Vor einem Jahr hatte ich ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag der Ampel zur Diskussion gestellt: das „Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit“. Der dort schon zitierte Passus aus dem Koalitionsvertrag sei hier noch einmal wiederholt:

„Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geht in einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit am Bundesministerium für Gesundheit auf, in dem die Aktivitäten im Public-Health Bereich, die Vernetzung des ÖGD und die Gesundheitskommunikation des Bundes angesiedelt sind.“

Nach einem Jahr, zahlreichen Stellungnahmen von verschiedenen Akteuren im Gesundheitssystem sowie Einlassungen des Ministers, z.B. eine Vorlage noch im Jahr 2022 liefern zu wollen, dass sich das Institut selbst finanzieren müsse oder dass die Aufklärung für eine „verbesserte Lebensführung“ einer der Schwerpunkte des Instituts sein solle, weiß man bis heute nicht viel, was da kommen soll. Im Ministerium wird, so heißt es, intensiv diskutiert und auch die am Thema interessierten Abgeordneten sind immer wieder einmal mit dem Bundesinstitut befasst. Einer Pressemitteilung des grünen Abgeordneten Johannes Wagner zufolge hat das Ministerium inzwischen 250.000 Euro für eine Beratung durch Sachverständige erhalten, aber die Öffentlichkeit erfährt weder, wer die Sachverständigen sind, noch ob sie schon arbeiten oder was insgesamt Stand der Dinge ist, z.B. ob die Finanzierung des Instituts selbst gesichert ist. Die Vorbereitung des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit ist bisher ersichtlich keine öffentliche Angelegenheit.

Vorgestern hat der „Sachverständigenrat für Gesundheit und Pflege“ sein Jahresgutachten 2023 vorgelegt. Das ist eine interessante Lektüre. Es geht darin um Lehren aus der Pandemie für das Gesundheitswesen. Inwiefern daraus mehr folgt als aus dem Evaluationsbericht des Sachverständigenausschusses nach § 5(9) IfSG bleibt abzuwarten.

Ein Themenschwerpunkt im Gutachten ist der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Hier folgt das Gutachten auf weiten Strecken den vorliegenden Fachpublikationen sowie dem von der Gesundheitsministerkonferenz 2018 beschlossenen „Leitbild für den ÖGD“ und den Papieren zum „Pakt für den ÖGD“. Der Sachverständigenrat empfiehlt u.a. die Stärkung der personellen und materiellen Ressourcen des ÖGD, eine engere Kooperation zwischen ÖGD und Wissenschaft, eine Orientierung der Aufgaben des ÖGD an einem Public Health-Gesamtrahmen und – den Aufbau des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit. Dazu gibt das Gutachten eine Reihe von diskussionswürdigen, aber auch diskussionsbedürftigen Empfehlungen:

„365. (…) Das geplante Bundesinstitut sollte personell und strukturell in die Lage versetzt werden, nicht nur punktuell einzelne Aspekte der öffentlichen Gesundheit zu bearbeiten, sondern eine breite Public-Health-Perspektive einzunehmen. (…)“

Das ist ein wichtiger Grundsatz, dem nur zuzustimmen ist. Allerdings muss dazu die Kooperation der verschiedenen Ressorts sichergestellt werden: Verkehr, Arbeit, Bildung, Umwelt und Ernährung sind dabei ganz zentral. Die Konfliktpunkte sind zahlreich. Der Sachverständigenrat hat das Problem auch gesehen, siehe unten Ziffer 370.

„367. Wünschenswerte Hauptaufgaben des geplanten Bundesinstituts bestehen in der Erhebung, Bereitstellung und Analyse von (Echtzeit-)Daten im gesamten Gesundheitswesen. Die Gründung des Instituts bietet die Chance, die großen Lücken zu füllen, die die bisher verfügbaren Informationen über Zielerreichung, Auslastung, Über-, Unter- und Fehlversorgung im deutschen Gesundheitswesen aufweisen. (…) Zur Hebung dieses Potenzials ist das Institut als ein „Bundesdateninstitut“ zu konzipieren, das in die Lage versetzt wird, die genannten Aufgaben mithilfe moderner Technologie zu erfüllen, also z. B. KI einzusetzen und Daten aus vielen unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen, wie aus der elektronischen Patientenakte, öffentlichen Registern und Abrechnungssystemen sowie aus Datenbeständen, die der externen Qualitätssicherung bzw. Arzneimittelüberwachung dienen (Record Linkage). Das Institut könnte eine Plattform für die Erarbeitung der dazu erforderlichen (IT-)Standards und Schnittstellen bieten. Damit würde im Sinne eines „Datenkontinuums“ nicht zuletzt die Grundlage für eine moderne Gesundheitsberichterstattung gelegt, die für eine effektive und effiziente Mittelverwendung bzw. Steuerung unabdingbar ist (…). Auch die Bereitstellung der Datenbestände zu Forschungszwecken sollte von vornherein bei der Konzeption des Instituts strukturell verankert werden (…). Ein so konzipiertes neues Bundesinstitut könnte wesentlich dazu beitragen, das Ziel eines dynamisch lernenden (Echtzeit-)Gesundheitssystems zu erreichen. (…)“

Eine bessere und schnellere Zusammenführung und Auswertung von Gesundheitsdaten ist ohne Zweifel notwendig. Vielleicht wären hier etwas kleinere, dafür greifbarere Brötchen besser gewesen. Der Passus liest sich ein bisschen wie aus der Feder einer Datascience-Beratungsfirma. Bis das Bundesinstitut die beschriebenen Funktionen einer eierlegenden Wollmilchsau erfüllt, wird viel Zeit vergehen. Aber Digitalisierung ist eben derzeit ein Zauberwort, das viele Türen öffnet, wenn es gut geht, auch im Gesundheitswesen. Ein eigenständiges “Dateninstitut“ will der Bund übrigens auch, aber dazu gab es möglichweise während der Erstellung des Gutachtens noch keine konkreten Informationen.

