Die Bildzeitung durfte im April Lauterbachs Idee eines „Herzgesetzes“ bei einem „Herzgipfel“ vermarkten. Jetzt will die Bildzeitung erfahren haben, dass das Gesetz schon durch Kanzleramt, Wirtschafts- und Finanzministerium sei.

Die Inhalte sollen demnach – passend zu Lauterbachs Faible für „Prävention und Aufklärung in der Medizin“ – sehr stark auf die Früherkennung von Risikofaktoren und die medizinische Behandlung mit Statinen fokussiert sein: Man geht zum Arzt oder mit einem „Gutschein“ in die Apotheke*, bekommt ggf. Statine und vielleicht einen Raucherentwöhnungskurs. Bezahlen sollen es die Krankenkassen.

“Dafür sollen laut Entwurf Präventionsleistungen umgeschichtet werden. Denn wie BILD aus Ministeriumskreisen erfuhr, ist man mit den bisherigen Angeboten der Kassen wenig zufrieden. Die Millionen für Präventionskurse wären bei Rauchentwöhnung und Statinen besser angelegt als in Kurse wie „Sushi-Rollen für Anfänger“, heißt es.”

Ob es wirklich Krankenkassenkurse „Sushi-Rollen für Anfänger“ gibt? Oder geht es um Kurse zur gesunden Ernährung, die für die Prävention von Herzkreislauf-Erkrankungen ja nicht unwichtig sein soll? Ebenso wie mehr Bewegung.

Wobei mehr Bewegung ebenso wie eine gesunde Ernährung umso eher möglich werden, wenn es nicht nur um Appelle an das individuelle Verhalten geht, sondern wenn die Alltagsverhältnisse das auch unterstützen, beispielsweise durch gute Angebote in Kantinen oder bei der Schulverpflegung, mehr Radwege, eine bewegungsförderliche Stadtplanung usw. – statt immer mehr bunter Aufklärungsbroschüren. Gleiches gilt für das Rauchen und einen übermäßigen Alkoholkonsum: Wird nur das individuelle Verhalten adressiert, oder unterstützt das Gesetz auch die von den Gesundheitswissenschaften herausgearbeiteten verhältnispräventiven Ansätze, z.B. bei den Konsumsteuern, der Werbung, der 24/7-Verfügbarkeit an Automaten und Tankstellen?

Überhaupt die Verhältnisprävention: Was ist mit Luftverschmutzung, Stress am Arbeitsplatz, Lärm usw.? Wird das jetzt alles medikalisiert, statt bei der Prävention frühzeitig an den Ursachen anzusetzen?

Und liegen eigentlich die IQWIG-Berichte zur Familiären Hypercholesterinämie schon vor, auch wenn natürlich Karl Lauterbach am besten weiß, was zu tun ist? Wenn Ärzte hunderttausende Früherkennungstermine zusätzlich anbieten sollen: Wird man dann auf notwendige Arzttermine bei akuten Problemen noch länger warten? Werden die Lauterbachschen Maßnahmen auch die sozial benachteiligten Gruppen erreichen, und zwar bevorzugt diese Gruppen, die ein erhöhtes Risiko für Herzkreislauf-Erkrankungen haben? Man weiß, dass gerade diese Gruppen Früherkennung seltener in Anspruch nehmen und auf verhaltenspräventive Angebote weniger gut anzusprechen sind. Die Gesundheitskioske, die hier etwas Ausgleich schaffen sollten, sind bekanntlich im aktuellen Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes gestrichen worden und ein konsistentes Konzept einer besseren Primärversorgung gibt es bislang ohnehin nicht.

Die Bildzeitung schreibt, dass man im BMG von hohen Einsparungen bei den Krankenkassen ausgehe, in Bälde von bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr. Weniger Ausgaben durch mehr Behandlungen? Vielleicht, wenn alles gut geht. Aber ob hinter diesen 500 Mio. Euro wirklich eine solide gesundheitsökonomische Analyse steht? Nur am Rande: Für das Jahr 2020 weist das Statistische Bundesamt für Herzkreislauf-Erkrankungen Kosten im Gesundheitswesen in Höhe von fast 57 Mrd. Euro aus.

