre wieder gesund erleben durfte. Sterbealter 97 Jahre.
    Ein Fingerzeig der Hoffnung.

  9. #14 Ludger
    27. Juni 2026

    JK.:

    Vielleicht meinen Sie, ich würde Menschen, die sich wirklich freiverantwortlich für einen Suizid entscheiden, das Recht dazu absprechen wollen.

    Nein, das meine ich ausdrücklich nicht. Sie haben aber geschrieben, ebenso sei eine Regelung zu den assistierten Suiziden überfällig. Und das bewegt mich zur Zeit. Ihr Anliegen ist aber in erster Linie die Suizidprävention. Dagegen habe ich gar nichts, frage mich allerdings, wie ein Gesetz die Situation verbessern soll. Und ich befürchte, dass die Initiatoren des alten § 217 StGB im Rahmen dieser Gesetzgebung Verwaltungsvorschriften erfinden, um unter der Flagge der Suizidprävention den Zugang zum assistierten Suizid zu erschweren. Das Verhalten von Herrn Spahn habe ich noch gut in Erinnerung. Was gesetzlich nicht geht, macht man halt mit demselben Effekt mit Verwaltungsvorschriften (siehe Ausführungsbestimmungen zur PID).

    • #15 Joseph Kuhn
      27. Juni 2026

      @ Ludger:

      Was das BMG ggf. als Gesetzentwurf zum assistierten Suizid vorlegen wird, kann ich natürlich nicht vorhersehen. Aber ganz am Urteil des BVerfG vorbei darf es nicht sein.

      Was den Regelungsbedarf angeht, darf ich nochmals auf Heft 3/2026 des Bundesgesundheitsblatts und die einschlägigen Artikel dort hinweisen, einschließlich des Leitlinienvorhabens. Die Befunde von Sabine Gleich aus der Durchsicht von Gutachten im Vorfeld assistierter Suizide, vieles in der Zeitschrift Rechtsmedizin veröffentlicht, kann man nicht ignorieren.

  10. #16 Ludger
    27. Juni 2026

    J.K.:

    Die Befunde von Sabine Gleich aus der Durchsicht von Gutachten im Vorfeld assistierter Suizide, vieles in der Zeitschrift Rechtsmedizin veröffentlicht, kann man nicht ignorieren.

    Dort ( https://www.springermedizin.de/assistierter-suizid/suizid/assistierte-suizide-in-bayern-2020-bis-2023-erste-ergebnisse-aus/51830232 ) steht:

    Da AS insbesondere für Patienten mit neurodegenerativen und Krebserkrankungen von Bedeutung zu sein scheinen, sollte die Suizidprävention diese vulnerablen Gruppen besonders in den Fokus nehmen.

    Da steht, was ich befürchte! Die allgemeinen Suizidzahlen in Bayern sind auch ohne Präventionsgesetz rückläufig. Hier soll vielmehr einer besonders schwer betroffenen Menschengruppe mit z.B. ALS ein Weg verbaut werden, der ihnen im Rahmen ihrer im Grundgesetz garantierten Menschenwürde laut Bundesverfassungsgesetz zusteht. Das wird dann mit dem Euphemismus Suizidprävention versehen.
    Was sind da genau für Maßnahmen geplant? Bürokratische Zeitdehnung, bis die Menschen körperlich gar nicht mehr in der Lage sind, ihren nötigen eigenen Part beim assistierten Suizid auszuführen?
    Bingo!