„368. Eine weitere wesentliche Aufgabe des geplanten Bundesinstituts sollte in der Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden Strategie der Gesundheitskommunikation bestehen, auch vor dem Hintergrund, dass die BZgA gemäß aktuellem Koalitionsvertrag in dem neuen Institut aufgehen soll. Dabei sollte ein Fokus auf der Risiko- bzw. Krisenkommunikation liegen. (…) Damit das neue Institut dieser wichtigen Aufgabe umfassend gerecht werden kann, ist es u. a. erforderlich, dass dort das vorhandene Gesundheitswissen gesammelt, eingeordnet und bewertet wird (…). Das Institut sollte zudem über die Kompetenz verfügen, Informationskampagnen einrichtungsübergreifend zu koordinieren, um redundante oder widersprüchliche Kommunikation zu vermeiden. Zu den Kommunikationsaufgaben könnte es außerdem gehören, eine Anlaufstelle für Expertinnen und Experten zu bieten, die ihr Wissen einbringen möchten. Das ist insbesondere in einer akuten Krise relevant, in der kurzfristig Ressourcen gebündelt werden müssen. Wie in Kapitel 11 weiter ausgeführt wird, sollte zudem das Nationale Gesundheitsportal bei dem neuen Bundesinstitut angesiedelt werden (…).“

Auch hier unterstützt der Sachverständigenrat ein wichtiges Anliegen. Ob es wirklich eine kluge Idee ist, Datenanalysen und politische Kommunikation unter ein Dach zu bringen, weiß ich allerdings nicht. Zwar ist eine nachgeordnete Behörde nie ganz frei in dem, was sie tut und sagt, aber gewisse Spielräume sind mit arbeitsteiligen Strukturen doch immer auch verbunden. Diese würden mit einer „Alles-unter-einem-Dach-Lösung” vermutlich kleiner, der Druck, Datenanalysen und Kampagnen nicht zu diskrepant werden zu lassen, zunehmen.

„370. Eine zentrale Herausforderung wird es sein, die Aufgaben des neuen Instituts und die Aufgaben bestehender Einrichtungen aufeinander abzustimmen und klar voneinander abzugrenzen. Eine eindeutige Rollenverteilung ist vor allem nötig, um unnötigen Ressourcenaufwand und widersprüchliche Informationen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf das RKI, mit dem das geplante Institut potenziell große Überschneidungen aufweist. Besonders wichtig ist es dabei, das neue Institut – ungeachtet der inhaltlichen Aufgabenteilung – mit den erforderlichen Befugnissen und Kompetenzen für eine einrichtungsübergreifende und verzögerungsfreie Zusammenführung und Auswertung von Informationen auszustatten. Dazu gehört u. a. die Kompetenz für die Setzung und Kontrolle von Standards für die Erhebung und Verarbeitung von Daten.“

Damit beschreibt der Sachverständigenrat im Anschluss an Ziffer 365 eine zentrale organisatorische Herausforderung für das geplante Bundesinstitut, die kluges und politisch abgesichertes Handeln notwendig macht. Auch der Konfliktpunkt RKI ist richtig benannt. So wie der Sachverständigenrat das Bundesinstitut vorher skizziert hat, könnte es, was Gesundheitsmonitoring und Gesundheitsberichterstattung angeht, leicht auf die Amputation des RKI statt auf eine Abgrenzung zum RKI hinauslaufen. Bis diese Aufgaben unter neuem Dach wieder gut erfüllt werden, könnten Jahre vergehen.

Es ist unklar, wie gut die Ausführungen des Sachverständigenrats mit den aktuellen Planungen im Gesundheitsministerium abgestimmt sind. Redaktionsschluss für das Gutachten war August 2022, heißt es. Aber was heißt das?

Auffällig ist, dass wichtige Public Health-Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bundesinstitut nicht explizit angesprochen werden: Klimawandel (dem das Gutachten ansonsten zu Recht viel Platz widmet), Pflege, soziale Lage. Ob hier bewusst den Problemen einer gesundheitsförderlichen Gesamtpolitik aus dem Weg gegangen wurde? Aber, siehe Ziffer 365, soll es nicht genau darum gehen? Lösungsorientiert, nicht nur proklamatorisch? Hier wäre es gut gewesen, wenn das Gutachten etwas konkretere Zusammenhänge hergestellt hätte. Sie sind implizit angesprochen, etwa mit dem Verweis auf die Eckpunkte für eine nationale Public Health-Strategie des Zukunftsforums Public Health. Dessen Geschäftsstelle ist übrigens bis jetzt beim RKI angesiedelt.

Ich bin gespannt, was nun das Gesundheitsministerium als Konzept für das Bundesinstitut auf den Tisch legt, wie nah das am Gutachten des Sachverständigenrats ist, wann das Konzept vorgelegt wird, ob es dazu noch, was hochgradig sinnvoll wäre, Anhörungen und Abstimmungen mit den Akteuren im System gibt und ob sich das ganze Konstrukt am Ende bewährt. Nur noch eine Bundesbehörde mehr ist ja nicht Sinn der Sache.

Kommentare (35)

  1. #1 BPR
    20. Januar 2023

    danke für die Aktualisierung, Joseph. Wie schnell ein Jahr vorbeigeht! Das BMG hat für seine Projektgruppe „Einrichtung Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit“ kürzlich die Stelle einer Arbeitsgruppenkoordinatorin (m,w,d) (A15) ausgeschrieben. Bewerbungsschluss war der 17.11.22. Jetzt beginnen Kreuzberger Nächte (erst fang´ se janz langsam an, aber dann…).

  2. #2 Anonym_2023
    26. Januar 2023
  3. #4 fauv
    28. Januar 2023

    Die taz ist immer vorn , wenn es um Neuigkeiten geht.
    Zur Erinnerung 1993 hat Josef Seehofer das Bundesgesundheitsamt aufgelöst.
    https://taz.de/Small-is-beautiful/!1596270/

    Heute, 30 Jahre später kommt etwas Ähnliches, wir bekommen ein bundesinstitut für öffentliche Gesundheit.