Lauterbach hat sicher ein gutes Herz und meint es gut. Vielleicht muss man sein Herzgesetz mit mehr Hoffnung betrachten. Wie Hölderlin an Zimmern schrieb: „Was wir hier sind, kann dort ein Gott ergänzen, mit Harmonien und ewigem Lohn und Frieden.“

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Zum Weiterlesen:

• Blogbeitrag „Lauterbach als Wissenschaftler und die Prävention“
• Blogbeitrag “Der nächste Lauterbach: ein ‚Herzgesetz‘“
• Jürgen Windeler auf Observer Gesundheit: „Der Check heiligt die Mittel“
• Jürgen Windeler auf Observer Gesundheit: Der Check heiligt die Mittel – ein Update“
Stellungnahme der DEGAM zum Impulspapier Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen des BMG vom 5.10.2023

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* Nachtrag 18.6.2024: Wie wir jetzt aus dem Gesetzestext wissen, ist der Gutschein für die Apotheke. Zum Arzt soll man über den KV-Terminservice. Der entsprechende Satz im Beitrag wurde dementsprechend angepasst.

Kommentare (14)

  1. #1 BPR
    17. Juni 2024

    Der G-BA hat das IQWiG am 22.02.2024 mit der Bewertung des Screenings zur Früherkennung einer familiären Hypercholesterinämie bei Kindern und Jugendlichen mit Abgabetermin August 2024 beauftragt. Zur Behandlung der homozygoten familiären Hypercholesterinämie mit Evinacumab hat das IQWiG keinen Zusatznutzen gesehen, Stand 15.04.2024. Das Stellungnahmeverfahren läuft anscheinend noch. 2022 hatte das IQWiG für Evolocumab einen Zusatznutzen als nicht belegt eingestuft.
    Die United States Preventive Services Task Force (USPSTF) hat 2023 die Evidenz für ein Screening auf Fettstoffwechselstörungen bei Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahren als nicht hinreichend bewertet.

  2. #2 Joseph Kuhn
    17. Juni 2024

    Lauterbach der Schnelle

    Im Tagesspiegel Background steht heute, dass auch die Ampelfraktionen vom Herzgesetz aus der Zeitung erfahren haben (wie wohl auch bei der Apothekenreform). Reformen gut vorzubereiten und abzustimmen, liegt Lauterbach ersichtlich nicht sehr am Herzen, egal ob es um die Krankenhausreform, das GVSG, den Klinikatlas, das BIPAM oder eben um das Herzgesetz geht.

    Auf der Seite des BMG mit den aktuellen Entwürfen (“An dieser Stelle finden Sie alle aktuellen Vorhaben, Gesetze, Verordnungen und Anordnungen des BMG”) findet sich bis jetzt weder der BIPAM-Entwurf noch der Entwurf des Herzgesetzes. Dem Tagesspiegel Background zufolge sind sie auch noch nicht in der Kabinettszeitplanung.

  3. #3 Joseph Kuhn
    17. Juni 2024

    Die Bildzeitung klärt auf

    Im Bemühen für mehr Prävention und Aufklärung in der Medizin steht die Bildzeitung weiterhin fest zu Lauterbachs Plänen. Heute dürfen seine akademischen Partner Stephan Baldus und Heribert Schunkert in der Bildzeitung erklären, dass Prävention bedeute, mehr Menschen zu behandeln – Prävention und Aufkärung “in der Medizin” eben, und in der Bildzeitung natürlich.

    Die Früherkennung soll ja, warum auch immer*, über einen “Gutschein” abgewickelt werden. Das wird doch hoffentlich nicht einer zum Ausschneiden aus der Bildzeitung sein? Ob er wie damals bei den Masken wieder von der Bundesdruckerei hergestellt wird, fälschungssicher mit eingedrucktem Bundesadler? Ich freue mich schon auf das Anschreiben.

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    * Nachtrag 18.6.2024: Das hat sich aufgeklärt, siehe dazu Kommentar #5.

  4. #4 zimtspinne
    18. Juni 2024

    Zwei Sachen nur als kurze Notiz:

    1. Früherkennung ist tatsächlich Mangelware gerade bei Diabetes m., Bluthochdruck, Schilddrüsenstörungen uvm – fast alle Erkrankungen werden zu spät oder später als gut wäre entdeckt und sind oftmals auch noch Zufallsbefunde. Weil unspezifische oder wenig bis keine Symptome und Menschen diese gerne nach hinten schieben, falls sie vorhanden sind. So werden manche (äh viele!) fortgeschrittene Krebserkrankungen viel zu spät diagnostiziert bzw schlicht zu spät für kurative Behandlung.
    Nicht nachvollziehbar bei gut behandelbaren Sachen wie o.g.

    2. Wieso werden diese geplanten Präventionen/Früherkennungen nicht im Rahmen der alltäglichen Hausarztbesuche abgedeckt???
    Mit drei Ausrufezeichen, weil während ich das für junge und jüngere Leute noch halbwegs nachvollziehen könnte, falls diese einfach kaum krank sind uns selten bei Ärzten sind, trifft das auf Ältere nicht zu. Die können all das im Rahmen des jährlichen Checkups, der jedem Patienten ab… Alter weiß ich gerade nicht, zusteht.