    • #17 Joseph Kuhn
      27. Juni 2026

      @ Ludger:

      Die Suizidzahlen in Bayern gehen so wenig zurück wie die im Bund und natürlich muss man bei der Suizidprävention auf vulnerable Gruppen acht geben, was denn sonst. Und natürlich darf jemand, der an Krebs erkrankt ist, sich für einen Suizid entscheiden, wenn er sein Leiden nicht mehr ertragen kann. Suizid ist nicht verboten. Aber wenn sich jemand dafür entscheidet, soll es eben unter bestmöglicher Wahrung der vom BVerfG betonten “Freiverantwortlichkeit” geschehen. Nicht, weil jemand z.B. Angst vor Schmerzen hat, die man behandeln kann, oder vor sozialer Ausgrenzung, oder aus Angst, seinem Umfeld zur Last zu fallen. Das sind wichtige Gesprächsthemen, die man nicht stellvertretend für jemand anders abhandeln kann, daher ist u.a. eine unabhängige (!) Beratung ein wichtiger Schritt beim assistierten Suizid. Es gibt ein Recht auf Suizid, ebenso, wie es ein Recht auf Fürsorge gibt. Auch bei ALS, siehe z.B. https://www.fr.de/politik/sterbehilfe-die-diagnose-war-toedlich-sicher-aufgezeichnet-92381569.html

      Suizidprävention ist auch kein “Euphemismus”, den Menschen das Recht auf einen Suizid zu nehmen, lesen Sie einfach mal Berichte von “Überlebenden”, und es ist bisher gar nichts “genau geplant”, schon gar keine “bürokratische Zeitdehnung”, bis die Menschen nichts mehr tun können. Was sollen denn diese Unterstellungen? Wir drehen uns da im Kreis, bitte hören Sie damit auf. Für “Bingo” ist das Thema wirklich zu ernst.

  11. #18 Ludger
    27. Juni 2026

    Da will jemand diese vulnerablen Gruppen (z.B. Menschen mit ALS) mit Suizidprävention besonders in den Fokus nehmen.
    Eine ergebnisoffene Beratung und eine staatliche Hilfe bei der Durchführung, sollte sich der Mensch in dieser extremen Notlage für den Assistierten Suizid entscheiden, ist offenbar nicht geplant.
    Das geht auch anders:
    Eine Freundin von uns in Belgien war mit über 80 Jahren seit mehreren Jahren wegen einer MS ans Bett gefesselt. Sie war des Lebens müde. Sie schrieb uns per Mail, dass sie am nächsten Dienstag um 14 Uhr eine Verabredung zum Assistierten Suizid hatte und wollte sich so von ihren Freunden verabschieden. Ihre Familie war bei ihr. Einige Tage später bekamen alle ihre Freunde von ihrer Schwester die Nachricht, dass sie friedlich eingeschlafen sei. Da wurde niemand in den Fokus genommen.
    Diese Menschen brauchen Schutz und Hilfe durch den Staat, ihre freie Entscheidung für oder gegen einen Assistierten Suizid in die Tat umzusetzen. Diese Menschen als Fokus für eine Suizidprävention zu betrachten, missachtet das Recht auf eine freie Entscheidung im Rahmen ihrer Menschenwürde.
    In dieser Situation ist der Begriff Euphemismus noch zurückhaltend.

    • #19 Joseph Kuhn
      27. Juni 2026

      @ Ludger:

      Sie wollen nicht verstehen und stellen immer wieder den gleichen Strohmann auf. Zum sofafreiheitlichen Herumzecken ist das Thema aber nicht geeignet und darum ist für Sie jetzt Schluss.