    Man kann jetzt spekulieren .
    Die Halbwertzeit von Bundesministerien wird auf 30 Jahr verkürzt.
    Oder findet hier ein Machtkampf im politischen Bereich zwischen dem Bund und den Ländern statt?

  4. #6 fauv
    28. Januar 2023

    Der Bruder von Herrn Seehofer heißt Dieter.
    Mit Josef assoziere ich immer Baiern. Sie haben es trotzdem gemerkt.

  5. #7 fauv
    28. Januar 2023

    Nachtrag zu Horst Seehofer.
    Mit dem neuen Bundesinstitut für public health, das hört sich doch schon mal windschnittig an.
    Ob die auch neue Verwaltungsbeamte bekommen und woher ?
    Übrigens , Danke für ihre Recherchen..
    Unsere Tochter arbeitet auch in einer Behörde, die mit Gesundheit zu tun hat. Deren größtes Problem sind die fehlenden Mitarbeiter.

  6. #8 Herr Senf
    schaumermal
    31. Januar 2023

    dpa vermeldet

    “Nach seinem Ausscheiden als Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) wird Lothar Wieler zum 1. April ans Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam wechseln. Er wird dort Sprecher des neuen Clusters Digital Health, in dem es um die Digitalisierung von Medizin und Gesundheitswesen geht, wie das HPI und die Hasso-Plattner-Stiftung am Dienstag mitteilten.”

    Hintergründe:
    Mai 2021 Angekündigung Eröffnung WHO-Pandemievorsorgezentrum in Berlin,
    begleitet durch das RKI, die Berliner Charité sowie das Hasso-Plattner-Institut
    1998 Gründung des “HPI” in Potsdam der “Hasso-Plattner-Stiftung für Softwaresysteme”
    zurück geht das Ganze auf die Mitunterzeichnung der sogenannten “Giving Pledge”
    Giving Pledge war eine Initiative aus 2009 u.a. mit Bill Gates und Warren Buffett
    Hasso Plattner ist Mitbegründer des erfolgreichen deutschen IT-Unternehmens SAP
    ab Mai 2020 entwickelte SAP mit der Deutschen Telekom die Corona-Warn-App

  7. #9 Joseph Kuhn
    1. Februar 2023

    Interview mit Ferdinand Gerlach

    In der Ärztezeitung war gestern ein Interview mit Ferdinand Gerlach, dem bisherigen Vorsitzenden des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege.

    Er geht darin u.a. noch einmal auf das Bundesinstitut ein:

    “Okay, mit dem neuen Bundesinstitut gibt es eine gemeinsame Plattform für die Gesundheitsämter. Dort kann man sich zum Beispiel auf ein gemeinsames Softwaresystem für Infektionsmeldungen einigen. Dann könnten auch Daten automatisiert zusammenlaufen, so ließen sich zukünftig etwa Wetterereignisse, Infektionsmeldungen und die Auslastung der Praxen und Krankenhäuser verknüpfen. Dadurch bekäme das Institut eine wichtige Rolle und wir wären weniger im Daten-Blindflug.”

    Ein “gemeinsames Softwaresystem für Infektionsmeldungen” wird bereits vom RKI vorangetrieben, das Problem ist hier eher der Digitalisierungsrückstand der Gesundheitsämter. Warum muss das also ins neue Bundesinstitut?

    Und wenn im neuen Bundesinstitut nicht nur das Geschäft mit Gesundheitsdaten an sich, sondern sogar das IfSG-Meldewesen neu aufgesetzt werden soll, also ein Kernbereich der bisherigen RKI-Zuständigkeiten, was bleibt dann eigentlich vom RKI?

    Bahnt sich da im Hintergrund etwas ganz Umwälzendes an, oder war das eine missverständliche Bemerkung von Gerlach, die nur auf eine Datenschnittstelle zum RKI abhebt?

  8. #10 Richard
    1. Februar 2023

    “Ein “gemeinsames Softwaresystem für Infektionsmeldungen” wird bereits vom RKI vorangetrieben, das Problem ist hier eher der Digitalisierungsrückstand der Gesundheitsämter.”

    Präzisierung bzw Ergänzung hierzu, weil hier auch medial diverse Missverständnisse bestehen: es gibt inzwischen Software wie Survnet, SORMAS, DEMIS, allerdings ist die IT-Struktur der Gesundheitsämter sehr heterogen, was auf unterbliebenen zentralen Beschaffungsmaßnahmen der Länder beruht. Die Systeme sind daher oft nicht kompatibel. Der Austausch mit anderen Ämtern und Stellen ist schwierig, Fax (kein Papier, sondern EFax) ist oft deshalb notwendig, weil Arztpraxen u.a. bisher die digitalen Meldewege kaum nutzen konnten.

  9. #11 Joseph Kuhn
    2. Februar 2023

    Im nächsten Jahr?

    Eigentlich hatte Karl Lauterbach ein Konzept für das Bundesinstitut schon für Ende 2022 angekündigt. Aber noch ist alles geheim.

    In der ZEIT steht jetzt:

    “Bis Ende des Jahres soll ein Plan für die neue Einrichtung vorliegen, 2024 soll er umgesetzt werden.”

    Nun denn. Der ZEIT-Artikel spricht auch die ungeklärte Abgrenzung zum RKI an:

    “Insbesondere der Konflikt mit dem RKI wird verdrängt. Das neue Institut werde “unabhängig vom RKI aufgebaut”, heißt es aus dem BMG.”

    Denn eigentlich könnte man auch den vom Bundestag 2007 abgesegneten Plänen folgen und einfach das RKI zum nationalen Public Health-Institut ausbauen. So hat es vor kurzem noch einmal Hendrik Streeck im Tagesspiegel vorgeschlagen. Mehr Geld wäre aber auch dazu nötig, und das fehlt, wie Lauterbach ja schon Ende letzten Jahresdurchblicken ließ. Die ZEIT dazu:

    “Der bislang klägliche Jahresetat der BZgA von 120 Millionen Euro müsste auf das neue Institut übertragen und stark erhöht werden, um all die gewünschten Aufgaben erfüllen zu können, sagt eine beteiligte Person. Doch vernehme sie aus dem BMG, dass dort für das neue Institut derzeit “nicht ein Euro mehr” vorgesehen sei.”