    Sogar meine Haustiere sind völlig selbstverständlich im Präventions- und Früherkennungsprogramm und ich weiß, dass andere das genauso selbstverständlich handhaben. Obwohl das private und recht hohe Kosten verursacht (anders als in der Humanmedizin) und die Diagnostik längst nicht so fortgeschritten ist (wie in der Humanmedizin, man muss zB weit reisen für einen qualifizierten Zahnstatus, Herzultraschall bei Bedarf usw).

    Übersehe ich etwas oder denke nicht dran, weil mich das nicht betrifft?

  5. #5 Joseph Kuhn
    18. Juni 2024

    Evidenz und Eminenz

    Im Gesetzentwurf vom 14.6.2024, der nach wie vor nicht auf der Seite des BMG mit den aktuellen Gesetzentwürfen aufrufbar ist, sondern unter den Medien kursiert, kann man nachlesen, wozu die Gutscheine gut sind. Sie sollen die Beteiligung der Apotheken an den Früherkennungsuntersuchungen ermöglichen. In § 25 c SGB V soll dieser Satz eingefügt werden:

    “Die Versicherten erhalten mit der Einladung
    1. einen Gutschein zur Vorlage in der Apotheke für eine Beratung und Messungen zu Risikofaktoren zur Einschätzung des individuellen Erkrankungsrisikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Diabetes mellitus und weiteren Risikofaktoren nach § 129 Absatz 5e Satz 5 Nummer 3,
    2. einen Hinweis auf die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 75 Absatz 1a, die auf Wunsch des Versicherten einen Termin für die Gesundheitsuntersuchung vermittelt”

    Die Verpflichtung, dass die Leistungen der Krankenkassen “dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen” haben (§ 2 SGB V) und dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen (§ 12 SGB V), wird dafür extra suspendiert:

    “§ 2 Absatz 1 Satz 3 und § 12 Absatz 1 stehen der Bestimmung und Erbringung einer erweiterten Gesundheitsuntersuchung, deren Nutzen nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin noch nicht belegt ist, nicht entgegen.”

    Wer jetzt noch die Streichung der Homöopathie als Kassenleistung fordert, wird einen erhöhten Argumentationsaufwand haben.

    Dass das BMG gerne Leistungen der Kassen selbst festlegen möchte, ist allerdings kein Novum, das hat Jens Spahn auch schon versucht.

    Evidenzbasierung, Wirtschaftlichkeitsgebot, Selbstverwaltungsprinzip – alles politische Ramschware?

    Auch die Vorstandsvorsitzende des AOK-BV, Carola Reimann, kritisiert die schnelle Einführung ohne Nutzenbewertung:

    “Der Referentenentwurf zum Gesundes-Herz-Gesetz könnte auch Pillen-statt-Prävention-Gesetz heißen. Der darin vorgesehene breite Einsatz von Screenings und Statinen schon bei Kindern und Jugendlichen geht aus unserer Sicht in die völlig falsche Richtung. Statine sind keine Smarties, solche Entscheidungen sollten auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz über die etablierten Bewertungswege des Gemeinsamen Bundesausschusses getroffen werden.”

    Vielleicht könnte man auch etwas konzilianter sagen, das Gesetz sollte “Herz-statt-Hirn-Gesetz” heißen, gut gemeint ist es ja vielleicht, aber es hat den Chat-GPT-Test nicht bestanden.

    “Pillen-statt-Pävention-Gesetz” trifft dafür den Finanzierungsmechanismus gut. Screening und Statine sollen, so steht es in der Gesetzesbegründung, aus den Präventionsmitteln der GKV genommen werden:

    “Das vorliegende Gesetz sieht eine Anrechnung dieser Ausgaben auf die Ausgaben der Krankenkassen vor, die diese regelmäßig für Leistungen im Bereich Gesundheitsförderung und Primärprävention nach § 20 Absatz 6 SGB V aufwenden sollen.”

    Deswegen also die Sushi-Rollen-Polemik.

    Nicht ganz klar ist mir, was folgt, wenn jemand die Untersuchung in der Apotheke gemacht hat. Muss er danach trotzdem zum Arzt, um sich die Statine verordnen zu lassen? Der untersucht ihn dann nochmal?

  6. #6 RGS
    18. Juni 2024

    @ Joseph Kuhn
    Hölderlin! Danach kommt einem wirklich nur noch ein geseufztes: Oh Gott! in den Sinn.

