Mit dieser Überschrift einer Pressemitteilung wirbt der GKV-Spitzenverband gerade dafür, dass die Krankenkassen Versicherte anhand von Daten über die bisherigen Diagnosen und Behandlungen direkt kontaktieren dürfen, wenn sie gesundheitliche Risiken bei den Versicherten erkennen. Das war lange untersagt, weil man befürchtet hat, dass die Krankenkassen individuelle Risikoprofile zur Risikoselektion im Kassenwettbewerb missbrauchen. Seit 2024 dürfen sie es, die Debatte um die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Verbesserung der Versorgung hatte die Türen geöffnet.
Gestern wurde im Kabinett der Entwurf des „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)“ verabschiedet. Es soll u.a. auch diese Möglichkeiten der Krankenkassen erweitern, etwa was den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) angeht. Die Ärzteverbände protestieren dagegen, sie sehen darin eine Verletzung der Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Andere Stimmen verweisen darauf, dass die ePA ja gerade auch dazu gedacht ist, Daten besser zu nutzen. Das ist vermutlich auch der Hintergrund der aktuellen Presseaktion des GKV-Spitzenverbands. Mit einem Positionspapier „Erste Erkenntnisse zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken“ stellen sie einige der bisherigen Initiativen, Versicherten datengestützt anzusprechen, vor.
Dieses Papier wirft aber mehr Fragen auf, als es beantwortet. Es ist ein sehr kurzes Papier, drei Seiten. Es ist nicht im Stil einer wissenschaftlichen Publikation abgefasst, mit einer nachvollziehbaren Darstellung von Methoden und Ergebnissen, sondern eher als Produktwerbung. Man erfährt weder, wie die von den Krankenkassen kontaktierten Versicherten ausgewählt wurden, noch wie sie konkret angesprochen wurden, noch ob es eine wissenschaftliche Begleitung gab und entsprechende Publikationen noch folgen.
Dementsprechend wenig aussagekräftig sind die berichteten Ergebnisse. Dazu zwei Beispiele, zum Impfen und zur Krebsfrüherkennung:
„Den größten Umfang hatten die Impfhinweise. Insgesamt führten die Krankenkassen 14 Auswertungsmaßnahmen zur Erkennung von Impfindikationen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission durch. Schwerpunkte waren HPV-Impfungen bei Kindern und Jugendlichen, Pneumokokken-Impfungen bei vulnerablen Gruppen sowie weitere Impfungen bei älteren oder besonders gefährdeten Versicherten. Für zwölf dieser Auswertungen liegen derzeit Angaben zur Zahl der kontaktierten Versicherten vor. Insgesamt wurden durch diese Projekte rund 1,3 Millionen Versicherte kontaktiert. In den bereits ausgewerteten Projekten erhielten etwa zehn Prozent der kontaktierten Versicherten anschließend die empfohlene Schutzimpfung.“
Beim Impfen weiß man aus Erhebungen des BIÖG, dass Erinnern helfen kann. Aber in welchem Umfang hat die Ansprache durch die Kassen hier etwas bewirkt? „Datengestützte Prävention wirkt“, schreibt der GKV-Spitzenverband. Eine Wirkung wäre belegt, wenn man anhand eines RCT sagen könnte, in der Interventionsgruppe haben 10 % die Impfung nachgeholt, in der Kontrollgruppe nur 5 %. Aber gab es überhaupt eine Kontrollgruppe? Man weiß es nicht.
Ein weiteres Feld war die Krebsfrüherkennung:
„Im Bereich der Krebserkrankungen haben die Krankenkassen rund 90.000 Versicherte kontaktiert. Hier wurden Versicherte mit Risikofaktoren auf Vorsorgeangebote hingewiesen, etwa im Rahmen der Brustkrebsfrüherkennung oder der Hautkrebsfrüherkennung bei im Freien tätigen Versicherten. Auch wurden Versicherte in einem Projekt auf Kontrolluntersuchungen nach bereits erfolgten Koloskopien hingewiesen. Gut ein Viertel der informierten Versicherten nahm anschließend eine Darmkrebsberatung in Anspruch, rund 7 Prozent erhielten eine Koloskopie und 5 Prozent nutzten einen immunologischen Stuhltest.“
Auch hier stellt sich die Frage, wodurch eine „Wirkung“ belegt ist. Und beim Hautkrebs zudem, wie es zusammenpasst, dass das Hautkrebsscreening gerade auf Empfehlung der GKV-Finanzkommission auf den Prüfstand gestellt wurde, weil die Evidenz fraglich ist, und jetzt die Kassen anhand vermutlich nicht sonderlich guter Daten über „im Freien tätige Versicherte“ zur Hautkrebsfrüherkennung einladen.
Zwei Projekte gab es zur Pflege:
„In einem Projekt wurde bei rund 28 Prozent der Versicherten, die eine Beratung in Anspruch genommen hatten, tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit festgestellt.“
Was daraus folgt, z.B. für patientenrelevante Endpunkte, erfährt man nicht. Ebenso wenig, was aus dem zweiten Projekt geworden ist. Ob noch keine Daten vorliegen oder ob es nichts gebracht hat? Man weiß es nicht. Des Weiteren gab es Projekte zu erhöhten Risiken für Typ-2-Diabetes, Osteoporose, Hautkrebs bei Organtransplantation, Darmkrebs bei chronisch-entzündlicher Darmerkrankung (CED) und familiärer Vorbelastung, schwerwiegende Verläufe von Coxarthrose (Hüftgelenksverschleiß) und Gonarthrose (Kniegelenksverschleiß). Über die Ergebnisse erfährt man hier gar nichts.
Dieses Papier ist kein gutes Beispiel dafür, wie man zeigen kann, dass „datengestützte Prävention wirkt“. Es ist eigentlich fast zu dünn, um es zu ignorieren. Man wüsste auch gerne, ob es – datengestützt – ein Konzept gibt, nach dem die inhaltlichen Bereiche ausgewählt wurden. Warum z.B. Hautkrebs, warum nicht Lungenkrebs? Oder ob man auch plant, irgendwann patientenrelevante Endpunkte in den Blick zu nehmen. Oder wie es mit den finanziellen Folgen der Projekte aussieht.
Was speziell den Zugriff der Krankenkassen auf die ePA angeht, stellen sich noch ganz andere Fragen, etwa im Hinblick auf die sehr sensiblen Daten aus psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen, aber das wäre eine andere Geschichte. Dass „Datennutzung“ als Zauberwort dient, um alle Datenschutztüren ausgerechnet bei potentiell kommodifizierbaren Sachverhalten immer weiter zu öffnen, ist eine bedenkliche Entwicklung. Umso wichtiger wäre, dass zumindest der behauptete Nutzen gut belegt und nicht nur behauptet ist.
Eine Anregung hätte ich allerdings: Die Krankenkassen sollten auch regelmäßig die Gesundheitspolitiker:innen anschreiben, wenn sie in ihren Daten bevölkerungsbezogene Risiken sehen, die Datennutzung in der Gesundheitspolitik lässt nämlich in besonderem Maße zu wünschen übrig, wenn sie nicht gar als lästige Berichtsbürokratie abgetan wird, aber gut, auch das ist eine andere Geschichte.



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