    Was zum letzten Satz des ZEIT-Artikels passt:

    “Welche Priorität allerdings das neue Institut für ihn hat – das wissen selbst enge Beobachter nicht.”

  10. #12 Beobachter
    2. Februar 2023

    @ JK:

    Mir kommt dieses intransparente “Planungswesen” so vor, als ob nach dem altbekannten Motto verfahren wird:

    “Und wenn man nicht mehr weiterweiß, dann gründet man `nen Arbeitskreis.”
    Und immer wieder einen neuen – und keiner weiß so richtig Bescheid …, aber die Gerüchteküche brodelt …

  11. #13 Joseph Kuhn
    2. Februar 2023

    Stimmen aus der Diskussion im Ärzteblatt

    Im Newsletter des Deutschen Ärzteblatts gibt es heute eine Sammlung von Stimmen zum Bundesinstitut: https://www.aerzteblatt.de/archiv/229641/Oeffentliche-Gesundheit-Steuerung-gefragt.

    Der Titel des Beitrags ist recht optimisch: “Öffentliche Gesundheit: Steuerung gefragt.”

    Ob das wirklich so ist? Oder besser: Wer will mehr Steuerung, wer nicht?

  12. #14 fauv
    3. Februar 2023

    ” Wer will mehr Steuerung,”
    Ein Vergleich mit dem britischen Gesundheitssystem ist angesagt, dort steuert nur der Staat (mit desaströsen Folgen )

    • #15 Joseph Kuhn
      3. Februar 2023

      @ fauv:

      Warum ist im Zusammenhang mit dem geplanten Bundesinstitut ein Vergleich mit dem britischen Gesundheitssystem angesagt? Niemand arbeitet an einem Systemwechsel. Sie müssen auch angesichts der neuen Verpflichtung der Arbeitgeber, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung teilzunehmen, nicht gleich einen Vergleich mit China für angesagt halten.

      Ihr Kommentar ist wieder einmal völlig gedankenlos.

  13. #16 Joseph Kuhn
    3. Februar 2023

    Fehlt eine Public Health-Strategie?

    Im Ärzteblatt nennt der Chefredakteur Michael Schmedt den Aufbau des Bundesinstituts eine “Mammutaufgabe”. Da hat er sicher recht.

    Am Ende schreibt er allerdings einen etwas irritierenden Satz:

    “Zunächst eine Public-Health-Strategie zu definieren, um dann die Struktur eines Instituts daran anzupassen, wäre eine gute Alternative gewesen.”

    Diese Strategie gibt es, zumindest orientierende Eckpunkte dafür. Aber vielleicht meint er nur, das BMG müsste sich so etwas aneignen. Da hätte er wiederum Recht. Bekannt sind die Eckpunkte im BMG übrigens.

    ———–
    Nachtrag: Der Satz hat auch wohl Maike Voss vom Centre for Planetary Health Policy verwirrt. Ihr tweet dazu: https://twitter.com/maike_voss/status/1621571910608850944

  14. #17 fauv
    3. Februar 2023

    Joseph Kuhn
    Ihr Vertrauen in staatliche Institutionen ist ungebrochen.
    Die Absichten sind für Sie durchschaubar und auch logisch, und man kann nur hoffen, dass die Neustrukturierung Wirkung zeigt.
    Ich bin da etwas pessimistischer, das schlechteste Abschneiden bei der Bankenkrise 2008 verzeichneten die Landesbanken.
    Es mangelt sicher nicht an Ideen, ob sich auch Menschen finden, die sie umsetzen?
    Während der Coronakrise sind nicht nur die Institutionen durch den Nebel gewandelt, es waren auch die Leute an der Spitze, die unfähig waren einvernehmlich zu handeln.

    • #18 Joseph Kuhn
      3. Februar 2023

      Lorem ipsum

      • #19 rolak
        4. Februar 2023

        ^^aber das kann man doch so nicht sagen!

        Immerhin ist im Lorem Ipsum einiges vom höchsten Gut und größten Übel enthalten.

  15. #20 Joseph Kuhn
    4. Februar 2023

    Denkschrift der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene

    Die DGKH hat am 1.2.2023 eine 35 Seiten starke Denkschrift zum Bundesinstitut veröffentlicht. Die Eckpunkte einer Public Health-Strategie für Deutschland des Zukunftsforums Public Health sind der DGKH offensichtlich nicht bekannt, sie werden jedenfalls nicht zitiert, obwohl die Denkschrift sich bemüht, die großen Public Health-Herausforderungen zu rekonstruieren.

    In der Denkschrift steht vieles, dem man zustimmen kann, aber auch manches, was mehr Fragen aufwirft als dass es Fragen beantwortet. Im Folgenden nur ein paar Punkte aus der Kurzfassung zu den “strukturellen Überlegungen” der Denkschrift:

    “Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit muss sich als wissenschaftliche Institution mit den die Gesundheit beeinflussenden Faktoren in den verschiedenen Lebensphasen befassen.”

    Das macht eigentlich das Gesundheitsmonitoring des RKI ganz gut.

    “Die organisatorischen, personellen und strukturellen Voraussetzungen für diese Aufgabe zu schaffen, stellt eine große Herausforderung dar.”

    In der Tat. Und dafür bräuchte es auch viel Geld. Zumal der DGKH wirklich Großes vor Augen steht:

    “Hierbei gilt es, die gesundheitsrelevanten Aufgabengebiete der verschiedenen Ressorts zu bündeln. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche Umwelt, Lebensmittelhygiene, Human- und Veterinärmedizin, Epidemiologie, Sozialwissenschaften, Psychologie und Kommunikationswissenschaften aber auch Bereiche der Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Ethik.”