  7. #8 Joseph Kuhn
    19. Juni 2024

    Jürgen Windeler im “Observer Gesundheit”

    Der frühere IQWIG-Chef Jürger Windeler, der schon im Vorfeld des Gesetzentwurfs die einfache Denke “Screening ist immer gut” kritisiert hatte (siehe oben unter “Weiterlesen”), hat sich heute seinen Frust über den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf von der Seele geschrieben. Er moniert dabei vor allem die Verfahrensfragen, mit denen das Gesetz die bisherigen Bemühungen um Evidenzbasierung und Wirtschaftlichkeit bei den Krankenkassen konterkariert und gleich auch die bewährten Regelungsbefugnisse des G-BA mitabräumt. Kein Wunder, wenn nicht nur die Ärzteschaft, sondern auch die Krankenkassen den alten Vorwurf “Staatsmedizin” aus der Kiste holen.

    Sein Fazit: “Eigentlich sollte man sich für solch ein Gesetz schämen.”

    So ist es. Wie gesagt, ein Gesetz, das den Chat-GPT-Test nicht besteht, sollte das Ministerium nicht verlassen. Bleibt die Hoffnung, dass der Bundestag das nicht in blinder Ampelloyalität durchwinkt.

  8. #9 Joseph Kuhn
    20. Juni 2024

    Jetzt ist der Entwurf immerhin auch mal auf der Seite des BMG abrufbar:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html

  9. #10 Joseph Kuhn
    23. Juni 2024

    Jürgen Windeler: “Das Gesundes-Herz-Gesetz ist völlig gaga!”

    In der Ärztezeitung ist heute ein Interview mit Jürgen Windeler, in dem er seine Kritik an den fachlichen Grundlagen des Gesetzentwurfs sowie den geplanten Verfahrensregelungen noch einmal zusammenfasst.

    Bleibt zu hoffen, dass die Fachgesellschaften in der Verbändeanhörung klar zwischen den unterstützungswürdigen Teilen des Gesetzes, die es ja auch gibt, und dem groben Unfug, der leider die Grundlinie bestimmt, unterscheiden und dass der Bundestag es in dieser Form nicht durchlaufen lässt.

  10. #11 Joseph Kuhn
    23. Juni 2024

    Chat-GPT und das Herzgesetz

    Nebenan im Thread zum ersten Blogbeitrag über das Herzgesetz hat Denis Nößler, Chefredakteur der Ärztezeitung, Chat-GPT einmal das Gesetz schreiben lassen, der Anregung folgend, Konzepte des BMG einem Chat-GPT-Test zu unterziehen.

    Das Ergebnis spricht m.E. für sich, zumindest in Sachen Prävention. Vielleicht will das BMG noch mal ran?

  11. #12 Joseph Kuhn
    24. Juni 2024

    Weiß das BMG noch, was es tut?

    Die Ärztezeitung schreibt unter Berufung auf Staatssekretär Franke:

    “Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Grundsatz betont, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland „evidenzbasiert und leitliniengerecht“ zu sein habe. Dabei sei es nicht Aufgabe des Ministeriums „Vorgaben zu einzelnen Diagnose- oder Therapieverfahren aufzustellen“.”

  12. #13 BPR
    25. Juni 2024

    Die Leistung “Einschätzung des individuellen Erkrankungsrisikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen” braucht einen empirisch fundierten Risiko-Kalkulator, gefolgt von einer (normativ begründeten) Interventionsschwelle und – bei mehreren Risikofaktoren – deren individualisierter Priorisierung. Zur Risiko-Prognose wird in Europa oft SCORE2 empfohlen, in Deutschland auch der arriba-Algorithmus; als Interventionsschwelle für die Verordnung von Lipidsenkern ein 10-Jahres-Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse von 20 % (siehe den übersichtlichen Leitfaden der Arzneimittelkommission). Prognose ist unsicher, daher werden Prognose-Instrumente untereinander verglichen und mit Folgen für die Arzneimittelindikation beständig entwickelt.

  13. #14 Udo Endruscheit
    Essen
    26. Juni 2024

    Das Thema hat viele Facetten, allerdings (zu) viele, die gleich als eher fraglich ins Auge fallen. Windeler formuliert drastisch, er hat aber in sehr vielem Recht. Man sollte auch seine Hinweise ernst nehmen, dass der derzeitige Stand der Dinge mit Evidenzbasierung wenig zu tun hat und auch eine Art verdeckten Angriff auf den G-BA enthalten könnte.

    Ganz abgesehen davon, dass es eine tolle Idee ist, die Leute zu Zeiten sich verschlechternder medizinischer Versorgungsbedingungen zu Tausenden in die Arztpraxen zu jagen.