Die schlimmste Bedrohung ist die Fischerei: „2000 bis 2014 hat sich die Zahl der jährlichen Totfunde von Schweinswalen an der deutschen Ostsee-Küste von 25 auf 129 mehr als vervierfacht. Einige der als Beifang verendeten Tiere werden von den Fischern abgegeben und wird mit zu den Totfunden gerechnet. Ein Teil der tot gestrandeten Schweinswale zeigt deutliche Hinweise auf fischereilichen Beifang (z.B. ertrunkene Tiere, Netzmarken, abgetrennte Körperteile u.ä.), ob aufgrund von Schlepp- oder Stellnetzen, lässt sich nicht sagen. Die Todesursache lässt sich zweifelsfrei nur bei den Tieren feststellen, deren Verwesungsgrad noch nicht zu weit fortgeschritten ist. Daher ist es sehr schwierig, die exakte Beifangquote zu ermitteln. Bezogen auf alle Totfunde an der Küsten Mecklenburg-Vorpommerns zwischen 2003 und 2012 lag die Beifangquote bei 7,9% und der Verdacht auf Beifang bei 3,6%. Bezogen auf die Totfunde mit bekannter Todesursache lag die Beifangquote bei 50% und der Verdacht auf Beifang bei 19% (Daten Dt. Meeresmuseum im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Geologie MV).“
Die genaue Anzahl der im Beifang verendenden Schweinswale wird gerade in einem Projekt des Thünen-Instituts, das bis Ende 2017 laufen soll, noch detaillierter erforscht: „2000 bis 2014 hat sich die Zahl der jährlichen Totfunde von Schweinswalen an der deutschen Ostsee-Küste von 25 auf 129 mehr als vervierfacht.“ schreibt das Bundesamt für Naturschutz und kommt zu dem Schluss: „Der Zustand der Schweinswalpopulationen in der Ostsee ist insgesamt nach wie vor besorgniserregend.“
Auch ohne exakte Zahlen steht bereits jetzt fest: Die Anzahl der Beifänge sind für eine so kleine Population deutlich zu hoch. Das bedeutet im Klartext, dass der Ostsee-Schweinswal aufgrund der Fischerei-Aktivitäten in der zentralen Ostsee keine Überlebenschance hat.
Wenn wir nicht endlich etwas ändern.
Und zwar zugunsten der Schweinswale.
Dabei geht es übrigens vor allem um die Stellnetze der Nebenerwerbsfischerei! Das sind Personen, die den Fischfang als Nebenjob ausüben. Und dafür Todeswände von Netzen genau dort spannen, wo die einzigen einheimischen Wale leben. Das Problem ist seit Jahren bekannt, die in den Netzen erstickten Walen sind an den sogenannten Netzmarken deutlich zu erkennen, wenn sie noch nicht zu stark verwest sind. Neben der Einrichtung von Schutzgebieten, in denen überhaupt keine Fischerei erlaubt ist, wäre auch die Umstellung auf andere Fangmethoden möglich, die weniger Wale als Beifang töten, wie sie etwa der NABU hier beschreibt.
Hoffen wir, dass ein Land wie Deutschland, das den Umweltschutzgedanken so (selbst)gefällig vor sich herträgt einen besseren Schweinwalschutz durchsetzen kann als ein armes Land wie Mexiko mit einer schwachen Regierung, unterfinanzierten Aufsichtsbehörden und einer wütenden Bevölkerung. Vom kalifornischen Schweinswal, dem Vaquita gibt es nur noch weniger als 50 Exemplare.
Falls die Bundesregierung das jetzt nicht schafft, sondern die Weichen für das Aussterben eines Kleinwals stellt, entgegen aller wissenschaftlichen Forschungsergebnisse mit umfangreichen Daten und ernsthaften Warnungen, dann agiert Deutschland beim Artenschutz nicht besser als die so vielgeschmähte Trump-Regierung, eine mittelamerikanische Bananenrepublik oder die südostasiatische Wilderer-MAFIA.
Es kann einfach nicht sein, dass die Fischerei heute weiterhin betrieben wird, als ob es Wale und Fische in nicht endender Menge gibt. Da sist nämlich nicht mehr der Fall, wie die zurückgehenden Fangerträge der Fischer ja auch deutlich zeigen. Das Beharren auf Traditionen “Mein Vadder war Fischer, ich bin Fischer und mein Sohn wird auch Fischer” – führt hier zur Ausrottung eines in der Ostsee angestammten Säugetieres, des einzigen einheimischen Wals. Ganz nebenbei führen strenge Schutzgebiete übrigens auch zur Erholung der Fischbestände, wie in kanadischen und US-amerikanischen Gewässern ja längst sehr deutlich geworden ist.
Umweltschutzverbände fordern Bundesregierung auf: Umweltschutz vor Unternehmerschutz!
Die Naturschutzverbände wie der NABU ermahnen jetzt die Bundesregierung, endlich Ernst zu machen mit dem Walschutz.
Dafür haben sie einen Protestbrief entworfen. Der entscheidende Abschnitt, warum jetzt gehandelt werden muss, ist der hier: „So wurde in dem am 8. Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter dem Einfluss der Ministerien für Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Forschung eine „Einvernehmensregelung“ in den § 57 aufgenommen, die es einzelnen Ressorts ermöglicht, künftige Verordnungen und Schutzmaßnahmen über ein Vetorecht zu verhindern. Diese Änderung unterhöhlt die Kompetenz des Bundesumweltministeriums, erschwert behördliche Abstimmungsprozesse und macht das notwendige Schutzgebietsmanagement nahezu unmöglich. Die immer weiter verwässerten Verordnungen für die Naturschutzgebiete in der AWZ sollten ein mahnendes Beispiel sein. Nach heutigem Stand soll nach anfänglicher Beschränkung auch künftig in Schutzgebieten gefischt und mit Schallkanonen der Meeresboden untersucht werden dürfen. Das novellierte BNatSchG soll diesen unsäglichen Zustand nun bestätigen. Es obliegt dem Bundesrat und dem Bundestag, diese in unseren Augen gefährliche Neuformulierung im parlamentarischen Prozess zu korrigieren. Am 16. März 2017 wurde ein entsprechender Änderungsantrag durch Schleswig-Holstein in den Umweltausschuss eingebracht.“
Unternehmerschutz vor Umweltschutz?
Mir reicht´s jetzt!
Ich habe unterzeichnet.
https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/meeresschutzgebiete/nord-und-ostsee/20818.html?fb_ads
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