    Die DGKH möchte wieder ein Bundesgesundheitsamt, und zwar in ressortübergreifender Struktur:

    “Es ist unabdingbar, so die DGKH, dass die derzeit im Zuständigkeitsbereich verschiedener Ministerien befindlichen Institutionen wieder unter dem Dach einer für die öffentliche Gesundheit zuständigen Institution (…) zusammengeführt werden müssen.

    (…) Die nach der Auflösung des Bundesgesundheitsamtes 1994 eingetretene Diversifizierung der einzelnen Institute in die Zuständigkeitsbereiche unterschiedlicher Ministerien hat sich nach Ansicht der DGKH nicht bewährt.

    (…) Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit sollte (…) möglichst nicht einem einzelnen Ministerium zugeordnet werden, sondern zum Beispiel eine Institution im Verantwortungsbereich des Parlamentes sein.”

    Eine Parlamentsbehörde mit Exekutivbefugnissen? Das wäre einmal ein verfassungsrechtliches Novum. Mit einem Anstieg von Schlaganfällen bei Verfassungsjuristen ist zu rechnen.

    Etwas befremdlich ist auch die Bemerkung, mit der Auflösung des Bundesgesundheitsamtes habe der ÖGD “seine frühere, breit basierte Durchschlagskraft verloren.” In der Langfassung ist sogar einer “gesamtgesellschaftlich dominierenden Funktion” der Gesundheitsämter die Rede. Die Gesundheitsämter nach 1945 können damit nicht gemeint sein und die vor 1945 waren hoffentlich nicht gemeint.

    Völlig richtig ist dagegen der Schluss der Denkschrift:

    “Die DGKH hält wegen der herausragenden Bedeutung der zukünftigen Rolle eines Instituts für Öffentliche Gesundheit eine intensive parlamentarische und öffentliche Diskussion zur Findung der bestmöglichen Lösung für erforderlich.”

    Man könnte noch hinzufügen, dass das BMG die Diskussion öffentlich führen sollte, denn diskutiert wird ja ansonsten durchaus öffentlich, wie man an den zahlreichen Stellungnahmen sieht. Es ist allerdings kein politisch strukturierter Dialog, sondern zunehmend eine Kakaphonie.

  16. #21 Joseph Kuhn
    5. Februar 2023

    Guter Rat ist billig: Ein Dialog mit Chat-GPT

    Prompt: Ist in Deutschland ein neues “Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit” notwendig?

    Ob in Deutschland ein neues “Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit” notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. den aktuellen Bedürfnissen und Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und den bestehenden Kapazitäten und Strukturen.

    Ein Argument für ein neues Institut könnte sein, dass es Bedarf für eine stärkere Konzentration der Bemühungen und Ressourcen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gibt, um bessere Ergebnisse zu erzielen und Herausforderungen effektiver anzugehen.

    Andererseits könnte argumentiert werden, dass es bereits bestehende Einrichtungen gibt, wie das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut, die ähnliche Funktionen haben, und dass es sinnvoller sein könnte, diese bestehenden Strukturen zu stärken und zu optimieren, anstatt ein neues Institut zu gründen.

    Letztendlich müsste eine fundierte Bedarfsanalyse und eine gründliche Überprüfung der bestehenden Strukturen vorgenommen werden, um zu einer Entscheidung zu kommen.

    JK: Danke.

    Gerne geschehen! Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen zur Verfügung.”

    Das BMG könnte das natürlich auch nutzen. 😉

  17. #22 Joseph Kuhn
    7. Februar 2023

    Diskussionen und Pläne:

    Nachdem letzte Woche schon das Ärzteblatt die Diskussion um das Bundesinstitut reflektiert hatte, tut dies heute auch die Ärztezeitung. Sie rückt die Kritik an der BZgA in den Mittelpunkt und hat ansonsten noch einmal einige Stimmen aus der Public Health-Szene eingesammelt.

    Und mit Blick auf das BMG stellt sie fest: “Die Pläne fehlen noch, aber es wird schon diskutiert.” Und aus dem BMG hat sie vernommen, dass “mit Hochdruck” an dem Vorhabe gearbeitet werden. Erste „inhaltliche und organisatorische Vorschläge“ gebe es in wenigen Monaten.

    In einem ZEIT-Artikel Anfang Februar hieß es Ende 2024. Wie auch immer der Fahrplan des “Geheimplans Bundesinstitut” konkret aussieht, Lauterbachs ursprünglicher Zeitplan ist offensichtich Makulatur. Begründung des BMG gegenüber der Ärztezeitung: „So eine Organisationsreform betrifft nicht nur Strukturen, sondern auch Menschen. Deswegen gehen wir die dafür notwendigen Schritte zielgerichtet, aber mit Bedacht.“

    Möge das der Fall sein.

  18. #23 rolak
    14. Februar 2023

    Digitalisierung

    ..ist das Schlüsselwort, das hier die Tür zu diesem Kommentar öffnete, weil einerseits Passenderes erst ab da in die noch fernere Vergangenheit führt und andererseits eine gezieltere Suche in Original SuchmaschinenSprech nur mopperte »Kein ergebnisse gefunden für site∴https∴//scienceblogs.de/gesundheits-check/ “schaar”«.
    ~*~
    Also denn:
    ~*~
    Die aktuelle RechnerBravo rezensierte unter ‘Buchkritik’ kurz, doch ausgesprochen positiv Peter Schaar – Diagnose Digital-Desaster.


    (ohne meines Wissens seit heute frühmorgens irgendwo im www einen Kommentar abgelassen zu haben, kam SB eben mit ‘Du schreibst die Kommentare zu schnell’ um die Ecke. Verklickt?)

  19. #24 Joseph Kuhn
    10. März 2023

    Zum Stand der Dinge im März 2023:

    1. Das Ärzteblatt zitiert Äußerungen der für das Bundesinstitut zuständigen Abteilungsleiterin im BMG, Ute Teichert, beim Kongress Armut und Gesundheit: Das BMG arbeite intern an der Konzeptionierung, später werde man auch alle relevanten Akteure einbeziehen.