  12. #20 Ute Lewitzka
    28. Juni 2026

    @Hr. Kuhn: Danke für die Aufarbeitung der Zahlen.
    Ich möchte gern zum bisherigen Diskussionsverlauf einige Gedanken beifügen: die hiesige Debatte berührt ein hochsensibles, ethisches und verfassungsrechtliches Spannungsfeld. Das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2020) hat unmissverständlich klargestellt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Ausdruck der persönlichen Autonomie zu achten ist. Dieser Respekt vor individuellen Entscheidungen am Lebensende ist unumstößlich. Aus gesundheitswissenschaftlicher und suizidologischer Sicht greift ein einseitiges Beharren auf diesem Abwehrrecht jedoch zu kurz, da es die komplexen psychosozialen Realitäten schwerstkranker Menschen ausblendet.
    In der Diskussion wird oft das Beispiel von Patientinnen und Patienten mit Amyotropher Lateralsklerose (ALS) angeführt. Es wird argumentiert, man dürfe diesen Menschen den Weg zur Suizidassistenz nicht versperren. Doch hier stoßen wir auf ein grundlegendes anthropologisches und psychologisches Dilemma: den Antizipationsfehler im gesunden Zustand.
    Keiner von uns kann in eine „Glaskugel“ schauen. Ein gesunder Mensch kann sich meist schlicht nicht vorstellen, wie ein Leben mit schwersten körperlichen Einschränkungen lebenswert sein kann. In der medizinischen Lebensqualitätsforschung ist dieses Phänomen als „Disability Paradox“ (Albrecht & Devlieger, 1999) oder „Zufriedenheitsparadoxon“ (Herschbach, 2002) bekannt. Empirische Studien zeigen wiederholt, dass Menschen mit schweren chronischen/neurodegenerativen Erkrankungen (wie ALS) ihre subjektive Lebensqualität im fortgeschrittenen Krankheitsverlauf erstaunlich positiv bewerten – oft weitaus besser, als ihr gesundes Umfeld oder sie selbst im gesunden Zustand es je für möglich gehalten hätten (Lulé et al., 2012). Durch psychologische Anpassungsprozesse (Coping), Werteverschiebung und existentielle Fokussierung stabilisiert sich das subjektive Wohlbefinden trotz fortschreitender physischer Einschränkungen.
    Wenn wir in der gesellschaftlichen Debatte vorschnell behaupten, ein solches Leben sei „unerträglich“ und der assistierte Suizid die einzig humane Lösung, schwingt darin unweigerlich eine höchst problematische Fremdbewertung mit: die Beurteilung darüber, was ein „lebenswertes“ Leben ausmacht. Eine humane Gesellschaft muss jedes Individuum genau dort abholen, wo es sich mit seinen Ängsten, Sorgen und Nöten im Hier und Jetzt befindet – ohne Druck in die eine oder andere Richtung.

    Und in dieser Diskussion müssen wir uns einer fundamentalen ethischen Wahrheit stellen: Selbstbestimmung existiert nicht im luftleeren Raum. Sie wird zur Scheinautonomie, wenn es an realen, gleichwertigen Wahlmöglichkeiten mangelt.
    Echte Autonomie setzt voraus, dass ein Mensch sich frei zwischen verschiedenen, gangbaren Wegen entscheiden kann. Wenn ein schwerstkranker Mensch den assistierten Suizid wählt, weil es an flächendeckenden, hochqualitativen Palliativ- und Hospizstrukturen fehlt, oder weil die Kosten für eine menschenwürdige Pflege das Ersparte aufzehren und das Gefühl hinterlassen, den Angehörigen finanziell und emotional zur Last zu fallen, dann ist dies keine freie Entscheidung. Es ist eine Entscheidung, die durch strukturelle und gesellschaftliche Defizite erzwungen wird. Ein Staat, der zwar den assistierten Suizid rechtlich ermöglicht, aber gleichzeitig bei der Pflege und der palliativen Versorgung versagt, lagert seine Fürsorgepflicht an den Einzelnen aus und deklariert dies fälschlicherweise als „Selbstbestimmung.
    Der Staat kann und darf sich hierbei nicht aus der Verantwortung stehlen. Seine Pflicht ist mehrdimensional und darf nicht auf ein simples „Erlauben“ oder „Verbieten“ reduziert werden. Die staatliche Schutz- und Fürsorgepflicht umfasst:

    Die Stärkung der Suizidprävention und Versorgung: Es bedarf eines dringend überfälligen, robusten Suizidpräventionsgesetzes. Die primäre Antwort des Staates auf existentielle Notlagen muss die Bereitstellung verlässlicher palliativer, psychosozialer und psychiatrischer Versorgungsstrukturen sein, die Lebensqualität auch in schwersten Phasen ermöglichen.
    Den Schutz vulnerabler Gruppen vor implizitem Druck: Wie auch im aktuellen Schwerpunktheft des Bundesgesundheitsblatts (3/2026) zur Suizidassistenz diskutiert wird, muss sichergestellt werden, dass der Wunsch nach dem Tod nicht aus sozialer Isolation, finanzieller Not oder dem Gefühl, der Familie oder dem Gesundheitssystem „zur Last zu fallen“, entsteht.
    Die Sicherung echter Freiverantwortlichkeit: Der Zugang zu einer freiverantwortlichen Entscheidung muss transparent und frei von unüberwindbaren bürokratischen Hürden sein. Gleichzeitig müssen jedoch geschäftsmäßig-kommerzielle Anbieter und fragwürdige Praxen, die keine ergebnisoffene und unabhängige Beratung garantieren, konsequent reguliert und strafrechtlich verfolgt werden.

    Eine differenzierte Diskussion verlangt, dass wir das Recht auf Autonomie bejahen, ohne die Augen vor den psychosozialen Mechanismen des Lebens mit Krankheit und den Gefahren einer gesellschaftlichen Normalisierung des Suizids zu verschließen. Der Schutz des Lebens und die Achtung der Selbstbestimmung sind keine Gegensätze, sondern müssen in einem ausbalancierten staatlichen Regelungswerk Hand in Hand gehen.

    • #21 Joseph Kuhn
      28. Juni 2026

      @ Ute Lewitzka:

      Danke. Eine gute Zusammenfassung der Sachlage.

  13. #22 Umami
    Karlsruhe
    2. Juli 2026

    Danke @UteLewitzka!
    Und danke @Joseph Kuhn v.a. für die Klarstellung der Bezeichnung.

  14. #23 awmrkl
    Forchheim
    2. Juli 2026

    “Der Staat hat dafür zu sorgen, dass diese “autonome Selbstbestimmung” möglich ist”

    YES! So ist es, und den Spahn samt seiner “Anordnungen” und Entourage soll der Teufel oder etwas viel Wirkungsvolleres holen!
    Wohin und wieso kommen wir denn damit, wenn höchstgerichtliche Urteile des höchsten deutschen Gerichts, des BVerfG, einfach missachtet, ignoriert werden!?
    Sehr gemäßigt gesagt: Ich spucke (nicht nur!) auf Spahn und seine gesamte Entourage in dieser Hinsicht! Mehr möchte ich hier nicht sagen, obwohl es mE gerechtfertigt wäre, aber evtl strafbar …
    Diese **** macht(e) bereits bis jetzt hunderte bis tausende Leben kaputt, weil sie mitsamt ihrer scheiternden Anträge dann einfach so krepierten!

    Ich kann gar nicht sagen, wie sehr mich das alles aufregt UND kaputtmacht!
    Solche A**löcher!

    Mein Wunsch wäre, ich habe dieses Medikament in meiner Verfügung, und kann es so einsetzen wie für mich evtl “nötig”. Mir kann niemand erzählen, dass i-jemand so ein Medikament (oder sonstige “gemeinverträgliche” Suizid-Möglichkeit) “leichtfertig” einsetzen, gebrauchen würde! Ja, und wenn, warum denn nicht!?
    Was ist/wäre SOO schlimm daran?
    Nur zur Klarstellung, all das wäre WEIT von der dämlicherweise dann meist herbeigezogenen Euthanasie entfernt!!!

    Weiterhin: Jeder Mensch stirbt, muss sterben! Wieso bei eigenem Wunsch zu sterben, noch davon abhalten? Einige Zeit später wäre es dann ja eh soweit! Und “christliche Wünsche” sind für’n Arsch! Wir sind schon lange nicht mehr “christlich”, sondern säkular!
    Außer der Statistik des nationalen Lebensalters beeinflusst das praktisch GAR nix.