    2. Die Bundesregierung formuliert eine weitreichende Aufgabenstellung für das Bundesinstitut in ihrer soeben vorgelegten Digitalisierungsstrategie:

    “Für die Verbesserung der Öffentlichen Gesundheit und der Public-Health-Forschung wird ein Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit errichtet. Dieses soll Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit relevanten Daten aus den verschiedenen, miteinander verknüpften Datenquellen erhalten und somit einen wichtigen Beitrag zu einer datenbasierten gesundheitspolitischen Entscheidungsfindung leisten.”

    Das verspricht mit Blick auf die Datenschützer in Bund und Ländern ein abenteuerliches Vorhaben zu werden. Man darf gespannt sein. Auch, was die Schnittstelle zur Gematik in ihrem geplanten neuen Gewand als bundeseigene Digitalagentur angeht, die für die technische Infrastruktur der Datenzugänge und Datenvernetzung des Bundesinstituts entscheidend sein dürfte. Große Räder, hoffentlich behält da jemand den Überblick.

    3. “Das Robert Koch-Institut ist das Public-Health-Institut für Deutschland.” Mit diesem Satz beginnt das Leitbild des RKI. Was wird dort stehen, wenn es das neue Bundesinstitut gibt? Elegant wäre eine minimalistische Anpassung: “Das Robert Koch-Institut ist ein Public-Health-Institut für Deutschland.” Manche befürchten, es könne auch das kommen: “Das Robert Koch-Institut ist das zentrale Institut für Infektionskrankheiten in Deutschland.”

    ———–
    Eine fortgeschriebene Liste aller mir bekannten relevanten Statements zum Bundesinstitut findet sich hier: https://scienceblogs.de/gesundheits-check/2022/02/18/das-bundesinstitut-fuer-oeffentliche-gesundheit/#comment-119005

  20. #25 Joseph Kuhn
    29. März 2023

    Noch ein Thesenpapier:

    Raimund Geene und Rolf Rosenbrock, zwei erfahrene Public Health-Fachleute, haben vor ein paar Tagen ein lesens- und diskussionswürdiges Thesenpapier “Gesundheit sichern und schützen” veröffentlicht, das auch auf das geplante Bundesinstitut eingeht.

    Sie fordern darin zu Recht, Überlegungen zu einer künftigen Public Health-Struktur am WHO-Konzept Health in all Policies zu orientieren und dabei die aktuellen Public Health-Baustellen ÖGD-Reform, Bundesinstitut, Novellierung des Präventionsgesetzes und den Nationalen Präventionsplan zusammenzudenken. Des Weiteren grenzen sie, was viele Papiere zum Bundesinstitut vermissen lassen, die Datengeschäfte von RKI und Bundesinstitut vernünftig voneinander ab.

    Allerdings setzen sie m.E. mit Blick auf eine übergreifende Public Health-Struktur, die die relevanten Gesundheitsrisiken adressieren kann, zu große Erwartungen in Akteure wie den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Krankenkassen oder zivilgesellschaftliche Akteure wie die Wohlfahrtsverbände (siehe die Liste auf Seite 3 des Papiers). Ich kann mir nicht vorstellen, wie damit eine Regulation der commercial determinants of health gelingen soll. Weder die Gesundheitsämter noch die Krankenkassen können z.B. die Tabakindustrie oder den Autoverkehr stärker regulieren. An solchen Punkten folgt das Papier zu sehr akademischen Public Health-Trampelpfaden.

    ———–
    Eine fortgeschriebene Liste aller mir bekannten relevanten Statements zum Bundesinstitut findet sich hier: https://scienceblogs.de/gesundheits-check/2022/02/18/das-bundesinstitut-fuer-oeffentliche-gesundheit/#comment-119005

  21. #26 Rolf Rosenbrock
    Berlin
    30. März 2023

    Lieber Josef, danke für die Blumen (‘erfahrene Public Health Fachleute’, ‘lesens- und diskussionswürdiges Papier’).
    Die eigentliche (und eigentlich triviale) Stärke des Papiers von Raimunfd Geene und mir hast Du aber übersehen: Wir versuchen, Strukturen und Kompetenzen des geplanten BiÖG (1) von den anstehenden Public Health-Aufgaben her zu bestimmen (und nicht von so abstrakten Zielen wie ‘alle relevanten Daten verknüpfen’) und (2) stellen wir das BiÖG in den Kontext bestehender Institutionen und Regulierungen. Wir widmen uns den Fragen: (a) Wie müsste Risikokommunikation in Deutschland aufgebaut sein und funktionieren? (darüber habe ich mir schon im Bericht der Kommission nach § 5, Abs 9 IfSG ausführlich Gedanken gemacht, Du schriebst darüber) (b) Wie müsste das alles aussehen, damit jedes Setting in Deutschland, das dies will und braucht und kann, mit datengestützten und qualitätsgesicherten partizipativ gestalteten Interventionen ‘versorgt’ wird? (Verhältnis- und Verhaltenspräventin) (c) Wer sollte wie Verhaltensprävention un Deutschland organisieren?
    Wenn jetzt noch jemand so ein Papier zum Thema ‘Epidemiekontrolle’ und jemand anders zum Thema ‘Beratung und Unterstützung’ schriebe, wäre das Aufgabenfeld vollständig bearbeitet.

    Deine Kritik an unserem Umgang mit HiAP kann ich nicht teilen.Wir unterscheiden da die kommunale Ebene, wo Protoformen von HiAP geübt und praktiziert werden können, und die Makro-Ebene, wo man bislang nur fordern kann. Denn die einzige Stelle, die HiAP tatsächlich auf den Weg bringen könnte, ist das Bundeskanzleramt (wie hier irgendwo im blog richtig zu lesen ist). Zur Unterscheidung dieser beiden Ebenen heißt es auf S. 3:
    Sämtliche Überlegungen und Entwicklungsschritte zur Public Health Struktur in Deutschland sollten sich am übergreifenden gesellschaftlichen Leitbild des WHO-Konzepts „Health in All Policies“ orientieren. Es ist für eine Präventionsstrategie auf zwei Ebenen von Bedeutung: Auf lokaler/kommunaler Ebene dient es als Richtschnur für eine Praxis, bei der jeder Akteur die gesundheitlichen Implikationen seines Handelns und Unterlassens reflektiert und danach handelt, und zwar sowohl im Bereich politischer Steuerung („Whole-of-Governance Approach“) als auch im zivilgesellschaftlichen Engagement („Whole-of-Society Approach“). Im Hinblick auf die Umsetzung von HiAP auf der Makroebene (Einkommensverteilung, Bildungs-Chancen, Wohnen, Mobilität etc.) soll die hier skizzierte Struktur auf Basis der Daten zu den sozialen Determinanten beständig entsprechende Politik-Veränderungen anmahnen (gemäß dem Advocacy-Auftrag der WHO Ottawa-Charta) und in konkreter Praxis initiieren („gesundheitsfördernde Gesamtpolitik“, 1. Handlungsfeld der Ottawa-Charta).
    Ich bin – wie sicherlich auch Du – schwer dagegen das Giga-Projekt HiAP dauernd zu trivialisieren und als teilweise schon umgesetzt zu behandeln, und das sollte sich auch in unserem Text wiederfinden. tut es aber offenbat noch nicht klar genug.
    Nix für ungut und schöne Grüße Rolf Rosenbrock

    • #27 Joseph Kuhn
      30. März 2023

      Lieber Rolf,

      du sollst meine Wertschätzung eures Papiers nicht als “Blumen” abwerten, sie war ernst gemeint und hatte selbst in dem kurzen Kommentar konkrete Bezugspunkte, und du sollst meine Kritik nicht so schnell abwehren.

      Die Forderung, Strukturen von den Aufgaben her zu denken, würde ich schon deswegen nicht übersehen, weil sie – so trivial sie sein mag – essentiell ist und ich dachte, das sei auch in meinen beiden Blogbeiträgen zum Bundesinstitut nicht zu übersehen. Ich meine aber, dass die Akteursliste auf Seite 3 eures Papiers den anstehenden Aufgaben eben nicht entspricht und die “Umsetzung von HiAP auf der Makroebene” in der Tat nicht klar genug mit Adressaten und konkreten Aufgaben benannt ist, siehe das kurze Stichwort “commercial determinants of health”. Das habe ich schon am Sachverständigengutachten vermisst.

      Vielleicht ist es politisch klug, an bestimmten Stellen unscharf zu bleiben, um mit einer Stellungnahme Einfluss nehmen zu können und sich nicht selbst aus der Diskussion mit den weichenstellenden Akteuren zu nehmen, bekanntlich ist Politik ja die Kunst des Möglichen. Das unterscheidet vielleicht Thesenpapiere bzw. Stellungnahmen von Blogkommentaren. Hinzu kommt, dass das Nachdenken über Public Health ohnehin immer wieder etwas hilflos zwischen Kritik und politischem Co-Management schlingert.

      Wie dem auch sei, unser Disput macht jedenfalls deutlich, dass es zum Bundesinstitut reichlich Stoff für Diskussionen gibt, mit jeder Stellungnahme mehr, und dass es gut wäre, wenn es auch mehr Foren für diese Diskussionen gäbe.

      ———–
      Eine fortgeschriebene Liste aller mir bekannten relevanten Statements zum Bundesinstitut findet sich hier: https://scienceblogs.de/gesundheits-check/2022/02/18/das-bundesinstitut-fuer-oeffentliche-gesundheit/#comment-119005

  22. #28 Richard
    31. März 2023

    ich bin nur ein Arbeiter, nicht im Weinberg des Herrn, sondern an der Basis des ÖGD. Ich habe wohl deshalb immer noch nicht verstanden, warum es ein neues Bundesinstitut braucht und warum nicht das RKI aus- und umgebaut werden und (viel) unabhängiger vom BMG agieren kann. Sehr treffend finde ich die Ausführungen von Herrn Kuhn #25, letzte beide Sätze. Theorie und wohlklingende Thesen u. Papiere gibt es genug, an der praktischen Umsetzung hapert es…

  23. #29 Staphylococcus rex
    31. März 2023

    @JK 20#, nur zwei Anmerkungen zu den Positionen der DGKH:

    1. In der Corona-Pandemie hat das RKI vieles gut und richtig gemacht, aber in einigen Teilbereichen hat es wegen der fehlenden Kommunikation mit den Gesundheitsämtern versagt. Konkret denke ich an DEMIS, das elektronische Meldewesen. Ich melde die Befunde nach IfSG elektronisch und die Befunde nach Landesverordnung manuell. Die Schnittstellenkonfiguration der elektronischen Meldung hat mich Zeit und Kraft gekostet und trotzdem muss ich einen Teil meiner Befunde weiterhin als Papier melden. Das ist einfach nur peinlich.

    2. Für den Krankenhaushygieniker gibt es das Konzept der Stabsstelle. Ein Krankenhaushygieniker ist nur dem Ärztlichen Direktor und dem Geschäftsführer rechenschaftspflichtig und kann z.B. im Ausbruchsfall die Schließung einer Station gegen einen Chefarzt durchsetzen. Nach meiner Einschätzung möchte die DGKH einen analogen Rechtsstatus für ein Bundesgesundheitsamt. Wenn Entscheidungen der Fachministerien der Volksgesundheit schaden, dann sollte ein Bundesgesundheitsamt die Rechtsmittel einer einstweiligen Verfügung und einer Normenkontrollklage gegen die Fachministerien besitzen. Diesen besonderen Rechtsstatus könnte man z.B. so abbilden, dass ein Bundesgesundheitsamt direkt dem Kanzleramt unterstellt wird, der Vorsitzende des BGA dagegen direkt vom Parlament bestimmt wird.

    In einem derartigen Konzept wäre ein Bundesgesundheitsamt auch für die Hitzetoten während der Sommermonate zuständig und könnte einem Verkehrsminister in die Parade fahren, wenn dieser den Verbrennungsmotor als Wiedergänger erhalten möchte.