    Und ganz wichtig:
    Ich bin überzeugt, NEIN, ich weiß, dass ich VIEL länger “durchhalten” werde, falls ich dieses Medikament zur Verfügung hätte, ohne dieses Medikament einzusetzen, als wenn ich es evtl nur einmalig oder kurzfristig zur Verfügung hätte! Alleine die jederzeitige Verfügbarkeit wäre ein Hinderungsgrund, es ggf “per Verdacht, sofort” zu nutzen! Es würde mir als quasi “Rückversicherung” jede Menge Ruhe und Gelassenheit bringen. Ich würde dann ggf VIEL länger leben.

    UND derartige Verfügbarkeit würde mich auch 100% sicher davon abhalten, sog. “destruktiven Suizid” zu verüben, sowas wie vom Hochhaus springen, vor Züge oder LKWs zu springen, oder sonstige für andere Menschen verstörende Aktionen zu begehen. DAS kann ich Stand heute NICHT behaupten – die “sicheren Medikamente” sind immer noch brutalo unter Verschluss bzw entgegen BVerfG “verboten” – dank Ar**löchern wie Spahn&Co – WIESO EIGENTLICH!? – trotz BVerfG-Urteilen!?
    (wieso machen die das eigentlich? Politik sollte doch von Religiotie frei sein!? Säkular uä!?)

    Zur Info: Bin 73, noch einigermaßen gut beisammen, aber ich mach mir intensiv Gedanken, wie es mal im Ernstfall sein sollte/würde. Ich werde ALLES versuchen, im Ernstfall nicht vor mich hindämmern zu müssen!
    Und ich WILL ums Verrecken NICHT so enden wie viele, die Anträge stellten, aber während oder über der Ablehnung verreckten!

    Wie kann man das angehen? Wie Wichtiges unterstützen?
    Und kommt mir bloß nicht mit dämlichen Durchhalteparolen! Es ist dann meine Sache, ihr alle anderen habt sowas von gar nix dazu zu bestimmen – ok, zu sagen meinetwegen schon, aber ohne jeden Anspruch auf “Erhörung”.

  15. #24 Maria Funda
    3. Juli 2026

    @awmrkl

    “Mein Wunsch wäre, ich habe dieses Medikament in meiner Verfügung, und kann es so einsetzen wie für mich evtl “nötig”.

    Bitte denk darüber nach, was für Folgen es hätte, wenn ein tödliches Medikament frei zur Verfügung stünde. Dann würde es so benutzt, wie in den USA Schusswaffen von Privatleuten benutzt werden. Wer würde entscheiden, wer das Medikament von wem bekommt? Soll jeder in die Apotheke gehen und das Medikament kaufen können?

    Und ich WILL ums Verrecken NICHT so enden wie viele, die Anträge stellten, aber während oder über der Ablehnung verreckten!

    Du hast meiner Meinung nach veraltete Informationen? Ich habe in meinem Umfeld Menschen, die noch nicht mitbekommen haben, dass hier ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende gilt. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 bestätigt, als es das Verbot der Suizidhilfe aufgehoben hat.
    Ich persönlich empfehle für weitere Informationen und konkrete Hilfsangebote die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V. (DGHS)

  16. #25 Joseph Kuhn
    5. Juli 2026

    Referentenentwurf liegt vor

    Am 26.6.2026 hat das BMG einen neuen Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz vorgelegt. Er lehnt sich an den Entwurf der Ampel an.

    Kernelemente damals wie heute sind eine Koordinationsstelle (heute “Bundesfachstelle”), ein Fachbeirat, Modellprojekte der GKV, eine einheitliche Telefonnummer und der Appell an die Länder, Krisendienste aufzubauen.