  24. #30 Rolf Rosenbrock
    Berlin
    31. März 2023

    Lieber Joseph, Du sollst meinen Dank für Deine Wertschätzung nicht abwerten. Ich schätze Blumen und gute Worte gleichermaßen – und so ernst war es auch von mir gemeint.
    Zum Inhalt: Unser Text unterscheidet zwei Ebenen des Einsatzes von HiAP, auf der lokalen/kommunalen Ebene kann man damit zu neuen Kooperationen und Wahrnehmungsmustern beitragen. Da können Gesundheits- und andere -ämter, Krankenkassen sowie zivilgesellschaftliche Akteure schon einiges lokal verbessern, das sind die im Text genannten Akteure. Auf der Makro-Ebene können sie praktisch nur anmahnen, fordern etc. Das ist der Sinn des enstprechenden (in meinem Beitrag nochmal komplett zitierten) Absatzes.
    Gerade weil ich es – wie Du – überhaupt nicht leiden kann, wenn mit euphemistischen Formulierungen so getan wird, als seien wie schon viiel weiter als wir sind, ist mir diese Unterscheidung wichtig.
    In der Sache sind wir – glaube ich – ganz einig.

    • #31 Joseph Kuhn
      31. März 2023

      @ Rolf Rosenbrock:

      “auf der lokalen/kommunalen Ebene kann man damit zu neuen Kooperationen und Wahrnehmungsmustern beitragen”

      Das wäre jedenfalls sehr zu wünschen. Und es würde eine Forschungsfrage mitliefern: Gibt es einen spill-over neuer Wahrnehmungsmuster auf die Makroebene, oder, was nicht so schön wäre, statt dessen dort einen Effekt der Entlastung und Ausblendung, weil scheinbar auf der lokalen Ebene schon genug gehandelt wird.

      “In der Sache sind wir – glaube ich – ganz einig.”

      Ich fürchte. Aber worüber sollen wir dann diskutieren? Vielleicht könntest du doch irgendwo ein bisschen anderer Meinung sein als ich?

      Anderes Thema: Ob RKI und BZgA bis zur Festlegung der Strukturen des Bundesinstituts, vielleicht bis Jahresende, ohne reguläre Leitung bleiben? Vermutlich wird sich ja selbst bei einer Ausschreibung der beiden Leitungsstellen kaum jemand auf eine Position bewerben, bei der nicht klar ist, was er (oder sie) künftig leiten soll. Bleibt zu hoffen, dass das keine allzu tiefen Spuren bei den Beschäftigten hinterlässt.

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      Eine fortgeschriebene Liste aller mir bekannten relevanten Statements zum Bundesinstitut findet sich hier: https://scienceblogs.de/gesundheits-check/2022/02/18/das-bundesinstitut-fuer-oeffentliche-gesundheit/#comment-119005

  25. #32 Joseph Kuhn
    12. April 2023

    Stellenanzeige mit Subtext

    Beim RKI ist bis 22.5. eine Stellenausschreibung für die Leitung der Abteilung Epidemiologie/Gesundheitsberichterstattung online.

    Eine interessante Stelle mit viel Gestaltungspotential. Dass sie im Einvernehmen mit dem BMG jetzt ausgeschrieben ist, kann man vielleicht als Signal lesen, dass dieser wichtiger Arbeitsbereich beim RKI bleibt und nicht ans neue Bundesinstitut geht. Das wäre eine kluge Entscheidung.

    Interessant ist noch, dass die Stellenanzeige das RKI wie folgt vorstellt: “Wir sind das Public-Health-Institut für Deutschland.”

    Ob das auch etwas bedeutet oder einfach als Textbaustein von früher durchgerutscht ist?

  26. #33 smoeb
    Essen
    13. April 2023

    … bestimmt durchgerutscht (oder zum Ködern)

  27. #34 Joseph Kuhn
    18. Mai 2023

    Nun auch Krisenbekämpfung

    Karl Lauterbach hat in seinem Grußwort beim BVÖGD-Kongress am 26. April 2023 den Aufgaben des geplanten Bundesinstituts eine “schnelle, flexible Einsatzbereitschaft bei Gesundheitskrisen” hinzugefügt, was immer damit konkret gemeint ist:

    “Das geplante „Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit“ wird sich künftig sowohl um die Gesundheitskommunikation im Allgemeinen als auch um eine schnelle, flexible Einsatzbereitschaft bei Gesundheitskrisen kümmern. Gleichzeitig werden Krankheitsvorbeugung und Gesundheitskompetenz gestärkt, was mir als Präventionsmediziner ganz besonders am Herzen liegt.”

    Da die Einsatzbereitschaft bei Gesundheitskrisen auf die Formulierung mit der “Gesundheitskommunikation im Allgemeinen” folgt, könnte damit die Krisenkommunikation gemeint sein. Die BZgA hatte, was die Krisenkommunikation in der Pandemie angeht, ja eher keine Einsatzbereitschaft gezeigt, was von vielen Seiten kritisiert wurde.

    Bei der Krankheitsvorbeugung, die ihm “ganz besonders am Herzen liegt”, wird das Bundesinstitut hoffentlich endlich einen effektiven Nichtraucherschutz durchsetzen.

    BTW: Dem E-Aktenplan des BMG vom 26.4.2023 ist zu entnehmen, dass – wie zu erwarten und für die Bundesinstitute üblich – für das neue Bundesinstitut ein wissenschaftlicher Beirat vorgesehen ist. Eine sicher notwendige Begleitung.

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    Eine fortgeschriebene Liste aller mir bekannten relevanten Statements zum Bundesinstitut findet sich hier: https://scienceblogs.de/gesundheits-check/2022/02/18/das-bundesinstitut-fuer-oeffentliche-gesundheit/#comment-119005

  28. #35 Joseph Kuhn
    22. Mai 2023

    Behördenkonstruktionshilfe

    Das Buch “Gesundheitswissen aus Behördenhand” von Gärditz/Linzbach könnte hilfreich bei der Planung des Bundesinstituts sein.