    Seinen eigenen, schon im alten Entwurf bescheidenen Erfüllungsaufwand hat der Bund nochmal verringert. Der Ampelentwurf sah noch jährliche Mehrkosten des Bundes in Höhe von 3,657 Mio. Euro vor, jetzt sind es 1,482 Mio. Euro.

    Eine Evaluation, im alten Entwurf 2033, ist jetzt für 2038 vorgesehen, die Einbindung externen Sachverstands nur noch fakultativ.

  17. #26 awmrkl
    Forchheim
    9. Juli 2026

    @Maria Funda
    “Bitte denk darüber nach, was für Folgen es hätte …”
    Hab ich. Längst.
    Ich lebe zu zweit, zwei Erwachsene. Im Alter grad mal 15 Jahre auseinander: 58 + 73.
    Da ist das Risiko, das Du anführst, gleich Null.

    “Du hast meiner Meinung nach veraltete Informationen?”
    Nein! Dieses !$/§&!$! von Spahn verbietet immer noch die Herausgabe dieses Na-Pentobarbital – **generell**! Der ignoriert einfach Urteile des BVerfG, u.a. von Februar 2020! Noch nicht mitgekriegt?
    Schade, dass das BVerfG keine Armee oder SoKo hat, um solche Leute anzuklagen und einzubuchten!

    “DGHS”
    Ja klar, die kenn ich schon.
    Aber wieso genau sollte ich zu einem Verein, wenn es mein Recht ist, (rechtzeitig) selbstbestimmt abzutreten!? Wieso, wozu Verein!? Da bin ich ja *wieder* abhängig von i-welchen Externen, die da zustimmen und mitmachen müssen!? Und ich bezweifle **sehr**, dass ich dann ggf die Kraft hätte, mich durch Dschungel von Formularen durchzuraufen! Deswegen **gibt** es doch dieses BVerfG-Urteil!
    Es wäre, es **ist** so einfach: Dieses widerrechtliche Unterbinden der Herausgabe beim BfArM ist mE strafbar – also werft endlich dieses !$/§&!$! von Spahn in den Knast! Und gebt endlich dieses Medikament für Menschen mit Sterbeverfügung heraus!

  18. #27 awmrkl
    Forchheim/BY
    9. Juli 2026

    @Maria Funda

    Es sollen doch -zumindest auch- die Verzweiflungs-Suizide (vor den Zug, vom Hochhaus, i-wo aufhängen usw) reduziert werden, die wiederum viele Menschen traumatisieren ob ihrer Grausamkeit!?

    Falls es für mich soweit wäre, dass ich rechtzeitig Schluss machen will, und ich bekomme dieses Na-Pentobarbital ums Verrecken nicht (zZt Spahn, du A…):
    Dann hat die Menschheit einen weiteren, viele Menschen traumatisierenden massiv blutigen Suizid.
    Und zwar auch noch u.U. ziemlich verfrüht, damit ich das Ganze auch noch ausführen kann.
    Besser?
    Hätte ich das Medikament bei Bedarf (nach MEINER Einschätzung!) unbedingt zur Verfügung, dann wäge ich ab: Sofort oder evtl etwas später, mal ausprobieren – ich habs ja “zur Verfügung”.
    Wenn nicht, dann ist evtl der sofortige Suizid fällig – eben solange noch aus eigener Kraft möglich.

  19. #28 Joseph Kuhn
    11. Juli 2026

    Der Gesetzentwurf: spärliche Medienresonanz

    In den Medien findet der Entwurf des Suizidpräventionsgesetzes bisher wenig Resonanz. Es gibt einen kurzen Beitrag im Ärzteblatt, einen ZEIT-Beitrag, einen Beitrag in der Rheinischen Post, dazu ein paar Online-Meldungen. Kein Medienthema?

  20. #29 wereatheist
    Berlin
    11. Juli 2026

    @awmrkl:
    Simpler Stickstoff sollte ausreichen.

    • #30 Joseph Kuhn
      14. Juli 2026

      Ersticken ist ein grausamer Tod.